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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:07
von jagawirth
"Das Verbot von Gewehrscheinwerfern erscheint nicht mehr zeitgemäß und soll daher entfallen.."

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:07
von LordHelmchen
Dürfte hinkommen.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:08
von FFWGK
Robiwan hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Is ja e definiert: TN aus mind 5 Bundesländern.


Nein! Von Teilnehmern ist nirgends die Rede! Sonst lad ich mir einen deutschen Staatsbürger ein (stellen eh die meistens Ausländer in AT ;)). und die Sache ist schon international. Die Veranstaltung muss nur Teilnehmer aus mind. 5 Bundesländern zulassen. Wenn keiner kommt ist das ja nicht dein Problem.

Dein Wort in Gottes Ohr. Sollte es so ausgelegt werden wäre das fein. Würde dann auf jedes Ballern gelten das auf der VereinsHP ausgeschrieben ist. Sofern andere BL nicht explizit ausgeschlossen sind. Also praktisch alles was nicht vereinsintern geschossen wird.
Die Worte hör ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:09
von Armalito
Zu §17 Abs.1:

"Das Verbot der Verwendung von Gewehrscheinwerfern erscheint nicht mehr zeitgemäß und soll daher in Z5 entfallen"

HEY HO!

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:13
von Temudjin
FFWGK hat geschrieben:Is ja e definiert: TN aus mind 5 Bundesländern.


Hey, wenn man mir dann 500,-- pro Bewerb zahlt, + Unterkunft und Verpflegung, dann fahr ich alle Bundesländer ab, damit n Niederösterreicher in nem Salzburger, Kärntner, Tiroler oderVorarlberger Bewerb is.. reload-smile reload-smile reload-smile

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:13
von jagawirth
Armalito hat geschrieben:Zu §17 Abs.1:

"Das Verbot der Verwendung von Gewehrscheinwerfern erscheint nicht mehr zeitgemäß und soll daher in Z5 entfallen"

HEY HO!

Siehe oben ;)

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:15
von FFWGK
Temudjin hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Is ja e definiert: TN aus mind 5 Bundesländern.


Hey, wenn man mir dann 500,-- pro Bewerb zahlt, + Unterkunft und Verpflegung, dann fahr ich alle Bundesländer ab, damit n Niederösterreicher in nem Salzburger, Kärntner, Tiroler oderVorarlberger Bewerb is.. reload-smile reload-smile reload-smile

Oder du wirst irgendwann ein so guter Schütze dass der LSP das macht ;-)

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:18
von McMonkey
FFWGK hat geschrieben:Ja
Dafür hast aber 5 nach 23 2

Ich versuche zusammenzufassen:
23 2
Nach 5 Jahren 5 St. ohne Vorraussetzungen. Für "jeden" also. Gabs vorher gar nicht (alter 2b war zur Ausübung des Schießsports).
Oder wie bisher: es dürfen mehr Waffen erlaubt werden. Jetzt aber keine Schikanen mehr. Sportschütze per Definition. Die Behörde muss freilich nicht.

23 2b alle 5 Jahre bis max 10 Stk.
Sportschütze per Definition Aber eben als Recht im Gesetz verankert. Keine Behördenwillkür. Bisher max 5 Stk.
Unterm Strich finde ich eine klare Verbesserung.


Das heißt, meine WBK ist älter als 20Jahre und die letzte Erweiterung war vor 20Jahren...also kann ich jetzt - als definierter Sportschütze - ohne weitere Begründung mir die offenen Plätze auf 10Stk. gleich auf einmal holen. Beispiel 7Plätze auf 10Plätze :?:

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:18
von Lindenwirt
s. auch
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... Uebersicht
Falls schon wer gepostet hat, sorry, verlier schön langsam den Überblick.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:20
von FFWGK
McMonkey hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Ja
Dafür hast aber 5 nach 23 2

Ich versuche zusammenzufassen:
23 2
Nach 5 Jahren 5 St. ohne Vorraussetzungen. Für "jeden" also. Gabs vorher gar nicht (alter 2b war zur Ausübung des Schießsports).
Oder wie bisher: es dürfen mehr Waffen erlaubt werden. Jetzt aber keine Schikanen mehr. Sportschütze per Definition. Die Behörde muss freilich nicht.

23 2b alle 5 Jahre bis max 10 Stk.
Sportschütze per Definition Aber eben als Recht im Gesetz verankert. Keine Behördenwillkür. Bisher max 5 Stk.
Unterm Strich finde ich eine klare Verbesserung.


