Seite 21 von 41
Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI
Verfasst: Do 28. Jun 2018, 20:03
von meshuggah
BigBen
Warum hab ich im Forum eigentlich noch nie eine Diskussion zum Thema WBK-Plätze und Randfeuer Kat. B gehört?
Es ist doch unverständlich warum ein 10/22 einen WBK-Platz braucht und ein historischer Perkussionsrevolver nicht.
Dasselbe hab ich mir bei Vorderschaftrepetierflinten gedacht. Warum darf man die nicht z.B. mit WBK erwerben. Eine HA-Flinte darf ich ja auch erwerben.
Das wären interessante Themen. Magazinbegrenzungen durch die EU sind mir da vergleichsweise egal....
Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI
Verfasst: Do 28. Jun 2018, 20:48
von zeroflow
meshuggah hat geschrieben:Warum hab ich im Forum eigentlich noch nie eine Diskussion zum Thema WBK-Plätze und Randfeuer Kat. B gehört?
Es ist doch unverständlich warum ein 10/22 einen WBK-Platz braucht und ein historischer Perkussionsrevolver nicht.
Dasselbe hab ich mir bei Vorderschaftrepetierflinten gedacht. Warum darf man die nicht z.B. mit WBK erwerben. Eine HA-Flinte darf ich ja auch erwerben.
Das wären interessante Themen. Magazinbegrenzungen durch die EU sind mir da vergleichsweise egal....
Du darfst einfach nicht den Fehler machen und im Waffengesetz nach Logik suchen.
Man kann sich über viel aufregen - ich hab da mal vor einiger Zeit eine EU-Karte gemacht auf der ich die Zusammenfassungen der jeweiligen Waffengesetzte eingetragen habe.
In Summe sind wir in Österreich da nichtmal soooo schlecht dabei aktuell.
Bei der Färbung gehts um Themen wie z.B ob ein WP zu bekommen ist, ob es Einschränkungen gibt was du kaufen darfst, etc
Kein Anspruch auf Vollständigkeit


Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI
Verfasst: Do 28. Jun 2018, 20:58
von meshuggah
zeroflow hat geschrieben:meshuggah hat geschrieben:Warum hab ich im Forum eigentlich noch nie eine Diskussion zum Thema WBK-Plätze und Randfeuer Kat. B gehört?
Es ist doch unverständlich warum ein 10/22 einen WBK-Platz braucht und ein historischer Perkussionsrevolver nicht.
Dasselbe hab ich mir bei Vorderschaftrepetierflinten gedacht. Warum darf man die nicht z.B. mit WBK erwerben. Eine HA-Flinte darf ich ja auch erwerben.
Das wären interessante Themen. Magazinbegrenzungen durch die EU sind mir da vergleichsweise egal....
Du darfst einfach nicht den Fehler machen und im Waffengesetz nach Logik suchen.
Man kann sich über viel aufregen - ich hab da mal vor einiger Zeit eine EU-Karte gemacht auf der ich die Zusammenfassungen der jeweiligen Waffengesetzte eingetragen habe.
In Summe sind wir in Österreich da nichtmal soooo schlecht dabei aktuell.
Wir sind in Österreich sehr gut dran. Das ist gar keine Frage. Ich bin auch kein ewiger Suderer und würde das Österreichische Waffenrecht gegen kein anderes in der EU eintauschen. Und zwar aufgrund der Lage bez Kat C...
ABER
Die von mir angeführten Dinge sind keine Forderungen á la "mehr phöse schwarze Halbautomaten mit Trommelmagazinen und obendrein WP = WBK", sondern kleine, minimale Änderungen, die einfach eine realistische Herangehensweise wären.
Weil, wie deliktrelevant sind Randfeuerwaffen? Wie schwer wäre es, das umzusetzen?
Die platzfreiheit bei historischen Perkussionsrevos ist ja so weit ich weiß auch als Erlass zustande gekommen. Das kann bei Randfeuerwaffen auch passieren.
Wenn es also einen Kanal ins BMI gibt, warum diesen nicht nutzen?
Das war meine Idee. Eine Kritik an Bens vorgehen sollte das ja eh nie werden.
Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI
Verfasst: Do 28. Jun 2018, 21:41
von meshuggah
woolf hat geschrieben:In den Medien wurden (und dadurch auch in weiten Teilen der öffentlichen Wahrnehmung) Pumpguns als das ultimative Vernichtungsinstrument dargestellt.
Das Pumpgun-Thema wird bei uns daher in nächster Zeit sicher nie mehr angegriffen, das ist viel zu heiß. Gibt für die Politik nichts zu gewinnen außer einem riesigen medialen Shitstorm.
