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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Do 9. Jun 2016, 22:17
von Hrab
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=aDy2A2IbanA[/youtube]

Ich fang schon mal an zum bauen.

@Flouwert ich weiß nicht warum du glaubst dass sich alles wiederspricht. Glocks nach KatA(je nachdem wie man liest, entweder alle weils 33 Schuss Magazine gibt oder nur wenn angesteckt (Gewehrscheinwerfer)) aber mit Pumpenlösung is ja kein Widerspruch. GENVAL hat sich auch etwas bewegt bei der Schussanzahl am Anfang is sogar noch gestanden alles mit mehr als 5 Schuss is böse.

Die ganzen Vorschläge sind natürlich ein Krampf beim Lesen weils Änderungen von Änderungen von Änderungen sind. Schlecht für den Blutdruck sinds auch, weils so hirnrissig sind.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Do 9. Jun 2016, 22:22
von Hailwood
Habe eine Info von Othmar Karas bekommen anscheinend wurde ein Newsletter zur Feuerwaffen Richtlinie eingerichtet

Sehr geehrte Damen und Herren,



gerne übermittle ich Ihnen in der Anlage meinen Sondernewsletter zur Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie.



Darüber hinaus möchte ich Sie informieren, dass nächsten Dienstag, am 14. Juni 2016 erneut der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss im Europäischen Parlament von 9:50 Uhr bis 11:30 Uhr zu den Feuerwaffen tagen und über die Abänderungsanträge, die von den EU-Parlamentariern eingebracht wurden, diskutieren wird. Die Sitzung kann wie immer hier live mitverfolgt werden: http://www.europarl.europa.eu/ep-live/d ... ITTEE-IMCO



Im Juli 2017 wird der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss über den Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments abstimmen.



Gerne halte ich Sie weiterhin auf dem Laufenden.



Mit besten Grüßen,

Ihr Othmar Karas

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Do 9. Jun 2016, 22:27
von DerWolf
Die Sitzung des "Justice and Home Affairs Council" (Rat der Justiz- & Innenminister)
bzgl. der Firearms Directive wird morgen per live-stream übertragen.


http://video.consilium.europa.eu/en/web ... 9330482d95

Beginn: 13:00

Legt schonmal die Blutdrucksenker bereit...

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Do 9. Jun 2016, 22:52
von hasgunz
Flouwert hat geschrieben:Bild

BAN ALL HIGH CAPACITY SOUND SUPPRESSED SLING SHOTS
BAN WOODEN STICKS
BAN ASSAULT RUBBER BANDS
BAN HIGH CALIBER ROCKS

auch ein Klassiker der an Blödheit nicht zu überbieten ist

Bild

@Der Wolf
Das PopCorn wird morgen inder Früh noch schnell geholt.
Machma vll einen PD live Livestream über Twitch, Watch2Gether oder so, dann können wir uns alle gleichzeitig an dem Scharren erfreuen.

LG

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Do 9. Jun 2016, 23:33
von titan
Hailwood hat geschrieben:Im Juli 2017 wird der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss über den Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments abstimmen.


2017? oder 2016?

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 10. Jun 2016, 00:40
von The_Governor
Wie wollen die eigentlich wissen, wer welche Magazine zuhause hat, wenn die bisher völlig frei zu erwerben waren? :think:

Das kommt dabei raus, wenn man einen Magazin-Ban durchsetzen will:

“Sunnyvale police say nobody has showed up at the city's Department of Public Safety to turn over their magazines,” he reported last week.


