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Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild

Verfasst: Do 4. Aug 2011, 21:01
von gipflzipfla
>Michael< hat geschrieben:
Paintball im Wald beunruhigt Wild

Und ich dachte immer dass Treibjagden und Schüsse das Wild beunruhigen. :think:
@Michael,
schon, aber eigentlich nur kurzzeitig.

Treibjagden gibt es in der möglichen Praxis nicht täglich, eigentlich auch logisch weil irgendwann selbst der größte Abschussplan erfüllt ist, was aber bei Freizieitbeschäftigung jeder Art der Fall sein kann.

Paintball und damit einher gehende Störung des Wildes ließe sich praktisch an 365 Tagen im Jahr durchführen.

Der Jäger, der sein Revier verantwortungsvoll bewirtschaftet, weiß das natürlich auch und hält ab einer bestimmten Zeit Ruhe im Revier!
Schonzeiten und Schonrevierteile sind Dir ein Begriff?

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild

Verfasst: Do 4. Aug 2011, 21:18
von gipflzipfla
gewo hat geschrieben:...


hallo

hmmm
ich kenn den speziellen fall ja nicht

aber es ist doch so dass JEDER waldbesitzer laut gesetz seinen wald an die dort befindliche jagdgesellschaft verpachten MUSS (soferne er nicht genug hektar hat um eine eigenjagd daraus zu machen)

oder habe ich da was falsch verstanden?

@BigBen,
Im Kern eigentlich nicht.. aber grundsätzlich ist es so, dass jedes Grundstück welches keine Eigenjagd ist, oder umfriedet und somit die Jagd darauf ruht, einem ordentlichen Jagdbetrieb unterstellt wird.

Die Grundlage dafür ist, dass die Jagd in Österreich untrennbar mit Grund und Boden verbunden ist.

Solche, jagdlich nutzbaren, zusammenhängende Flächen bilden in ihrer Einheit das Gemeindejagdgebiet.
Die Gemeinde übt als Treuhandverwalter das Jagdrecht für Grundtsückbesitzer aus, deren Grundstücke kleiner als die gesetzlich geforderte Größe (in Kärnten 115 Ha) sind.
Ausgenommen davon sind natürlich im Gemeindegebiet liegende Eigenjagden!

Die Gemeinde verpachtet ihre Gemeindejagd und jeder Grundstückbesitzer bekommt dafür seinen Pachtanteil aus der Verpachtung.

Wenn ich also ein Grundstück habe, aber gegen die dort stattfindende Bejagung bin, muss ich den Ablauf der Pachtperiode abwarten, kann dann das Grundstück umfrieden und folglich die Jagd auf Antrag dort ruhen lassen.
Dann gibt es aber auch keinen Pachtschilling mehr...

Von "stiller Enteignung", weiter oben geschrieben, kann also keine Rede sein!

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild

Verfasst: Do 4. Aug 2011, 21:29
von gipflzipfla
nominus hat geschrieben:Also wenn Treib/Drückjagden nicht das Wild beunruhigen dann steht die Welt kopf.

Auch Schüsse, des Jagdbetriebs, beunruhigen Wild.
Durch die Anwesenheit im Revier und durch den Jagdbetrieb entsteht Jagddruck.
Mit der strategische Platzierung von Hochsitzen kann man sich mit diesem Druck ein wenig spielen. -> Jagdliche Schwerpunkte setzen. Kann man nützen für Wildschadenverhütung. Setzten von Ruhezonen im nicht so schadanfälligen Gebieten.

Dieses Spielchen wird eingeschränkt wenn du viel Publikumsverkehr im Revier hast.
Vergessen kannst du dieses Spielchen wenn der Verkehr sich nicht nur auf den Waldweg beschränkt.

Der besagte Grundbesitzer wollte, aus meinen Augen, doppelt abcashen.
Kaltenleutgeben grenzt direkt an Wien. Daher glaub ich nicht das der Hektarpreis bei 30-35€ liegt sondern darüber.
Das Revier wird durch die Paintballspielerei entwertet, da unkontrollierter Druck auf das Wild ausgeübt wird.

Das gefällt den Jägern nicht da:
Kaum Wild in Anblick kommt.
Eine Strategie, das Reh in Anblick kommt, durch die unkontrollierte Ausübung von Druck nicht möglich ist.

Bleibt nur eines, entweder Paintball oder Jagd einstellen.

ABER es steht jeden Tag ein neuer Trottel auf.

wh
nominus


Grundsätzlich: wer ein Revier pachtet, ist für eine ordnungsgemäße Ausübung der Jagd verantwortlich (siehe Landesjagdgesetze).
Wer die ihm übertragene ordnungsgemäße Jagd nicht oder nur teilweise aus übt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Also: man pachtet ein Revier (für viel Geld), die ordnungsgemäße Jagd wird durch Paintballspieler behindert oder gar unmöglich gemacht....

Was wird also passieren?
Das Wild wird "heimlich" also schwer bis kaum zu bejagen. Es zieht aber nicht ab.
Die Stressfaktoren bewirken aber eine eklatante Änderung im Verhalten des Wildes!

Der Wildbestand erreicht Größen, die innerartlichen Stress und somit das Abkommen der einzelnen Stücke hervor rufen (ganz klar gegen den gesetzlichen Hegeauftrag)
Der Landwirt macht Wildschäden geltend
Der Holzwirt reklamiert Verbissschäden an
Die Jagdbehörden machen Stresse wegen nicht erfüllter Abschusspläne

usw., usw....

Zahlen soll dann dafür, neben ohnehin schon horrende Pachtpreisen, der Revierpächter (Jagdausübungsberechtigte).
Das aber kann es wohl auch nicht sein, oder?

Es ist halt alles ein Getriebe wo kein Störfaktor drin sein dürfte, sonst läufts nicht mehr rund.