Seite 22 von 63

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 3. Dez 2019, 08:24
von Maddin
gewo hat geschrieben: Mo 2. Dez 2019, 12:36
Zev hat geschrieben: Mo 2. Dez 2019, 12:13 Wie schauts eigentlich rechtlich damit aus wenn man bereits 30er Magazine hat und baugleiche jetzt nachbestellt die aber möglicherweise erst nach dem 14.12. eintreffen? Legal da quasi Nachkauf? (Der ja nach dzt. Stand legal möglich ist)
wenn du eine Legitimation fuer den kauf hast (WBK mit 17/1/7 oder 8 bzw mit 17/1/9 oder 10) dann kein problem
ohne WBK mit so einem Eintrag wird es dir keiner verkaufen koennen nach dem 14.12.19

altbesitz ist es dann jedenfalls nicht
Gibts eigentlich in der Händlerrunde schon eine Idee/Meinung wie das mit dem Onlinehandel zukünftig abläuft ? Wäre ja doch irgendwie schade, wenn man gewisse Einkäufe nicht mehr online erledigen könnte. Frage mich aber ob es der Aufwand wirklich wert ist jedesmal beim Kauf von Magazinen die WBK einzuscannen und Mails auszutauschen oder ob es die Händler nicht gleich bleiben lassen. :think:

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 3. Dez 2019, 09:07
von Oicw
Vll muss der Postbote die WBK anschauen 😂 wobei, darf der das ohne WBK transportieren?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 3. Dez 2019, 09:10
von schurl45
Maddin hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 08:18
Oicw hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 07:40 Gibt es schon Meldungen wie das Melden von Magazinen ohne Waffen aussieht? Hingehen, Magazin zeigen und Obolus zahlen?
Ich würd mich nicht stressen, für die Meldung hast eh zwei Jahre Zeit. Das wird’s auch brauchen bis sich das neue System wieder eingespielt hat.
na ja, die Frage ist ob man dann die Mags verwenden darf wenn noch nicht gemeldet?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 3. Dez 2019, 09:26
von Maddin
Oicw hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 09:07 Vll muss der Postbote die WBK anschauen 😂 wobei, darf der das ohne WBK transportieren?
Nachdem die Paketdienste auch Waffen und Munition transportieren dürfen gehe ich stark davon aus, dass auch Magazine zukünftig darunter fallen werden. ;)

§ 46 Z 2 WaffG

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 3. Dez 2019, 09:30
von Maddin
schurl45 hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 09:10
Maddin hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 08:18
Oicw hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 07:40 Gibt es schon Meldungen wie das Melden von Magazinen ohne Waffen aussieht? Hingehen, Magazin zeigen und Obolus zahlen?
Ich würd mich nicht stressen, für die Meldung hast eh zwei Jahre Zeit. Das wird’s auch brauchen bis sich das neue System wieder eingespielt hat.
na ja, die Frage ist ob man dann die Mags verwenden darf wenn noch nicht gemeldet?
Nachdem im Gesetz die Meldefrist eindeutig verankert ist gehe ich schon davon aus. Es wird auch bei den Kontrollen vorerst keine Probleme geben, weil ganz einfach in der Praxis nicht nachweisbar wann wer was gekauft/besitz hat.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 3. Dez 2019, 09:34
von Oicw
Das mit Zeitpunkt ist echt schwer. Wieviel Magazine sind den so unterwegs in Österreich? Jeder kann wem was borgen zum melden. Sobald man Lizenz hat, kauft man welche. Ist halt eines kaputt gegangen 🤔

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 3. Dez 2019, 09:50
von zeroflow
Oicw hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 09:34 Das mit Zeitpunkt ist echt schwer. Wieviel Magazine sind den so unterwegs in Österreich? Jeder kann wem was borgen zum melden. Sobald man Lizenz hat, kauft man welche. Ist halt eines kaputt gegangen 🤔
Soweit man das aus dem Gesetz rauslesen kann: Neue Magazine kaufen geht nur mit den Waffen-A-Plätzen bzw. dem Edel-Sportschützen, die Magazin-A-Plätze erlauben dir nur, die bisherigen zu besitzen - nicht aber welche zu kaufen...