(https://www.rt.com/usa/sunnyvale-califo ... e-ban-410/)

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 10. Jun 2016, 06:37
von JAGAS3P
Hat mir jemand zugespielt ;-)


Sondernewsletter Nr.194/Juni 2016
Antwort von Mag. Othmar Karas, M.B.L.-HSG




Liebe Freunde!
Seit einigen Monaten ist die Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie in aller Munde. Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 18. November 2015 führte zu einer großen Verunsicherung und falscher Betroffenheit bei vielen Bürgerinnen und Bürgern. Aus zahlreichen Gesprächen, Telefonaten, und E-Mails kenne ich die Sorgen und Ängste der Betroffenen und ich gehe mit ihnen sehr sorgsam um – während die einen diese schüren, setze ich mich mit ihnen auseinander.
Für mich steht bei der Überarbeitung der Richtlinie eine ausgewogene Balance zwischen dem legalen Waffengebrauch sowie der Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes und Maßnahmen gegen den Terrorismus an vorderster Stelle. Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen legalen Waffenbesitzern und terroristischen Attentaten. Traditionsvereine, Jäger, Sportschützen, Museen und Sammler dürfen nicht kriminalisiert werden! Österreich hat ein bewährtes Waffengesetz. Bei der Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie nehmen wir uns daran ein Vorbild.
Allzu oft wird behauptet, dass der Vorschlag eine Antwort auf die Terroranschläge in Paris oder Brüssel sei. Das ist nicht korrekt: die Kommission hat die Überarbeitung der Richtlinie schon lange davor begonnen und den Vorschlag bloß vorzeitig präsentiert. Er verschärft Regeln für den legalen Waffenerwerb und nimmt Traditionsvereine, Jäger, Sportschützen, Museen und Sammler ins Visier. Dass dies zu einer großen Verunsicherung bei legalen Waffenbesitzern führte, ist verständlich. Diese stellen in der EU jedoch keinerlei Gefahr für die Öffentlichkeit dar und sind die falschen Adressaten!
Die vielen Missverständnisse und die Sensibilität des Themas rufen dringend nach einer Versachlichung der Debatte. Mit meinem Sondernewsletter möchte ich einen Beitrag dazu leisten und eine korrekte Auseinandersetzung mit den Fakten ermöglichen. Gerne informiere ich Sie über den Hintergrund des Kommissionsvorschlages sowie die aktuellen Schritte in der parlamentarischen Arbeit. Der Ball liegt nun beim Europäischen Parlament – der Bürgerkammer Europas – und den EU-Innenministern, die gerade eine eigene Position erarbeiten.
Ihr


Othmar Karas beim Niederösterreichischen Landesjägertag 2016. Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie: Was ist bisher passiert?
Die Europäische Kommission hat im November 2015 eine Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie angekündigt (http://bit.ly/1WMwcqc). Eine Revision der Richtlinie war schon länger geplant und bereits in der Europäischen Sicherheitsagenda vom 28. April 2015 vorgesehen (http://bit.ly/1XMnM0Q, siehe Seite 17 und 19). Diese Richtlinie wurde also unabhängig von den tragischen Terroranschlägen bearbeitet.
Aufgrund der Attentate in Paris war der politische Handlungsruck allerdings so groß, dass die Europäische Kommission den Vorschlag bedauerlicherweise überstürzt und ohne Folgenabschätzung vergangenen November 2015 vorgelegt hat.
Die Fakten
• Am 18. November 2015 verabschiedeten Elzbieta Bienkowska, Kommissarin für Binnenmarkt und Industrie und Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, ein Maßnahmenpaket, welches eine Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie 91/477/EWG umfasst, um den Erwerb und Besitz von Feuerwaffen strenger zu kontrollieren (http://bit.ly/1WMwcqc).
• Darüber hinaus wurde eine Verordnung über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen vorgesehen, damit diese Waffen für eine weitere Verwendung unbrauchbar gemacht werden. Die Verordnung wurde am 18. November 2015 einstimmig von allen 28 EU-Mitgliedstaaten angenommen.
• Weiters hat die Europäische Kommission am 2. Dezember 2015 einen Aktionsplan gegen den illegalen Waffen- und Sprengstoffhandel präsentiert, der darauf abzielt, Kriminelle und Terroristen effizienter am Zugang und an der Nutzung von Waffen und Sprengstoffen zu hindern (http://bit.ly/1MWguRQ).
Ein Vorschlag ist aber noch lange kein Gesetz! Ich bin daher froh, dass der Ball nicht mehr bei der EU-Kommission liegt, sondern dass das Europäische Parlament und die EU-Innenminister jetzt das Sagen haben! Wir sind gerade dabei, den übereilten und auch überzogenen Kommissionsvorschlag abzuändern.
Den am 2. Dezember 2015 durch die Europäische Kommission vorgestellte Aktionsplan gegen den illegalen Waffen- und Sprengstoffhandel halte ich für wesentlich dringender als die Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie.

