Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mi 19. Feb 2025, 11:16
Das gibt's noch?Poirot hat geschrieben: Mi 19. Feb 2025, 10:50 So geht jegliches Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit verloren.
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Das gibt's noch?Poirot hat geschrieben: Mi 19. Feb 2025, 10:50 So geht jegliches Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit verloren.
Der Fall ist tatsächlich völlig absurd und ein Armutszeugnis für einen Rechtsstaat. In Realität müsste man nun die Behörde gegenklagen, aber dazu hat vermutlich wieder niemand den Nerv, weil man einfach froh ist, der nächsten Schikane rechtskonformer Bürger entgangen zu sein.Poirot hat geschrieben: Mi 19. Feb 2025, 10:50Die Behörde hätte ihn auch nicht aufklären können.balahu hat geschrieben: Di 18. Feb 2025, 19:20
Und er hat auch nicht "verharrt" weil die Behörde ihn nie über die Unrechtmässigkeit aufgeklärt hat.
Ein Wechselsystem ist legal und gemeldet.
Ein Griffstück ist legal und nicht meldepflichtig.
Ein Zusammenbau zu Hause oder am Schießstand ist auch legal und nicht meldepflichtig.
Der Gesetzgeber kann nicht Bürger verurteilen wenn er nachträglich entdeckt, dass die von ihm geschaffenen Gesetze nicht seinen oder den aktuellen Politdarsteller Vorstellungen entsprechen und er diese plötzlich anders interpretieren möchte ohne das Gesetz zu ändern.
So geht jegliches Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit verloren.
Österreich ist aber verdammt gut darin, opferlose Verbrechen hart zu bestrafen.Flying Dog hat geschrieben: Mi 19. Feb 2025, 12:50 edit: Dass rechtschaffene Bürger ohne jegliches Vergehen oder auch nur ansatzweise zu rechtfertigende Grundlage vor Gericht gezerrt werden, ist jedenfalls völliger Irrsinn!
Wieso meinst Du, dass das so ist? Zusammenbau zur kompletten Schusswaffe zu Hause?
Ja, du siehst hier etwas falsch. Die Behörde hat hier nicht die WBK entzogen, weil er Wechselsysteme zu Waffen zusammengebaut hat, sondern weil die Behörde der Meinung war, er sei nicht mehr zuverlässig, weil er gegen die Meldebestimmungen des § 28 WaffG verstoßen hätte, da nicht ein Wechselsystem sondern eine komplette Waffe zu melden gewesen wäre.chrtha hat geschrieben: Mi 19. Feb 2025, 16:55 Jetzt bekommt eine zuständige Waffenbehörde einen Fall auf den Tisch, der einschlägig ist, weil (i) jemand zwei solcher Wechselsysteme hat und (ii) diese noch dazu zusammengebaut zu Hause. Und erkennt auf Entziehung der WBK.
Der Betroffene geht zum Verwaltungsgericht und bekommt Recht.
Das funktioniert der Rechtsstaat doch, und wir Legalwaffenbesitzer sind eben nicht der (absurden) Meinung der Referenten im BMI (Rundschreiben) ausgeliefert. Oder sehe ich was falsch?
Steht hier im Forum: https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=58415chrtha hat geschrieben: Mi 19. Feb 2025, 16:59Wieso meinst Du, dass das so ist? Zusammenbau zur kompletten Schusswaffe zu Hause?Poirot hat geschrieben: Mi 19. Feb 2025, 10:50 Ein Zusammenbau zu Hause oder am Schießstand ist auch legal und nicht meldepflichtig.
Falls Du dazu eine Quelle hast, würde mich die interessieren. Danke.
Wenn Du schon belehrst, bitte richtig.Promo hat geschrieben: Mi 19. Feb 2025, 17:43Ja, du siehst hier etwas falsch. Die Behörde hat hier nicht die WBK entzogen, weil er Wechselsysteme zu Waffen zusammengebaut hat, sondern weil die Behörde der Meinung war, er sei nicht mehr zuverlässig, weil er gegen die Meldebestimmungen des § 28 WaffG verstoßen hätte, da nicht ein Wechselsystem sondern eine komplette Waffe zu melden gewesen wäre.chrtha hat geschrieben: Mi 19. Feb 2025, 16:55 Jetzt bekommt eine zuständige Waffenbehörde einen Fall auf den Tisch, der einschlägig ist, weil (i) jemand zwei solcher Wechselsysteme hat und (ii) diese noch dazu zusammengebaut zu Hause. Und erkennt auf Entziehung der WBK.
Der Betroffene geht zum Verwaltungsgericht und bekommt Recht.
Das funktioniert der Rechtsstaat doch, und wir Legalwaffenbesitzer sind eben nicht der (absurden) Meinung der Referenten im BMI (Rundschreiben) ausgeliefert. Oder sehe ich was falsch?
Da gebe ich Dir zum Teil recht. Aber die Kernfrage ist, ob ein solches Wechselsystem als Zubehör oder als Schusswaffe zu registrieren ist - und da ist der Behörde offenbar jeder Anlass recht, das aufzugreifen.Flying Dog hat geschrieben: Mi 19. Feb 2025, 18:00 ...wenn es dabei nicht einmal zu einer Platzüberschreitung gekommen ist, haben wir es hier mit hirnloser Paragraphenreiterei, Steuergeldverschwendung und Drangsalierung zu tun. Die Vorgehensweise der Behörde überschießt bei weitem.
Definitiv zu befürchten und ich fürchte mich vor der Willkür, denn die hat eben herzlich wenig mit "Recht" zu tun.chrtha hat geschrieben: Mi 19. Feb 2025, 18:02Da gebe ich Dir zum Teil recht. Aber die Kernfrage ist, ob ein solches Wechselsystem als Zubehör oder als Schusswaffe zu registrieren ist - und da ist der Behörde offenbar jeder Anlass recht, das aufzugreifen.Flying Dog hat geschrieben: Mi 19. Feb 2025, 18:00 ...wenn es dabei nicht einmal zu einer Platzüberschreitung gekommen ist, haben wir es hier mit hirnloser Paragraphenreiterei, Steuergeldverschwendung und Drangsalierung zu tun. Die Vorgehensweise der Behörde überschießt bei weitem.
Ich fürchte, das wird nicht das einzige Urteil bleiben ...