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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 09:38
von emanuel2408
A.I. AW hat geschrieben:Aber die reine Tatsache dass es theoretisch möglich ist, weil es da draußen ja genug Magazine über 20 Schuss gibt, macht sie ja schon zu Kat. A. auf das wollen sie ja hinaus.
Glaub ich nicht, weil diese Magazine dann in die Kat A fallen.
Ungeachtet des Absatzes 1 können die Mitgliedstaaten das Verbot, in Anhang I der vorliegenden Richtlinie unter Kategorie A.9 aufgeführte Ladevorrichtungen zu besitzen, die rechtmäßig vor dem [Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Richtlinie] erworben wurde, bis zum [Umsetzungsfrist + 18 Monate] aussetzen. Nach [Umsetzungsfrist] gestatten die Mitgliedstaaten die Verwendung solcher Ladevorrichtungen jedoch nicht mehr.
Und wenn man im rechtswidrigen Besitz einer solchen Ladevorrichtung ist, dann ist die Genehmigung (WBK/ WP) zu entziehen.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 09:41
von A.I. AW
emanuel2408 hat geschrieben:A.I. AW hat geschrieben:Aber die reine Tatsache dass es theoretisch möglich ist, weil es da draußen ja genug Magazine über 20 Schuss gibt, macht sie ja schon zu Kat. A. auf das wollen sie ja hinaus.
Glaub ich nicht, weil diese Magazine dann in die Kat A fallen.
Ungeachtet des Absatzes 1 können die Mitgliedstaaten das Verbot, in Anhang I der vorliegenden Richtlinie unter Kategorie A.9 aufgeführte Ladevorrichtungen zu besitzen, die rechtmäßig vor dem [Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Richtlinie] erworben wurde, bis zum [Umsetzungsfrist + 18 Monate] aussetzen. Nach [Umsetzungsfrist] gestatten die Mitgliedstaaten die Verwendung solcher Ladevorrichtungen jedoch nicht mehr.
Und wenn man im rechtswidrigen Besitz einer solchen Ladevorrichtung ist, dann ist die Genehmigung (WBK/ WP) zu entziehen.
So macht das natürlich Sinn und leuchtet ein. Jetzt bleibt nur zu hoffen dass es explizit so umgesetzt und nicht nochmals überarbeitet wird.
Wenn es sich auf die Ladevorrichtung beschränkt sind wir nochmals mit einem blauen Auge davon gekommen....diesmal

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 09:46
von JAGAS3P
Da will jemand gute Lobbyarbeit leisten und den Magazinverkauf ankurbeln. Anstatt eines Magazins brauchst dann 2,3,viele,....
Hey, das ist endlich die erste gute Maßnahme gegen die Terroristen/Verbrecher!
Die haben dann logistische Probleme, wenn sie pro Mann 50 Stk 5 Schuss Magazine herumtragen müssen

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 09:49
von eXistenZ
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 09:49
von emanuel2408
JAGAS3P hat geschrieben:Da will jemand gute Lobbyarbeit leisten und den Magazinverkauf ankurbeln. Anstatt eines Magazins brauchst dann 2,3,viele,....
Hey, das ist endlich die erste gute Maßnahme gegen die Terroristen/Verbrecher!Die haben dann logistische Probleme, wenn sie pro Mann 50 Stk 5 Schuss Magazine herumtragen müssen

Die Regelung ist natürlich für die Terrorismusbekämpfung komplett obsolet und ich finde das auch nicht in Ordnung. Bei FFW kann ich mit der Beschränkung leben, aber bei den AUGs udgl ist das trotzdem mehr als bitter!
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 09:49
von gewo
A.I. AW hat geschrieben:emanuel2408 hat geschrieben:A.I. AW hat geschrieben:Aber die reine Tatsache dass es theoretisch möglich ist, weil es da draußen ja genug Magazine über 20 Schuss gibt, macht sie ja schon zu Kat. A. auf das wollen sie ja hinaus.
Glaub ich nicht, weil diese Magazine dann in die Kat A fallen.
Ungeachtet des Absatzes 1 können die Mitgliedstaaten das Verbot, in Anhang I der vorliegenden Richtlinie unter Kategorie A.9 aufgeführte Ladevorrichtungen zu besitzen, die rechtmäßig vor dem [Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Richtlinie] erworben wurde, bis zum [Umsetzungsfrist + 18 Monate] aussetzen. Nach [Umsetzungsfrist] gestatten die Mitgliedstaaten die Verwendung solcher Ladevorrichtungen jedoch nicht mehr.
Und wenn man im rechtswidrigen Besitz einer solchen Ladevorrichtung ist, dann ist die Genehmigung (WBK/ WP) zu entziehen.
So macht das natürlich Sinn und leuchtet ein. Jetzt bleibt nur zu hoffen dass es explizit so umgesetzt und nicht nochmals überarbeitet wird.
Wenn es sich auf die Ladevorrichtung beschränkt sind wir nochmals mit einem blauen Auge davon gekommen....diesmal

das was schon seit wochen in den LPDs bekannt ist geht genau in diese richtung
ZWR pflicht fuer haendler ( war bisher NICHT verpflichtend)
haendler muessen ihre waffenbestaende zu 100% im ZWR fuehren
neue verpflichtung der vorherigen einwilligung fuer waffenverbringungen nach oesterreich fuer haendler ( generalgenehmigungen fallen weg)
verkuerzung der 6 wochen meldefristen auf ich glaube 10 tage
verbot von magazinen fuer langwaffen die mehr als 10 schuss enthalten koennen
verbot von magazinen fuer kurzwaffen die mehr als 20 schuss fassen koennen
mehr wird in AT dzt vermutlich nicht umgesetzt
den anderen kram haben wir ja schon (5jaehrige kontrollen ect)
ein paar sachen koennten noch dazu kommen
aber angeblich sind idiotien wie fix befestigte nicht entnehmbare magazine und so kram vom tisch
enteignungen und grandfathering sowieso ...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 09:52
von eXistenZ
@gewo
Du hast in diesem Thread auch mal was von Kaliberverboten (zB. .308 Win) geschrieben. Ist das auch hinfällig?
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 09:53
von yoda
gewo hat geschrieben:...mehr wird in AT dzt vermutlich nicht umgesetzt...
Na dann ist ja alles in allerbester Ordnung

