Seite 3 von 3

Re: Notkamin

Verfasst: Mi 15. Feb 2012, 14:42
von KGR84
Ok, wie kann ich überprüfen ob ich so ne Abgasklappe habe?
Und wie kann ich deren Funktion überprüfen?


Und gibts da irgendwo fixe Sätze was ein RK für das Kehren des Rauchfangs verlangen kann/darf? Oder ist das ganz von dem abhängig, der bei mir eben tätig ist. Denn so wie ich das jetzt mitbekommen habe, ist für jede Gegend (Straßenzug, Gebiet, Stadtteil) eine Firma für die Kehrung der Rauchfänge zuständig, und ist an keine "Behörde" gebunden.

Re: Notkamin

Verfasst: Mi 15. Feb 2012, 15:00
von Freitag
Bei mir klapperts immer so schön im Kamin wenns windig ist :headslap:

Re: Notkamin

Verfasst: Mi 15. Feb 2012, 19:38
von sandman
KGR84 hat geschrieben:Ok, wie kann ich überprüfen ob ich so ne Abgasklappe habe?
Und wie kann ich deren Funktion überprüfen?


Und gibts da irgendwo fixe Sätze was ein RK für das Kehren des Rauchfangs verlangen kann/darf? Oder ist das ganz von dem abhängig, der bei mir eben tätig ist. Denn so wie ich das jetzt mitbekommen habe, ist für jede Gegend (Straßenzug, Gebiet, Stadtteil) eine Firma für die Kehrung der Rauchfänge zuständig, und ist an keine "Behörde" gebunden.


Für Wien gibt es fixe Sätze:

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 400550.htm

Grüße

Sandman

Re: Notkamin

Verfasst: Di 22. Mai 2012, 17:03
von KGR84
So. Jetzt habens Rauchfangkehrertermine ausgehängt, und obwohl ich keinen Ofen, angeschlossen habe, muss ich zu Hause sein, und für einen freien Zugang sorgen.

Warum muss ich mir nen Tag Urlaub nehmen, damit der Rauchfangkehrer da was kehrt (oder nur schaut), wos eh nix zum Kehren gibt, da ich und auch kein Nachbar was angeschlossen haben, und ich, wenn ich was anschließe, extra zahlen müsste. Können die das machen?

Re: Notkamin

Verfasst: Di 22. Mai 2012, 19:45
von BigBen
KGR84 hat geschrieben:So. Jetzt habens Rauchfangkehrertermine ausgehängt, und obwohl ich keinen Ofen, angeschlossen habe, muss ich zu Hause sein, und für einen freien Zugang sorgen.

Warum muss ich mir nen Tag Urlaub nehmen, damit der Rauchfangkehrer da was kehrt (oder nur schaut), wos eh nix zum Kehren gibt, da ich und auch kein Nachbar was angeschlossen haben, und ich, wenn ich was anschließe, extra zahlen müsste. Können die das machen?



Da gehts ja auch um Gasanschlüsse und Thermen.

Re: Notkamin

Verfasst: Di 22. Mai 2012, 22:32
von KGR84
Bei was? Wir haben weder noch. Also was hat da wer in meinem Kamin zu suchen?

Re: Notkamin

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 10:56
von rubylaser694
Vielleicht hat ein Nachbar was angeschlossen?
http://www.heute.at/news/oesterreich/wi ... 652,699615

Re: Notkamin

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 11:10
von KGR84
Nein, es hat keiner etwas angeschlossen. Die Aufforderung ist auch nicht an mich persönlich gerichtet, sondern an ALLE 24 Parteien im Haus, mittels Aushang beim Eingang.

Kann ich da anfechten? Ich habe echt keine Lust mir nen Tag Urlaub zu nehmen. Der kann ja gerne reinschaun bei mir, aber dann muss er sich zeitlich nach mir richten, denn ich habe nichts, das einem Rauchfangkehrer das Recht gibt bei mir zu fegen.

