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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 12:17
von Nordi
GreaseMonkey hat geschrieben:
Evilcannibal79 hat geschrieben:Habens ned auch in Californien eine Mag beschränkung? ich glaub mal iwo gesehen zu haben das dort die grossen Magazine einfach begrenzt werden.
Sollte doch dann bei uns auch funktionieren?


In Canada werden die Magazine teilweise durch eine einfache Blindniete im Gehäuse begrenzt, die verhindert dass der follower ganz nach unten wandern kann. Somit passen nur eine limitierte Anzahl an Patronen in ein großes Magazin.


Als ich meine OA10 gekauft habe war auch ein 20er Magazin dabei das so einen roten Begrenzer eingebaut bekommen hat. Kann nur 10 Patronen fassen weil eben der Follower ca auf halben weg von diesem Begrenzer aufgehalten wird.

Re: EU -- AR15 Verbot ?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 12:40
von gewo
Hailwood hat geschrieben:Das Ganze wird noch wirklich noch spannend, ich hab ein R94 mit 30er Magazine. Was ist wenn dann auf einmal wiklich AK's zu haben sind? ...


evt wird es so aussehen:
wenn du jetzt einen R94 hast und deine 10 stk hi-cap 30iger magazine brav zum stichtag meldst, dann gehoerst du zu den ganz wenigen die spaeter (falls wirklich wirklich die austria umbauten wegfallen und so wie in den nachbarlaendern auch halbautomaten AK clones auf kat B erhaeltlich sind) mit diesen HA mit hi-cap mags schiessen koennen

Re: EU -- AR15 Verbot ?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 12:43
von Paddy91
Bourne hat geschrieben:
Paddy91 hat geschrieben:Du meinst die IVs die nicht unterstützt wurden sondern denen in aller Öffentlichkeit die Legitimation abgesprochen wurde? Damit konnte niemand rechnen.

Und Du glaubst wirklich, wenn sie mehr Unterstützung bekommen hätten, wären die Forderungen durchgegangen? :lol:

bei 7mio Unterstützern sogar garantiert :D

Re: EU -- AR15 Verbot ?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 12:43
von Burgenlandy
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Re: EU -- AR15 Verbot ?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 12:44
von gewo
Burgenlandy hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Burgenlandy hat geschrieben:Soll heißen da werden wohl x Reservemags bei Personen ohne WBK rumkugeln.


das ist eine frage der sichtweise

sowie ich es verstanden habe werden hi-cap mags zu verbotenen gegenstaenden, so wie zb dzt gewehrsscheinwerfer, schalldamepfer oder pump-guns


War bezogen auf "keine Seriennummer"

Wenn keine Seriennummer haben werdens dort ev. untertauchen.
Um Verluste zu kompensieren.


ah, verstehe
ja klar

a komplett sinnlose sache das ganze

Re: EU -- AR15 Verbot ?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 12:45
von Paddy91
The_Governor hat geschrieben:Meine Unterstützung ging in dem Moment auf 0 zurück, wo ich diese Aussendung zum 2. mal gelesen hatte. Bei. 1. mal konnte ich nämlich noch nicht glauben, was da stand.

So gesehen haben wir noch Glück, dass das jetzt anscheinend doch niemand aufgegriffen hat.

Riesenglück. So ein einmaliger paar h Kurs ist ja ein NICHT ZU BEWÄLTIGENDES HINDERNIS. und daran werden MILLIONEN VERDIENT auf die man schon mal präventiv NEIDIG sein kann. aber lassmadas bevor wir den nächsten Thread verwässern.

Re: EU -- AR15 Verbot ?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 13:54
von Balistix
gewo hat geschrieben:Unglaublich wie fachlich schlecht der R klingt ...

Ich höre hier Dinge wie Waffe und munition ordnungsgemäß getrennt transportieren und so irren Kram ....


Puh, findest du nicht, dass du dich da ein bisschen weit aus dem Fenster lehnst?

