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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 16. Okt 2018, 21:09
von Alex87
POI hat geschrieben:Maxx 78 hat geschrieben: öffentlichen Sicherheitsinteressen, insbesondere im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität.
lol
Da werden die Terroristen und bewaffneten Kriminellen aber zittern vor Angst.
Es sollte heißen "insbesondere im parteilichen Interessen der Schwarzen"

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 16. Okt 2018, 21:22
von McMonkey
„wo woar mei Leistung“ Wo liebe ÖVP ist der Sicherheitsgewinn. Lachhaft!
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 16. Okt 2018, 21:22
von Bdave
Nach der nächsten Richtlinie werden dann vermutlich auch Molotov Cocktails in Kat. B eingestuft. Geht ja um Terrorprävention und so ...
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 16. Okt 2018, 21:47
von John Connor
Yukon hat geschrieben:The_Governor hat geschrieben:Viel Spaß, dem BH-Beamten den Unterschied zu erklären, falls das wirklich so ist und nicht nur ein Tippfehler.
Ich habe heute mit einem Referenten auf meiner BH gesprochen, er sieht das so wie ich: ich kenne zwar den juristischen Fachbegriff dafür nicht, aber wenn der Gesetzgeber zwei unterschiedliche Begriffe verwendet, dann ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber auch zwei unterschiedliche Dinge meint.
San wir verwandt? Einzigartige Gedankenzwillinge?
Jetzt brauch ma noch 10, dann hamma 12 Apostel.
Spaß beiseite. Das ist kein Tippfehler, das scheint so gewollt zu sein.
Das Einzige was ich nicht begreife ist, dass Sportschützen im Schießsportverein sind, wogegen die „einfachen“ Schützen im Sportschützenverein sind. Wobei alle Schießsportverein auch Sportschützenvereine sind.
Das hätte genau umgekehrt gehört oder es müsste zur Sicherheit Sportschützenverein irgendwo besser definiert werden als mit dem Hinweis in den Erläuterungen auf den alten Ausschussbericht. ZB mit „Verein zu dessen Tätigkeit Schießsport gehört“.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 16. Okt 2018, 21:49
von eXistenZ
Alex87 hat geschrieben:POI hat geschrieben:Maxx 78 hat geschrieben: öffentlichen Sicherheitsinteressen, insbesondere im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität.
lol
Da werden die Terroristen und bewaffneten Kriminellen aber zittern vor Angst.
Klar funktioniert das …
https://www.youtube.com/watch?v=BYVqmBaqgPU
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 16. Okt 2018, 22:20
von Yukon
John Connor hat geschrieben:Das Einzige was ich nicht begreife ist, dass Sportschützen im Schießsportverein sind, wogegen die „einfachen“ Schützen im Sportschützenverein sind. Wobei alle Schießsportverein auch Sportschützenvereine sind.
Das hätte genau umgekehrt gehört oder es müsste zur Sicherheit Sportschützenverein irgendwo besser definiert werden als mit dem Hinweis in den Erläuterungen auf den alten Ausschussbericht. ZB mit „Verein zu dessen Tätigkeit Schießsport gehört“.
Ich kanns auch net nachvollziehen, aber sie habens auf diese Art und Weise miteinander verknüpft, soll mir recht sein. Aber immerhin ist damit eine klare Abgrenzung zwischen den §11b-Personenkreis und dem 23/2b-Personenkreis geschaffen worden, die zugegebenermaßen echt unglücklich und kompliziert ausgefallen ist.
Was mich zur Zeit aber wirklich beschäftigt ist folgende theoretische Überlegung: egal ob der Vereins-100er bleibt oder der 100-er durch eine andere Zahl ersetzt würde, wie kann es sein, dass mir als (hypothetischen) Erfüller der Bedingungen des §11b dennoch die Rechte, die durch Erfüllung des §11b entstehen würden dennoch versagt werden, nur weil eventuell ein oder zwei Vereinsmitglieder ihre Mitgliedschaft zurücklegen? Oder allgemeiner formuliert: wie kann es sein, dass mir als Person nur dann gewisse Rechte gewährt werden, wenn davon unbeteiligte Dritte ein gewisses Verhalten, das von mir nicht beeinflussbar ist, an den Tag legen?
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 16. Okt 2018, 22:21
von gewo
woolf hat geschrieben:Balistix hat geschrieben:Beispielsweise sollte es so genügen wenn zB SSLG1 nunmehr mit 30 Schuss geschossen wird (ich weiß, ist ein blödes Beispiel) und der ÖSB bestätigt das Erfordernis von 30er Magazinen.
....
denkfehler
die bedingung ist dass es sich um einen verband handelt der mitglied in einem internationalen dachverband ist
der ösb ist nicht mitglied in einem internationalen dachverband der die notwenidkeit fuer den einsatz von hicap magazinen bestaetigen kann
der ösb wird nach dzt begutachtungstext solche bestaetigungen nicht ausstellen koennen
es gibt nur einen solchen verband in oesterreich
das ist die ipsc austria
die im fruehjahr auch in der gesetzeswerdung aktiv mitgemacht hat und ihr eintrittschranken ( bis zum sommer nur mit empfehlung, seit sommer fuer jeden nach sicherheitstest) abgeschafft hat
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 16. Okt 2018, 22:32
von m_a_d
Edith - war grad schon - inhaltlicher Doppelpost
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 16. Okt 2018, 22:37
von Alex87
eXistenZ hat geschrieben:Alex87 hat geschrieben:POI hat geschrieben:
lol
Da werden die Terroristen und bewaffneten Kriminellen aber zittern vor Angst.