Othmar Karas mit Brigitta Pallauf, Landtagspräsidentin des Salzburger Landtags. Was genau hat die Europäische Kommission vorgeschlagen?
Ziel der EU-Kommission ist, den Erwerb von Feuerwaffen in der Europäischen Union zu erschweren, die in legalem Besitz befindlichen Waffen besser zurückzuverfolgen, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auszubauen und sicherzustellen, dass deaktivierte Waffen unbrauchbar gemacht werden.
Derzeitige Regelung auf EU-Ebene
Die aktuelle Feuerwaffen-Richtlinie stammt aus dem Jahr 1991 (http://bit.ly/1NGweN6) und wurde 2008 überarbeitet (http://bit.ly/1PuGpnu). Gemäß der derzeit geltenden EU-Richtlinie ist der Besitz vollautomatischer Feuerwaffen grundsätzlich verboten. Halbautomatische Feuerwaffen – das sind Schusswaffen, bei denen durch einmalige Betätigung des Abzuges jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann – benötigen eine Genehmigung. Andere Feuerwaffen, wie Gewehre, müssen von dem Besitzer registriert werden. Antike Waffen fallen nicht unter die Gesetzgebung.
Neue Vorschläge der Europäischen Kommission
• Die neuen Vorschläge der EU-Kommission sehen vor, dass Sammler und Museen in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen werden. Sie wären dann verpflichtet, die Waffen zu deklarieren und bewilligen zu lassen. Museen dürften vollautomatische Waffen nur dann behalten, wenn diese auch deaktiviert, also funktionsunfähig gemacht würden.
• Bereits deaktivierte Feuerwaffen sollen nun ebenfalls von der Richtlinie erfasst werden, um eine mögliche Reaktivierung zu verhindern.
• Die EU-Kommission schlägt weiters vor, halbautomatische zivile Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, zu verbieten, da sie ein Sicherheitsrisiko darstellen.
• Online-Waffenkäufe sollen laut EU-Kommission nur mehr für Händler und Makler möglich sein, um den Erwerb von Waffen, wichtigen Bestandteilen oder von Munition über das Internet einzudämmen, da dieser schwieriger zu kontrollieren ist als konventionelle Verkaufsmethoden.
• Schreckschuss-, Signal- und Salutwaffen, akustische Waffen sowie Waffennachbauten sollen laut Kommission künftig meldepflichtig werden.
• Die Gültigkeitsdauer einer Waffenlizenz soll auf fünf Jahre beschränkt werden.
• Die EU-Kommission möchte auch verpflichtende medizinische Tests bei der Ausstellung oder Verlängerung von Genehmigungen einführen.
• EU-weit einheitliche Regeln für die Kennzeichnung von Feuerwaffen im Sinne einer besseren Rückverfolgbarkeit von Waffen sind angedacht.
• Ein intensiverer Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, etwa über Fälle, in denen eine von einer anderen nationalen Behörde erlassene Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe nicht anerkannt wird und die verpflichtende Vernetzung nationaler Waffenregister wird vorgeschlagen.