Ja, er hat es wahnsinnig flapsig formuliert. Nein, das sollte einem Anwalt nicht passieren. Gemeint hat er vermutlich, dass man ned mit der geladenen FFW durchs fremde Revier stiefeln darf..

Aber ihn deswegen gleich pauschal als fachlich schlecht abzutun...

Gut, vereinsrechtlich war mE auch nicht alles sauber gestern, aber das steht auf einem anderen Blatt.

Re: EU -- AR15 Verbot ?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 14:14
von gewo
Balistix hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:Unglaublich wie fachlich schlecht der R klingt ...
Ich höre hier Dinge wie Waffe und munition ordnungsgemäß getrennt transportieren und so irren Kram ....


Puh, findest du nicht, dass du dich da ein bisschen weit aus dem Fenster lehnst?
Ja, er hat es wahnsinnig flapsig formuliert. Nein, das sollte einem Anwalt nicht passieren. Gemeint hat er vermutlich, dass man ned mit der geladenen FFW durchs fremde Revier stiefeln darf..
Aber ihn deswegen gleich pauschal als fachlich schlecht abzutun...

Gut, vereinsrechtlich war mE auch nicht alles sauber gestern, aber das steht auf einem anderen Blatt.


ich erspar mir jeden kommentar dazu da er eh hier nicht hingehoert
aber da waren auf beiden seiten a haufen geisterfahrer unterwegs

ein kassapruefer der den vorstand nicht entlasten will, aber anstelle dessen einen neuen vorstand waehlen lassen will
(einen neuen vorstand kannst nur waehlen wenn der alte entlastet wurde)

eine vorstands entlastung von nur einem kassapruefer weil der zweite nimmer mitglied ist
(du musst eigentlich einen ersatz kassapruefer waehlen lassen, die GV vertagen und dann ordentlich von beiden entlasten lassen)

aber egal
um wieder auf den punkt zu kommen ..

logisch war er nervoes
aber die formulierung ..... naja

Re: EU -- AR15 Verbot ?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 16:35
von SSG308
gewo hat geschrieben:
SSG308 hat geschrieben:
Papa Bär hat geschrieben:Seh nur ich das jetzt positiv, wenn das SO kommen würde?
Weihnachten und Ostern an einem Tag

"Sportschützen definieren sich über die Zeitdauer" klingt für mich nicht sehr nachwuchsfreundlich.


ja das stimmt
aber es bleibt ja eine rechtfertigung ueber sportlichen bedarf unbenommen
so wie bisher

der "erwerb" einer entsprechenden zuverlaessigkeit ueber den zeitablauf erscheint in anbetracht der dzt. situation jedoch nicht unbillig.

es ist zu verstehen dass es nicht die intention des gesetzgebers - und genau genommen auch nicht die von uns legalwaffenbesitzern - sein kann dass legale schusswaffen unkontrolliert in den schwarzmarkt abwandern.
wer in der LPD wien am gang nach der sicherheitskontrolle auf die anschlagtafeln blickt findet dort eine schier endlose liste an oeffentlichen aufforderungen an personen sich mit der waffenbehoerde in verbindung setzen.
man kann jetzt natuerlich ned genau sagen warum, aber es wird wohl nicht nur um die berichtigung eines tippfehler auf eine registrierungsbestaetigung gehen. diese personen sind durch die behoerde offenbar nicht mehr auffindbar und das wird evt auch fuer ihre waffen gelten.

der versuch den besitz von waffen an eine mindest aufenthaltsdauer in oesterreich zu knuepfen ist vermute ich mal nicht mit dem EU-recht kompatibel, daher geht es wohl in richtung einer grundsaetzlichen stufenregelung im 5-jahres intervall fuer alle


Ok, danke. Im ersten Moment hat das geklungen, als wäre die Zeitdauer die einzig zukünftige Sportschützen-/Erweiterungsregelung.
Hoffe für die Jungen, dass es auch bei der Erweiterung über Bewerbe (§ 23 (2)) weniger Willkür geben wird..

