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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 12:26
von burggraben
eXo hat geschrieben:Genau genommen muss man den Polizisten nichtmal reinlassen bei der Überprüfung der Verwahrung der Waffe... den das ist eine Nachschau der man Freiwillig einlenkt... aber im Grunde reicht ein Gespräch an der Türe "wie verwahren Sie die Waffe? Im Safe! Danke- ) alles andere ist Freiwillige kooperation

Das ist so nicht richtig.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 12:33
von eXo
burggraben hat geschrieben:
eXo hat geschrieben:Genau genommen muss man den Polizisten nichtmal reinlassen bei der Überprüfung der Verwahrung der Waffe... den das ist eine Nachschau der man Freiwillig einlenkt... aber im Grunde reicht ein Gespräch an der Türe "wie verwahren Sie die Waffe? Im Safe! Danke- ) alles andere ist Freiwillige kooperation

Das ist so nicht richtig.


Natürlich ist es das... der Polizist hat zu fragen wo die Waffe ist und ich habe die Beweislage zu erbringen wie meine Waffen verwahrt sind... wenn den Polizist die Aussage nicht genügt kann er natürlich nach anderen Beweisen verlangen ( evtl. Foto oder Freiwilliger nachschau) wenn ich einer Freiwilligen nachschau NICHT zustimme weil ich muss dieser nicht zustimmen... hat der Polizist die möglichkeit ein Verfahren wegen entziehung einzuleiten aber wie ich eben sagen im GRUNDE muss ich den Polizisten nicht an ort und Stelle in meine Wohnung lassen wegen meinen Hausrecht... AUSSER er hat einen Durchsuchungsbefehl...

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 13:02
von oJo
eXo hat geschrieben:
burggraben hat geschrieben:
eXo hat geschrieben:Genau genommen muss man den Polizisten nichtmal reinlassen bei der Überprüfung der Verwahrung der Waffe... den das ist eine Nachschau der man Freiwillig einlenkt... aber im Grunde reicht ein Gespräch an der Türe "wie verwahren Sie die Waffe? Im Safe! Danke- ) alles andere ist Freiwillige kooperation

Das ist so nicht richtig.


Natürlich ist es das... der Polizist hat zu fragen wo die Waffe ist und ich habe die Beweislage zu erbringen wie meine Waffen verwahrt sind... wenn den Polizist die Aussage nicht genügt kann er natürlich nach anderen Beweisen verlangen ( evtl. Foto oder Freiwilliger nachschau) wenn ich einer Freiwilligen nachschau NICHT zustimme weil ich muss dieser nicht zustimmen... hat der Polizist die möglichkeit ein Verfahren wegen entziehung einzuleiten aber wie ich eben sagen im GRUNDE muss ich den Polizisten nicht an ort und Stelle in meine Wohnung lassen wegen meinen Hausrecht... AUSSER er hat einen Durchsuchungsbefehl...

Die Auslegung halte ich nicht für richtig, schließlich definiert die 2. WaffGDVO das die Polizei die sichere Verwahrung zu kontrollieren hat. Ich glaube kaum dass man mit einer i-Tüpfelreiterei wie "man kann ja auch ohne reinkommen kontrollieren" weit kommt, denn Wortklauberei setzt Gesetze nicht außer Kraft, nur weil man selber was anderes hineininterpretieren will.

Nichtsdestotrotz, eine Beschau durch die GIS (oder vielmehr die zuständige Behörde) ist bei korrekter Auskunft nicht vorgesehen, sondern nur bei spezifischen Zweifeln wie z.B. der verweigerten Auskunft.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 13:17
von burggraben
Du hast insofern Recht dass man die Verwahrungskontrolle verweigern kann (und im Anschluß seine Waffen abgeben muss). Du implizierst aber dass sich waffenrechtlich die Verwahrungskontrolle mit einem Gespräch an der Tür erledigen lässt.
eXo hat geschrieben:im Grunde reicht ein Gespräch an der Türe "wie verwahren Sie die Waffe? Im Safe! Danke- ) alles andere ist Freiwillige kooperation

Das ist, soweit mir bekannt ist, nicht richtig. Ich will nicht drauf rumreiten, sondern nur ergänzen was das waffenrechtlich bedeutet, damit nicht jemand anderes der das liest seine Waffen deswegen verliert. Du darfst den sofortigen Zutritt der Beamten zu den Räumlichkeiten in denen die Waffe verwahrt wird auch nicht hinauszögern um zB C und D Waffen vorher wegzuräumen. Rechtssatz dazu: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 813L01.pdf

Ergo wenn du innerhalb des Rahmens des Waffengesetzes agieren willst musst du den Beamten den sofortigen Zutritt ermöglichen. Es kann besondere Gründe geben den sofortigen Zutritt nicht zu gewähren, aber das sind ganz seltene Ausnahmen. In folgenden Rechtssatz steht dass das bei Schlafzimmern der Fall sein kann (eventuell meint der Richter hier wenn zB deine Frau grade nackt drin ist?): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... 1_3_01.pdf

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 13:19
von eXo
oJo hat geschrieben:
eXo hat geschrieben:
burggraben hat geschrieben:Das ist so nicht richtig.