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 3. Dez 2019, 09:58
von Oicw
„Bisherige“ da müssten ja wo die Anzahl stehen und kontrolliert werden.

Wenn Magazin genehmigt ist, dann müsste ja eine Kat A Person für Magazin Besitzer einkaufen gehen können. Besitz ja erlaubt.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 3. Dez 2019, 10:19
von howa308
Maddin hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 08:24
gewo hat geschrieben: Mo 2. Dez 2019, 12:36
Zev hat geschrieben: Mo 2. Dez 2019, 12:13 Wie schauts eigentlich rechtlich damit aus wenn man bereits 30er Magazine hat und baugleiche jetzt nachbestellt die aber möglicherweise erst nach dem 14.12. eintreffen? Legal da quasi Nachkauf? (Der ja nach dzt. Stand legal möglich ist)
wenn du eine Legitimation fuer den kauf hast (WBK mit 17/1/7 oder 8 bzw mit 17/1/9 oder 10) dann kein problem
ohne WBK mit so einem Eintrag wird es dir keiner verkaufen koennen nach dem 14.12.19

altbesitz ist es dann jedenfalls nicht
Gibts eigentlich in der Händlerrunde schon eine Idee/Meinung wie das mit dem Onlinehandel zukünftig abläuft ? Wäre ja doch irgendwie schade, wenn man gewisse Einkäufe nicht mehr online erledigen könnte. Frage mich aber ob es der Aufwand wirklich wert ist jedesmal beim Kauf von Magazinen die WBK einzuscannen und Mails auszutauschen oder ob es die Händler nicht gleich bleiben lassen. :think:
Große Magazine werden ja dann zu Waffen, also dürfen sie dann nicht mehr versendet werden.
Laut Gewerbeordnung ist ja der Versandhandel von Waffen verboten.
Oder sehe ich da etwas falsch?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 3. Dez 2019, 15:11
von oJo
howa308 hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 10:19
Maddin hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 08:24
gewo hat geschrieben: Mo 2. Dez 2019, 12:36

wenn du eine Legitimation fuer den kauf hast (WBK mit 17/1/7 oder 8 bzw mit 17/1/9 oder 10) dann kein problem
ohne WBK mit so einem Eintrag wird es dir keiner verkaufen koennen nach dem 14.12.19

altbesitz ist es dann jedenfalls nicht
Gibts eigentlich in der Händlerrunde schon eine Idee/Meinung wie das mit dem Onlinehandel zukünftig abläuft ? Wäre ja doch irgendwie schade, wenn man gewisse Einkäufe nicht mehr online erledigen könnte. Frage mich aber ob es der Aufwand wirklich wert ist jedesmal beim Kauf von Magazinen die WBK einzuscannen und Mails auszutauschen oder ob es die Händler nicht gleich bleiben lassen. :think:
Große Magazine werden ja dann zu Waffen, also dürfen sie dann nicht mehr versendet werden.
Laut Gewerbeordnung ist ja der Versandhandel von Waffen verboten.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Du darfst sie nicht im Fernabsatz verkaufen, versenden aber sehr wohl.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 3. Dez 2019, 15:35
von gewo
oJo hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 15:11
howa308 hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 10:19
Maddin hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 08:24

Gibts eigentlich in der Händlerrunde schon eine Idee/Meinung wie das mit dem Onlinehandel zukünftig abläuft ? Wäre ja doch irgendwie schade, wenn man gewisse Einkäufe nicht mehr online erledigen könnte. Frage mich aber ob es der Aufwand wirklich wert ist jedesmal beim Kauf von Magazinen die WBK einzuscannen und Mails auszutauschen oder ob es die Händler nicht gleich bleiben lassen. :think:
Große Magazine werden ja dann zu Waffen, also dürfen sie dann nicht mehr versendet werden.
Laut Gewerbeordnung ist ja der Versandhandel von Waffen verboten.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Du darfst sie nicht im Fernabsatz verkaufen, versenden aber sehr wohl.
was aufs selbe rausläuft
wenn der kunde ned im laden steht (oder gestanden ist) darfst sie ihm ned verkaufen

