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Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 14:44
von Promo
gewo hat geschrieben: Mi 9. Apr 2025, 13:52
Joewood hat geschrieben: Mi 9. Apr 2025, 12:04 Ich lese im gegenständlichen Fall auch nichts von Entzug der WBK oder sonst was
Seit der Änderung der diesbezüglichen Bestimmungen vor ein paar jahren kann man wohl davon ausgehen dass ein vorläufiges polizeiliches waffenverbot ausgesprochen wurde. alles andere wäre sehr überraschend.

Dieses vorläufige polizeiliche waffenverbot erlischt automatisch nach vier wochen und wird von einem ggf zu verhängenden gerichtlichen waffenverbot ersetzt.
Wäre ein vorläufiges Waffenverbot verhängt worden, dann hätte die Polizei das explizit erwähnt. § 13 Abs 1 WaffG lautet:
Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind bei Gefahr im Verzug ermächtigt, ein vorläufiges Waffenverbot auszusprechen, wenn sie Grund zur Annahme haben, dass der Betroffene durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte. Zudem gilt mit Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbotes gemäß § 38a SPG ein vorläufiges Waffenverbot als ausgesprochen. Darüber hinaus sind sie in diesen Fällen ermächtigt,
1. Waffen und Munition sowie
2. Urkunden (ausgenommen Jagdkarten), die nach diesem Bundesgesetz zum Erwerb, Besitz, Führen oder zur Einfuhr von Waffen oder Munition berechtigen,
sicherzustellen. Die Organe haben dem Betroffenen über die Aussprache des vorläufigen Waffenverbots sowie im Falle einer Sicherstellung über diese sofort eine Bestätigung auszustellen.
Natürlich ist es dehnbar, im konkreten Fall gehe ich aufgrund der Schilderung davon aus, dass keine Gefahr in Verzug gesehen wurde und deshalb auch kein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen wurde. Die Presseaussendungen der nächsten Tage werden hier eventuell mehr Licht ins Dunkel bringen.

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 14:57
von balahu
Musashi hat geschrieben: Mi 9. Apr 2025, 14:39 Schon alleine um die Exekutive darauf aufmerksam zu machen, dass da eine home invasion Bande unterwegs ist, hat man IMHO die Pflicht zur Meldung. Und stell Dir vor, nach einigen Tage finden sie dann den Einbrecher, der "eh nix hatte", in einem Straßengraben. Verstorben an einer Schussverletzung. Dann bist ganz schnell in einer Mordermittlung der Star.
Das wäre tragisch, ungewollt und hätte man das in der Ausnahmesituation in der man damals war in Erwägung gezogen dann hätte man sicher anders gehandelt.

Nur fürs Protokoll:
Das Delikt wäre wohl dann nicht "Mord" sondern "fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge"

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 15:12
von Snoop
balahu hat geschrieben: Mi 9. Apr 2025, 14:57
Musashi hat geschrieben: Mi 9. Apr 2025, 14:39 Schon alleine um die Exekutive darauf aufmerksam zu machen, dass da eine home invasion Bande unterwegs ist, hat man IMHO die Pflicht zur Meldung. Und stell Dir vor, nach einigen Tage finden sie dann den Einbrecher, der "eh nix hatte", in einem Straßengraben. Verstorben an einer Schussverletzung. Dann bist ganz schnell in einer Mordermittlung der Star.
Das wäre tragisch, ungewollt und hätte man das in der Ausnahmesituation in der man damals war in Erwägung gezogen dann hätte man sicher anders gehandelt.

Nur fürs Protokoll:
Das Delikt wäre wohl dann nicht "Mord" sondern "fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge"
Ich bleibe dabei - wenn ich einen Schuss abgebe und VIELLEICHT jemanden getroffen habe, Polizei rufen - das tut nicht weh und spart Troubles. Egal, unter welche Bestimmungen Du das jetzt subsumierst oder nicht.

§ 298 StGB führst Du an - dafür hast Du im Anlassfall hier niemals einen Vorsatz. Alles eher Theorie …

@Musashi hat hier absolut einen Punkt.

