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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 27. Jan 2025, 13:03
von twin2000
masterman04 hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 11:24
Interessiert hat das die Beamten nicht.
waere schoen wenn wir mal aufhoerten koennten vorauszusetzen, dass aussagen oder nicht-beanstandungen von exekutivekraeften im waffenrecht irgendeine bedeutung haetten.
die haben einen dienstauftrag, den mussen sie ggf dem buerger auch bekannt geben
mehr ham die nicht
und es gibt fuer diese beamten keine speziellen schulungen ueber verpflichtungen der buerger im zusammenhang mit der verwahrung.
die exekutive weiss schlicht ab einem gewissen rechtslevel nicht was legal ist und was nicht
das muessen sie auch nicht
das ist nicht ihre aufgabe
exekutivebeamte sind KEINE juristen
und wenn wir schon mal dabei sind:
auch die sachbearbeiter auf den behoerden sind KEINE juristen ...
die juristen sitzen im BMI
und selbst eine schriftliche rechtsicht des BMI ist bedeutungslos wenn irgendein gericht die sachlage anders sieht als das BMI.
richter sind frei in ihrer beweiswuerdigung
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 27. Jan 2025, 13:08
von twin2000
masterman04 hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 11:24
Hab eine Kat. B mit Wechsellauf. Bei der meiner letzten Überprüfung war der eingetragene Wechsellauf (hab auch noch einen Bescheid dafür) auf dem Gewehr montiert, der Originallauf liegt halt daneben im Schrank. Interessiert hat das die Beamten nicht.
Ich begehe damit auch keine Stückzahlüberschreitung ich wechsle/ersetze ja nur den einen Lauf mit dem anderen.
man kann es auch so betrachten dass
- die "waffe" die du besitzt dzt zerlegt ist (was waffenrechtlich bedeutungslos ist, auch eine zerlegte waffe oder teile von waffen
benoetigen immer noch einen platz auf der WBK, und
- das wechselsystem das du besitzt hast du zu einer waffe vervollstaendigt, du hast also
einen WBK platz mehr belegt als vorher.
solltest du den platz mehr nicht frei haben koennte man sich auf den standpunkt stellen, dass du damit eine stueckzahlueberschreitung hervorgerufen hast.
wissen tut es kein mensch so lange es keiner durchprozessiert hat
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 27. Jan 2025, 15:57
von masterman04
twin2000 hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 13:08
masterman04 hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 11:24
Hab eine Kat. B mit Wechsellauf. Bei der meiner letzten Überprüfung war der eingetragene Wechsellauf (hab auch noch einen Bescheid dafür) auf dem Gewehr montiert, der Originallauf liegt halt daneben im Schrank. Interessiert hat das die Beamten nicht.
Ich begehe damit auch keine Stückzahlüberschreitung ich wechsle/ersetze ja nur den einen Lauf mit dem anderen.
man kann es auch so betrachten dass
- die "waffe" die du besitzt dzt zerlegt ist (was waffenrechtlich bedeutungslos ist, auch eine zerlegte waffe oder teile von waffen
benoetigen immer noch einen platz auf der WBK, und
- das wechselsystem das du besitzt hast du zu einer waffe vervollstaendigt, du hast also
einen WBK platz mehr belegt als vorher.
solltest du den platz mehr nicht frei haben koennte man sich auf den standpunkt stellen, dass du damit eine stueckzahlueberschreitung hervorgerufen hast.
wissen tut es kein mensch so lange es keiner durchprozessiert hat
Ich nie etwas von einem Wechselsystem geschrieben.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 27. Jan 2025, 16:30
von twin2000
masterman04 hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 15:57
twin2000 hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 13:08
masterman04 hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 11:24
Hab eine Kat. B mit Wechsellauf. Bei der meiner letzten Überprüfung war der eingetragene Wechsellauf (hab auch noch einen Bescheid dafür) auf dem Gewehr montiert, der Originallauf liegt halt daneben im Schrank. Interessiert hat das die Beamten nicht.
Ich begehe damit auch keine Stückzahlüberschreitung ich wechsle/ersetze ja nur den einen Lauf mit dem anderen.
man kann es auch so betrachten dass
- die "waffe" die du besitzt dzt zerlegt ist (was waffenrechtlich bedeutungslos ist, auch eine zerlegte waffe oder teile von waffen
benoetigen immer noch einen platz auf der WBK, und
- das wechselsystem das du besitzt hast du zu einer waffe vervollstaendigt, du hast also
einen WBK platz mehr belegt als vorher.
solltest du den platz mehr nicht frei haben koennte man sich auf den standpunkt stellen, dass du damit eine stueckzahlueberschreitung hervorgerufen hast.
wissen tut es kein mensch so lange es keiner durchprozessiert hat
Ich nie etwas von einem Wechselsystem geschrieben.
echt jetzt?
dann setz statt dem begriff "wechselsystem" den begriff "lauf" ein
PS:
wenn du den Lauf auf bescheid hast mit eintrag der seriennummer der "basiswaffe" im bescheid, dann isses tatsaechlich egal.
das haben aber die wenigsten
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 27. Jan 2025, 16:36
von chrtha
twin2000 hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 16:30
masterman04 hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 15:57
twin2000 hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 13:08
masterman04 hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 11:24
Hab eine Kat. B mit Wechsellauf. Bei der meiner letzten Überprüfung war der eingetragene Wechsellauf (hab auch noch einen Bescheid dafür) auf dem Gewehr montiert, der Originallauf liegt halt daneben im Schrank. Interessiert hat das die Beamten nicht.
