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Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 27. Aug 2013, 15:18
von Kapselpracker
rhodium hat geschrieben:.... Brauch ich jetzt Listen, ich würde mal sagen nein,..
so ist es..
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 27. Aug 2013, 15:19
von rupi
mein Onkel war letzte woche in Mattersburg auf der BH, WBK seit weit über 5 Jahren
Erweiterung von 2 auf 5 abgelehnt da er nicht in einem Verein ist, von Listen war keine Rede (zumindest so wie es mir weitergegeben wurde)
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 27. Aug 2013, 15:22
von Noldi
Der Aussage nach die ich vom Schützenbund habe, müsstest du um 5 Plätze erhöhen können, also von 2 auf 7 und das alle 5 Jahre. Die sagen dass das Gesetz mit insgesamt keine Höchstgrenze meint, sondern das die Maximalgrenze pro Erweiterung alle 5 Jahre 5 Plätze ist und 2 das Minimum alle 5 Jahre. Anscheinend haben sie sich das so gedacht dass der Sportschütze alle 5 Jahre sagt wieviele Plätze zw. 2 und 5 er denn nun dazu bekommen möchte ... wobei der letzte Satz meine Interpretation ist, weil diese Frage bekam ich nicht beantwortet, wie man nun darlegen soll ob 2 oder 5 zusätzliche Plätze.
Vereinsausweis müsste genügen ...
Das Gesetz ist entgegen dem was zw. den Sportschützen (teilweise dürfte die Verband involviert gewesen sein ...) und den Politikern ausgemacht wurde, unverständlich geschrieben worden, so dass anscheinend darunter jeder was anderes versteht. Von daher, so lange es keinen ausdrücklichen Erlass oder Gerichtsurteile gibt, kann dir niemand eine Antwort geben, wie es nun wirklich ausschaut. Derzeit legt das Gesetz ja jede Behörde anders aus.
Der Nachweis dass man ein Sportschütze ist, dass man dafür den Vereinsnachweis vorlegt, steht im Innenausschussbericht zu dem Gesetz. Listen wären ja wiedersinnig, weil für was gibt es dann die Erweiterungsmöglichkeit nach dem Abs 2?
Edit: Hab gerade ins Nachbarforum geschaut ob dazu dort was neues steht. Dort steht dass die Verband heute den Erlass bekommen hat, sie heute ihre Wahlzeitung fertig machen ... Nachdem sie diese eh auf ihrer Homepage online stellen, ist das Ratespiel bald vorbei.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 27. Aug 2013, 15:56
von Kapselpracker
Noldi hat geschrieben:...Dort steht dass die Verband heute den Erlass bekommen hat, sie heute ihre Wahlzeitung fertig machen ... Nachdem sie diese eh auf ihrer Homepage online stellen, ist das Ratespiel bald vorbei.
Na da bin ich gespannt, vor allem darauf wie einige im Nachbarforum darauf reagieren....
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 27. Aug 2013, 16:57
von WeaponAnonymous
Noldi hat geschrieben:Der Aussage nach die ich vom Schützenbund habe, müsstest du um 5 Plätze erhöhen können, also von 2 auf 7 und das alle 5 Jahre.
Also das ist mal wieder eine ganz neue Art der Interpretation.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 27. Aug 2013, 17:03
von kemira
...da hat der Schützenbund den Text wahrscheinlich nur mal zwischen Tür und Angel überflogen...
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 27. Aug 2013, 17:10
von Noldi
Diese Interpretation ist angeblich das was 2009-2010 zw. Schützenbund und Politikern ausverhandelt wurde.
Man kann das durchaus reininterpretieren. Der Wortlaut gäbe das durchaus her. Aber eben leider gibt der Text auch eine andere Interpretation her.
Schauen wir mal was im Erlass steht. Ich glaube eigentlich nicht dass die Interpretation vom Schützenbund sich durchgesetzt hat, aber vielleicht geschehen ja noch Wunder ...
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 27. Aug 2013, 17:57
von kemira
§23 (2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen...
Da reinzuinterpretieren, daß man
alle 5 Jahre 5 Plätze mehr kriegen kann, bedarf mMn einer deftigen Portion Optimismus...
LG
Kemira
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 27. Aug 2013, 18:07
von Bud Spencer
kemira hat geschrieben:
Da reinzuinterpretieren, daß man alle 5 Jahre 5 Plätze mehr kriegen kann, bedarf mMn einer deftigen Portion Optimismus...
LG
Kemira
Und a paar Stamperl Schnaps aufs gute Gewissen

Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 27. Aug 2013, 18:41
von WeaponAnonymous
Ja denn der Teil mit "höchstens zwei größere" würde der Interpretation mit 5 Grundlegend widersprechen. Der dir das gesagt hat, hat das nicht richtig gelesen.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 27. Aug 2013, 19:09
von Noldi
Bud Spencer hat geschrieben:kemira hat geschrieben:
Da reinzuinterpretieren, daß man alle 5 Jahre 5 Plätze mehr kriegen kann, bedarf mMn einer deftigen Portion Optimismus...
LG
Kemira
Und a paar Stamperl Schnaps aufs gute Gewissen

Der war gut. Wenns nicht so traurig wär, wärs sogar zum lachen.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Di 27. Aug 2013, 21:40
von howa308
Ja da glaube ich eher noch das man das durchbringen wird das Sportschützen mit nachweis wie bisher erweitern können.(Abs.2)
Den Abs. 2b ist meiner Meinung bei Sportschützen die einen Nachweis erbringen können gar nicht anwendbar den Abs.2b benötigt ja keine Ergebnislisten oder so.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Mi 28. Aug 2013, 13:57
von rhodium
Kurzum:
die meisten die in einem Verein sind können irgendwelche Listen vorlegen. Die die keinem Verein sind, haben nicht nur keine Listen (ausser als Gastschütze) sondern logischweise auch keinen Mitgliedsausweis. Kurzum 2b) ist aus meiner Sicht für die Katz ..
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Do 29. Aug 2013, 18:31
von Hailwood
Bin schon gespannt auf die Verband, aber anscheinend dürfte es sich, was man so im Verband Forum ließt, doch nicht um die befürchtete Verschärfung handeln.