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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Verfasst: Di 29. Jun 2010, 21:33
von Leonardo
Varminter hat geschrieben:
Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.
Varminter

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Verfasst: Di 29. Jun 2010, 21:41
von kemira
+1
Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Verfasst: Di 29. Jun 2010, 21:52
von gewo
Varminter hat geschrieben:Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.
hallo
naja, da gibts doch einen kollegen der immer vom recht davon spricht mit seinem eigentum tun und lassen zu duerfen was er will.
und naja, auch wenn ich das pauschal ned so sagen wuerde, aber im prinzip gesehen .....
wie verwahrst du deine autoschluessel?

lg
g
Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Verfasst: Di 29. Jun 2010, 22:03
von Stickhead
Es gibt bei mir nur zwei Orte, wo sich eine Waffe dauerhaft befindet. Entweder im Safe oder am Mann. Ende.
Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Verfasst: Di 29. Jun 2010, 22:08
von kemira
gewo hat geschrieben:Varminter hat geschrieben:Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.
naja, da gibts doch einen kollegen der immer vom recht davon spricht mit seinem eigentum tun und lassen zu duerfen was er will.
Völlig richtig, und ich will halt nicht, daß meine Eisen einfach so in der Gegend rumliegen, wenn ich nicht da bin...

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Verfasst: Di 29. Jun 2010, 22:12
von zela
und ich hab keine Lust mein Eisen aus einem Safe zu nesteln während bereits Gefahr in Verzug ist
Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Verfasst: Di 29. Jun 2010, 22:13
von kemira
Drum schrub ich ja ganz deutlich "wenn ich nicht da bin"...
Aber das ist wie immer nur meine persönliche Meinung...
Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Verfasst: Di 29. Jun 2010, 22:32
von Stickhead
Dazu hab ich was vom VwGH:
VwGH 95/20/0426 hat geschrieben:Der Umstand, daß der an Verfolgungswahn leidende Beschwerdeführer (hier: drei) geladene und schußbereite Waffen zum Schutz vor nicht objektivierbaren, bloß in seiner Einbildung existierenden Gefahren frei herumliegen hat, rechtfertigt Befürchtung einer mißbräuchlichen Verwendung von Waffen.
Also nicht übertreiben mit dem bereithalten.
Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Verfasst: Di 29. Jun 2010, 22:37
von Leonardo
Wenn ich "Alleine" zuhause bin warum nicht,aber wenn wie bei uns oft drei vier Kinder rumlaufen wäre es mehr als Fahrlässig die Waffe rum liegen zu lassen.
Wobei es dabei nicht um meinem Junior gehen würde sondern um die Freunde die leider nicht so versiert sind im Umgang mit Waffen .
Aber jeder wie er es für richtig hält oder das Gesetz es befiehlt.
Ich verwahre meine Waffen vom ersten Tage an im Safe.
Gruß Leonardo
Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Verfasst: Di 29. Jun 2010, 22:37
von wolf
#
Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Verfasst: Di 29. Jun 2010, 22:44
von Expat
Heutzutage wird alles gestohlen was du dir nicht auf die Haut stechen lässt - schon allein deswegen würde ich NIE Waffen ungesichert daheim liegen lassen wenn ich nicht da bin.
Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Verfasst: Di 29. Jun 2010, 23:16
von Stickhead
wolf hat geschrieben:VwGH can kiss my eh' scho wissen
Des sagt er dir dann eh nach der letzten Berufung

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 00:23
von wolf
#
Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 01:13
von zela
Expat hat geschrieben:Heutzutage wird alles gestohlen was du dir nicht auf die Haut stechen lässt - schon allein deswegen würde ich NIE Waffen ungesichert daheim liegen lassen wenn ich nicht da bin.
wieso eigentlich nicht? Wenn ich nicht da bin, ists doch sowieso wurscht. Da werden dann eh nicht nur die Waffen gestohlen werden. Hausratsversicherung machts wieder gut. Das Quasi-"Einmauern" seiner Verteidigungswerkzeuge scheint mir eine Art Wohlstandsverwahrlosung zweiter Ordnung zu sein. Ich bin kein "Sammler" oder "Anschauer", sondern hab die zu Verteidigungszwecken. Kinder sind natürlich ein ernstes, ganz anderes Thema, das ist mir schon klar.
Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 08:14
von kemira
zela hat geschrieben:Wenn ich nicht da bin, ists doch sowieso wurscht. Da werden dann eh nicht nur die Waffen gestohlen werden. Hausratsversicherung machts wieder gut.
Na ob diese Vollkaskomentalität so viel besser ist als die "Wohlstandsverwahrlosung", seinen Kram vor Diebstahl schützen zu wollen...?
zela hat geschrieben:Ich bin kein "Sammler" oder "Anschauer", sondern hab die zu Verteidigungszwecken.
Spezialfrage: welchen Verteidigungszweck erfüllt Deine Waffe - meinetwegen voll geladen und entsichert und freiliegend auf Deinem Küchentisch - wenn Du grad im Kino hockst? Des mußt mir erklären...