Othmar Karas mit Berichterstatterin Vicky Ford. Wie hat das Europäische Parlament auf den Kommissionsvorschlag reagiert?
Das EU-Parlament – als gewählte Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union – erarbeitet nun, genauso wie der EU-Innenministerrat – als Vertretung aller 28 Mitgliedstaaten – einen jeweils eigenen Standpunkt zum Vorschlag der Kommission. In beiden Prozessen ist Österreich durch die EU-Abgeordneten beziehungsweise den Innenminister direkt beteiligt. Ohne die Zustimmung des Europäischen Parlaments kann der Vorschlag der Europäischen Kommission aber nicht in Kraft treten!
Wie verlief die bisherige parlamentarische Arbeit?
• Im zuständigen Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) wurde vor Weihnachten 2015 eine Chef-Verhandlerin aus dem Vereinigten Königreich, Abgeordnete Vicky Ford, Vorsitzende des IMCO-Ausschusses und Mitglied der EKR Fraktion, festgelegt. Sie ist die federführende Verhandlerin des Europäischen Parlaments bei den Gesprächen mit dem EU-Innenministerrat. Gleichzeitig sucht sie den Austausch mit allen EU-Abgeordneten, um eine gemeinsame Position des Europäischen Parlaments zu erarbeiten.
• Am 7. Dezember 2015 (http://bit.ly/1lwVRmI) und am 23. Februar 2016 (http://bit.ly/1NGw7B3) wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission im Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss debattiert.
• Am 15. März 2016 hat das Europäische Parlament ein Hearing mit Experten und Verbänden organisiert, um sicherzustellen, dass die vielzähligen Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in den Gesetzgebungsprozess einfließen und Gehör finden. (http://bit.ly/1V8TJ2j).
• Am 20. April 2016 wurde der Berichtsentwurf von Berichterstatterin Ford im Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss präsentiert (http://bit.ly/1SqeqEt). Von 20. – 28. April 2016 konnten alle Europaabgeordneten Abänderungsanträge zum Kommissionsvorschlag einbringen. Diese Möglichkeit habe ich genützt!
• Am 24. Mai 2016 wurden alle 847 Abänderungsanträge das erste Mal im Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss vorgestellt und diskutiert (http://bit.ly/1ToqLg5).
Die bisherigen Debatten im Binnenmarktausschuss sowie das vom Europäischen Parlament am 15. März 2016 organisierte öffentliche Hearing mit Experten und Verbänden geben unseren Bedenken Recht: Die Europäische Kommission hat den Vorschlag vorschnell präsentiert und keine Folgenabschätzung durchgeführt, welche die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung aufzeigen würde. Auch konnten die anwesenden Vertreter der EU-Kommission die kritischen Fragen der EU-Abgeordneten (z.B. wie viele halbautomatische Waffen bei Terroranschlägen in der Vergangenheit eingesetzt wurden oder wie viele legale Waffenbesitzer halbautomatischer Waffen vom Kommissions-Vorschlag betroffen wären) nicht zufriedenstellend beantworten.
EP-Berichtsentwurf
Vor diesem Hintergrund bin ich sehr erfreut, dass der Berichtsentwurf der Berichterstatterin Vicky Ford den Kommissionsvorschlag bereits in 86 Punkten verändert und zahlreiche Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aufgegriffen hat! Hier können Sie den Berichtsentwurf abrufen: http://bit.ly/1U6CONP.
Was genau beinhaltet der Berichtsentwurf der EP-Chef-Verhandlerin Vicky Ford?
Die Berichterstatterin will den Vorschlag der EU-Kommission, halbautomatische Feuerwaffen, die wie vollautomatische aussehen, zu verbieten neu formulieren. Sie will nicht auf Aussehen der Waffen, sondern auf ihre Eigenschaften abstellen.
• Die Berichterstatterin spricht sich dagegen aus, dass, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, Sammler und Museen in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen werden und vollautomatische Waffen nur dann behalten dürften, wenn diese deaktiviert, also funktionsunfähig gemacht wurden. Abgeordnete Ford will, dass das Erteilen von Genehmigungen für vollautomatische Waffen weiterhin im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt.
Aus Sicht der Berichterstatterin können die Vorschläge der EU-Kommission zu medizinischen Tests dahingehend verbessert werden, sodass den in den Mitgliedstaaten etablierten, unterschiedlichen bewährten Verfahren Rechnung getragen wird.
• Online-Waffenkäufe sollen nach Ansicht der Berichterstatterin weiterhin für Private zulässig sein. Allerdings muss die Übergabe unter solchen Bedingungen erfolgen, sodass die Identität des Käufers überprüft und verifiziert werden kann.
• Die Berichterstatterin spricht sich dagegen aus, dass Schreckschuss-, Signal- und Salutwaffen, akustische Waffen sowie Waffennachbauten pauschal meldepflichtig werden. Sie schlägt hingegen vor, dass Feuerwaffen, die zum Abfeuern von Leerpatronen zu unscharfen Waffen umgebaut wurden, zwar weiterhin als Feuerwaffen gelten, aber als solche in jener Waffenkategorie bleiben, in der sie ursprünglich eingestuft wurden.
• Die Berichterstatterin will klarstellen, dass Waffen nur dann als deaktiviert betrachtet werden sollten, wenn dieser Prozess tatsächlich irreversibel ist und diese Waffen nicht mehr wiederverwendet werden können.
EP-Berichtsentwurf – ein großer Fortschritt
Der Berichtsentwurf stellt bereits einen großen Fortschritt dar, wie mir von vielen Seiten bestätigt wird! Es ist gut, dass Abgeordnete Vicky Ford in ihrem Berichtsentwurf das von der EU-Kommission vorgeschlagene Verbot von zivilen halbautomatischen Waffen, die wie vollautomatische Waffen aussehen, nicht akzeptiert. Wir müssen auf die Eigenschaften von Waffen und nicht auf ihr Aussehen abzielen! Weiters finde ich es richtig, dass sich Berichterstatterin Ford dagegen ausspricht, dass Museen und Sammler nur dann vollautomatische Waffen besitzen dürfen, wenn diese deaktiviert sind. Dann müssten viele Museen einen Teil ihrer Waffen zerstören und dürften keine neuen erwerben.
847 Abänderungsanträge
Das EU-Parlament hat bisher gute Arbeit geleistet. Zusätzlich zu den 86 Abänderungsanträgen der Berichterstatterin wurden weitere 761 Abänderungsanträge von anderen Abgeordnetenkollegen und mir – insgesamt also 847 Abänderungsanträge – eingebracht. Alle Wünsche der Bürgerinnen und Bürger sind in den 847 Abänderungsanträgen aufgegriffen worden!
Übersicht aller 847 Abänderungsanträge:
• Berichtsentwurf in Form von 86 Abänderungsanträgen des KOM-Vorschlages: http://bit.ly/1U6CONP
• Abänderungsanträge 87 – 303: http://bit.ly/1TPOdwR
• Abänderungsanträge 304 – 579: http://bit.ly/1XKyeGl
• Abänderungsanträge 580 – 847: http://bit.ly/259XwzF


