SectionThree hat geschrieben: Mi 16. Okt 2024, 07:59
Das ist ein politisches Problem, kein verfassungsrechtliches. Der Gesetzgeber hat hier mE einen großen Spielraum, ohne mit der Verfassung in Konflikt zu kommen. Bekanntlich steht das Recht auf Waffenbesitz in Österreich nicht im Verfassungsrang.
Das sehe ich nicht so. Das "Recht" auf Waffenbesitz leitet sich aus den Menschenrechten ab. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit und dementsprechend auch ein Recht, diese Rechte zu verteidigen und zwar mit jenen Mitteln, die dazu zweckmäßig sind. Dies sind nun einmal Waffen verschiedener Art. Was nützen dir denn deine Rechte, wenn wir sie nicht schützen können und nachher, hin, behindert, vergewaltigt, krank, traumatisiert, ausgeraubt, etc oder entstellt sind oder in Angst leben müssen? Ohne Verteidigungsmöglichkeit gilt lediglich das Recht des Stärkeren. Ein Pfefferspray als erlaubtes "Zugeständnis" ist ja nett, hat aber kaum abschreckende Wirkung und wenig effektive Wirkung gegen einen Täter, der seine Tat mit Gewalt ausführen möchte, und noch viel weniger gegen mehrere. Ist einfach so..!
Des weiteren schränkt die derzeitige Waffenverbotszone nach diversen Antworten durch Behörden (siehe L..Sp..-Forum alle direkt betroffenen Anrainer wie auch Geschäftslokalbetreiber derzeit unrechtmäßig ein. In einem Geschäftslokal ist das bereithalten einer Schusswaffe dem Gesetz nach zulässig. Nachdem aber ein Lokal von jedermann betreten werden kann, zählt es auch zum öffentlichen Raum widerspricht daher dem Gesetz. Weiters ist ein Transport eines rechtmäßig besessenen Gegenstands als Anrainer einer solchen Zone aus einer solchen Zone ohne WP nicht mehr möglich. Wie bereits erörtert, ist das Kartenmaterial unbrauchbar (weil nicht lesbar) und die Veröffentlichungen im Netz sind schwer bis nicht auffindbar und tlw. nutzlos.
Es ist daher das selbe Spiel wie mit der 1. verfassungswidrigen Corona Verordnung, die glasklar dem Epidemiegesetz widersprach und daher aufgehoben wurde.
Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten. Als Betroffener klagen oder einfach machen und die Strafe nicht bezahlen mit dem oben genannten Hinweis und schauen was passiert (wenn man die Eier dazu hat).
Der Gesetzgeber darf wohl auch "gefährliche Gegenstände" regeln. bzw (gesetzlich!) auch den Waffenbegriff des §1 WaffG modifizieren.
Darf (bzw. sollte) er nicht. Diese "Spitze Gegenstände -VO" ist unverhältnismäßig und obendrein schwachsinnig. Entweder ist ein Gegenstand gefährlich oder er ist es nicht. Schon jetzt hat die Exekutive die Möglichkeit, Maßnahmen zu setzen, tut es aber nicht.
Der Eingriff, auf willkürlichen Verdacht Personen durchsuchen zu dürfen ist nach Meinung vieler Juristen nach mehr als skandalös.
Das Hoheitsrecht über den öffentlichen Raum
in Ausübung der Grundrechte hat grundsätzlich die Bevölkerung und nicht die Exekutive und auch nicht die Politik. Immerhin sind wir Steuerzahler und Bürger, keine Gedulteten. Es wäre ja gelacht, wenn man nur mehr auf privatem Grund seine Rechte ausüben dürfte. Das wäre ja die direkte Wiedereinführung der Klassengesellschaft nach dem Prinzip, kein Eigentum - keine Rechte. Spätestens dann wären wir weiters in einer Art Verwaltungsdiktatur angelangt.
Nein danke!
Es ist dies lediglich der klägliche Versuch, Waffenbesitz einzuschränken, weil die Politik mehrere zehntausendfach illegale Einwanderer auf unsere Kosten einquartiert hat und dieser nicht Herr wird. Diese sind keine Staatsbürger und werden auch niemals welche sein.
Was hier passiert, ist das Entfernen der Willensbildung in einem Staat durch die Politik. Bei 86 Einwanderern durch "Asyl" auf 236 Lebendgeburten pro Tag in AT (Daten lt. Statistik Austria, davon sind rechnerisch ca 75% österreichern zuzuordnen). Die Zahlen stimmen in etwa seit 2015. Schön langsam hätte ich gerne eine Erklärung der Politik, wessen Interessen in unserem Land eigentlich vertreten werden. Es wäre mal Zeit für einen Ende der Asylpolitk und eine ordentliche Familienpolitik. Wer keine Kinder bekommen möchte, soll mehr steuern zahlen.
Im übrigen sind gewisse vielgelobte Waffenverbote für gewisse Personen ebenfalls verfassungswidrig. Nur schweigen wir uns darüber besser aus.