Das heißt, meine WBK ist älter als 20Jahre und die letzte Erweiterung war vor 20Jahren...also kann ich jetzt - als definierter Sportschütze - ohne weitere Begründung mir die offenen Plätze auf 10Stk. gleich auf einmal holen. Beispiel 7Plätze auf 10Plätze :?:

Würde ICH anders auslegen. Aber es ist EINE MÖGLICHE Interpretation.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:26
von Maddin
Was soll eigentlich das genau bedeuten ?

Für Organe der öffentlichen Aufsicht soll künftig die Möglichkeit bestehen, einem Menschen, der ohne
Waffen, Muni
tion oder waffenrechtliche Urkunden angetroffen wird und der durch missbräuchliches
Verwenden einer Waffe Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum
gefährden könnte, ein vorläufiges Waffenverbot auszusprechen.


Ich hoffe sie meinen damit Organe des öffentlichen Sicherheitsdienst und nicht bloß Aufsicht. Organ der öffentlichen Aufsicht wäre auch ein Parkwächter...

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:35
von hari
also da sind neben den grossen Änderungen schon auch einige Verbesserungen im Detail drin:
- Zubehör bis max 2x WBK Plätze ohne Antrag
- Keine 9mm WP Beschränkung für die Exekutive
- Sammeln und Jagd als zusätzliche Rechtfertigung
- Gewehrscheinwerfer erlaubt
- Halbautomaten kein Kriegsmaterial

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:35
von Coolhand1980
Jetzt hab ichs auch mal durchgeackert, das neue Gesetz...also gut, den Entwurf...

Ich seh das mit den Vereinen eigentlich ganz anders...
Ich glaube schon, dass jetzt mehr Wettbewerbe ausgetragen werden, da hier der Bedarf plötzlich gestiegen ist. Das wird mehr LBW die entsprechenden Sicherheitsregeln eintrichtern, was ja sicher keine schlechte Idee ist.
Die IPSC ist übrigens kein reiner "Dachverband" sondern ein Verein, in dem Schützen ordentliche Mitglieder werden können.
Und da gibt's mehr als 100. -Und genug internationale und nationale Wettkämpfe, die beschickt und veranstaltet werden.
Ich sehe da kein Problem. Gut, man muss beitreten, und das kostet was.
Aber der Preis ist für mein dafürhalten eher gering für das Behalten der HA, wenn man ihn mit anderen Ländern vergleicht.

Ich möchte mich auf dem Weg bei denen bedanken, die sich für den Erhalt der Freiheit gegen gewisse undemokratische Organisationen mit Sternchen in Flagge, geführt von Alkoholikern, eingesetzt haben! :at2:

Das sollte auch mal gesagt werden!

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:36
von jagawirth
hari hat geschrieben:also da sind neben den grossen Änderungen schon auch einige Verbesserungen im Detail drin:
- Zubehör bis max 2x WBK Plätze ohne Antrag
- Keine 9mm WP Beschränkung für die Exekutive
- Sammeln und Jagd als zusätzliche Rechtfertigung
- Gewehrscheinwerfer erlaubt
- Halbautomaten kein Kriegsmaterial

für Jäger noch
- Führen Kat. B
- Schallis

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:38
von Maddin
Coolhand1980 hat geschrieben:Jetzt hab ichs auch mal durchgeackert, das neue Gesetz...also gut, den Entwurf...

Ich seh das mit den Vereinen eigentlich ganz anders...
Ich glaube schon, dass jetzt mehr Wettbewerbe ausgetragen werden, da hier der Bedarf plötzlich gestiegen ist. Das wird mehr LBW die entsprechenden Sicherheitsregeln eintrichtern, was ja sicher keine schlechte Idee ist.
Die IPSC ist übrigens kein reiner "Dachverband" sondern ein Verein, in dem Schützen ordentliche Mitglieder werden können.
Und da gibt's mehr als 100. -Und genug internationale und nationale Wettkämpfe, die beschickt und veranstaltet werden.
Ich sehe da kein Problem. Gut, man muss beitreten, und das kostet was.
Aber der Preis ist für mein dafürhalten eher gering für das Behalten der HA, wenn man ihn mit anderen Ländern vergleicht.

Ich möchte mich auf dem Weg bei denen bedanken, die sich für den Erhalt der Freiheit gegen gewisse undemokratische Organisationen mit Sternchen in Flagge, geführt von Alkoholikern, eingesetzt haben! :at2:

Das sollte auch mal gesagt werden!


Behalten ist nicht das Thema. Es geht um Neuerwerb.

IPSC Österreich soll aber Aufnahmeverfahren machen und jedem liegt das nicht. Ältere Menschen, Behinderte etc.


Gut finde ich jedenfalls, dass man wohl eine Generalgenehmigung für die Magazine bekommt und wenn man neue kauft diese nicht melden braucht.