Othmar Karas mit Johanna Mikl-Leitner. Meine bisherigen Aktivitäten
Kontakt mit Betroffenen und relevanten Stakeholdern
Laufend informiere ich alle Bürgerinnen und Bürgern, die mich kontaktieren über die nächsten Schritte in der parlamentarischen Arbeit. Ich habe ihnen allen den Berichtsentwurf von Abgeordneter Vicky Ford mit der Bitte um Anmerkungen geschickt. Zusätzlich bin ich regelmäßig mit allen relevanten Stakeholdern in Österreich in Kontakt. Vor Ostern 2016 habe ich mich mit der damaligen Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner im Europäischen Parlament getroffen, um unsere Positionen abzuklären und die spezifisch österreichischen Anliegen zu besprechen. Im April 2016 habe ich mit der Salzburger Landtagspräsidentin Dr. Brigitta Pallauf im Europäischen Parlament über die besonderen Anliegen der Traditions- und Schützenvereine gesprochen und am 70. Landesjägertag in Wiener Neustadt über die spezifischen Anliegen der Jäger diskutiert. Wir ziehen an einem Strang!
Meine Wortmeldungen im Europäischen Parlament
Von Anfang an habe ich mich in den parlamentarischen Prozess eingebracht und mich bei den Sitzungen des federführenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) zu diesem Thema zu Wort gemeldet:
• 7. Dezember 2015 (17:34:45): http://bit.ly/1lwVRmI
• 23. Februar 2016 (10:12:35): http://bit.ly/1NGw7B3
• 20. April 2016 (12:15:40): http://bit.ly/1SqeqEt
Meine Änderungsanträge
Ich habe 15 Abänderungsanträge eingebracht, die notwendige Ergänzungen zum Berichtsentwurf darstellen. Sie zielen darauf ab, kulturelle Brauchtums- und Traditionsverbände von der Feuerwaffen-Richtlinie auszunehmen. Die Mitglieder von Traditions- und Schützenvereinen sind keine potentiellen Waffenhändler, sondern gesetzestreue Bürger, für die die Pflege unserer Traditionen und der Erhalt unserer Volkskultur ein Anliegen ist! Überdies sind meiner Meinung nach verpflichtende medizinische Untersuchungen nicht notwendig, da diese verwaltungstechnische und finanzielle Aufwände bedeuten würden und unverhältnismäßig wären. Auch die Beschränkung der Gültigkeitsdauer einer Waffenlizenz auf fünf Jahre wird in mehreren Schreiben kritisiert.
Informationen auf meiner Homepage
Zusätzlich habe ich laufend auf meiner Homepage über den aktuellen Stand der parlamentarischen Arbeit informiert und dazu auch eine Presseaussendung gemacht:
• 7. Dezember 2015: http://bit.ly/1Tu2Ia4
• 12. Februar 2016: http://bit.ly/1YR3vpk
• 24. Februar 2016: http://bit.ly/1OSpYBZ
• 24. März 2016: http://bit.ly/1WKaPoS
• 20. April 2016: http://bit.ly/1TEMkHj
• 24. Mai 2016: http://bit.ly/1scJ0sE

