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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 20:27
von Evilcannibal79
Wie gesagt.
Die einzige Option ist die Eigenjagd.
Ansonsten kannst außer ein „Ungustl“ sein, ned viel machen.
Der Schuss kann aber massiv nach hinten losgehen.
Ob du das nicht besser abhakst, so wirst keinen Frieden finden.
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 20:33
von Ares
Donau hat geschrieben: Di 26. Nov 2024, 20:24
Poirot hat geschrieben: Di 26. Nov 2024, 14:07
Ares hat geschrieben: Di 26. Nov 2024, 10:13
Es geht aber in Richtung Betretungsverbot wegen mutmaßlicher Wilderei aufgrund bestehenden Waffenverbots und jene die das decken.
Kann man das als Begründung anführen, eine Liste der Jagdgesellschaft zu erhalten um ggf. ein entsprechendes Betretungsverbot vorab zu erwirken?
Da wird dir der Pächter oder die Jagdgemeinschaft wohl freiwillig keine Liste aushändigen.
Wenn du dir sicher bist das solche Personen an einer Jagd teilnehmen kannst du eine Anzeige bei der Polizei machen. Die geht dem nach, es wäre aber sehr peinlich wenn die nichts finden und die Sache zum Boomerang wird.
Persönliche Anmerkung: Leben und Leben lassen. Man kann es mit dem Hass auch übertreiben.
Hallo Ares,
Du kannst als Grundeigentümer des Waldanteils nicht selbst Polizei spielen und Papiere von Jagdteilnehmern verlangen und kontrollieren. Das wäre "Amtsanmaßung" und könnte Folgen für Dich haben.
§ 314 StGB Amtsanmaßung
"Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."
Das so ein Begehren im rechtlichen Rahmen sein soll, muss, ist klar. Deswegen auch "vorab".
Wenn es dann nicht geht, habe ich es wenigstens probiert.
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 20:53
von Donau
Ares hat geschrieben: Di 26. Nov 2024, 20:33
Ares hat geschrieben: Di 26. Nov 2024, 10:13
Es geht aber in Richtung Betretungsverbot wegen mutmaßlicher Wilderei aufgrund bestehenden Waffenverbots und jene die das decken.
Kann man das als Begründung anführen, eine Liste der Jagdgesellschaft zu erhalten um ggf. ein entsprechendes Betretungsverbot vorab zu erwirken?
. . .
Ares hat geschrieben: Di 26. Nov 2024, 20:33
Das so ein Begehren im rechtlichen Rahmen sein soll, muss, ist klar. Deswegen auch "vorab".
Wenn es dann nicht geht, habe ich es wenigstens probiert.
Wie stellst Du Dir das praktisch vor? Selbst wenn Dir die Jagdgesellschaft eine Liste der Jagdgäste gibt (was ich bezweifle), hilft Dir das gar nichts. Du willst auch gleich die Vorlage der Jagdkarte und den Zahlungsabschnitt (der kommt übrigens mit abgestempelter Rückseite aus dem Automaten und der Einzahler kann dann noch immer auf Storno drücken; somit ist das rechtlich kein Zahlungsbeleg) und du willst von der Polizei eine Bestätigung, dass gegen diese Leute kein Waffenverbot besteht.
Der Polizist wird eine Anspielung machen und dich fragen, ob du mit dem Auto gekommen
bist
Vergiss diese Idee
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 20:56
von Donau
Evilcannibal79 hat geschrieben: Di 26. Nov 2024, 20:27
Wie gesagt.
Die einzige Option ist die Eigenjagd.
Ansonsten kannst außer ein „Ungustl“ sein, ned viel machen.
Der Schuss kann aber massiv nach hinten losgehen.
Ob du das nicht besser abhakst, so wirst keinen Frieden finden.
Ja!
Auch ich rate Ares von dieser Idee des Versuchs der Erwirkung eines Betretungsverbots für Jäger und Jägerinnen dringend ab
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 21:03
von Donau
Ares hat geschrieben: Di 26. Nov 2024, 20:33
Das so ein Begehren im rechtlichen Rahmen sein soll, muss, ist klar. Deswegen auch "vorab".
Wenn es dann nicht geht, habe ich es wenigstens probiert.
Du hast es dann probiert, hast aber Schaden genommen, denn Du bist dadurch in der Gegend zur
persona non grata geworden.
Das Porzellan des sozialen Friedens wegen irgend einer unausgegorenen Idee in einer aussichtslosen Sache zu zerschlagen, würde ich höflich als "kontraproduktiv" bezeichnen
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Di 26. Nov 2024, 21:41
von Ares
Von mir aus kann der Thread geschlossen werden.
