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Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 19:12
von IT Guy
Ja, gibt Erfahrungen. Hab ich hier schonmal gepostet. ;-)
Auf der Liste die der Beamte mit hat, stehen alle registrierten Waffen drauf. Auch im Akt bei der BH/LPD ist die ausgedruckte Registrierungsbestätigung abgelegt. Hab ich selber in meinem Akt gesehen, als ich Akteneinsicht nahm.

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 19:14
von yoda
IT Guy hat geschrieben:Ja, gibt Erfahrungen. Hab ich hier schonmal gepostet. ;-)
Auf der Liste die der Beamte mit hat, stehen alle registrierten Waffen drauf. Auch im Akt bei der BH/LPD ist die ausgedruckte Registrierungsbestätigung abgelegt. Hab ich selber in meinem Akt gesehen, als ich Akteneinsicht nahm.

Das es auf der Liste steht ist schon klar, aber steht auch drauf dass die Prüfung der Kat.C Waffen angeordnet ist ? Ich hab mal wo gelesen dass die Waffen zwar auf der Liste standen, allerdings stand oben auf der Liste nur dass Kat.A und B zu überprüfen sind.

Mit Erfahrungen meinte ich, ob es schon Erfahrungen gibt was passiert wenn man sich weigert die Verwahrung der Kat. C Waffen überprüfen zu lassen.

Re: Online ZWR

Verfasst: Fr 18. Jul 2014, 19:16
von IT Guy
Glaubst ich hab dem Beamten meine Kat-C gezeigt? ;-)
Hab darauf hingewiesen dass es Kat-C sind, und die sind ja nicht zu überprüfen. Er wollte dann nur wissen, wo sie gelagert sind. Hab dann auf den Schrank gezeigt und gesagt "da drinnen". Hat ihm gereicht.

Re: Online ZWR

Verfasst: Sa 19. Jul 2014, 00:45
von gewo
impact hat geschrieben:...aber nur im Zuge der klassichen Kat B kontrolle? ...oder kontrollierens jetzt tatsächlich schon Waffenbesitzer die nur C u D Waffen haben?


nur bei B kontrolle...

Re: Online ZWR

Verfasst: Sa 19. Jul 2014, 07:32
von greywolf
War bei mir auch B Überprüfung.

greywolf

Re: Online ZWR

Verfasst: Sa 19. Jul 2014, 07:40
von Teal'c
und gibts dazu auch einen Gesetzesbeschluss dass die Kat. C kontollieren dürfen/müssen, oder einfach mal so weils lustig ist? :think:

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 23. Jul 2014, 14:05
von trenck
Teal'c hat geschrieben:und gibts dazu auch einen Gesetzesbeschluss dass die Kat. C kontollieren dürfen/müssen, oder einfach mal so weils lustig ist? :think:


Gesetz gibt es auch keines zur Kontrolle der Kat. B, die ganze unnötige Kontrolliererei basiert vielmehr auf einer Weisung des damaligen Innenminsters Schlögl anno 1998. Am Höhepunkt der Anti-Waffenbesitzer-Hetze haben die Sozis alles an Schikanen ausgepackt, was mittels Ministerweisung umzusetzen war. Gegen eine Gesetzesverschärfung hat sich der damalige Koalitionspartner ÖVP gesperrt. Nicht deshalb, weil ihnen die Interessen der legalen Waffenbesitzer irgendwie ein Anliegen war, sondern weil sie Angst hatten, noch mehr Wähler an die FPÖ zu verlieren.

Trenck

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 23. Jul 2014, 15:39
von BigBen
Sorry trenk, aber das stimmt schlichtweg nicht was du behauptest:

§ 25. (1) Die Behörde hat die Verläßlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.



Verläßlichkeit
§ 8. (1) Ein Mensch ist verläßlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er

2.
mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird;

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 23. Jul 2014, 15:52
von Thule
Naja, die verdachtsunabhängigen Hausbesuche stehen in der Durchführungsverordung und nicht im Gesetz. Kam von einem Innenminister und könnte die Frau Inneminister sofort streichen wenn sie wollte.
Trenck hat also Recht wenn er schreibt:
Gesetz gibt es auch keines zur Kontrolle der Kat. B, die ganze unnötige Kontrolliererei basiert vielmehr auf einer Weisung des damaligen Innenminsters Schlögl anno 1998

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 23. Jul 2014, 15:57
von BigBen
Ok, aber wie sonst könnte dem bestehenden Gesetz genüge getan werden? Aber eigentlich sind wir eh off-topic.

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 23. Jul 2014, 16:03
von Thule
So wie vor den Kontrollen auch.
Finden sich keine Tatsachen die die Annahme rechtfertigen er würde unsicheren Umgang pflegen oder nicht sicher verwahren gilt er als verläßlich.
Gibt es Hinweise, Vorfälle, Anzeigen wird man dem nachgehen und abklären. Nicht aber flächendeckend verdachtsunabhängig Leute belästigen gehen und in die Privatsphäre eindringen.

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 23. Jul 2014, 16:06
von BigBen
Thule hat geschrieben:So wie vor den Kontrollen auch.
Finden sich keine Tatsachen die die Annahme rechtfertigen er würde unsicheren Umgang pflegen oder nicht sicher verwahren gilt er als verläßlich.
Gibt es Hinweise, Vorfälle, Anzeigen wird man dem nachgehen und abklären. Nicht aber flächendeckend verdachtsunabhängig Leute belästigen gehen und in die Privatsphäre eindringen.


Ok, wäre mir auch recht ;-)

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 23. Jul 2014, 16:19
von Thule
und den meisten Belästigern und Eindringern erst recht. ;)