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 09:54
von gewo
eXistenZ hat geschrieben:@gewo
Du hast in diesem Thread auch mal was von Kaliberverboten (zB. .308 Win) geschrieben. Ist das auch hinfällig?
nach dzt stand alles kein thema
die italiener wollten das ...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 09:56
von eXistenZ
gewo hat geschrieben:du vergisst dass 95% der anbieter im jagdlichen bereich unterwegs sind.
dieser ist nicht betroffen
es geht das geruecht dass der oberste haendlervertreter himself zitate wie " halbautomaten braucht kein mensch" von sich gibt. wohl nicht zuletzt deshalb nehmen seinen part in den aktuellen gespraechen zwischenzwischenzeitlich - was man aus den aussendungen der WKO so sieht - zwei personen aus dem grosshandelsbereich wahr...
fakt ist dass von den entwicklungen vorerst wohl kaum mehr als zwei dutzend haendler betroffen sind, und von denen wohl weniger als zehn so entscheidend, dass es wirtschaftlich ein thema sein koennte ...
da kannst dir ned viel unterstuetzung erwarten
In der Richtlinie steht was davon das HA´s mit integrierten 2 Schuss Magazin Kat. C sein sollen.
Wurde damit eine Zustimmung "erkauft"?
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 09:56
von emanuel2408
eXistenZ hat geschrieben:@gewo
Du hast in diesem Thread auch mal was von Kaliberverboten (zB. .308 Win) geschrieben. Ist das auch hinfällig?
In dem Entwurf steht offenbar nichts darüber drin.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 09:59
von sauersigi
Dann werden wir uns auf Besuche der Executive an Schiesssportveranstaltungen, Vereinsabenden etc. einstellen müssen. Weil wie sollen die dann ev. grössere Magazine ausfindig machen?
Das ist dann Enteignung über die Hintertür: kleinste Verstösse, ev. Fristüberschreitungen etc. die bisher ohne Folgen waren führen nun umgehend zum Entzug der WBK und damit zur Abgabe der Waffen , die nicht mehr zurückzubekommen sind weil ja keine neue WBK ausgetsllt werden kann , weil die Verlässlichkeit nicht gegeben ist.
So einfach wirds werden. Ohne grosses Trara, zusätzlich mit dem Hintergrund dass die ersten die abgeben halt kleine Fehler gemacht haben und damit dann alle anderen auch in den Topf geworfen werden.
Ein aktuelles Beispiel:
Schützenkollege hat 5 jährige Überprüfung , alles OK. Die letzte Ergebnisliste vom 11.Oktober, im Winter keinen Bewerb geschossen.
Die Überprüfung fand im März statt, also sollte alles passen. Die Executive erstatte Bericht.
Nun Anfang Mai die Aufforderung er solle seine Waffen samt WBK bei der BH vorbeibringen oder innerhalb 14 Tagen erforderliche Ergebnislisten beibringen oder den Waffenführerschein zu machen. Er hatte seinen Letzten Bewerb im März geschossen. Monatsmässig sollte also alles passen, es wurden aber die Tage gezählt und da hatte er länger als 6 Monate keinen Bewerb absolviert.
Also aufpassen, kleinste Abweichungen führen auch jetzt schon zu Umständen die nicht erforderlich wären.
Weiters: bei Überprüfungen: nur und wirklich nur jene Waffen vorbereitet zur Überprüfung herrichten. Es sind sämtliche Teile die zur Ergänzung des Hobbys dienen wegeräumt zu halten. Niemand kann immer alle Neuregelungen kennen und wenn dann mal ein Magazin, oder was auch immer rumliegt haben die Freunde einen Grund die ganze Bude umzukrempeln!!
Das nur als Gedankenanstoss, egal wie lange es dauert bis wir unsere Waffen abgeben werden, wichtig ist es vorab keine unnötigen Beanstandungsgründe liefern.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 10:00
von Armata
Bitte erschlagt mich nicht wenn ich es überlesen habe - Magazine mit mehr als 10 Schuss bei LW wären tabu egal ob für Halbautomaten oder Repetierer?
Sry meine Ignoranz, ich habs vermutlich einfach überlesen!
MFG
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 10:01
von eXistenZ
Armata hat geschrieben:Bitte erschlagt mich nicht wenn ich es überlesen habe - Magazine mit mehr als 10 Schuss bei LW wären tabu egal ob für Halbautomaten oder Repetierer?
ja
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 10:03
von Armata
eXistenZ hat geschrieben:Armata hat geschrieben:Bitte erschlagt mich nicht wenn ich es überlesen habe - Magazine mit mehr als 10 Schuss bei LW wären tabu egal ob für Halbautomaten oder Repetierer?
ja
Danke für die rasche Auskunft.