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Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Do 29. Aug 2013, 23:10
von howa308
@ rhodium
Also so wie ich Abs. 2b verstanden habe benötigst du keine Ergebnislisten du musst nur nachweisen das du sie ordentlich verwahren kannst und mit Ergebnislisten müsste man glaub ich nach Abs. 2 behandelt werden und auch mehr als de 5 bekommen.

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Fr 30. Aug 2013, 15:33
von Polaris
ich habe jetzt nach 28 Tagen nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass ich nächste Woche den Betrag einzuzahlen habe, Erweiterung somit sehr simpel und schnell von statten gegangen.. AB Wien

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Fr 30. Aug 2013, 17:07
von nokru
Polaris hat geschrieben:ich habe jetzt nach 28 Tagen nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass ich nächste Woche den Betrag einzuzahlen habe, Erweiterung somit sehr simpel und schnell von statten gegangen.. AB Wien


magst vlt kurz deine rahmenbedingungen schildern?

also wbk seit xxxx - erweiterung von 2 auf XX, soviele listen seit XX, etc ? waere vlt fuer manche hilfreich

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Fr 30. Aug 2013, 23:11
von Polaris
wbk seit 2007, bislang 2 Plätze. am 2.8. Erweiterung gemäß der Novelle auf 4 Plätze beantragt und hätte offenbar ohne Nachfrage nächste Woche den Bescheid zur Einzahlung erhalten. ich hatte noch den papierdeckel, bekomme jetzt die schicke karte

keine Listen abgegeben, nur einen Landesverbandsausweis in Kopie

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Sa 31. Aug 2013, 06:18
von Kapselpracker

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Sa 31. Aug 2013, 14:56
von rhodium
Vereinsmitgliedschaft nötig um 2b in anspruch zu nehmen. Als kurzes Resümee . . .

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Sa 31. Aug 2013, 15:49
von Maggo
Man sieht keine maximaler Grenze von Fünf Waffen in diesen Erlass,heist das auch wenn man schön Fünf Plätze hat nach der Fünf Jahres Frist wieder max.Fünf beantragen kann und genemigt bekommt?
Deiese Novelle wirft schon recht viel Fragen auf.

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Sa 31. Aug 2013, 16:09
von Noldi
Also wenn im neuen Erlass wirklich nur das drinnensteht was in den Verband Nachrichten abgedruckt ist, dann sind wir jetzt so klug wie vorher. Denn dort ist lediglich der Innenausschussbericht abgedruckt ... Ein Erlass soll eigentlich eine Arbeitsanweisung sein. Das ist hier nicht der Fall.

Wir haben also weiterhin mehrere Auslegungen vorliegen:

ÖSB: alle 5 Jahre 5 Plätze gegen Vorlage eines Vereinsausweises

Verband: nach 5 Jahren einmalige Erhöhung von 2 auf 5 Plätzen mit der bloßen Behauptung man sei Sportschütze (im Innenausschussbericht steht dass man den Punkt dass man Sportschütze ist, in der Regel durch Vorlage eines Vereinsausweises glaubhaft machen kann -> und dieser Innenausschussbericht ist ja auch im Erlass abgedruckt -> ergo ohne Verein wird man vermutlich Listen benötigen, dann bringt der Absatz ohne Vereinsmitglieschaft aber eher nichts)

so manche Behörde: nach 5 Jahren 2 Plätze zusätzlich und nach weiteren 5 Jahren 1 Platz zusätzlich. Bei 5 ist Schluss. Andere Behörden legen das auch so aus, nur halt dass die sagen der Abs 2 kommt weiterhin zur Anwendung. Zumindestens im letzteren dürfte man der Verband vom BMI gesagt haben, dass der Abs 2 weiterhin gilt. Na, no na net, aber so manche Behörde sieht das halt anders. Und der Erlass stellt das auch nicht klar ...

Macht mindestens 4 Auslegungsvarianten. Plus dazu noch Abstufungen in Richtung wie man den Punkt dass man Sportschütze ist nun wirklich glaubhaft macht. Verband: man sagt einfach dass es so ist. ÖSB: Vorlage eines Vereinsausweises. Behörden: die eine so die andere so ...

Die Behörden werden also weiterhin tun und lassen was sie wollen, im Erlass steht ja gegenüber vor 1-2 Monaten nichts neues drinnen.

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Sa 31. Aug 2013, 17:59
von Bud Spencer
Und wie zu erwarten war die große Verband...... (trommelwirbel)



Nix neues!

