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Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Verfasst: Fr 17. Jun 2016, 12:39
von Dingo
Bin daheim im südlichen Wien:
Mittwoch: 1.6.2016:
10:00 psychologisches Gutachten am Südtiroler Platz:
war etwa 15 Minuten früher dort. Die Fr. Mag. war recht nett, hat mir den Frageboten in die Hand gedrückt; habe einmal damit angefangen und danach sind die anderen eingetrudelt - insgesamt 4 TN. Dann wurde kurz unterbrochen - die Fr. Mag. hat einiges erzählt - unter anderem, dass ca. 90 % der Getesteten kein Problem haben, ein bisserl was über Verwahrung, den sog. Waffenführerschein, die Motivation ... Dann ging es weiter - alle haben den Fragebogen fertig gemacht. Der Reihe nach gab es dann kurze Einzelgespräche (Fragen wie Alkoholismus, Drogen, psychische Probleme, ...) - nach ca. 45 Minuten war es das dann. Vor dem Einzelgespräch wurde noch bar bezahlt.
14:00
Waffenführerschein bei der Fa. Springer in der Josefstadt. War terminmäßig für mich optimal und ein paar EUR mehr soll sein, dafür angeblich ca. 2,5 Stunden. Hat ein bisserl später begonnen; rhetorisch okay. Zum Abschluss noch 4 Schuss mit der Glock 19 und 3 Schuss mit einer S&W- 38 Spez. - war dann nach schwachen zwei Stunden erledigt
Montag: 6.6. - positives psychologisches Gutachten im Postkastl (nix Neigung zu Gewaltausbrüchen usw. usf.)
Dienstag: 7.6. - Besuch bei der Polizei in der Van-der-Nüll Gasse. Vom EG ins OG Z 145 geschickt. Die Dame dort war inspiriert vom örtlich nicht weit entfernen Magistrat der Stadt Wien und genauso "freundlich". Hatte leider nur die Kopie des psychologischen Gutachtens mit - okay - sskm und nochmals heim das Original holen. Sie ließ sich schließlich auch überzeugen, dass eine Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises reicht, wenn man sich mit dem Reisepass ausweist. Das mit dem nimmer vorhandenen Nebenwohnsitz konnte ich ihr leider nicht ausreden, dass sie den vielleicht nimmer reinschreibt. Werde die elektronisch signierte Bestätigung nachreichen, dass ich da auch wirklich nimmer gemeldet bin.
Freitag 10.6.
Anruf mit unterdrückter Nummer so gegen 14:45, dass ich einzahlen darf - gut gleich erledigt und jetzt heißt es halt abwarten, bis die den Zahlungseingang bemerken, korrekt zuordnen können, das dann weiterleiten und die Staatsdruckerei fuhrwerkt.
Mal schauen, wie lange es dauert - wird wohl so um die drei Wochen sein.
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Verfasst: Fr 17. Jun 2016, 17:39
von oJo
Also wieso bei euch überal nachher kassiert wird ist mir schleierhaft, bei unsrer LPD kannst gleich in bar oder sonst bei der Amtskasse mit Bankomat zahlen.
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Verfasst: Fr 17. Jun 2016, 17:54
von ebner33
Bei uns ebenso...
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Verfasst: Fr 17. Jun 2016, 18:04
von gewo
oJo hat geschrieben:Also wieso bei euch überal nachher kassiert wird ist mir schleierhaft, bei unsrer LPD kannst gleich in bar oder sonst bei der Amtskasse mit Bankomat zahlen.
kann formaljuristische gruende haben
es gibt anzeichen dafuer dass eine WBK in wirklichkeit nix anderes als ein bescheid ist
wenn ich es richtig gelesen habe in einem vfgh urteil neulich ist sich nichtmal das hoechstgericht klar drueber was eine WBK jetzt genau ist
wenn dir das WBK ansuchen abgelehnt wird entstehen dir keine kosten
daraus koennte sich folgern lassen dass dein antrag angenommen wurde wenn das geld kassiert wird
dh die behoerde haette keine moeglichkeit mehr den antrag abzulehnen
daher wird erst dann kassiert wenn das verfahren "durch" ist und es klar ist dass du eine WBK kriegst
ist aber nur eine vermutung ....
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Verfasst: Fr 17. Jun 2016, 18:11
von Hellprayer
oJo hat geschrieben:Also wieso bei euch überal nachher kassiert wird ist mir schleierhaft, bei unsrer LPD kannst gleich in bar oder sonst bei der Amtskasse mit Bankomat zahlen.
Weil die Wiener Behörden meinen dass sie unbedingt gegen gültiges Bundesrecht agieren müssen. Wien ist anders...
Für alle die bei der BH mal stunk machen wollen hier ein Auszug aus dem Gebührengesetz §14 Z 11 (4): Die Gebührenschuld entsteht mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Waffendokuments durch die Behörde. Gebührenschuldner ist derjenige, für den das Waffendokument ausgestellt wird.
Der Gebührenschuldner hat bei Stellung des Antrags auf Ausstellung eines Waffendokuments eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu entrichten. Die Vorauszahlung ist auf Antrag zu erstatten, wenn keine Gebührenschuld entsteht. § 241 Abs. 2 und 3 BAO gelten sinngemäß. Die Behörde darf das Waffendokument nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen.
Auf Gut Deutsch gesagt: Die lieben Beamten können wiedermal kein Rechtsdeutsch und lesen halt nur bis zum ersten Punkt. Alles danach ist irrelevant und larifari...
Ihr könnt euch gerne berechtigterweise Beschweren dass euch euer Recht nicht gewährt wird...würde aber nicht viel Gegenliebe seitens des Amts erwarten

Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Verfasst: Fr 17. Jun 2016, 18:16
von Hellprayer
gewo hat geschrieben:oJo hat geschrieben:Also wieso bei euch überal nachher kassiert wird ist mir schleierhaft, bei unsrer LPD kannst gleich in bar oder sonst bei der Amtskasse mit Bankomat zahlen.
...
wenn dir das WBK ansuchen abgelehnt wird entstehen dir keine kosten
daraus koennte sich folgern lassen dass dein antrag angenommen wurde wenn das geld kassiert wird
dh die behoerde haette keine moeglichkeit mehr den antrag abzulehnen
daher wird erst dann kassiert wenn das verfahren "durch" ist und es klar ist dass du eine WBK kriegst
ist aber nur eine vermutung ....
Wennst mein vorheriges Post anschaust dann hast du da den §241 Abs.2+3 BAO, in denen geregelt ist dass im Falle einer WBK bei einem Negativen Bescheid die Rückzahlung auf Antrag erfolgen muss.
Kann mir denken dass die BH einfach zu faul ist diese Anträge abzustottern bzw. die den Mehraufwand nicht haben wollen der dann entstehen würde ( 2 Zahlungen und einen Antrag auf Rückerstattung)
edith: ein dollarzeichen als paragraphen kann ich einfach nicht stehen lassen

Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Verfasst: Fr 17. Jun 2016, 20:20
von ehrlicherjoe
Hellprayer hat geschrieben: §14 Z 11 (4): Die Gebührenschuld entsteht mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Waffendokuments durch die Behörde. Gebührenschuldner ist derjenige, für den das Waffendokument ausgestellt wird. Der Gebührenschuldner hat bei Stellung des Antrags auf Ausstellung eines Waffendokuments eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu entrichten. Die Vorauszahlung ist auf Antrag zu erstatten, wenn keine Gebührenschuld entsteht. § 241 Abs. 2 und 3 BAO gelten sinngemäß. Die Behörde darf das Waffendokument nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen.
zwischen dem wie es ist und wie es sein sollte, naja ...... Wo kein Kläger da kein Richter würd ich mal sagen !
Ich hab beim Antrag auch nix zahlen müssen das kommt erst noch

Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Verfasst: Sa 18. Jun 2016, 21:58
von Dingo
Hellprayer hat geschrieben:oJo hat geschrieben:Also wieso bei euch überal nachher kassiert wird ist mir schleierhaft, bei unsrer LPD kannst gleich in bar oder sonst bei der Amtskasse mit Bankomat zahlen.
Weil die Wiener Behörden meinen dass sie unbedingt gegen gültiges Bundesrecht agieren müssen. Wien ist anders...
Für alle die bei der BH mal stunk machen wollen hier ein Auszug aus dem Gebührengesetz §14 Z 11 (4): Die Gebührenschuld entsteht mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Waffendokuments durch die Behörde. Gebührenschuldner ist derjenige, für den das Waffendokument ausgestellt wird.
Der Gebührenschuldner hat bei Stellung des Antrags auf Ausstellung eines Waffendokuments eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu entrichten. Die Vorauszahlung ist auf Antrag zu erstatten, wenn keine Gebührenschuld entsteht. § 241 Abs. 2 und 3 BAO gelten sinngemäß. Die Behörde darf das Waffendokument nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen.
Auf Gut Deutsch gesagt: Die lieben Beamten können wiedermal kein Rechtsdeutsch und lesen halt nur bis zum ersten Punkt. Alles danach ist irrelevant und larifari...
Ihr könnt euch gerne berechtigterweise Beschweren dass euch euer Recht nicht gewährt wird...würde aber nicht viel Gegenliebe seitens des Amts erwarten

Und blöderweise haben die sechs Monate Zeit = nicht so brüllend die Idee

Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Verfasst: So 19. Jun 2016, 00:29
von as1978
Sie können eine WBK nicht ablehnen.
Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst und als Grund SV angibst,muss,ich wiederhole muss die Behörde eine ausstellen.Zumindest momentan noch.
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Verfasst: So 19. Jun 2016, 00:30
von as1978
Aber wie gesagt,sie können es bis 6 Monate hinauszögern.
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Verfasst: So 19. Jun 2016, 01:25
von imbalance
gewo hat geschrieben:oJo hat geschrieben:Also wieso bei euch überal nachher kassiert wird ist mir schleierhaft, bei unsrer LPD kannst gleich in bar oder sonst bei der Amtskasse mit Bankomat zahlen.
es gibt anzeichen dafuer dass eine WBK in wirklichkeit nix anderes als ein bescheid ist
wenn ich es richtig gelesen habe in einem vfgh urteil neulich ist sich nichtmal das hoechstgericht klar drueber was eine WBK jetzt genau ist
genau genommen ist es eine "urkunde mit bescheidcharakter" wie es der VwGH immer gerne ausdrückt

anders als allgemeine Urkunden stellen diese auch einen tauglichen Beschwerdegegenstand dar.
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 16:10
von Stickhead
as1978 hat geschrieben:Aber wie gesagt,sie können es bis 6 Monate hinauszögern.
Abweisen geht.. ich weiß auch wie, schreib es aber nicht.
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 21:38
von ehrlicherjoe
Stickhead hat geschrieben:
Abweisen geht.. ich weiß auch wie, schreib es aber nicht.
klar wenn wirklich begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen, ist jedoch etwas was sich per Einspruch in zweiter/dritter Instanz auflösen lässt, von dem her
überhaupt ist es in unserem Rechstsystem so, dass sich viele Dinge weg "Prozessieren" lassen. Man muss nur bereit sein etwas Geld beim Anwalt zu lassen , sofern man verliert, und wenn man den Prozess gewinnt, bzw dem Einspruch stattgegeben wird, wird der Anwalt vom Staat bezahlt ( Bei Einsprüchen zumindest )

Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 21:51
von Martin P
Im Administrativverfahren (nach dem AVG)? Wo steht das?
Re: Erfahrungsberichte - WBK/WP-Antrag
Verfasst: Mo 20. Jun 2016, 22:03
von ehrlicherjoe
wenn zb die wbk abgelehnt wird und man gegen diesen Negativen Bescheid Einspruch einlegt und der Ursprüngliche Negativ Bescheid 2/3 Instanzlich aufgehoben wird, kann der RA Kostenrückerstattung beantragen. Da der Negativbescheid ,Behördenseitig, nicht korrekt war ( Dieser wurde ja von einer höheren Legeslativen Instanz aufgehoben )
soweit die Theorie, sofern ich falsch liege, bitte um Korrektur