Natürlich ist es das... der Polizist hat zu fragen wo die Waffe ist und ich habe die Beweislage zu erbringen wie meine Waffen verwahrt sind... wenn den Polizist die Aussage nicht genügt kann er natürlich nach anderen Beweisen verlangen ( evtl. Foto oder Freiwilliger nachschau) wenn ich einer Freiwilligen nachschau NICHT zustimme weil ich muss dieser nicht zustimmen... hat der Polizist die möglichkeit ein Verfahren wegen entziehung einzuleiten aber wie ich eben sagen im GRUNDE muss ich den Polizisten nicht an ort und Stelle in meine Wohnung lassen wegen meinen Hausrecht... AUSSER er hat einen Durchsuchungsbefehl...

Die Auslegung halte ich nicht für richtig, schließlich definiert die 2. WaffGDVO das die Polizei die sichere Verwahrung zu kontrollieren hat. Ich glaube kaum dass man mit einer i-Tüpfelreiterei wie "man kann ja auch ohne reinkommen kontrollieren" weit kommt, denn Wortklauberei setzt Gesetze nicht außer Kraft, nur weil man selber was anderes hineininterpretieren will.

Nichtsdestotrotz, eine Beschau durch die GIS (oder vielmehr die zuständige Behörde) ist bei korrekter Auskunft nicht vorgesehen, sondern nur bei spezifischen Zweifeln wie z.B. der verweigerten Auskunft.


Ihr müsst halt schonmal lesen was ich schreibe... ich wollte damit darstellen das man NIEMANDEN in seine Wohnung/Haus lassen muss ausser jemanden mit einen Durchsuchungsbefehl vom Staatsanwalt... das es § gibt welche die Verlässlichkeit deiner Seite bei diesem Verhalten als unzuverlässlich darstellen und daher gewisse Verfahren gegen dich eingesetzt werden können ist eine andere sache deswegen schrieb ich auch es ist eine Freiwillige kooperation aber keine Pflicht - Klar gibt es andere Probleme wenn man sich bei diesen Überprüfungen Streubt und Probleme macht aber grundgenommen muss man das Organ nicht herrein lassen.

Grundgenommen muss ich aber eben auch bei der Verlässlichkeitsprüfung niemanden ins Haus lassen... bei einen Durchsuchungsbefehl kann ich es mir eben nicht aussuchen.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 13:23
von eXo
burggraben hat geschrieben:Du hast insofern Recht dass man die Verwahrungskontrolle verweigern kann (und im Anschluß seine Waffen abgeben muss). Du implizierst aber dass sich waffenrechtlich die Verwahrungskontrolle mit einem Gespräch an der Tür erledigen lässt.
eXo hat geschrieben:im Grunde reicht ein Gespräch an der Türe "wie verwahren Sie die Waffe? Im Safe! Danke- ) alles andere ist Freiwillige kooperation

Das ist, soweit mir bekannt ist, nicht richtig. Ich will nicht drauf rumreiten, sondern nur ergänzen was das waffenrechtlich bedeutet, damit nicht jemand anderes der das liest seine Waffen deswegen verliert. Du darfst den sofortigen Zutritt der Beamten zu den Räumlichkeiten in denen die Waffe verwahrt wird auch nicht hinauszögern um zB C und D Waffen vorher wegzuräumen. Rechtssatz dazu: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 813L01.pdf

Ergo wenn du innerhalb des Rahmens des Waffengesetzes agieren willst musst du den Beamten den sofortigen Zutritt ermöglichen. Es kann besondere Gründe geben den sofortigen Zutritt nicht zu gewähren, aber das sind ganz seltene Ausnahmen. In folgenden Rechtssatz steht dass das bei Schlafzimmern der Fall sein kann (eventuell meint der Richter hier wenn zB deine Frau grade nackt drin ist?): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... 1_3_01.pdf



Naja sofort gibst du deine Waffen nicht ab du wirst als Unzuverlässlich in diesenfall beurteilt und ein Verfahren wird eingeleitet werden... welches natürlich einen sehr bitteren beigeschmack haben kann.. Klar wer einen sauberen ablauf haben möchte dazu zähle ich 99,9% der leute die eine WBK oder Pass besitzen von daher wird eine Freiwillige Kooperation stattfinden... ich sag nur nochmal mein Hausrecht steht über alle ausser dem Durchsuchungsbefehl.