Ich begehe damit auch keine Stückzahlüberschreitung ich wechsle/ersetze ja nur den einen Lauf mit dem anderen.
man kann es auch so betrachten dass
- die "waffe" die du besitzt dzt zerlegt ist (was waffenrechtlich bedeutungslos ist, auch eine zerlegte waffe oder teile von waffen
benoetigen immer noch einen platz auf der WBK, und
- das wechselsystem das du besitzt hast du zu einer waffe vervollstaendigt, du hast also
einen WBK platz mehr belegt als vorher.
solltest du den platz mehr nicht frei haben koennte man sich auf den standpunkt stellen, dass du damit eine stueckzahlueberschreitung hervorgerufen hast.
wissen tut es kein mensch so lange es keiner durchprozessiert hat
Ich nie etwas von einem Wechselsystem geschrieben.
echt jetzt?
dann setz statt dem begriff "wechselsystem" den begriff "lauf" ein
PS:
wenn du den Lauf auf bescheid hast mit eintrag der seriennummer der "basiswaffe" im bescheid, dann isses tatsaechlich egal.
das haben aber die wenigsten
Gelten diese Bescheide über Wechselsysteme nach der WaffG-Novelle 2019 überhaupt noch?
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 27. Jan 2025, 16:42
von twin2000
chrtha hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 16:36
Gelten diese Bescheide über Wechselsysteme nach der WaffG-Novelle 2019 überhaupt noch?
soweit ich weiss ja
bescheide "ueberstehen" gesetzesaenderungen
siehe bauordnung.
wennst an baubescheid hast dann darf dein haus auch dann stehen blieben wenn in der neuen flaechenwidmung die bauklasse nimmer BK II (8m) sondern BK I (5m) ist
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 27. Jan 2025, 17:57
von tousibaer
Wenn ein Bescheid formell rechtsgültig geworden ist kann ihn auch die Behörde nur in sehr wenigen Ausnahmefällen wieder aufheben oder abändern.
siehe:
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 0130909X01
bzw.:
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.w ... 2021-11-23
(Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG)
Grüße
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 27. Jan 2025, 18:17
von Glock1768
chrtha hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 16:36
twin2000 hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 16:30
masterman04 hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 15:57
twin2000 hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 13:08
man kann es auch so betrachten dass
- die "waffe" die du besitzt dzt zerlegt ist (was waffenrechtlich bedeutungslos ist, auch eine zerlegte waffe oder teile von waffen
benoetigen immer noch einen platz auf der WBK, und
- das wechselsystem das du besitzt hast du zu einer waffe vervollstaendigt, du hast also
einen WBK platz mehr belegt als vorher.
solltest du den platz mehr nicht frei haben koennte man sich auf den standpunkt stellen, dass du damit eine stueckzahlueberschreitung hervorgerufen hast.
wissen tut es kein mensch so lange es keiner durchprozessiert hat
Ich nie etwas von einem Wechselsystem geschrieben.
echt jetzt?
dann setz statt dem begriff "wechselsystem" den begriff "lauf" ein
PS:
wenn du den Lauf auf bescheid hast mit eintrag der seriennummer der "basiswaffe" im bescheid, dann isses tatsaechlich egal.
das haben aber die wenigsten
Gelten diese Bescheide über Wechselsysteme nach der WaffG-Novelle 2019 überhaupt noch?
Ja, selbstverständlich …
Oder auch nicht?
Ich hatte auf meiner wbk auf den vermerk für zubehör (sprich meine wechselsysteme) … nach der letzten erweiterung hat dieser zusatz jedoch gefehlt … nach üdem ich dies mit dem referatsleiter angesprochen habe meinte dieser, ich habe jetzt genug plätze für zubehör und damit brauche ich diesen vermerk für zubehör nicht mehr zusätzlich auf meiner wbk …
Bin der meinung, dass dies nicht korrekt ist, da die basis für die ausstellung eine andere war …
Meine bescheide habe ich jedoch weiterhin und behalte sie …
Bin hier nämlich nicht der rechtsansicht meiner behörde …
Und deshalb habe ich auch kein schlechtes gewissen, wenn mein kadett ii ständig auf dem griffstück der shadow montiert ist … der verschluss mit dem lauf liegt auch unverwendet daneben
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 27. Jan 2025, 18:27
von tousibaer
Eine neue WBK ist ein Bescheid der die alte WBK (auch ein Bescheid) aufhebt. Den Antrag dafür hast Du selbst gestellt. Die neue WBK wird natürlich gemäß der zum Zeitpunkt des Antrags geltenden Gesetze ausgestellt (was vielleicht die Sache mit dem Zubehör erklärt). Wenn Du gegen den neuen Bescheid kein Rechtsmittel in der dafür nötigen Frist ergreifst akzeptierst Du ihn in der Form.
