Stickhead hat geschrieben:Ein behördlich genehmigter Schießstand muss behördlich genehmigt werden. Ein anderer nicht.
hallo
da es dazu aber kein verfahren in AT gibt reicht es wenn im bauplan der liegenschaft am ort des schiesstandes "schiessstand" steht
damit gilt er als "behoerdlich genehmigt"
steht in einer Vo bzw in einem erlass
hab ich sicher gelesen
aber biddddäh frag mich ned wo es genau steht ...