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 15:47
von Poirot
Musashi hat geschrieben: Mi 9. Apr 2025, 14:39 Und stell Dir vor, nach einigen Tage finden sie dann den Einbrecher, der "eh nix hatte", in einem Straßengraben. Verstorben an einer Schussverletzung. Dann bist ganz schnell in einer Mordermittlung der Star.

Villeicht gibt es schon eine KI die Anhand von Gerichtsentscheidungen ausrechnen kann welche Variante für Opfer von Gewaltverbrechen die sicherere ist ?
Übrigens: im Kellermayr Prozess gab es heute den erwarteten Freispruch. So manches Forum brennt vor Hass. Ein anderes Urteil hätte bei über 1000 Suiziden pro Jahr ggf eine Flut von Mordverhandlungen wegen Selbst"mörder" ausgelöst ;)

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 17:29
von spareribs
Wenn ich einen Einbrecher in Notwehr mit einer Armbrust anschiesse ....sind dann alle anderen scharfen FFW auch weg ...bzw gibt's da auch ein Waffenverbot und die nehmen dann das ganze Zeug mir weg ??

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 17:44
von Snoop
spareribs hat geschrieben: Mi 9. Apr 2025, 17:29 Wenn ich einen Einbrecher in Notwehr mit einer Armbrust anschiesse ....sind dann alle anderen scharfen FFW auch weg ...bzw gibt's da auch ein Waffenverbot und die nehmen dann das ganze Zeug mir weg ??
Ja.

Es geht einerseits um die Gefährdungseinschätzung und andererseits um das Vorhandensein von Waffen:

"Grund zur Annahme haben, dass der Betroffene durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte" (§ 13 Abs 1 WaffG - vorläufiges Verbot)

Selbst wenn Du ohne Waffe (mit bloßen Händen) jemanden verletzt oder das versuchst, können die Waffen weg sein.

Zu Unrecht der häuslichen Gewalt Beschuldigte (schmutzige Scheidungen) können davon ein Lied singen, hört man leider zu oft ...

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 17:50
von Poirot
Snoop hat geschrieben: Mi 9. Apr 2025, 17:44 Zu Unrecht der häuslichen Gewalt Beschuldigte (schmutzige Scheidungen) können davon ein Lied singen, hört man leider zu oft ...
Gerade in dem Fall rate ich dringend früh genug "alle" Waffen aus gemeinsamen Räumlichkeiten zu entfernen - mit Zeugen.
Eine Ex hat mir auch damit gedroht (natürlich unbegründet) - wäre vor Gericht für sie zum Bumerang geworden ;)
Si vis pacem para bellum.

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 18:15
von Glock1768
Poirot hat geschrieben: Mi 9. Apr 2025, 17:50
Snoop hat geschrieben: Mi 9. Apr 2025, 17:44 Zu Unrecht der häuslichen Gewalt Beschuldigte (schmutzige Scheidungen) können davon ein Lied singen, hört man leider zu oft ...
Gerade in dem Fall rate ich dringend früh genug "alle" Waffen aus gemeinsamen Räumlichkeiten zu entfernen - mit Zeugen.
Eine Ex hat mir auch damit gedroht (natürlich unbegründet) - wäre vor Gericht für sie zum Bumerang geworden ;)
Si vis pacem para bellum.
Ja, unbedingt … hab das bei meiner scheidung auch gemacht … ohne ihr wissen … nachdem sie mir unterstellte, ich hätte sie gestossen waren am nächsten Tag ALLE Waffen auf Depot!!!

Sicher ist sicher!

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 18:24
von Poirot
Glock1768 hat geschrieben: Mi 9. Apr 2025, 18:15 Ja, unbedingt … hab das bei meiner scheidung auch gemacht … ohne ihr wissen … nachdem sie mir unterstellte, ich hätte sie gestossen waren am nächsten Tag ALLE Waffen auf Depot!!!

