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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 16:41
von gewo
susi hat geschrieben:Wenn es in einer Diskussion "schade" gefunden wird, daß das Wahlrecht von allen Bürgern ausgeübt werden kann, dann führt dies geradewegs in nichtdemokratische Verhältnisse.


eigentlich nicht
meinungen sind (mit ausnahme bestimmter ereignisse vor fast 80 jahren) frei

aber selbst wenn
na und?

ist das ungesetzlich?
verstoesst es gegen forumsregeln?

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 16:48
von BigBen
@susi: du machst dir das Leben auch gerne unnötig schwer, oder?

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 17:12
von FFWGK
Ich halte das schon aus ;-)
Jokl hat keinen anderen Ausweg mehr...

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 17:19
von FFWGK
Paddy91 hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Vorher keinen Joint mit den Jungs rauchen und dann entscheiden ob es zwei oder drei waren die sie "beglückt" haben und dann dabei bleiben. Dann klappts auch mit der Verurteilung...

Eine große Klappe aber keine Ahnung haben: Der Drogentest bei ihr war negativ weshalb diese Lüge seitens des mutmaßlichen Täter 1 auch als Schutzbehauptung klassifiziert wurde. Und dass sie vorher einer 15 Jährigen (!) was verkaufen wollten/haben würde ich eher noch als strafverschärfend in Betracht ziehen.

Hmmm....?
Interessant
Ich kann weder bei Delta 9 THC noch bei THC COOH ein Vermerk dass es getestet wurde sehen.

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 18:32
von bino71
gewo hat geschrieben:meinungen sind (mit ausnahme bestimmter ereignisse vor fast 80 jahren) frei

Wenn es nur die 40er Jahre wären, hätten wir schon Anarchie, Mord und Totschlag.
Auszug ... kennen wir natürlich alle:
Unter Meinungsfreiheit versteht man das Recht auf freie Meinungsäußerung. Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinungen und Ideen frei und öffentlich kundzutun oder mit anderen darüber zu diskutieren. Das heißt aber nicht, dass alles öffentlich gesagt werden darf.
Der Staat kann die Meinungsfreiheit z.B. dort einschränken, wo sie das friedliche Zusammenleben oder die Sicherheit gefährdet oder die Grundrechte von anderen Menschen verletzt werden.

So ist es in Österreich verboten, durch öffentliche Äußerungen Hetze gegen andere Menschen zu betreiben – z.B. weil diese eine andere Hautfarbe, Sprache, Herkunft oder Religion haben oder weil sie mit einer Behinderung leben. Ebenso ist die Beschimpfung und Herabsetzung von Menschen aufgrund ihres Alters, ihres Geschlecht oder danach, wen sie lieben, verboten.

Auch die Verspottung von anerkannten Kirchen und Religionen oder die „Störung“ von Gottesdiensten ist in Österreich – wie in vielen anderen Ländern – verboten.
Außerdem ist es nicht erlaubt, jemanden öffentlich zu beleidigen oder wissentlich falsche Angaben über andere Personen zu machen. Es darf keine Werbung für den Nationalsozialismus gemacht werden und es dürfen die im Nationalsozialismus verübten Verbrechen nicht geleugnet werden (Verbotsgesetz).

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 19:17
von trenck
bino71 hat geschrieben:Ebenso ist die Beschimpfung und Herabsetzung von Menschen aufgrund ihres Alters, ihres Geschlecht oder danach, wen sie lieben, verboten.


Mit Ausnahme natürlich von toxischen weißen, heterosexuellen Männern mittleren Alters. Bei denen ist's wurscht.

trenck

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 19:42
von cas81
bino71 hat geschrieben:Außerdem ist es nicht erlaubt, jemanden öffentlich zu beleidigen oder wissentlich falsche Angaben über andere Personen zu machen

Du bist ein dickes, altes Waschweib mit dem Feingefühl eines tollwütigen Bluthundes, welcher dank Kastration chronisch schlechte Laune hat.

Wäre interessant, ob du mich Zeitreisenden nun dafür zur Rechenschaft ziehen könntest, denn der bino71 ist ja nur eine Kunstfigur und in Wahrheit: siehe oben.

(Btw: bei mir gibt's nix zu holen!)



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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 19:43
von aragorn
susi hat geschrieben:Wenn es in einer Diskussion "schade" gefunden wird, daß das Wahlrecht von allen Bürgern ausgeübt werden kann, dann führt dies geradewegs in nichtdemokratische Verhältnisse.


Das Wahlrecht kann nicht von allen Bürgern ausgeübt werden. Bitte in Zukunft besser informieren.