Natürlich KANN es sein das das Organ (Polizist) sich mit der Aussage an der Tür zufrieden gibt aber zu einer Hohen wahrscheinlichkeit möchte er trotzdem nachschauen da hast du natürlich recht...

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 13:30
von oJo
Also ganz stimmt das auch nicht, neben Durchsuchungsbefehl gibts auch so Sachen wie den Vollstreckungstitel oder die Räumung. Aber prinzipiell hast du schon recht, dass ohne richterliche Anordnung ein unmittelbarer Zutritt nur bei Gefahr im Verzug möglich ist.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 13:39
von eXo
@oJo natürlich eine Delogierung zB steht auch darunter das sind aber eben Zwarngsgrundlagen... aber eine GIS oder eine normale Verwahrungskontrolle hat nie Zwangsgrundlagen und das wollte ich hier damit darstellen... der GIS Mitarbeiter hat die Aufgabe die nicht angemeldeten Geräte anzumelden... er muss euren Aussagen glauben er darf weder versuchen mit Gewalt oder mit Tricks reinzukommen... Klar wenn das wohnzimmer evtl so ausgerichtet ist das man bein Öffnen der Türe den Fernseher sieht ist es halt wirklich Doof aber sonst hat der GIS Mitarbeiter keine Chance euch ein Gerät zu Beweisen ....

Es gibt angeblich geschichten wo die Mitarbeiter im Beisein der Polizei vorbeigekommen sind... welche ich Persönlich nicht glaube aber androhen tun das die GIS Mitarbeiter gerne... Den auch wie ich eben sagte muss ich keinen Polizeimitarbeiter in meine Wohnung / Haus lassen.

Des weiteren wird es auch keinen einzigen Journal Staatsanwalt geben der einen Durchsuchungsbefehl erteilen wird wegen der Einhebungsgebühr von ~ € 25 - 30 GIS Gebühren... den Fall gab es noch nie und wird es auch nicht geben... Der Trick der Mitarbeiter ist lediglich Angst machen...

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 14:08
von BigBen
Wär mir neu das Staatsanwalte Durchsuchungsbefehle austellen können, dafür braucht es wohl eher einen Richter. Und natürlich kannst du dem Zutritt zur Verwahrungskontrolle verweigern, aber dann bitte nicht wundern dass du dann deine Verlässlichkeit los bist.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 14:15
von eXo
BigBen hat geschrieben:Wär mir neu das Staatsanwalte Durchsuchungsbefehle austellen können, dafür braucht es wohl eher einen Richter. Und natürlich kannst du dem Zutritt zur Verwahrungskontrolle verweigern, aber dann bitte nicht wundern dass du dann deine Verlässlichkeit los bist.


Die Staatsanwaltschaft ist immer der Anordner und wird eben durch einen Richter Bewilligt. Daher schrieb ich "einen Durchsuchungsbefehl der Saatsanwaltschaft. :clap:

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 15:02
von raptor
Können wir bitte bei der GIS bleiben?

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 15:39
von Hane
nein, bitte nicht. Mich hätte noch interessiert ob ich die regelmäßige Feuerpolizeiliche Beschau auch nicht machen lassen muss. :-)

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 16:03
von raptor
Hane hat geschrieben:nein, bitte nicht. Mich hätte noch interessiert ob ich die regelmäßige Feuerpolizeiliche Beschau auch nicht machen lassen muss. :-)


Ja, laut Hausverwaltung braucht man uuuunbedingt ein 800 Euro Gutachten. Sie kennen da gleich einen Gutachter...

Jetzt aber GIS: Wenn die Polizei kommt, muss ich sie meiner Meinung nach nicht reinlassen.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 16:08
von Hane
ich rede nicht von einer Mietwohnung, sondern vom Eigenheim. Alle 10 Jahre oder so kommt da die Feuerpolizeiliche Beschau.

Ich meine damit eigentlich, es gibt gewisse Situationen, da muss man jemanden in die Wohnung lassen, damit sich der überzeugen kann, das alles passt.
Für mich gehört da die Waffenrechtliche Kontrolle sowie diese erwähnte Feuerpolizeiliche Beschau einfach dazu. Ist ja gut und zu meiner und vieler Anderer Sicherheit.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 20:10
von Schuttwegraeumer
Es besteht die Möglichkeit dass die GIS bei den Bezirksbehörden eine Meldung macht.
Dann kommen die (angekündigt) und die dürfen deine Wohnung begehen.
Durchsuchen dürfen die nix.
War auch recht nett und vermutlich genervt dass er da wegen der GIS hin musste.
Ausser dass da wer unnötig wo hin musste hat die GIS da nix erreicht.
Wäre da wer von der GIS mitgekommen (war nicht der Fall) wäre der nicht reingekommen.