Das ist ja überhaupt die größte Frechheit. Habe ja erst angefragt (siehe Verlauf dieses Themas) und müsste das Kehren selber zahlen, wenn ich was anschließe. Aber der will ja sowieso kehren kommen (was mir jetzt scheinbar nicht in Rechnung gestellt wird, sondern über die Betriebskosten gezahlt wird), warum müsste ich dann also extra zahlen?

Re: Notkamin

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 14:24
von gewo
KGR84 hat geschrieben:Das ist ja überhaupt die größte Frechheit. Habe ja erst angefragt (siehe Verlauf dieses Themas) und müsste das Kehren selber zahlen, wenn ich was anschließe. Aber der will ja sowieso kehren kommen (was mir jetzt scheinbar nicht in Rechnung gestellt wird, sondern über die Betriebskosten gezahlt wird), warum müsste ich dann also extra zahlen?


hallo

die ganzen antworten solltest du im feuerpolizeigesetz finden
ich glaube das heisst so, oder?

die normale wartung aller schaechte und kamine im haus (egal ob benuetzt oder nicht benuetzt) ist darin geregelt
sie erfolgt 4mal jaehrlich
einmal davon (hauptkehrung) werden auch die anschlusstellen in der wohnung kontrolliert

das ganze unabhaengig davon ob du die kamine nuetzt oder nicht
verrechnet wird das ueber eine jaehrliche pauschalgebuehr pro schacht (unterschiedliche preise fuer kaminschacht und abluftschacht ect)

die pauschalgebuehr (um die +/- 50,- pro schacht und jahr) deckt nur die gesetzlich vorgeschriebene kontrolle und kehrung ab, nicht aber die behebung evt entdeckter maengel

die kostet extra und wird der hausgemeinschaft in rechnung gestellt

wenn du mehrfach ned da bist erstattet der rauchfangkehrer eine anzeige bei der feuerwehr und die brechen dir wenn du auch auf deren schreiben ned reagierst (gerne auch in deiner abwesenheit) die wohnungstuere auf und machen den kaminanschluss unbenuetzbar.

in wien "verdient" die feuerwehr ganz gut an derlei einsaetzen
sie stellen einen erheblichen anteil an den zu verrechnenden leistungen dar

wenn du was an den kamin anschliessen laassen willst oder du aus welchen gruenden auch immer zusaetzlich gekehrt haben willst dann ist das quasi von dir verursacht und du musst es auch selber zahlen

Re: Notkamin

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 14:38
von KGR84
In meiner alten Wohnung (auch Genossenschaft) gabs auch nen "Notkamin", der ebenfalls nicht genutzt wurde, und der musste nicht gekehrt werden.

Wovon hängt das ab, ob an einem unbenutzten Kamin gekehrt wird/werden muss oder ned?

Bzw. was heißt Kontrolliert? Wollen die nur schaun, ob ich eh nix angeschlossen habe? Dann lass ich ihnen den Vorhang offen, und der soll reinschaun ob was drin steht :twisted:

Ein netter User hat mich per PN auf einen Gesetzestext hingewiesen:

Wiener Gesetz über die Feuerpolizei, Luftreinhaltung
...

§15c Abs 2:
Rauch- oder Abgasfänge gemäß § 106 Abs. 6 der Bauordnung für Wien und Rauch- oder Abgasfänge beziehungsweise Rauch- oder Abgassammler, die nachweislich nicht benützt werden, sind von allgemein zugänglichen Teilen des Hauses aus vom Rauchfangkehrer mindestens einmal jährlich dahin gehend zu überprüfen, ob ihr Querschnitt frei ist.

Quelle:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... uerpolizei

...



Würde also heißen, der hat bei mir nix zu suchen.

Re: Notkamin

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 22:34
von therion
Ich bin bei dem Auhang nie da, da ich weiß, dass sie in meine Wohnung nicht müssen.

Re: Notkamin

Verfasst: Do 24. Mai 2012, 09:05
von KGR84
Hab mal den Aushang photografiert:

Bild

Bild