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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Verfasst: Di 26. Nov 2024, 11:59
von SectionThree
Donau hat geschrieben: Mo 25. Nov 2024, 22:35 Für eine Dienstwaffe braucht der Threadstarter keinen Waffenpass, er ist ja Polizist.
Nun, Du hast geschrieben: "Wenn der Polizist seinen Waffenpass retourgibt, ist er nicht mehr in der Lage, seinen Dienst zu versehen." Und das ist objektiv gesehen flasch. Er dürfte dann nur außerhalb des Dienstes keine Schusswaffen mehr führen.

Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Verfasst: Mi 27. Nov 2024, 18:22
von Donau
SectionThree hat geschrieben: Di 26. Nov 2024, 11:59
Donau hat geschrieben: Mo 25. Nov 2024, 22:35 Für eine Dienstwaffe braucht der Threadstarter keinen Waffenpass, er ist ja Polizist.
Nun, Du hast geschrieben: "Wenn der Polizist seinen Waffenpass retourgibt, ist er nicht mehr in der Lage, seinen Dienst zu versehen." Und das ist objektiv gesehen flasch. Er dürfte dann nur außerhalb des Dienstes keine Schusswaffen mehr führen.
Ja, die Sache ist sehr komplex, da sich da mehrere Rechtsmaterien überlagern!
Deshalb meine Antwort an den Threadstarter:
Donau hat geschrieben: Mi 13. Nov 2024, 12:47 ( . . . )
Zu Deiner konkreten Frage zum Waffenpass kann ich Dir keine Antwort geben. Aber:
Du solltest die Rechtsabteilung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst kontaktieren. Wenn möglich, eine schriftliche Antwort, die Du Dir dann für später aufheben kannst um das samt der enthaltenen Begründung vorzuweisen.
Solltest Du keine zufriedenstellende Antwort bekommen, könnte ich Dir den auf das Beamtendienstrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Peter RINGHOFER, 1010 Wien, Franz Josefs Kai 5
empfehlen. Das kostet Dich ein Beratungsgespräch, das musst Du selbst zahlen, aber dann weißt Du mehr.

Allerdings weiß heute niemand, wie sich die Regelungen zum Waffenpass in futuro ändern werden. Niemand weiß, wie es in fünf Jahren aussehen wird. Da werden immer wieder Gesetze und Durchführungsbestimmungen geändert. Prophet ist keiner!
Und es kommt immer neue Judikatur dazu!

Und ich verweise darauf, dass ein Polizist, der in seiner Freizeit (im Stadtpark) einen Raub wahrnimmt, nicht einfach weitergehen darf, sondern er muss sich in den Dienst stellen

Er muss einschreiten! Er muss schreien "Aufhören! Polizei!" und dazwischengehen.
Wie soll er das tun, wenn es eine Gang von drei Räubern ist, einer noch dazu mit einem Messer in der Hand, und er keine Pistole dabei hat ?

Die Dienstwaffe Glock liegt in der Polizeiinspektion. Wäre in diesem Moment halt sinnvoll, wenn er einen privaten 38er oder eine private PPK einstecken hätte . . .

Aber wie gesagt - ich verwies auf die Spezialisten in dieser Materie

Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Verfasst: Mi 27. Nov 2024, 20:04
von ruz
Wäre ein guter Zeitpunkt für einen Mod.

Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Verfasst: Mi 27. Nov 2024, 21:27
von MrRiesa
Donau hat geschrieben: Mi 27. Nov 2024, 18:22 Ja, die Sache ist sehr komplex, da sich da mehrere Rechtsmaterien überlagern!
Nein, die Sache ist eindeutig. Ein Polizist im Dienst braucht keinen WP. Dein Argument war schlichtweg falsch, es wird keine Auswirkungen auf seine Dienstfähigkeit haben wenn er seinen Wp zurücklegt und einen Antrag auf einen unbefristeten stellt. Er darf in der Zeit nicht privat führen, mehr nicht.

Und das Gelaber von dem Überfall im Park solltest du nochmal überdenken.. kein Polizist, der wie von dir beschrieben, nicht bewaffnet ist MUSS hier gegen 3 Täter, einer mit Messer, einschreiten und sich selbst in Gefahr bringen..so ein Blödsinn.. der nimmt das Handy, ruft die Kollegen und macht bestenfalls Fotos zwecks Täterbeschreibung..



Edit Rechtschreibung

Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Verfasst: Mi 27. Nov 2024, 22:09
von nils
Donau hat geschrieben: Mi 27. Nov 2024, 18:22
Und es kommt immer neue Judikatur dazu!
Kannst da auch eine entsprechende Höchstrichterliche Judikatur vorweisen?

Zumutbarkeit, Eigensicherung und gegebenenfalls ein Interessenskonflikt wenn man zum Beispiel mit den Kindern unterwegs ist spielen selbstverständlich keine Rolle. (§ 1 Abs. 3 RLV)

Wo kom ma da hin wenn sich unsere Polizisten in der Freizeit nicht mehr ohne rücksicht auf verluste umbringen lassen MÜSSEN!!! /Achtung Sarkasmus

Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Verfasst: Do 28. Nov 2024, 13:39
von L0weraustrian
Hier gibt es eine sehr gute Zusammenfassung, wann und ob eine Indienststellung für den Polizisten verpflichtend ist, möglich, oder auch Missbrauch.

https://epub.jku.at/download/pdf/8630057.pdf

Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Verfasst: Mi 5. Mär 2025, 23:15
von M95
Es ist soweit! Mit heute bin ich der glückliche Inhaber eines unbefristeten WP mit zwei Kat. A Waffen (große Magazine) darauf, sowie einer zusätzlichen WBK mit drei freien Kat. B Plätzen.

Ich habe im Jänner in meinem PK auf beides den Antrag gestellt, zwischenzeitlich telefonisch mit dem SVA 4 Rücksprache gehalten und alles bekommen, was ich wollte. So einfach war es sicher auch nur, weil ich einige akzeptable Ergebnislisten beigelegt habe.

Meinen alten WP habe ich erst beim Abholen der neuen Dokumente abgeben müssen, also somit nahtlos führen dürfen.

Danke euch allen für die zahlreichen Tipps!

Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Verfasst: Do 6. Mär 2025, 09:13
von Promo
M95 hat geschrieben: Mi 5. Mär 2025, 23:15 Es ist soweit! Mit heute bin ich der glückliche Inhaber eines unbefristeten WP mit zwei Kat. A Waffen (große Magazine) darauf, sowie einer zusätzlichen WBK mit drei freien Kat. B Plätzen.
Darf ich fragen ob es zwei Z 7 oder zwei Z 8 oder ein Z 7 und ein Z 8 WP ist?

Wie sieht es deine Behörde, wenn du eine als Z 7 bzw. Z 8 eingetragene Waffe mit einem frei erwerbbaren Magazin führst? Also beispielsweise die als Z 7 eingetragene Glock 17 mit 33-Schuss Magazin mit "nur" einem 17 Schuss Magazin - weil sie in diesem Zustand streng genommen "nur" Kat.B ist, und daher dann formell nicht geführt werden dürfte mit WP der "nur" für § 17 Abs 1 Z 7 bzw. Z 8 berechtigt?

Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Verfasst: Do 6. Mär 2025, 09:19
von titan
Nach der Logik dürfte man das Magazin nicht entnehmen.