Danke an Alle
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Mi 27. Nov 2024, 00:17
von L0weraustrian
Evilcannibal79 hat geschrieben: Di 26. Nov 2024, 20:18
Donau hat geschrieben: Di 26. Nov 2024, 20:09
Evilcannibal79 hat geschrieben: Di 26. Nov 2024, 19:51
Geocaching ned vergessen
Du meinst
GPS-Schnitzeljagd ?
Ja genau.
War mal 1 Jahr in einem Revier dabei, da sind diese deppen überall rumgeschlichen. An Jagd war da nicht zu denken.
Zum Thema Beunruhigung von Wild durch jagdfremde Personen hat bereits der OGH entschieden
Siehe A-65/66
vielleicht auch für den Threadstarter interessant:
Untersagung der Jagd aus ethischen Motiven durch
den Grundeigentümer?
Siehe A-66-68
https://eplus.uni-salzburg.at/download/pdf/2337168.pdf
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Mi 27. Nov 2024, 08:44
von turrikan
Den Groll und scheinheilige Rechtfertigung die man hier rauslesen.....Bedauerlich
Der Beitrag zeigt schön auf wo wir 2024 als Gesellschaft angekommen sind.
Wenn du Grund und Boden für deine Erben in einem sauberen Zustand halten willst geh zu den einschlägig bekannten Organisationen.
Wenn du speziell für deinen Besitz etwas machen willst: Wildwiesen, Vogelkästen etc. pp. Ich kann Dir dazu auch gerne Literatur zur Verfügung stellen.
Wenn jemand über den ein Waffenverbot vhängt wurde dort mit Waffen hantiert -> Polizei. Das ist ein Strafbestand. Aber da ist kein Platz für Mutmaßungen.
Wilderei -> anzeigen, da kannst ja mitm Aufsichtsjäger sprechen.
Leute die nachweislich braunes Gedankengut verteilen -> Da gibts eine Meldestelle vom DSN, und die nehmen das SEHR ernst!
Edit: Rechtschreibung / Grammatik
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Mi 27. Nov 2024, 08:57
von gipflzipfla
MannOMann hat geschrieben: Di 26. Nov 2024, 13:53
Magst den Dornauer und den Benko nicht im Wald haben
"aaaauuuuuuutsch"
(dieser Schluss ließe sich daraus fassen)
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Mi 27. Nov 2024, 09:28
von gipflzipfla
Ares hat geschrieben: Di 26. Nov 2024, 10:13
Ares hat geschrieben: Di 26. Nov 2024, 10:13
...
Es geht aber in Richtung Betretungsverbot wegen mutmaßlicher Wilderei aufgrund bestehenden Waffenverbots und jene die das decken.
.....
Wem hab ich deiner Meinung nach beschuldigt? Ich habe hier lediglich beschrieben welche Personengruppe ich fernab meiner Grundstücke wissen möchte.
...ich habe Dich dahingehend ja zitiert
(mir fiel gestern als Allererstes dazu ein, dass auch in Kärnten Jemand, aus ethischen Gründen, auf Befriedung seiner Grundstücke geklagt hat.
Hat sich wohl ein Beispiel an den Marmeladingern, vulgo BRD, genommen und ist damit krachend gescheitert.
Ok, zugegebenermaßen schon eine etwas heftigere Nummer
Das Kärntner Jagdgesetz gibts halt, zum Glück, nicht her.
Jagd ist, politisch anerkannt, systemrelevant und somit steht das Allgemeinwohl über diversen Einzelinteressen!
https://www.google.com/search?client=fi ... emrelevant
Da ist für Dich mit rein persönlich motiviertem Ausschluss einiger Einzelpersonen halt auch nichts drin. Auch mir fielen bei Deinem Thread, so ganz spontan und rein zufällig, Benko & Konsorten ein...
Ares hat geschrieben: Di 26. Nov 2024, 10:52
Jägern die fragwürdige Lobhuldigungen in Büchern mitgestalten, welche die die Vorgehensweise geschichtlich anerkannter Massenmördern wiederum salonfähig machen wollen, deren Steigbügelhalter, deren Gegenspieler usw..
Leuten die für die zunehmende Bodenversiegelung verantwortlich sind zählen auch dazu.
In meinem Fall wären dass wohl am ehesten Jagdgäste...
Aber, wie schon geschrieben, nimm Geld in die Hand und lasse Dich anwaltlich beraten )
.................
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Mi 27. Nov 2024, 13:33
von Trijikon
Zugegebenermaßen ist die Idee vom Ares etwas seltsam aber eigentlich auch kein Grund so auf ihn hin zu pecken.
