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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 09:59
von Bourne
The_Governor hat geschrieben:gewo hat geschrieben:The_Governor hat geschrieben:Auch 50 Mitgliedervereine könne weiterschießen wie bisher, nur eben mit 10/20er Magazinen. Es gibt keinen Grund, diese aufzulösen.
sie werden halt keine mitglieder mehr haben bald denn alle die mit HAs schiessen wollen muessen den verein wechseln
das bringt natuerlich die vereinskassen unter druck
kann mir schon vorstellen dass sich das der eine oder andere vorstand nimmer antun will wenn es eh jetzt auch schon knapp ist
Keine neuen jedenfalls. Die alten haben ja ihre Mags vom Altbestand. Das ist auf dauer natürlich eine Katastrophe.
Steht eigentlich irgendwo was davon, dass beim Altbestand die Anzahl der Magazine auf die vorhandenen beschränkt ist?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:01
von LordHelmchen
Leute regt euch ab, das ist nichts offizielles...............
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:02
von FFWGK
Bourne hat geschrieben:FFWGK hat geschrieben:Bourne hat geschrieben:Da:
Denn jeder Verein, der weniger als 100 Mitglieder hat, fällt raus ...
Da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens. Lies nochmal...
Vorstand + Hauskatz=Scherzpartie
Ja, und dazu stehe ich. So meinten halt manche dem Gesetzgeber ein Schnippchen zu schlagen. Ist nach hinten los gegangen...
Für mich klingt es gleich, auch wenn ich es nochmal lese. Ich verstehe das so: "Auch die kleinen Vereine erfüllen das locker. Und was darunter ist, sowieso ist eine Scherzpartie." Wenn Du es anders gemeint hast, gut. Unser Verein könnte garnicht so viele Mitglieder aufnehmen, da der Platz nicht vorhanden ist.
Habt ihr denn so gute Schützen die vom Landessportleiter zur Staatsmeisterschaft entsendet werden?
Daran könnte es scheitern...
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:02
von Robiwan
gewo hat geschrieben:jagawirth hat geschrieben:Man kann aber schon davon ausgehen, dass beim "Verein" der Dachverband mitzählt. Und der wird in den meisten Fällen mehr als 100 Mitglieder haben.
wohl kaum
verein ist verein
dachverband hat als mitglieder nur die vereine
Rechtlich gesehen ist ein Dachverband auch ein Verein, halt mit anderen Vereinen als Mitglieder. Die Frage ist also: kann man die Mitglieder der einzelnen Sub-Vereine kumulieren, oder müssen auch mind. 100 Sub-Vereine dem Dachverband angehören.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:03
von Bourne
Robiwan hat geschrieben:Bourne hat geschrieben:Atheki hat geschrieben:12. Abschnitt
Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 58.
vermutlich ab (13)
Da könnte was dabei sein was dich interessieren oder betreffen könnte.
Danke, das habe ich vor lauter ärgern übersehen ...
§58:
(13) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018
verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen
Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab
Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1
Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher
Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde
entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche
Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für
Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.
Bedeutet das, dass es für die Kat A-Waffen dann eine eigene WBK geben und die alte platzmäßig im selben Ausmaß reduziert wird? Außerdem: Magazine sind explizit erwähnt => jetzt kaufen auch wenn noch keine Waffe vorhanden ist?
Eine neue WBK für die Kat A Langwaffe mit großen Magazinen und eine neue WBK mit einem Platz weniger für Kat B. Und wenn ich die Langwaffe verkaufen will, Magazine vernichten, die WBK für die Kat A Langwaffe zurückgeben und eine neue mit einem Platz mehr für Kat B holen ...

Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:04
von Robiwan
LordHelmchen hat geschrieben:Leute regt euch ab, das ist nichts offizielles...............
Wenn man sich nicht darüber aufregt (in Form einer Stellungnahme) wirds aber offiziell. Vom Nixtun ist noch nie was besser geworden.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:05
von usu792
De facto kann man also wenn seit der Ausstellung der WBK noch keine 5 Jahre vergangen sind nichtmehr erweitern wenn ich das richtig lese?
Auch als Sportschütze erst nach 5 Jahren steht in der Auflistung...
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:07
von Bourne
FFWGK hat geschrieben:Bourne hat geschrieben:FFWGK hat geschrieben:Da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens. Lies nochmal...
Vorstand + Hauskatz=Scherzpartie
Ja, und dazu stehe ich. So meinten halt manche dem Gesetzgeber ein Schnippchen zu schlagen. Ist nach hinten los gegangen...
Für mich klingt es gleich, auch wenn ich es nochmal lese. Ich verstehe das so: "Auch die kleinen Vereine erfüllen das locker. Und was darunter ist, sowieso ist eine Scherzpartie." Wenn Du es anders gemeint hast, gut. Unser Verein könnte garnicht so viele Mitglieder aufnehmen, da der Platz nicht vorhanden ist.
Habt ihr denn so gute Schützen die vom Landessportleiter zur Staatsmeisterschaft entsendet werden?
Daran könnte es scheitern...
Ein paar von uns waren gerade bei einer PSV-Meisterschaft in Innerösterreich. Aber was das genau war ...

Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:08
von Bourne
Und jetzt die große Frage: Ist der Verein ein Schießsportverein?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:10
von The_Governor
Bourne hat geschrieben:Und jetzt die große Frage: Ist der Verein ein Schießsportverein?

Ja, aber ohne eigenen Stand. Trainingsbestätigung dürfte also schwer werden. Dann besser FFWC Bregenz. Die haben weit über 100 Mitglieder. Die Rechtfertigung für Kat. A fehlt aber wohl.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:11
von FFWGK
Hat er als Verein schonmal wen zu einem nationalen Wettkampf entsendet?
Hat er einen Stand zum regelmäßigen Training?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:12
von Bourne
The_Governor hat geschrieben:Bourne hat geschrieben:Und jetzt die große Frage: Ist der Verein ein Schießsportverein?

Ja, aber ohne eigenen Stand. Trainingsbestätigung dürfte also schwer werden. Dann besser FFWC Bregenz. Die haben weit über 100 Mitglieder. Die Rechtfertigung für Kat. A fehlt aber wohl.
Gibt es bei uns im Ländle einen Verein, der die ganzen Bestimmungen erfüllen würde?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:12
von FFWGK
usu792 hat geschrieben:De facto kann man also wenn seit der Ausstellung der WBK noch keine 5 Jahre vergangen sind nichtmehr erweitern wenn ich das richtig lese?
Auch als Sportschütze erst nach 5 Jahren steht in der Auflistung...
Steht wo?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:13
von Bourne
FFWGK hat geschrieben:Hat er als Verein schonmal wen zu einem nationalen Wettkampf entsendet?
Hat er einen Stand zum regelmäßigen Training?
Soweit ich weiß, nein. Darum frage ich ja.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:15
von Maddin
Bourne hat geschrieben:Und jetzt die große Frage: Ist der Verein ein Schießsportverein?

Laut eigener Aussage ja.
Also ganz ehrlich, ich bin bei dem Entwurf ziemlich überfragt. Nicht rechtlich, sondern faktisch...
Verein mit mind. 100 Mitglieder, Entsendung in mehrere Bundesländer und verpflichtendes Training und Bewerbe pro Jahr.
Bitte wie soll sowas aktuell in Österreich funktionieren, wennst nicht gerade im Umfeld einer größeren Stadt oder Gemeinde wohnst und auch keine mind. 40 Stunden arbeitest ? Die langjährige Vereinsmitgliedschaft und Freundschaft auflösen, nur damit man weiterhin seine Magazine bekommt ? Das ist doch verrückt. Nichteinmal mit Deutschland ist es zu vergleichen, die trotz ihrer Sportordnung und der großen Einwohnerzahl an quasi jeder Ecke einen Schützenverein haben der diese Anforderungen nicht erfüllen könnte...