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 3. Dez 2019, 15:41
von gewo
Oicw hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 09:58 Wenn Magazin genehmigt ist, dann müsste ja eine Kat A Person für Magazin Besitzer einkaufen gehen können. Besitz ja erlaubt.
ja er kann sie kaufen

er macht sich aber waffenrechtlich strafbar wenn er sie dir überlässt
"Überlassung von waffen an nicht berechtigte"

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 3. Dez 2019, 19:56
von Oicw
gewo hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 15:41
Oicw hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 09:58 Wenn Magazin genehmigt ist, dann müsste ja eine Kat A Person für Magazin Besitzer einkaufen gehen können. Besitz ja erlaubt.
ja er kann sie kaufen

er macht sich aber waffenrechtlich strafbar wenn er sie dir überlässt
"Überlassung von waffen an nicht berechtigte"
Dafür müsste ja wo aufscheinen wer, wieviel und Typ hat.
Es fehlt irgendwie die Markierung wie „darf x Magazine haben“, darf Magazine kaufen.
Gibt es in 2 Jahren Kontrollen bei den Magazin Meldern ohne Waffen 🤔

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 3. Dez 2019, 20:12
von zeroflow
Oicw hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 19:56
gewo hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 15:41
Oicw hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 09:58 Wenn Magazin genehmigt ist, dann müsste ja eine Kat A Person für Magazin Besitzer einkaufen gehen können. Besitz ja erlaubt.
ja er kann sie kaufen

er macht sich aber waffenrechtlich strafbar wenn er sie dir überlässt
"Überlassung von waffen an nicht berechtigte"
Dafür müsste ja wo aufscheinen wer, wieviel und Typ hat.
Es fehlt irgendwie die Markierung wie „darf x Magazine haben“, darf Magazine kaufen.
Gibt es in 2 Jahren Kontrollen bei den Magazin Meldern ohne Waffen 🤔

Meine Einschätzung:
Mit der Z7 oder Z8 Eintragung: Egal, weil Waffen-Altbesitz, keine Anzahl der Mags, aber Anzahl der Waffen
Z9 / Z10: Nein

Denn du hast nur die Erlaubnis zum Besitz des Altbestandes. Nicht aber die Erlaubnis zum Erwerb von weiteren.
Ebenso steht auch nirgends, dass du das Recht hast, die Anzahl der Altbesitz-Magazine zu erhalten.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 3. Dez 2019, 20:14
von Baxter
Oicw hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 19:56
gewo hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 15:41
Oicw hat geschrieben: Di 3. Dez 2019, 09:58 Wenn Magazin genehmigt ist, dann müsste ja eine Kat A Person für Magazin Besitzer einkaufen gehen können. Besitz ja erlaubt.
ja er kann sie kaufen

er macht sich aber waffenrechtlich strafbar wenn er sie dir überlässt
"Überlassung von waffen an nicht berechtigte"
Dafür müsste ja wo aufscheinen wer, wieviel und Typ hat.
Es fehlt irgendwie die Markierung wie „darf x Magazine haben“, darf Magazine kaufen.
Gibt es in 2 Jahren Kontrollen bei den Magazin Meldern ohne Waffen 🤔
Naja Wenn du Altbestand Magazine melden willst muss die Meldung die Daten nach §58/20 enthalten:

(20) Die Meldung gemäß Abs. 12, 13, 14, 16 und 18 hat Art, Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der zu meldenden Waffe oder der zu meldenden wesentlichen Bestandteile sowie Namen und Anschrift des Betroffenen zu umfassen. Die Meldung des Betroffenen gilt als Antrag auf Ausstellung einer der Kategorie entsprechenden Berechtigung im Sinne des Abs. 12, 13 und 18.


Art, (Kaliber), Marke und Typ koennen auch fuer Magazine angegeben werden.
Wie das die Behörde in Zukunft administriert werden wir sehen, die Magazin WBK wird es ziemlich sicher geben und diese kann durchaus die Anzahl der Magazine enthalten.