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Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: Di 18. Nov 2014, 15:26
von KGR84
Und was macht dann die Post?
Bzw. gibt es rechtlich einen Unterschied zwischen nen Postler und nem Boten.
Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: Di 18. Nov 2014, 15:30
von gewo
KGR84 hat geschrieben:Und was macht dann die Post?
Bzw. gibt es rechtlich einen Unterschied zwischen nen Postler und nem Boten.
ja
waffengesetz
"....personen die zur gewerbsmaessigen befoerderung oder lagerung von versandstuecken befaehigt sind..."
Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: Di 18. Nov 2014, 15:31
von JPS1
Ja, Post und Tarnsportunternehmen sind explizit ausgenommen... hab den §§ grad nicht parat, aber weit hinten im WaffG, vor den Strafbestimmungen
Tippfehler wurde zur Volksbelustigung stehen gelassen, gemeint ist natürlich Transport - aber die Dienstwaffen von Tarnsportlern auch

edit: gewo war schneller
Re: Versand von Waffen Kat.B
Verfasst: Di 18. Nov 2014, 18:30
von Thule
Thule auf Seite 2 des threads hat geschrieben:§ 46 Abs 2

Hat sich in den letzten 3 Jahren nichts geändert.