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Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Fr 11. Nov 2011, 08:51
von OC Tom
trenck hat geschrieben:
evo86 hat geschrieben:Ich höre ein Geräusch. Dann nehm ich die Glock aus dem Safe, prüfe den Ladezustand, schleiche die Treppe runter, bis in den Keller von wo aus ich das Geräusch vernommen habe. Ich schleiche weiter bis zur Kellertür und da seh ich dann den Bösen Buben.


Warum bitte sollte man das tun? Wenn man in der luxuriösen Situation ist, dass man sich mit der Schusswaffe im Obergeschoß befindet, wäre es trottelhaft, in den Keller zu schleichen. Man kann in aller Ruhe die Polizei anrufen und oben warten. Ist man sich nicht ganz sicher, wer die Geräusche hervorruft, kann man immer noch das Licht im Stiegenhaus aufdrehen und runterschreien "Wer da? Ich habe die Polizei gerufen!" Selbst bleibt man natürlich in Deckung. Dann müsste der Einbrecher seinerseits ohne Deckung das hellerleuchtete Stiegenhaus überwinden, wenn er es darauf anlegt.

Trenck


:text-+1: :text-bravo:

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Fr 11. Nov 2011, 09:09
von evo86
trenck hat geschrieben:evo86 hat geschrieben:
Ich höre ein Geräusch. Dann nehm ich die Glock aus dem Safe, prüfe den Ladezustand, schleiche die Treppe runter, bis in den Keller von wo aus ich das Geräusch vernommen habe. Ich schleiche weiter bis zur Kellertür und da seh ich dann den Bösen Buben.



Warum bitte sollte man das tun?


Weil unten die Eltern wohnen und die nicht bewaffnet sind ;)

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Fr 11. Nov 2011, 09:19
von Expat
Wenn du unten ein Geräusch hörst und unten die Eltern wohnen... Ehm... In dem spez. Fall sollten Geräusche von unten doch eher normal sein?
Da würde ich mir eher Gedanken machen wenn ich längere Zeit nichts höre und sehe ;)
Aber das sind eben Individualitäten, weswegen jeder sich selbst Gedanken über ein passendes Sicherheitskonzept machen sollte.

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Fr 11. Nov 2011, 09:39
von evo86
Sollte eigentlich nur ein Beispiel sein. Wenn man gewisse Worst Case Situationen im Kopf durchspielt kann das auch zu solchen Unfällen führen. Das war aber keine Anspielung auf meine persönliche Situation.
Nachdem sich vor kurzem jemand am Gartenzaun zu schaffen gemacht hat, wurde das Alarmsystem nochmals überarbeitet. Jetzt kommt man nichtmal mehr in die Nähe von meinem Haus ohne das ich Wind von der Sache bekomme.

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Fr 11. Nov 2011, 11:05
von OC Tom
Der einzige Grund warum ich in der Nacht in den Keller gehe würde wären komische Geräusche von draussen denn wenn die Zombie Horden kommen hab ich net genug Muni und Waffen im Schlafzimmer... Für nen Einbrecher stehe ich net mal auf Handy neben dem Bett und GunVault am Nachtkastl :D

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Fr 18. Nov 2011, 10:20
von raptor
gewo hat geschrieben:soweit ich weiss gibt es den begriff der putativnotwehr in AT nicht

bei uns waere das eindringen der exekutive KEIN angriff gewesen da rechtmaessig
gegen rechtmaessiges eindringen "gilt" weder notwehr noch nothilfe
auch dann wenn der schuetze es nicht wusste (verbotsirrtum)

der schuetze haette hier in AT - nach meinem wissenstand - keine chance gehabt einer verurteilung zu entgehen


Ähm ... doch. Putativnotwehr gibt es bei uns schon. Es muß jedoch der "Notwehrirrtum" dem Handelnden nicht vorwerfbar sein (z.B. durch Fahrlässigkeit).

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Fr 18. Nov 2011, 10:58
von Varminter
Steinigt mich, aber ich halte den Freispruch für gerechtfertigt.

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Fr 18. Nov 2011, 11:00
von pointi2009
"Jehova".... :lol:

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Fr 18. Nov 2011, 12:50
von raptor
Varminter hat geschrieben:Steinigt mich, aber ich halte den Freispruch für gerechtfertigt.


Ja, eh, außerdem hat der Typ sowieso ein paar Jährchen für Erpressung etc. ausgefaßt. Ohne Grund ist das SEK nicht bei dem aufgetaucht.

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Mo 21. Nov 2011, 17:49
von Varminter
raptor hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:Steinigt mich, aber ich halte den Freispruch für gerechtfertigt.


Ja, eh, außerdem hat der Typ sowieso ein paar Jährchen für Erpressung etc. ausgefaßt. Ohne Grund ist das SEK nicht bei dem aufgetaucht.



Sind aber völlig unterschiedliche Dinger... und wenn vor dem Auftauchen des SEK im poltisch korrekten Teitschland legal Waffen hatte, dann war er zumindest zum Zeitpunkt des Eindringens noch unbescholten... auch wenn´s uns net schmeckt.

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Mo 9. Jan 2012, 19:35
von gewo
Abbath hat geschrieben:Das Urteil ist natürlich a Witz. Krimineller erschiesst Polizisten, der Ihn dingfest machen soll, durch geschlossene Tür.
..



hallo

das stimmt so nicht
der mann hatte keine vorstrafen

jetzt hat er allerdings eine vorstrafe wegen versuchter noetigung
da ging es offenbar um geld aus der vereinskasse das verschwunden war und welches mit offenbar eher unfeinen methoden wiederbeschafft werden sollte

zum beschaffen von beweisen fuer diese vereinskassensache (es ging um 15.000,- von denen nur 7000,- da waren) wurde bei einem dutzend mitgliederen dieser gruppe zum gleichen zeitpunkt hausdurchsuchungen durch SEKs durchgefuehrt

betreffend der toetung des polizisten wurde er freigesprochen

anbei der link zur urteilsbegruendung
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... lank=1.pdf

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Di 10. Jan 2012, 11:44
von Varminter
gewo hat geschrieben:
Abbath hat geschrieben:Das Urteil ist natürlich a Witz. Krimineller erschiesst Polizisten, der Ihn dingfest machen soll, durch geschlossene Tür.
..



hallo

das stimmt so nicht
der mann hatte keine vorstrafen

jetzt hat er allerdings eine vorstrafe wegen versuchter noetigung
da ging es offenbar um geld aus der vereinskasse das verschwunden war und welches mit offenbar eher unfeinen methoden wiederbeschafft werden sollte

zum beschaffen von beweisen fuer diese vereinskassensache (es ging um 15.000,- von denen nur 7000,- da waren) wurde bei einem dutzend mitgliederen dieser gruppe zum gleichen zeitpunkt hausdurchsuchungen durch SEKs durchgefuehrt

betreffend der toetung des polizisten wurde er freigesprochen

anbei der link zur urteilsbegruendung
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... lank=1.pdf



Servus,

wie ich schon am 22.11.2011 vermerkt habe, war er zum Zeitpunkt des Vorfalls völlig unbescholten.

Ihn wegen der Mitgliedschaft bei den "Hells Angels" vorzuverurteilen, war demokratiepolitsch genauso bedenklich, wie eine Vorverurteilung aller Waffenbesitzer mit "rechter" Gesinnung, solange diese nicht wegen Gesetzesverstössen verurteilt sind.