Klar funktioniert das …
https://www.youtube.com/watch?v=BYVqmBaqgPU
Das ist ein Argument, dann muss ich meinen Vorwurf revidieren.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 16. Okt 2018, 22:49
von mikonis
§ 17 (3) spricht von ... Befristung der Bewilligung zum Besitz einer (verbotenen) Waffe der Kategorien B mit langen Magazinen ... als Kann-Bestimmung.
Heißt das, ich darf zwar zeitlich befristet in der Open-Class antreten, wenn ich jedoch auf eine andere Class (zB. Produktion) umsteige und momentan keine Trainings und Bewerbe in Open mehr schieße, endet meine Katergorie B-Bewilligung für lange Magazine ?
Dann wäre es wohl besser, die Ausnahmebestimmung für Sportschützen nicht in den § 17 (3) zu inkludieren sondern einen eigenen § ohne Befristung zu machen. Wurde das bereits angeregt ?
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 16. Okt 2018, 23:01
von Maddin
Rein zufällig sind im UVP Vorschlag die Verein auch nur zum Vorbringen von Einwendungen berechtigt, wenn sie 100 Mitglieder haben. Scheint offenbar eine einheitliche Schwelle in allen Rechtsbereichen eingeführt zu werden...
Über die FPÖ kann man denke ich auch nicht wirklich schlechtes sagen, es ist wie schon gesagt wurde eine Kompromissfindung. Und vorallem bei den Blauen besteht ja eine nicht unwesentliche Gefahr, dass die bei den nächsten Wahlen wieder zum Opfer der schwarz/roten Machtkämpfe mit anschließender großen Koalition werden. Das hat schließlich auch österreichische Tradition in der schwarz/roten Konkordanzdemokratie...
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 16. Okt 2018, 23:12
von hmg382
mikonis hat geschrieben:Dann wäre es wohl besser, die Ausnahmebestimmung für Sportschützen nicht in den § 17 (3) zu inkludieren sondern einen eigenen § ohne Befristung zu machen. Wurde das bereits angeregt ?
Idee hatte ich auch schon, habe es aber nicht angeregt, weil der Schwachsinn direkt aus der EU-RL stammt. Das ist leider kein golden plating.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 16. Okt 2018, 23:27
von mikonis
§ 11b (1) spricht von ... Schießsportvereinen, ordentlichen Mitgliedern, zur Vertretung berufenen Organen, etc.
Das hieße,
- ordentliche Mitglieder sind stimmberechtigt, d.h. verschiedenste Vereine (mit zahlenden Tagesmitgliedern so wie ich) wären keine Vereine im Sinne des Gesetzes ? ähh ?
- sind Jagdklubs auch Schützenklubs ? Dann wären ab sofort alle zukünftigen Jäger in ländlichen Vereinen auf maximal 5 Stück nach 5 Jahren beschränkt, da eine darüber hinausgehende Rechtfertigung kaum möglich ist (keine Sportschützen) ...
§ 38
- gibt es Kategorie A - Waffen für zB IPSC ? Weil die dürfen nach § 38 (3) anscheindend nicht ins Ausland transportiert werden. Sind AR15 Kategorie A oder B ?
Danke für Hinweise
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 16. Okt 2018, 23:41
von mastercrash
mikonis hat geschrieben:§ 11b (1) spricht von ... Schießsportvereinen, ordentlichen Mitgliedern, zur Vertretung berufenen Organen, etc.
Das hieße,
- ordentliche Mitglieder sind stimmberechtigt, d.h. verschiedenste Vereine (mit zahlenden Tagesmitgliedern so wie ich) wären keine Vereine im Sinne des Gesetzes ? ähh ?
Genau das heißt es und weil eben genau "ordentliche Mitglieder" steht, ist auch genau das gemeint.
Außerordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder etc... sind keine Mitglieder im Sinne des Gesetzes.
Gut, Ehrenmitglieder könnten dann als ordentliche Mitglieder durchgehen, wenn sie stimmberechtigt sind. Also kostenlose ordentliche Mitglieder die Vereinsintern als "Ehrenmitglied" geführt werden würde man sicher gelten lassen

mikonis hat geschrieben:- sind Jagdklubs auch Schützenklubs ? Dann wären ab sofort alle zukünftigen Jäger in ländlichen Vereinen auf maximal 5 Stück nach 5 Jahren beschränkt, da eine darüber hinausgehende Rechtfertigung kaum möglich ist (keine Sportschützen) ...
Naja, es gibt jedenfalls keine weitere Definition von "privilegierten Vereinen". Ich denke, Jäger können aber früher und höher auch ohne Verein nach § 23 Abs 2 erweitern: "Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd ...".
mikonis hat geschrieben:§ 38
- gibt es Kategorie A - Waffen für zB IPSC ? Weil die dürfen nach § 38 (3) anscheindend nicht ins Ausland transportiert werden. Sind AR15 Kategorie A oder B ?
Lies den § 38 Abs 3 im Entwurf genauer... Die "neuen Kat A" nach Z 7 und 8 sind davon ausgenommen...