Und bei den KK-HA ist es ähnlich. HA sind derzeit einfach zu böse, ob KK und Deliktrelevant oder nicht spielt da in der öffentlichen Wahrnehmung kaum eine Rolle. Erst recht nicht, wenn sie wie die "bösen großen" aussehen (Colt M4, ISSC MK22, SIG 522 ,...).
Liberalisierungen für antiquierte Technik in Form von VL zu Rechtfertigen ist dagegen viel einfacher, das interessiert die Medien und die AWS quasi nicht, aber HA...das sind derzeit die Feindbilder Nr 1.
Sei mir nicht böse, aber wenn in diesem Forum immer nur gebetsmühlenartig wiederholt wird, warum es so ist und warum es so bleiben muss, dann können wir diesen ganzen Thread und auch alle andere zum Thema EU-Waffenrechtsverschärfungen etc schließen und alles brav schlucken was daherkommt. Eigentlich brauchen wir dann gar kein Forum, weil was ma kaufen darf weiß der BM ums Eck auch.
Und wer sagt dass ein Erlass zur platzfreiheit von KK-HA groß in den Medien auftauchen muss? Wer sagt, dass ein Politiker damit zu tun haben muss?
Das kann auch BMI-intern geregelt werden.
Es ist nämlich ein Erlass. Das ist in der Normenhierarchie glaub ich fast das letzte und von den ganzen Gesetzen die tag ein tag aus verabschiedet werden erfährt man als Normalbürger auch nur einen Bruchteil.
Bei der Platzfreiheit für historische Revos ist ja auch nix in den Medien gestanden.
Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI
Verfasst: Do 28. Jun 2018, 22:47
von gewo
in einem erlass kannst du nur den gesetzes- und verordnungstext interpretieren und regelungsluecken schliessen
die kategorieeinteilung steht im gesetz
daher geht da nix
Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI
Verfasst: Do 28. Jun 2018, 22:47
von burggraben
Prof_Enfield hat geschrieben:Deinen letzten Satz habe ich nicht verstanden. Ich wollte Dich nicht beleidigen. Falls ich das getan haben sollte, tut es mir leid!
Hab mich nicht beleidigt gefühlt und mich kann man sowieso eher sehr schwer beleidigen.

Sorry, mein letzter Satz muss irgendwie falsch rübergekommen sein. Ich wollte lediglich sagen das ich halt einfach wirklich nix zu sagen hab in den IVs oder Verhandlungen und dies lediglich meine Privatmeinung ist. Ich wollte meiner eigenen Aussage das Gewicht nehmen, aber es muss im Text wohl irgendwie patzig geklungen haben.
Prof_Enfield hat geschrieben:Was ich gemeint habe, ist nur, dass es vielleicht g'schickter wäre, beide Koalitionsparteien an ihr Regierungsprogramm (Deregulierung, kein "gold plating") zu erinnern, bevor man (als Privatperson oder besonders als IV) Abstufungen (d.h. mMn Kompromisse) macht.
Gerade wenn eine IV das macht, fühlen sich vielleicht gleich 75% (Hausnummer) ihrer Mitglieder nicht mehr richtig von ihr vertreten, weil ein Punkt ganz oben steht, der sie nicht betrifft. Und wenn eine IV ihre Forderungen/Vorschläge nach den Mehrheitsverhältnissen innerhalb ihrer Mitglieder reiht, dann ist sie für viele nicht mehr interessant (mögliche Folgen: ev. Austritte bzw. weniger Neueintritte).
Wenn jeder Privater seine Reihung macht und an die Zuständigen verschickt, zeigt das m.E. nur die Tatsache auf, dass es DIE Legalwaffenbesitzer als homogene Gruppe nicht gibt.
Ich fände es wichtig, wenn wir (via E-Mail, telefonisch, im persönlichen Gespräch etc.) die gewählten Mandatare der Regierungsparteien an ihr Regierungsprogramm erinnern. (NR-)Abgeordnete anderer Parteien anzuschreiben, ist sicher auch nicht verkehrt.
Du spricht da ein paar richtige und wichtige Dinge an. So eine Priorisierung hat sicher das Potential dass einzelne Mitglieder sich schlechter vertreten fühlen als andere und kann damit die IV schwächen und auch zur Spaltung beitragen. Im Prinzip musst als IV das politische Feingespür haben keine deiner Mitgliedergruppen zu vergrämen und allen zu versprechen sich um ihre speziellen Anliegen zu kümmern mit genau dem gleichen Einsatz wie für die anderen Anliegen. Wie bei der "großen" Politik auch. Man hat es als IV echt nicht leicht.
Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI
Verfasst: Do 28. Jun 2018, 22:53
von burggraben
gewo hat geschrieben:in einem erlass kannst du nur den gesetzes- und verordnungstext interpretieren und regelungsluecken schliessen
Man liest in Urteilen von Gerichten auch oft dass die Erlässe gegenüber dem Gericht und seiner Entscheidung keine Wirkung entfalten. Das Gericht interpretiert das Gesetz quasi selber. Wenn ich richtig verstanden habe ist das bei einer Verordnung dann aber nicht mehr so und das Gericht müsste sich an Verordnungen eines Ministeriums halten?
Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI
Verfasst: Do 28. Jun 2018, 23:03
von gewo
burggraben hat geschrieben:gewo hat geschrieben:in einem erlass kannst du nur den gesetzes- und verordnungstext interpretieren und regelungsluecken schliessen
Man liest in Urteilen von Gerichten auch oft dass die Erlässe gegenüber dem Gericht und seiner Entscheidung keine Wirkung entfalten. Das Gericht interpretiert das Gesetz quasi selber. Wenn ich richtig verstanden habe ist das bei einer Verordnung dann aber nicht mehr so und das Gericht müsste sich an Verordnungen eines Ministeriums halten?
ein richter kann in seiner freien beweiswuerdigung grundsaetzlich fast alles so entscheiden wie er will
an den gesetzes und verordnungrahmen muss er sich allerdings halten
ein erlass steht auf einer voellig anderen ebene
es ist laienhaft ausgedrueckt im zb waffenrecht eine arbeitsanweisung eines zb ministeriums an die sachbearbeiter in den einzelnen behoerden
im rahmen der mittelbaren bundesverwaltung sollten die das eigentlich als arbeitsanweisung verstehen und danach handeln
meine bisherige erfahrung zeigt aber dass viele sachbearbeiter diese erlaesse entweder nicht erhalten oder sie in der taeglichen arbeit nicht umsetzen
nach aussen hin entwickeln erlaesse jedoch sowieso grundsaetzlich keine rechtswirkung
du weisst zwar quasi was der „chef“ deines sachbearbeits meint wie bestimmte fragen zu einem thema zu entscheiden sind, wenn dein SB sich aber nicht daran richtet kannst trotzdem nix machen.
und auch gerichte muessen erlaesse nicht zwingend beachten
Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI
Verfasst: Do 28. Jun 2018, 23:10
von Maddin
burggraben hat geschrieben:gewo hat geschrieben:in einem erlass kannst du nur den gesetzes- und verordnungstext interpretieren und regelungsluecken schliessen
Man liest in Urteilen von Gerichten auch oft dass die Erlässe gegenüber dem Gericht und seiner Entscheidung keine Wirkung entfalten. Das Gericht interpretiert das Gesetz quasi selber. Wenn ich richtig verstanden habe ist das bei einer Verordnung dann aber nicht mehr so und das Gericht müsste sich an Verordnungen eines Ministeriums halten?
Das Problem bei den Erlässen ist, dass sie nach dem VfGH als Verordnungen zu beurteilen sind und viele dieser Erlässe nichtmal das erforderliche Kundmachungserfordernis erfüllen. Damit wäre eigentlich die ganze Entscheidung rechtswidrig. Das Problem ist allerdings dabei, dass sich kaum eine Entscheidung im Waffenrecht nur auf den Erlass stützt. Wenn du es denn überhaupt mitbekommst, dass es einen solchen Erlass gibt.
Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI
Verfasst: Do 28. Jun 2018, 23:13
von burggraben
Danke gewo. Und um Verordnungen im Ministerium basteln zu können braucht es im Gesetz eine Verordnungsermächtigung. Für die Berufsgruppen klingt das nach einer guten Lösung, schade dass es sich bei diesem Punkt noch um einen der Wackelkandidaten / offenen Verhandlungspunkte handelt.
Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI
Verfasst: Fr 29. Jun 2018, 06:55
von piefke
Man könnte froh sein wenn einschüssige Kurzwaffen/Contender (nein kein Derringer^^) platzfrei werden würden und die HA Flinten ab 66 cm auf und irversiblem 2 Schuss Magazin (2+1) Kat C werden würden( so sind sie ja auch im EU Recht eingeordnet)
Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI
Verfasst: Fr 29. Jun 2018, 08:09
von meshuggah
Ja pumpguns werden eh nicht drin sein weil dafür eine gesetzesänderung nötig wäre...
Aber ein erlass für KK-HA wäre mMn zumindest im Bereich des möglichen und auch ohne großes Aufsehen machbar.
Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI
Verfasst: Fr 29. Jun 2018, 08:54
von piefke
Pumgguns wären ja auch heute schon recht einfach möglich. Nur fehlt den BHs da einfach oftmlas die Eier das zu genehmigen. Etwa für einen CAS Schützen oder den Sohn vom Bürgermeister.