Grüße
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 27. Jan 2025, 18:53
von panhandle
Hi....
So schön sich das mit dem "freien" Zubehör ( 2 pro B Platz ) auch anhört..... aber für die Leute zb. die bis dahin "wenig" B Plätze aber dafür mehrere - per Bescheid erteilte - WS hatten, werden ned wirklich glücklich sein.
Die WS, die zuvor eben per Bescheid genehmigt wurden, belegen nun unter Umständen schon eine "größere" Anzahl der freien Zubehörplätze.
Diese Regelung ist dann wohl für den einen oder anderen eher "Suboptimal."
Würde besser ausschauen, wenn bei erreichen der max Kapazität der freien Zubehörplätze, die bis dato per Bescheid besessenen WS wieder unter ihrer Ursprungs-Intention "landen" könnten.
Von der rechtlichen Seite her wäre es ja sicher ned das Problem...( Bescheid ist ja vorhanden )...so man seitens der Behörde dazu bereit wäre.
So muss man halt wiederum per Ansuchen/Bescheid um weitere WS "Plätze" vorstellig werden.
Jemand der an "Haufn" B Plätze hat, wird das ned - so schnell zumindest - jucken...klar.
g
Willi
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 27. Jan 2025, 19:05
von Glock1768
Es war eigentlich von anfang an auch die Intension: die alten zubehörplätze bleiben und man bekommt per 14.12.2019 je b platz zwei weitere zubehörplätze
Also entweder ist jetzt einfach nur „panik“ hier, oder ein gesetz wird einfach durch die justiz hin- und her interpretiert wie es beliebt …
Wäre jedoch nicht mehr annähernd etwas mit „rechtssicherheit“ …
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 27. Jan 2025, 19:10
von panhandle
Glock1768 hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 19:05
Es war eigentlich von anfang an auch die Intension: die alten zubehörplätze bleiben und man bekommt per 14.12.2019 je b platz zwei weitere zubehörplätze
Also entweder ist jetzt einfach nur „panik“ hier, oder ein gesetz wird einfach durch die justiz hin- und her interpretiert wie es beliebt …
Wäre jedoch nicht mehr annähernd etwas mit „rechtssicherheit“ …
Servus...
Ja, hatte da noch einen alten Foren-Eintrag im Gedächtnis... habe mal gesucht ..
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.p ... 04#p776468 ...
Aber anscheinend sind nun wirklich alle alten ( per Bescheid genehmigten ) WS auf den "freien" Plätzen gelandet.
g
Willi
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 27. Jan 2025, 19:53
von gewo
tousibaer hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 18:27
Eine neue WBK ist ein Bescheid der die alte WBK (auch ein Bescheid) aufhebt. Den Antrag dafür hast Du selbst gestellt. Die neue WBK wird natürlich gemäß der zum Zeitpunkt des Antrags geltenden Gesetze ausgestellt (was vielleicht die Sache mit dem Zubehör erklärt). Wenn Du gegen den neuen Bescheid kein Rechtsmittel in der dafür nötigen Frist ergreifst akzeptierst Du ihn in der Form.
so sehe ich das auch.
wenn einem beim neuausstellen der bisherige "zubehoer" eintrag "weggenommen" wurde, dann haette man das beeinspruchen koennen.
bin nicht ganz sicher, ist ja schon mehr als 5 jahre her, aber ich glaube ich hatte einige kunden die das gemacht haben und die dann sehr wohl eine andere WBK (wieder mit "Zubehoer" eintrag) erhalten haben.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 27. Jan 2025, 19:57
von twin2000
panhandle hat geschrieben: Mo 27. Jan 2025, 18:53
Würde besser ausschauen, wenn bei erreichen der max Kapazität der freien Zubehörplätze, die bis dato per Bescheid besessenen WS wieder unter ihrer Ursprungs-Intention "landen" könnten.
Von der rechtlichen Seite her wäre es ja sicher ned das Problem...( Bescheid ist ja vorhanden )...so man seitens der Behörde dazu bereit wäre.
so einfach ist das ned
mir sind a menge behoerden bekannt die fuer wechselsysteme grundsaetzlich keine bescheide ausgestellt haben
die betroffenen buerger haben das damals fuer total super und buergernahe empfunden
damit ist aber zur novelle auch das recht am (alt)besitz untergegangen
OT:
und ich kenn sogar behoerden die wechselsysteme grundsaetzlich garnicht ins ZWR eingetragen haben..
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Di 28. Jan 2025, 08:40
von Skill Issue
Wir sollten uns lieber geschlossen für eine Abschaffung des Platzsystems einsetzen. Wird ja sowieso alles registriert und kontrolliert.
Wollten die Blauen nicht etwas Bürokratieabbau?