Wie geht es nun weiter?
• Im Juli 2016 wird der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss über den Berichtsentwurf von Berichterstatterin Vicky Ford abstimmen.
• Im Herbst 2016 wird das Plenum über die Position des Europäischen Parlaments abstimmen. Gleichzeitig werden die Verhandlungen mit den EU-Innenministern beginnen, um eine Einigung mit dem Rat zu erzielen.
Ich versichere Ihnen, dass ich die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst nehme. Ich bin zuversichtlich, dass sich das Europäische Parlament mit seinen Änderungen durchsetzen wird. Ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments keine Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie!

Mag. Othmar Karas, M.B.L.-HSG
Mitglied des Europäischen Parlaments
Europäisches Parlament, Rue Wiertz 60, B-1047 Bruxelles
Tel. +32 (2) 28 - 47627, Fax +32 (2) 28 - 49627
E-Mail: othmar.karas@europarl.europa.eu
Internet: http://www.othmar-karas.at

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 10. Jun 2016, 06:47
von JAGAS3P
Jetzt muss man ihnen noch einmal den "Magazin-Kapazitätsbegrenzungs-Blödsinn" für LWB noch einmal genau erklären! Das dieser für die LWB kompletter Blödsinn ist und den Verbrechern und Terroristen sowieso vollkommen Wurst ist!