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 20:00
von bino71
cas81 hat geschrieben:
bino71 hat geschrieben:Außerdem ist es nicht erlaubt, jemanden öffentlich zu beleidigen oder wissentlich falsche Angaben über andere Personen zu machen

Du bist ein dickes, altes Waschweib mit dem Feingefühl eines tollwütigen Bluthundes, welcher dank Kastration chronisch schlechte Laune hat.

Wäre interessant, ob du mich Zeitreisenden nun dafür zur Rechenschaft ziehen könntest, denn der bino71 ist ja nur eine Kunstfigur und in Wahrheit: siehe oben.
(Btw: bei mir gibt's nix zu holen!)

Ja geht ... hab ich schon mal vom Anwalt erledigen lassen... waren um die 550 Euro oder so.
Interessanterweise nur wenn man "direkt" beleidigt wird. Einer hat mal geschrieben: "Hörst vom Anwalt, Spast"... da hats nicht funktioniert.

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 20:04
von cas81
Wirklich bezogen auf einen fiktiven Charakter einer unbekannten Person? Ist das "direkt"?

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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 20:16
von bino71
Ja, wenn Du im Forum immer unter dem gleichen Nickname auftritts.
Mit "direkt" gemeint: bino71 Du bist ein A...., N... und Sch.... .>> jetzt müßte ich mich selber beim Mod melden :(
War in einem österreichischen Autoforum.

Hier mal Detailinfos: http://www.internet4jurists.at/news/aktuell6a.htm

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 20:20
von cas81
Lustig. Danke!

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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 20:25
von Ares
Robiwan hat geschrieben:
Ares hat geschrieben:Gerade bei Frauen ist die Möglichkeit der "faktischen Beweisbarkeit" ganz gut gegeben.


Wenn's so einfach ist dann erkläre es mir bitte. Beweisbar ist i.d.R. nur der Akt an sich (und auch das nicht immer), nicht aber ob er freiwillig oder nicht vollzogen wurde. Wenn die Vergewaltigung unter Gewaltandrohung geschieht sind auch keine Verletzungsspuren vorhanden, weil die Frau es aus Angst um Prügel über sich ergehen lässt. Von nicht (mehr) vorhandenen DNA-Spuren ganz zu schweigen.

Und dann willst du allen Ernstes behaupten, dass die "Möglichkeit der faktischen Beweisbarkeit" ganz gut gegeben ist? Ich finde nicht. Und dann ist's so wie Paddy schon geschrieben hat Aussage gegen Aussage, was meist mit in dubio pro reo ausgeht.

FYI: im 2. Link hättest das gefunden:

Aus welchen Gründen werden so viele Verfahren eingestellt?
- Verdächtiger nicht identifiziert
- Mangel an Beweisen
- Keine Beweise für sexuellen Übergriff
- Aussage gegen Aussage
- Betroffene wirkt nicht mit


Natürlich habe ich deine Info genau gelesen. Vor allem den letzten Satz. Darum habe ich auch vorhin nachstehendes Zitat gepostet:

Paddy91 hat geschrieben:
Ares hat geschrieben:Gerade bei Frauen ist die Möglichkeit der "faktischen Beweisbarkeit" ganz gut gegeben. Die Frage ist halt, ob sich das eine Mädchen, oder Frau hierzulande noch zusätzlich antun sollte.


Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Fr 30. Mär 2018, 09:15
von thigpen
Ich hatte vor Jahren ein Deutschprofessor in der Schule, der hat gesagt, denken darf man alles, sagen selbstverständlich nicht.

Bei einigen die hier mitschreiben ist nun Denken ja offensichtlich Glückssache, deswegen sagen sie einfach alles was ihnen in den Sinn kommt. Bei diesen Usern ist wohl das passiert, was zuvor schon beim mittlerweile verblichenen Herrn Geißler von berufener Seite vermutet wurde.

Mann he, do brich I jo glei zamm....

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Fr 30. Mär 2018, 10:37
von Paddy91
FFWGK hat geschrieben:
Paddy91 hat geschrieben:Eine große Klappe aber keine Ahnung haben: Der Drogentest bei ihr war negativ weshalb diese Lüge seitens des mutmaßlichen Täter 1 auch als Schutzbehauptung klassifiziert wurde. Und dass sie vorher einer 15 Jährigen (!) was verkaufen wollten/haben würde ich eher noch als strafverschärfend in Betracht ziehen.

Hmmm....?
Interessant
Ich kann weder bei Delta 9 THC noch bei THC COOH ein Vermerk dass es getestet wurde sehen.

Nachdem laut dem Opferanwalt das aber im Spital getestet wurde (Interview auf oe24.at; Minuten 2-5 irgendwo) hast du entweder keine Ahnung oder das Spital ist unfähig zu testen oder der Stadler lügt. Da tipp ich auf eine Wahrhscheinlichkeit von 99:0:1, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.