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 2. Sep 2013, 10:40
von mallninja
Also der Erlass, wie von der Verband veröffentlicht, sagt doch ganz klar, dass man den Sportschützen durch entsprechende Vereinsmitgliedschaft glaubhaft macht. Damit kann man dann gem. 2b alle 5 Jahre erweitern, höchstens um zwei auf einmal und bis zur Obergrenze von insgesamt fünf. Dann ist's mit 2b vorbei und weitere Erweiterungen gehen dann nur mehr gem, Abs. 2 also mit Listen, OSM-Schreiben - wie gehabt.
Das ist meiner Meinung nach schon etwas Neues, denn bisher stand ja als worst case eine absolute Grenze von 5 für Sportschützen ebenso im Raum wie die Notwendigkeit auch bei Erweiterung nach 2b den ganzen Papierkrieg zu brauchen. Alles in allem also doch eine Erleichterung; innerhalb von 10 Jahren ab WBK kannst du also auf 5 Kat-B kommen, ohne Bewerbe und Vereinsmeierei (abgesehen von der Mitgliedschaft) - willst du es schneller oder mehr als 5, musst du wie bisher auch agieren.

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 2. Sep 2013, 11:10
von Noldi
mallninja hat geschrieben:Also der Erlass, wie von der Verband veröffentlicht, sagt doch ganz klar, dass man den Sportschützen durch entsprechende Vereinsmitgliedschaft glaubhaft macht. Damit kann man dann gem. 2b alle 5 Jahre erweitern, höchstens um zwei auf einmal und bis zur Obergrenze von insgesamt fünf. Dann ist's mit 2b vorbei und weitere Erweiterungen gehen dann nur mehr gem, Abs. 2 also mit Listen, OSM-Schreiben - wie gehabt.
Das ist meiner Meinung nach schon etwas Neues, denn bisher stand ja als worst case eine absolute Grenze von 5 für Sportschützen ebenso im Raum wie die Notwendigkeit auch bei Erweiterung nach 2b den ganzen Papierkrieg zu brauchen. Alles in allem also doch eine Erleichterung; innerhalb von 10 Jahren ab WBK kannst du also auf 5 Kat-B kommen, ohne Bewerbe und Vereinsmeierei (abgesehen von der Mitgliedschaft) - willst du es schneller oder mehr als 5, musst du wie bisher auch agieren.


Genau das steht dort eben "nicht"!

Der abgedruckte Text ist nichts neues. Es ist lediglich der Innenausschussbericht. Und den haben sich die restriktiven Behörden schon vor 1Monat besorgt. Gewo hat hier schon mal geschrieben dass manche Behörden mit dem Hinweis dass dort steht "andere Gruppen" dürfen mehr kriegen, bei 5 Plätzen für Sportschützen Schluss machen. Genau dieser Teil steht jetzt im Erlass ...

Es hat sich durch den Erlass "nichts" geändert.

Und ein Erlass wird das eher auch nicht mehr richten. Denn der VwGH nimmt bei einem etwaigen Verfahren für die Auslegung den Innenausschussbericht her. Wir werden wohl auf eine Gesetzesreparatur drängen müssen: Weg mit den Wörtern "höchstens" und "nicht". Ein Erlass würde nichts daran ändern dass der Innenausschußbericht weiterhin als Gesetzesmaterial für den VwGH da wäre. In diesem Text liegt das wahre Problem ...

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 2. Sep 2013, 12:53
von Noldi
"Deiner" Meinung nach. Das Problem ist aber dass das manche Östliche BH anders sieht.

Der Innenausschussbericht zählt zu den Gesetzesmaterialien. Will man ein Gesetz auslegen, so gehört zu einer Auslegung halt eigentlich auch ein Blick in die Gesetzesmaterialien. Der Innenausschussbericht zählte also auch schon vorher für die Auslegung.

Wie schon gesagt, ich sehe keine einzige Änderung zu vor 1 Monat. Ausser halt das der Innenausschussbericht jetzt frei Haus gerliefert wird und die Behörden sich den nicht selbst besorgen müssen. Was aber auch per Internet in ein paar Minuten erledigt wäre ...

Aber wie wir ja an der Diskussion hier schön ablesen können: Der Innenausschussbericht und der Gesetzestext ist derartig gute juristische Handarbeit (Achtung Sarkasmus) dass jeder etwas anderes versteht ...

Ohne eine Gesetzesreparatur wird das nichts.

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 2. Sep 2013, 13:36
von gewo
hi

ich bezweifle ein wenig, dass dieser schon seit monaten bekannte text der erlass ist

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 2. Sep 2013, 13:45
von Kapselpracker
Steht genau das drinnen was wir schon seit über einen Monat wissen b.z.w. nicht wissen.
Wenn das so wie es geschrieben ist rausgeht, dann haben wir wieder den selben Käse wie vorher, b.z.w. noch schlimmer.
Die Bhs werden sich auf den 2a berufen, auch wennst mit Listen, Empfehlungschreiben e.t.c. kommst.

mfg Andi