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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:37
von Bourne
Erläuterung zu §23b:
Sohin soll unter Einhaltung sämtlicher Voraussetzungen des Abs. 2b Mitgliedern eines Sportschützenvereins aufgrund der unterschiedlichen Waffen, die sie im Zuge der Teilnahme an verschiedenen Disziplinen bei Schießwettbewerben benötigen, ermöglicht werden, bis zu zehn Schusswaffen der Kategorie B zu erwerben.
Somit Erweiterung nach §23b nur noch für Mitglieder eines Sportschützenvereines möglich?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:39
von FFWGK
Ja
Dafür hast aber 5 nach 23 2
Ich versuche zusammenzufassen:
23 2
Nach 5 Jahren 5 St. ohne Vorraussetzungen. Für "jeden" also. Gabs vorher gar nicht (alter 2b war zur Ausübung des Schießsports).
Oder wie bisher: es dürfen mehr Waffen erlaubt werden. Jetzt aber keine Schikanen mehr. Sportschütze per Definition. Die Behörde muss freilich nicht.
23 2b alle 5 Jahre bis max 10 Stk.
Sportschütze per Definition Aber eben als Recht im Gesetz verankert. Keine Behördenwillkür. Bisher max 5 Stk.
Unterm Strich finde ich eine klare Verbesserung.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:49
von Robiwan
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:49
von _Jack_
Aus den Erläuterungen:
Diese waffenrechtliche Zuordnung berührt jedoch nicht den Anwendungsbereich des KMG. Dies bedeutet, dass halbautomatische Karabiner oder halbautomatische Gewehre, sofern es sich nicht um Jagd- oder Sportgewehre handelt, weiterhin unter das KMG fallen, auch wenn diese Schusswaffen – nach diesem Bundesgesetz – grundsätzlich der Kategorie B zuzuordnen sind.
Ich darf die Waffen mit WBK zwar kaufen usw., wenn ich aber zu nem Match nach Tschechien fahren möchte, dann brauch ich (jedes mal???) eine Ausfuhrgenehmigung nach dem KMG???
Zumindest konnte ich bei kurzer Durchsicht des KMG keinerlei Ausnahmen finden, welche für Sportschützen interessant wären.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:53
von Nordi
Und den ganzen Einstufungsunsinn hat man auch nicht entschlackt?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:54
von Hailwood
Frage an diejenigen die schon Bewerbe ausgerichtet haben: Ab wann gilt eín Bewerb als nationaler Bewerb?
Wenn ich mein Lvl.2 IPSC Flintenmatch nicht auf ein Bundesland beschränke dann ist das doch schon ein nationaler Bewerb oder stell ich mir das zu einfach vor?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:55
von FFWGK
Is ja e definiert: TN aus mind 5 Bundesländern.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:57
von jagawirth
Nordi hat geschrieben:Und den ganzen Einstufungsunsinn hat man auch nicht entschlackt?
Na eben schon.
Oder lese ich das falsch: "... auch innerstaatlich in diesem Bundesgesetz halbautomatische Schusswaffen grundsätzlich der Kat. B zuzuordnen..."
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:57
von Robiwan
Hailwood hat geschrieben:Frage an diejenigen die schon Bewerbe ausgerichtet haben: Ab wann gilt eín Bewerb als nationaler Bewerb?
Wenn ich mein Lvl.2 IPSC Flintenmatch nicht auf ein Bundesland beschränke dann ist das doch schon ein nationaler Bewerb oder stell ich mir das zu einfach vor?
Ja, nach geplanter Definition ("national, mindestens fünf Bundesländer übergreifend") schon. Damit will man eigentlich verhindern, dass interne Turniere als Rechtfertigung herangezogen werden.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:57
von Lindenwirt
Wie gehts jetzt eigentlich weiter. Ende der Begutachtungsfrist mit 05.November.
Heißt das das wars jetzt erstmal mit den Neuigkeiten und jetzt warten wir ab bis November?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 10:59
von Robiwan
FFWGK hat geschrieben:Is ja e definiert: TN aus mind 5 Bundesländern.
Nein! Von Teilnehmern ist nirgends die Rede! Sonst lad ich mir einen deutschen Staatsbürger ein (stellen eh die meistens Ausländer in AT

). und die Sache ist schon international. Die Veranstaltung muss nur Teilnehmer aus mind. 5 Bundesländern zulassen. Wenn keiner kommt ist das ja nicht dein Problem.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:00
von LordHelmchen
Jetzt ist Lobyying angesagt.........
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:04
von FFWGK
Robiwan hat geschrieben:Hailwood hat geschrieben:Frage an diejenigen die schon Bewerbe ausgerichtet haben: Ab wann gilt eín Bewerb als nationaler Bewerb?
Wenn ich mein Lvl.2 IPSC Flintenmatch nicht auf ein Bundesland beschränke dann ist das doch schon ein nationaler Bewerb oder stell ich mir das zu einfach vor?
Ja, nach geplanter Definition ("national, mindestens fünf Bundesländer übergreifend") schon. Damit will man eigentlich verhindern, dass interne Turniere als Rechtfertigung herangezogen werden.
Das ist, finde ich, die größte Hürde. Als ÖSB Bewerbe fallen mir da nur Ö(S)M ein. Da beschickt aber nicht der Verein sondern der LSL nach Leistung.
Ansonsten kann man halt LMS mit Gästeklasse ausrichten, siehe STMK. Aber 5 BL ist da schon eine Hausnumner. Oder PPC/IPSC Bewerbe, da sind meist Internat. Schützen anwesend. Hier reicht 1 ! Vereinsmitglied das mitgeschossen hat

Oder der Verwin schickt ein (!) Mitglied zu einem Bewerb im Ausland.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:05
von jagawirth
Lindenwirt hat geschrieben:Wie gehts jetzt eigentlich weiter. Ende der Begutachtungsfrist mit 05.November.
Heißt das das wars jetzt erstmal mit den Neuigkeiten und jetzt warten wir ab bis November?
Du hast jetzt Zeit Stellungnahmen zu schreiben. Die Landesjagdverbände werden sich äußern, die IV und auch einige Vereine.
Diese Stellungnahmen werden dankend zur Kenntnis genommen und im Rundordner (sorry, auch auf der Parlaments-HP veröffentlicht) abgelegt. Der Entwurf wird dann so beschlossen wie er vorliegt. Kann natürlich anders sein, aber das ist meine Erfahrung. (hab in Ministerien gearbeitet)
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:07
von jagawirth
"Das Verbot von Gewehrscheinwerfern erscheint nicht mehr zeitgemäß und soll daher entfallen.."