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Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?
Verfasst: Fr 17. Mai 2019, 21:03
von Steelman
Mauser98Lover hat geschrieben: Fr 17. Mai 2019, 18:17
Marc hat geschrieben: Mi 30. Nov 2011, 03:27
Hallo!
Na ja, falls der Büchser der erste war der den Prügel in Österreich in Umlauf gebracht hat (also nach Österreich importiert hat) dann hätte er den Beschuss durchführen lassen müssen und hat somit eine Verwaltungsübertretung (?) begangen.
Grüsse,
Marc
Ich glaube da reicht Typenbeschuß, also wenn der 50 Mosin Nagant 91/30 gewehre importiert, dann kann er einen beschießen lassen und damit hat sichs erledigt. Wenn ich mich irre bessert mich aus
Bist du Autotandler weilst Typernbeschuß schreibst?
Na geh, bitte....
Das Netz u. das Forum sollte doch genug hergeben, dass man(n) nicht auf so einen Blödsinn kommt.
LG Steelman
Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?
Verfasst: Fr 17. Mai 2019, 22:14
von Mauser98Lover
cal22 hat geschrieben: Fr 17. Mai 2019, 20:42
Eine Waffe beschießen lassen? Wozu? Das Risiko geht wohl kaum eine Importeur ein. Wenns die anderen 49 theoretisch zerfetzen kann (wird wohl nicht der Fall sein) aber rein Rechtlich wird er wohl abgesichert sein wenn der die Waffen beschießen lasst.
mein Fehler, hab was falsch verstanden
Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?
Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 08:51
von Dobi
Wenn „Typenbeschuss“ reichen würde, würde es auch reichen, wenn pro Automodell in Österreich nur einmal stellvertretend für alle ein Pickerl gemacht wird!
Aber der Beschuss ist ja keine „Typisierung“, sondern eine Sicherheitsprüfung.
Deshalb muss ja eine Pistole z.B. neuerlich zum Beschussamt, wenn am Schlitten oder Lauf Modifikationen wir etwa Fräsungen etc. gemacht wurden. Oder bin ich da falsch informiert?
Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?
Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 09:11
von HowlingWolf
Dobi hat geschrieben: Sa 18. Mai 2019, 08:51
Wenn „Typenbeschuss“ reichen würde, würde es auch reichen, wenn pro Automodell in Österreich nur einmal stellvertretend für alle ein Pickerl gemacht wird!
Aber der Beschuss ist ja keine „Typisierung“, sondern eine Sicherheitsprüfung.
Deshalb muss ja eine Pistole z.B. neuerlich zum Beschussamt, wenn am Schlitten oder Lauf Modifikationen wir etwa Fräsungen etc. gemacht wurden. Oder bin ich da falsch informiert?
Nein, DU bist nicht falsch informiert...

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?
Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 10:25
von yoda
Heute muss ich über meine damaligen Fragen schmunzeln, da alles im Beschussgesetz und der dazugehörigen Verordnung genau geregelt ist.
Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?
Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 12:38
von gunlove
yoda hat geschrieben: Sa 18. Mai 2019, 10:25
Heute muss ich über meine damaligen Fragen schmunzeln, da alles im Beschussgesetz und der dazugehörigen Verordnung genau geregelt ist.
Ist auch 8 Jahre her. In der Zeit sammelt man auch einiges an Erfahrung und Wissen an, dass man damals noch nicht hatte.