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Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: So 9. Feb 2025, 12:11
von AUG-andy
FdH22 hat geschrieben: So 9. Feb 2025, 10:45
spareribs hat geschrieben: Sa 8. Feb 2025, 22:36
Aber auf Ratten oder Wühlmäuse darf man schon , oder ? gibt's da auch Bedenken ?
Ich habe Bedenken weil diese Nadeln "nur" Verletzungen aber nicht den sofortigen Tod verursachen.
Daher betrachte ich es als Tierquälerei (auch wenn der Tod zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt).
Egal ob es sich um Ratten od. andere Schädlinge handelt.
Gut geschrieben

Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: So 9. Feb 2025, 16:56
von spareribs
Okay, hat sich bei mir eh erledigt...habe keinen Garten mehr , früher habe ich die Wühlmäuse mit dem Luftdruckgewehr erlegt .
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Mo 10. Feb 2025, 10:24
von AndyA
In Ungarn ist das ebenso wie in D: Luftgewehr unter 7,5J.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Mo 10. Feb 2025, 10:30
von Hasenfuss
spareribs hat geschrieben: Sa 8. Feb 2025, 22:36
Aber auf Ratten oder Wühlmäuse darf man schon , oder ? gibt's da auch Bedenken ?
Nein, darf man nicht. Diese weit verbreitete Geringschätzung des Lebens widert mich an. Viel zu oft endet diese Geringschätzung nicht bei Ratten und Wühlmäusen, sondern erstreckt sich fast über das gesamte Spektrum des Lebens.
Wenn sowas schon sein muss, dann gefälligst nicht mit einem Spielzeug, sondern mit einem adäquaten Werkzeug, das den Job schnell und zuverlässig erledigt.
Vielleicht sollten manche hier einmal ihren moralischen Kompass auf Ganggenauigkeit überprüfen...
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Mo 10. Feb 2025, 11:01
von Poirot
Hasenfuss hat geschrieben: Mo 10. Feb 2025, 10:30
spareribs hat geschrieben: Sa 8. Feb 2025, 22:36
Aber auf Ratten oder Wühlmäuse darf man schon , oder ? gibt's da auch Bedenken ?
Nein, darf man nicht.
Gibt es für deine Aussage auch eine rechtliche Basis ?
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Mo 10. Feb 2025, 11:59
von Plinker
Poirot hat geschrieben: Mo 10. Feb 2025, 11:01
Hasenfuss hat geschrieben: Mo 10. Feb 2025, 10:30
spareribs hat geschrieben: Sa 8. Feb 2025, 22:36
Aber auf Ratten oder Wühlmäuse darf man schon , oder ? gibt's da auch Bedenken ?
Nein, darf man nicht.
Gibt es für deine Aussage auch eine rechtliche Basis ?
Paragraph 4 Tierschutzgesetz. Auch bei der Schädlingsbekämpfung ist darauf zu achten daß diese fachgerecht und mit dem geringst möglichen Leid durchgeführt wird.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Mo 10. Feb 2025, 12:08
von AUG-andy
Tierschutzgesetz § 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Mo 10. Feb 2025, 12:13
von Skill Issue
Zusammengefasst: Einfach Katzen anschaffen.
Katzen erledigen das und scheren sich nicht um Dinge wie Tierschutzgesetze oder die Genfer Konventionen.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Mi 12. Feb 2025, 14:34
von Plinker
Falls es noch jemanden interessiert.
Das Gerät dürfte in Österreich tatsächlich unter die Kategorie B fallen
Begründung: Nach den Angaben von Herrn Spräve werden damit Geschoße im Kaliber von 9mm verschossen. Druckluftwaffen die ein Kaliber über 6mm verwenden sind zumindest in der Kategorie C.
Jetzt ist zusätzlich noch ein Doubleaction Abzug verbaut worden und ist somit mehrschüssig.
Das bedeutet zumindest für mich Kategorie B.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Mi 12. Feb 2025, 16:39
von Promo
Plinker hat geschrieben: Mi 12. Feb 2025, 14:34
Falls es noch jemanden interessiert.
Das Gerät dürfte in Österreich tatsächlich unter die Kategorie B fallen
Begründung: Nach den Angaben von Herrn Spräve werden damit Geschoße im Kaliber von 9mm verschossen. Druckluftwaffen die ein Kaliber über 6mm verwenden sind zumindest in der Kategorie C.
Jetzt ist zusätzlich noch ein Doubleaction Abzug verbaut worden und ist somit mehrschüssig.
Das bedeutet zumindest für mich Kategorie B.
Nachdem § 45 Z 3 wegen Kaliber > 6mm nicht greift: es ist eine Faustfeuerwaffe, damit Kat.B. Kat.C käme nur für eine Langwaffe in Frage.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Mi 12. Feb 2025, 17:58
von Poirot