Es gibt auf YT ein gutes Video wo einer den Irrglauben von generellen Waffengegnern (Hoplophobie) von wegen "gefährliches großes ganz böses Magazin" vs zwei,drei,vier......... kleinerer Magazine mit schnellem Magazinwechsel im Praxistest erklärt und damit diese Möchtegernbestimmung komplett entzaubert.
Vielleicht hat es jemand zur Hand, ich müsste im Archiv suchen....

Dank "Einer für Alle und Alle für Einen", hat es ein anderer User bereits zur Hand ! Danke ihm dafür!
https://www.youtube.com/watch?v=MjnsBH9jGxc

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 10. Jun 2016, 07:01
von eXistenZ
Tobi1987 hat geschrieben:Wie wollen die eigentlich wissen, wer welche Magazine zuhause hat, wenn die bisher völlig frei zu erwerben waren? :think:

Das wissen sie nicht. ABER man hätte eine große Anzahl von Menschen erfolgreich kriminalisiert.
Es wird auch heute noch Tausende nicht registrierte und daher illegale VSRF in Ö geben.
Wer damit erwischt wird, dem drohen Waffenverbot / strafrechtliche Konsequenzen.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 10. Jun 2016, 07:05
von diver99
@JAGAS3P

Danke für dein Post! Wenn das stimmt, ziehe ich meinen Hut vorm Hr. Karas.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 10. Jun 2016, 09:08
von Hailwood
titan hat geschrieben:
Hailwood hat geschrieben:Im Juli 2017 wird der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss über den Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments abstimmen.


2017? oder 2016?



Hat mich auch gewundert habe den Text vom Othmar Karas 1:1 aus dem Mail kopiert und ins Forum gestellt.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 10. Jun 2016, 09:09
von Flouwert
Hrab hat geschrieben:
@Flouwert ich weiß nicht warum du glaubst dass sich alles wiederspricht..


Weil hier am selben Tag von Pumpgun-Lösung UND Konfiszierungen zu lesen war - beides geht aber wohl nur schwer. Wenn ich konfisziere, brauche ich keine Pumpgun-Lösung und umgekehrt... ;)

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 10. Jun 2016, 09:11
von emanuel2408
Hailwood hat geschrieben:
titan hat geschrieben:
Hailwood hat geschrieben:Im Juli 2017 wird der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss über den Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments abstimmen.


2017? oder 2016?



Hat mich auch gewundert habe den Text vom Othmar Karas 1:1 aus dem Mail kopiert und ins Forum gestellt.


Das kann eigentlich nur 2016 sein, wenn bedenkt wie schnell die Union die Sache zu einem "Ende" bringen will...


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 10. Jun 2016, 09:19
von Maddin
Wobei man anmerken muss, dass die Sache mit dem "Aussehen" eh nicht mehr im Raum steht, jetzt geht es ja eigentlich schon um die Eigenschaften der Waffen, wenn große Magazine ein Problem darstellen bzw. sogar dadurch die gesamte Waffe verboten werden sollte. So ein Verbot kannst du den Leuten auch besser verkaufen, weil gleich aussehen wie eine Kriegswaffe ist nicht gut argumentiert, eine Magazinbeschränkung hingegen schon. Dafür wird sich auf jedenfall eine größere Anhängerschaft finden lassen als wenn man einfach nur nach dem Aussehen beurteilt. Jetzt versuchen sie es mit technischen Details aufzuwerten, das bereitet mir Sorge. Jetzt kommen wir nämlich in Bereiche wo es für uns immer schwieriger ist zu argumentieren. Natürlich wissen wir, dass das vollkommener Blödsinn ist, aber leider entscheiden wir hierbei ja nix...

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 10. Jun 2016, 09:19
von Flouwert
diver99 hat geschrieben:@JAGAS3P

Danke für dein Post! Wenn das stimmt, ziehe ich meinen Hut vorm Hr. Karas.


Wenn was stimmt? Das meiste vom Karas ist doch eh nur Blabla...