Also bei mir in Salzburg Stadt war es so
Erst mal zu meinen Magazinen:
Hab 15x HiCap AR15 Magazine gehabt + passende Waffe (OA15)
Hab 10x HiCap AK47 Magazin gehabt OHNE passende Waffe
Hab 6x diverse andere HiCap Magazine gehabt OHNE passende Waffe
Zugleich wurde ein Antrag auf vorzeitige Erweiterung meiner WBK gestellt mit Begründung Sportschütze + Ergebnislisten.
Ausgemacht war AR15 wird Kat. A und die Magazine wandern eben zu ihr auf Platz §17/1/8.
Der Rest der Magazine sollte auf §17/1/10, da ja noch keine passende Waffe vorhanden war.
Als ich dann die Karte abgeholt habe, wurde mir nur die AR15 samt Mags auf §17/1/8 eingetragen, alle anderen Magazine zu welchen ich noch keine passende Waffe habe, wurden NICHT eingetragen.
Begründung war, das ich mir noch vor Ende 2021 eine AK47 kaufen soll, dann können wir die samt ihrer Magazine auch noch zu einer Kat A machen und die restlichen Magazine dann auf §17/1/10.
War natürlich erst verärgert, weil ich also bald nochmal 160€ zahlen darf für die Karte, obwohl ja eigentlich alles besprochen war.
Aber die bewilligte Erweiterung hat mich etwas getröstet!
So jetzt zu meinem Anliegen:
Hab jetzt eine AK47 im Auge (WBP Tactical 1913 für 1070€ NEU - Guter Deal?) und überlege gerade, ob es so gescheit ist, die AK47 Magazine mit der AK auf §17/1/8 zu haben. Ich meine was bringt mir das eigentlich groß?
Hab bei meiner BH keine richtige Auskunft dazu bekommen, da sie selbst sagte es ändert sich ständig was und man kann erst in einem halben Jahr/Jahr genau sagen, wie was gehandhabt wird.
Aber wie ich es jetzt so von Euch aufgenommen habe, habe ich mit §17/1/8 die Möglichkeit:
- in unbegrenzter Zahl neue HiCap Magazine für die passende Waffe zu kaufen
- ich darf die Magazine zu Hause anstecken (was mir eh wurscht ist ob ja oder nein)
- das wars
Dafür wird im Gegenzug die Waffe zu Kat. A, die Verwahrung wird strenger kontrolliert (hab ich mal wo aufgeschnappt) und die Magazine sind quasi ewig auf den Platz gebunden.
Da ist doch §17/1/10 weit besser, da ich die Magazine dort nach belieben verkaufen und andere Arten neu kaufen kann - natürlich nur innerhalb meines Rahmens anhand der Stückzahl - und somit viel flexibler bin.
Anstecken und schießen darf ich ja dann bei späteren Erwerb einer Ak47 die Magazine am Stand trotzdem.
Zudem bleibt die Waffe auf B.
Des weiteren die Frage - die OA15 Kat. A welche ich habe, kann ich trotzdem jederzeit verkaufen und mir eine neue kaufen, wo eben auch die Magazine der alten passen oder? Wäre es auch möglich, eine zweite OA15 zu kaufen und erst einige Zeit später die erste OA15, auf welche die Magazine gemeldet sind, zu verkaufen?
Und wie verhält sich die OA15 Kat. A zu einem Wechselsystem in .223, wird das Wechselsystem auch zu Kat. A wenn ich es zusammengebaut anstatt des originalen Uppers im Schrank lasse?
Blick hier teilweise nicht ganz durch....