Re: EU -- AR15 Verbot ?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 16:36
von Reverend45
also eh chaos wie immer...

ganz ehrlich, FALLS eine legale semi auto AK kommt is mir wurscht ob das teil ein 10er mag hat oder ned....das teil kommt heim zu mir. Ich mag AKs....

hmm....würd das ned auch heißen dass diverse 9mm halbautomaten verfügbar werden würden?.... schauma mal...

Re: EU -- AR15 Verbot ?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 17:49
von Chris_82
Wie soll das dann mit Glock / Uzi Mags für 9mm Upper funktionieren?
Wenn ich keine Glock und natürlich auch keine Uzi habe, darf ich denn trotzdem für einen RRA Upper high cap mags besitzen? Die entsprechenden 9mm Lower sind ja nicht waffenrelevant und existieren für die Behörde (noch) nicht, Adapter schon gar nicht. Das wäre interessant bevor man sich mit Mags eindeckt.

Gibt es schon Hinweise wie's mit Lowern in Zukunft laufen wird bzw. welche Teile noch waffenrelevant werden?

Re: EU -- AR15 Verbot ?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 18:04
von Teal'c
Bei aller guten Hoffnung aber ich kann mir beim besten willen net vorstellen dass iwann halbauto ak's erhältlich sein werden. Die sind ja noch "böser", weil noch schlechteren ruf, als pumpguns....

M1 garand wäre, wenns so kommen würde, eher realistisch.

Re: EU -- AR15 Verbot ?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 18:34
von mura
Evilcannibal79 hat geschrieben:Habens ned auch in Californien eine Mag beschränkung? ich glaub mal iwo gesehen zu haben das dort die grossen Magazine einfach begrenzt werden.
Sollte doch dann bei uns auch funktionieren?



Wozu? So wie sich das bis jetzt liest bleibt der Altbestand unberührt also kannst damit normal ohne Begrenzer Schießen(nach Meldung der Magazine), neue Magazine nach dem Inkrafttreten des Gesetzes werden Kat.A und verboten. Wenn es dann noch diese Ausnahmegenehmigung für Sportschützen gibt(mit welchen Auflagen auch immer) um High Cap Magazine zu kaufen werden die dann wohl auch ohne Begrenzer eingesetzt werden können vermute ich!? :think: ;) Hab für meine AUG Mags auch mal vorsorglich ein paar Begrenzer gekauft aber das war vermutlich umsonst.

Re: EU -- AR15 Verbot ?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 18:40
von doorman
Vielleicht bin ich unwissend, aber wofür genau braucht man einen M1 Garand daheim? Aus historischen Gründen?
8 Schuss HA, schwer, historisch nur ein Kaliber, US Waffe,... bitte klärt mich auf.

Re: EU -- AR15 Verbot ?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 18:50
von burggraben
gewo hat geschrieben:evt wird es so aussehen:
wenn du jetzt einen R94 hast und deine 10 stk hi-cap 30iger magazine brav zum stichtag meldst, dann gehoerst du zu den ganz wenigen die spaeter (falls wirklich wirklich die austria umbauten wegfallen und so wie in den nachbarlaendern auch halbautomaten AK clones auf kat B erhaeltlich sind) mit diesen HA mit hi-cap mags schiessen koennen


Diese "Waffe wird zur KatA Regelung" führt irgendwie zu vielen Spezialfällen und folglich Administrationsaufwand. Wenn jetzt jemand ein AR+ HigCap hat wird das eine KatA Waffe weil Bestandschutz. Bedeuted in der Folge für die Zukunft aber dass er entweder dann KatA AR kaufen darf soviel er B Plätze hat und es werden dann alle irgendwie KatA weil er die Magazine ja schon hat, oder er darf nie mehr eine zweite KatB AR mit 10er Mag kaufen weil die bei ihm zur KatA würde aufgrund der legal vorhandenen Altbestandmagazine der Erstwaffe...

Einfacher für die Verwaltung und bürgerfreundlicher wäre ein einfacher Eintrag auf der WBK "HC Magazine", gleich neben dem Zubehöreintrag. Die Person darf dann Magazine kaufen wie sie will.