Sicher ist sicher!
Das sind die Schattenseiten des realen Lebens die Medien nie zeigen !
Nudel zusammenbinden und bunte Fahne drüberhängen :D

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 22:44
von gewo
Glock1768 hat geschrieben: Mi 9. Apr 2025, 18:15
Poirot hat geschrieben: Mi 9. Apr 2025, 17:50
Snoop hat geschrieben: Mi 9. Apr 2025, 17:44 Zu Unrecht der häuslichen Gewalt Beschuldigte (schmutzige Scheidungen) können davon ein Lied singen, hört man leider zu oft ...
Gerade in dem Fall rate ich dringend früh genug "alle" Waffen aus gemeinsamen Räumlichkeiten zu entfernen - mit Zeugen.
Eine Ex hat mir auch damit gedroht (natürlich unbegründet) - wäre vor Gericht für sie zum Bumerang geworden ;)
Si vis pacem para bellum.
Ja, unbedingt … hab das bei meiner scheidung auch gemacht … ohne ihr wissen … nachdem sie mir unterstellte, ich hätte sie gestossen waren am nächsten Tag ALLE Waffen auf Depot!!!

Sicher ist sicher!
Depot geht halt leider nimmer

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 23:37
von titan
Es reicht ja, wenn die Waffen beim Händler sind, egal ob sie abgemeldet werden müssen oder nicht. Der Nachweis des nicht verfügbar seins zählt. Platzüberschreitung gibts ja keine dadurch.

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 23:38
von gewo
titan hat geschrieben: Mi 9. Apr 2025, 23:37 Es reicht ja, wenn die Waffen beim Händler sind, egal ob sie abgemeldet werden müssen oder nicht. Der Nachweis des nicht verfügbar seins zählt. Platzüberschreitung gibts ja keine dadurch.
Das stimmt

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Do 10. Apr 2025, 09:07
von Joewood
titan hat geschrieben: Mi 9. Apr 2025, 23:37 Es reicht ja, wenn die Waffen beim Händler sind, egal ob sie abgemeldet werden müssen oder nicht. Der Nachweis des nicht verfügbar seins zählt. Platzüberschreitung gibts ja keine dadurch.
Genau... im Zweifel hab ich halt alle Waffen beim Service. Das einzige, was ich da brauche, ist die Übernahmebestätigung. Bekomme ich jedes Mal, wenn ich ein Ding länger bei der Reparatur/Umbau habe. Und wann ich die Waffen dann wieder abhole, ist ja mein Problem.
Ich schätze, das unterscheidet die Sache von "Depot".
Kann ich nicht grundsätzlich die Waffen beim Händler lagern? Also sofern der Händler das zulässt. So wie ein Bankschließfach?

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Do 10. Apr 2025, 09:44
von Sidekix
Joewood hat geschrieben: Do 10. Apr 2025, 09:07 Kann ich nicht grundsätzlich die Waffen beim Händler lagern? Also sofern der Händler das zulässt. So wie ein Bankschließfach?
nein das geht schon länger nicht mehr
(wie gewo schon geschrieben hat)

Innehabung = Besitz
war früher Depot
BMI argumentiert damit, das du ja ständig Zugriff haben könntest, somit Stückzahlüberschreitung möglich...
somit bietet das kein Händler mehr an

Bankschliessfach geht immer
nützt in dem Fall aber nichts, da immer Zugriff möglich

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Do 10. Apr 2025, 09:47
von Joewood
Sidekix hat geschrieben: Do 10. Apr 2025, 09:44
nein das geht schon länger nicht mehr
(wie gewo schon geschrieben hat)

Innehabung = Besitz
war früher Depot
BMI argumentiert damit, das du ja ständig Zugriff haben könntest, somit Stückzahlüberschreitung
somit bietet das kein Händler mehr an

Bankschliessfach geht immer
nützt in dem Fall aber nichts, da immer Zugriff möglich
Ich hatte das so gemeint, dass der Händler quasi das Bankschließfach ersetzt. Zugriff halt - wie beim Bankschließfach - nur zu Öffnungszeiten. Also explizit nicht Depot, wo der Händler die Waffe ja formell kauft.