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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 19:18
von hasgunz
Ich weiß nicht ob darüber schon gesprochen wurde, aber wie wird der Paragraph bezüglich "Kat. B LW unter 60cm" gehandhabt?
Betrifft dies nur Zentralfeuerhalbautomatischegewehre, oder würde auch ein KK Halbautomat (LW) für diese Ausnahmeregelung ausreichen?

LG

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 19:44
von gewo
hasgunz hat geschrieben: Do 5. Dez 2019, 19:18 Ich weiß nicht ob darüber schon gesprochen wurde, aber wie wird der Paragraph bezüglich "Kat. B LW unter 60cm" gehandhabt?
Betrifft dies nur Zentralfeuerhalbautomatischegewehre, oder würde auch ein KK Halbautomat (LW) für diese Ausnahmeregelung ausreichen?
LG
17/1/11 ist nicht auf Zentralfeuer beschränkt
gilt auch fuer Randfeuer

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 21:38
von hasgunz
Perfekt Danke!

LG

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 22:43
von Emil
hasgunz hat geschrieben: Do 5. Dez 2019, 21:38 Perfekt Danke!

LG
Welcher würde dir denn da bitte z.B. einfallen..?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 23:05
von Burgenlandy
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 09:35
von Nordi
Eine kurze Frage....wie ist das jetzt mit dem 14.12...ich möchte ja Morgen in 1 Woche, also genau dem 14.12 ( Samstag ) meine MR308 kaufen...jetzt habe ich aber gehört das ich das NICHT kann / darf weil ich müsste auf den 15.12 warten bzw besser gesagt Montag den 16.12 weil wenn ich das Gewehr genau am 14.12 kaufe würde es nicht legal sein...stimmt das oder is das bullshit?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 09:42
von eXo
Nordi hat geschrieben: Fr 6. Dez 2019, 09:35 Eine kurze Frage....wie ist das jetzt mit dem 14.12...ich möchte ja Morgen in 1 Woche, also genau dem 14.12 ( Samstag ) meine MR308 kaufen...jetzt habe ich aber gehört das ich das NICHT kann / darf weil ich müsste auf den 15.12 warten bzw besser gesagt Montag den 16.12 weil wenn ich das Gewehr genau am 14.12 kaufe würde es nicht legal sein...stimmt das oder is das bullshit?
Gesetzestext tritt doch mit 14.12, 0:01 Uhr inkraft soweit ich das verstanden habe... dann wäre es natürlich Legal...

aber ich denke auch nicht das sich ein Händler aus dem Fenster lehnen würde und dir illegal eine MR308 verkaufen würde.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 10:01
von Oicw
Was ist an der MR308 illegal?
Einzig die Magazine über 10 Schuss sind illegal. Magazine am 13.12 kaufen und Waffe am 14.12 🤔

Bitte um Klärung ob ich es falsch verstehe

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 10:05
von eXo
Oicw hat geschrieben: Fr 6. Dez 2019, 10:01 Was ist an der MR308 illegal?
Einzig die Magazine über 10 Schuss sind illegal. Magazine am 13.12 kaufen und Waffe am 14.12 🤔

Bitte um Klärung ob ich es falsch verstehe
dürfte so passen... er meinte das die MR308 bis 13.12 illegal wäre... da keine Einstufung und erst ab 14.12 das mit der Einstufung wegfällt... ich denke er hat nur einen Denkfehler weil eben ab 14.12 um 0:01 Uhr das neue Gesetz bereits in Kraft ist und nicht erst ab 15.12.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 12:55
von Promo
Oicw hat geschrieben: Fr 6. Dez 2019, 10:01 Was ist an der MR308 illegal?
Einzig die Magazine über 10 Schuss sind illegal. Magazine am 13.12 kaufen und Waffe am 14.12 🤔
.. Magazine mit über 10 Schuss darfst du allerdings außer am Schießstand nicht daran anstecken, vielleicht noch erwähnenswert. Und auf Altbesitz vor Stichtag kann man sich auch nicht berufen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 12:57
von hasgunz
Emil hat geschrieben: Do 5. Dez 2019, 22:43
hasgunz hat geschrieben: Do 5. Dez 2019, 21:38 Perfekt Danke!

LG
Welcher würde dir denn da bitte z.B. einfallen..?
Ruger 10/22 mit Charger Schaft und Klappschaft Adapter.

LG

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 14:09
von Emil
eXo hat geschrieben: Fr 6. Dez 2019, 10:05
Oicw hat geschrieben: Fr 6. Dez 2019, 10:01 Was ist an der MR308 illegal?
Einzig die Magazine über 10 Schuss sind illegal. Magazine am 13.12 kaufen und Waffe am 14.12 🤔

Bitte um Klärung ob ich es falsch verstehe
dürfte so passen... er meinte das die MR308 bis 13.12 illegal wäre... da keine Einstufung und erst ab 14.12 das mit der Einstufung wegfällt... ich denke er hat nur einen Denkfehler weil eben ab 14.12 um 0:01 Uhr das neue Gesetz bereits in Kraft ist und nicht erst ab 15.12.
Ja muss wohl ein Denkfehler sein, das Gesetz tritt am 14.12. mit Beginn des Tages also um 0:00 in Kraft, also bis 13.12. 23:59 Uhr kann man noch Altbestand wie Magazine ect. kaufen und eine Minute später geht das dann nicht mehr, gleichzeitig fällt aber um 0:00 Uhr auch die alte Regelung mit den bisherigen Einstufungen weg.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 16:08
von spareribs
Ok, klar, aber wenn man 2 Jahre Zeit zum melden hat , kann man dann in dieser Zeit sein Zeugs, das man dann doch nicht will, privat verkaufen?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 16:26
von Oicw
spareribs hat geschrieben: Fr 6. Dez 2019, 16:08 Ok, klar, aber wenn man 2 Jahre Zeit zum melden hat , kann man dann in dieser Zeit sein Zeugs, das man dann doch nicht will, privat verkaufen?
Nur an die, die es haben dürfen: edelschützen und Kat A Besitzer. Was du vorher abklären musst. Denke die Magazine werden teuer werden....

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 19:03
von Wilhelmshoehe
Oicw hat geschrieben: Fr 6. Dez 2019, 16:26 Denke die Magazine werden teuer werden....
Wieso? Produziert werden sie auch nach dem 14.12. noch werden und im Handel werden sie auch noch erhältlich sein. Nur Nachfrage wird es weniger geben da sie auf jene Personen beschränkt sein wird die die nötige Berechtigung haben. Ergo sollten die Preise eher runtergehen anstatt hinauf.