Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Coolhand1980
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1938
Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46

Re: Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung

Beitrag von Coolhand1980 » Di 20. Aug 2024, 16:01

Ich versuch mal, dir hilfreich beim Finden eines Sammelgebiets zu sein.

Die Behörde will sehen, dass deine bereits vorhandenen Waffen die Basis zu deinem Sammelgebiet sind.
Also entweder hast du schon 4 oder 6 Waffen aus dem 2.WK und willst mit diesem Sammelgebiet eine S-WBK haben,
dann geht es leichter, oder aber du hast Kraut und Rüben angeschafft. Dann wird es schwieriger. Weil jetzt musst du den umgekehrten Weg gehen, und eine Gemeinsamkeit der bereits besessenen Waffen argumentieren, und daraus ein Sammelgebiet ableiten.
Hier kann es notwendig sein, sich von Alteisen zu trennen, das weder in ein mögliches Sammelgebiet passt, noch für irgendwelche Bewerbe taugt. Die freien Plätze sind dann der Anfang deiner Sammlung, und ab dann kannst du argumentieren, wenn du mit passenden Geräten wieder voll bist.

Du kannst aber auch zB. die ein- oder andere Waffe haben, mit denen du Wettbewerbe schießt, und den Rest als Sammlungsbasis argumentieren, mit welchem du ob der Sammelwürdigkeit eben keine Wettkämpfe mehr schießt. Die Argumentation muss eben auch hier hieb- und stichfest sein. Ebenso empfiehlt es sich, eine nicht zu große Menge an Plätzen auf einmal zu fordern. 2 Erweiterungen für jeweils 5 Plätze sind leichter, als eine mit 10 Plätzen.

Zur Frage, ja, die Argumentation "Wettkampfwaffe, Ersatzwaffe und Erprobungswaffe" für die selbe Disziplin zieht bei der Behörde, und zwar dann, wenn du Matches schießt, die weite Anfahrtswege notwendig machen. Bei ausreichend Auslandsmatches, die tw. sogar Flugreisen erfordern, ist es klar, dass man nicht mit nur einer Waffe anreist. Der 10-Schuss Spaßbewerb in Schasklappersdorf wird von der Behörde eher nicht dafür akzeptiert werden. Es sollten folglich auch Resultate vorliegen, die eine gewisse Ernsthaftigkeit erkennen lassen.
8x Vorletzter werden, wird dafür auch nicht reichen.

Es erfordert eben eine ziemliche Menge an Zeit und Geld, so oder so...

Coolhand1980
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1938
Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46

Re: Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung

Beitrag von Coolhand1980 » Di 20. Aug 2024, 16:09

Du musst nicht 100x die gleiche Waffe sammeln.
Es können Verschlusssysteme sein, technische Eigenheiten, Epochen, Länder, eine Entwicklungsgeschichte, Kaliber, oder eine Kombination daraus. Scharf abgegrenzt ist aber sehr wichtig. Daraus ist erkennbar, wie gut du dich auskennst, und wie wichtig dir das Thema ist.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2749
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Erweiterung (über 10 Stück), welche Rechtfertigung

Beitrag von Promo » Mi 21. Aug 2024, 16:26

... auch ein Sammler darf sportlich schießen. Wenn du ein Sammler werden willst, dann sollst du auch sammeln und ein Sammelgebiet haben, und nicht bloß die Begründung "Sammler" dafür missbrauchen, dass du dir kaufen kannst, was du gerade willst.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Antworten