(und als etwas anderes stellt es sich mir nicht dar auch wenn Meldungen kommen wie: War doch alles sachlich und nicht angriffig)
Ähnliche Frage:
Mein Wäldchen (lang und schmal) grenzt direkt an meinen (bebauten) Baugrund .
Dürfte es bejagt werden obwohl es nirgends weiter als 50 Meter vom Wohnhaus entfernt ist? (war aber noch nie der Fall)
LG Wolfgang
PS Sollte ich jemals die Zeit dafür haben würde ich auch den Jagdschein machen.
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Mi 27. Nov 2024, 14:46
von gipflzipfla
Trijikon hat geschrieben: Mi 27. Nov 2024, 13:33
...
Ähnliche Frage:
gänzlich anderer Sachverhalt...
Trijikon hat geschrieben: Mi 27. Nov 2024, 13:33
Mein Wäldchen (lang und schmal) grenzt direkt an meinen (bebauten) Baugrund .
Dürfte es bejagt werden obwohl es nirgends weiter als 50 Meter vom Wohnhaus entfernt ist? (war aber noch nie der Fall)
Wenn es nicht zu einem Gehöft oder einem Haus gehört, nicht im Ortsgebiet liegt, also per Defintion kein befriedetes Grundstück ist, dann spricht absout nichts dagegen.
Offenschtlich macht die Bejagung dort aber auch keinen Sinn.... oder es sind dort Jäger mit Fingerspitzengefühl am Werke.
Schaust halt einfach einmal in Dein Landesjagdgesetz
Trijikon hat geschrieben: Mi 27. Nov 2024, 13:33
PS Sollte ich jemals die Zeit dafür haben würde ich auch den Jagdschein machen.
Lass es sein.. Du sparst Dir Geld, Zeit und schonst u.U. Deine Nerven.
Du erkennst es ja am Thread, welche Menschen Dir dabei begegnen werden.
"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn sein Mitmensch es nicht will!"
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Mi 27. Nov 2024, 14:47
von gipflzipfla
gipflzipfla hat geschrieben: Mi 27. Nov 2024, 14:46
Trijikon hat geschrieben: Mi 27. Nov 2024, 13:33
...
Ähnliche Frage:
gänzlich anderer Sachverhalt...
Trijikon hat geschrieben: Mi 27. Nov 2024, 13:33
Mein Wäldchen (lang und schmal) grenzt direkt an meinen (bebauten) Baugrund .
Dürfte es bejagt werden obwohl es nirgends weiter als 50 Meter vom Wohnhaus entfernt ist? (war aber noch nie der Fall)
Wenn es nicht zu einem Gehöft oder einem Haus gehört, nicht im Ortsgebiet liegt, also per Defintion kein befriedetes Grundstück ist, dann spricht absout nichts dagegen.
Offenschtlich macht die Bejagung dort aber auch keinen Sinn.... oder es sind dort Jäger mit Fingerspitzengefühl am Werke.
Man muss ja nicht zwingend jeden Flecken bejagen, der zum bejagbaren Revier zählt.
Schaust halt einfach einmal in Dein Landesjagdgesetz
Trijikon hat geschrieben: Mi 27. Nov 2024, 13:33
PS Sollte ich jemals die Zeit dafür haben würde ich auch den Jagdschein machen.
Lass es sein.. Du sparst Dir Geld, Zeit und schonst u.U. Deine Nerven.
Du erkennst es ja am Thread, welche Menschen Dir dabei begegnen werden.
"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn sein Mitmensch es nicht will!"
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Mi 27. Nov 2024, 16:12
von Evilcannibal79
Wiso den Jagdschein nicht machen?
Was man hat, hat man.
Und das dir nur solche begegnen ist einfach nicht wahr.
Ich bin seit mittlerweile 5 Jahren in einem Revier mit insgesamt 10 anderen Mitjägern und es funktioniert reibungslos.
Jeder hat seine gewissen Bereiche, seine Aufgaben die er zu erfüllen hat und für alles andere gibt es einen Jagdherren der sich um die übergeordneten Dinge kümmern muss.
Klar gibts überall Trottln, die hast aber im Tennisclub auch...
Also wenns dich interessiert,......mach die Jagdprüfung, auch wennst kein Jäger werden wirst sieht man danach die Natur/Walt oft mit anderen Augen.
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Verfasst: Mi 27. Nov 2024, 18:28
von gipflzipfla
Evilcannibal79 hat geschrieben: Mi 27. Nov 2024, 16:12
...
Und das dir nur solche begegnen ist einfach nicht wahr.
....
Wurde von Niemandem mit keiner Silbe so geschrieben.....
