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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Do 1. Dez 2016, 08:44
von hmg382
jagawirth hat geschrieben:Hallo,
das heißt Textgegenüberstellung...
Was eine traditionelle Schützenvereinigung im rechtlichen Sinn ist und was sie zu normalen Schützenvereinen abgrenzt ist eine gute Frage. Ich hab jedenfalls mit 2 Schützenkollegen einen eigenen Verein gegründet. Ist ansich nicht recht aufwändig und bringt schon auch Vorteile mit sich.

Einen Schießstand haben wir keinen eigenen. Wir halten unsere Vereinsmeisterschaften eben auf anderen Schießständen ab.
(1) TGÜ Ja, mea culpa ... hatte heute noch keinen Kaffee
(2) Die Abgrenzung traditionell vs. sport war aber auch nicht gefragt

Mir ging's nur drum: Wann akzeptiert die Behörde, dass du Mitglied in einer "Sportschützenvereinigung" (§23 (2) Z4 SprengmittelG) bist? Vereinsgründungen sind easy. Ich hab selber 2 Sportvereine mitgegründet, das ist nicht das Problem. Mir ging's eher darum, dass man als sozialer Mensch innerhalb der LWBler anderen (nocht nicht-) Vereinsmitgliedern, die aktuell Wiederladen, die Möglichkeit gibt, a la "Fernmitgliedschaft" mit 10EUR Jahresbeitrag die Möglichkeit gibt, weiterhin wie bisher zu Wiederladen und sich den Bürokratiewahnsinn spart. Meinetwegen mit 1x im Jahr Fernwettkampf und Ergebnisliste, damit der Vereinszweck auch erfüllt wird. Die Frage ist nur, wann die Behörden "njet" sagen, wenn es um die "Anerkennung" als Sportschütze geht? Um die Gründung geht's nicht, sondern eher um die "weiteren Erfordernisse".
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Do 1. Dez 2016, 08:56
von Chris Kriss
hmg382 hat geschrieben:Genau das ist der Punkt: Es ist UNKLAR. Das haben auch hunderte von Zuschriften klar gesagt, war denen aber egal, weil gewisse Politkreise keine "Pistoleros" mit übergroßen Kanonen haben wollen.
Nun gut, ich kann mir nur vorstellen, dass das BM.I nen Runderlass rausgeben wird, der das näher spezifiziert. Und bis dahin darf wohl jeder Polizist 9mm (Luger) und verwandtes Kaliber (.357 Sig, .38) oder ein kleineres Kaliber führen:
.223 Remington
.308 Win
.338 Lapua Magnum
.30-06 Springfield
...

Ok. Danke. Irgendwie so hab ich mir das ja eh gedacht.....
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Do 1. Dez 2016, 09:08
von aurum
hmg382 hat geschrieben:Was anderes:Ist irgendwo definiert, was eine "Sportschützenvereinigung" im Sinne des §23 Sprenmittelgesetz ist? Muss man einen eigenen Stand haben? Oder reicht es, einen Verein gegründet zu haben, der Schießsport als Vereinszweck anführt? Muss der Mitglied im ÖSB sein? Da dieses z.T. hirnbefreite Gesetz ja wohl durchgehen wird, stellt sich mir die Frage, ob man nicht unseren (bisher) vereinslosen, wiederladenden LWBlern z.B. mit einer Vereinsgründung und "Fernmitgliedschaften" mit einem homöpathischen Obolus (oder dergleichen) den weiteren bewilligungsfreien Erwerb von Schießmitteln ermöglichen kann? Die Alternative heißt Schießmittelschein, Bürokratie und alle 5 Jahre blechen und Papierkram ... und ggf. auch noch die übliche BH-Willkür
Sind die Jäger, Sportschützen, WBK und WP Besitzer da wirklich draußen? So recht glauben kann ich das nicht. Es hat wieder die schwächste Gruppe der Waffenbesitzer getroffen. Welche wird die nächste Gruppe sein?
Der Vorgang der Begutachtung hat wieder gezeigt, daß Kommentare zu einem Gesetzesentwurf vollkommen sinnlos sind. Es wird wieder drübergefahren.
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Do 1. Dez 2016, 09:40
von hmg382
aurum hat geschrieben:(1) Sind die Jäger, Sportschützen, WBK und WP Besitzer da wirklich draußen?
(2) So recht glauben kann ich das nicht.
(3) Es hat wieder die schwächste Gruppe der Waffenbesitzer getroffen.
(4) Welche wird die nächste Gruppe sein?
(5) Der Vorgang der Begutachtung hat wieder gezeigt, daß Kommentare zu einem Gesetzesentwurf vollkommen sinnlos sind. Es wird wieder drübergefahren.
(1) Ja, sind sie. §23 (2) ist da recht unmissverständlich. "Eine Bewilligung gemäß Abs. 1 ist nicht erforderlich für ..."
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR40112207(2) Ist aber so ... zumindest solange die jetzt angepeilte Novelle bestand hat.
(3) Jup.
(4) Wer weiß das schon. Hängt von den Politikern ab, die im BM.I sitzen werden ...
(5) So ist es. Ich werde aber meine Stimme trotzdem weiter erheben. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Do 1. Dez 2016, 12:51
von aurum
hmg382 hat geschrieben:(2) Ist aber so ... zumindest solange die jetzt angepeilte Novelle bestand hat.
Da werden sie bald nachbessern.
hmg382 hat geschrieben:(4) Wer weiß das schon. Hängt von den Politikern ab, die im BM.I sitzen werden ...
Das wird sich hoffentlich bald ändern.
hmg382 hat geschrieben:(5) So ist es. Ich werde aber meine Stimme trotzdem weiter erheben. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Das soll jeder halten wie er will. Für mich war die Entstehung der Novelle sehr lehrreich.
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Fr 2. Dez 2016, 11:30
von hmg382
Wer mag, hier noch der Link zur Parlamentskorrespondenz zur Innenausschusssitzung.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2016/PK1344/Auch Stereotypen wurden mal wieder bedient:
Die Beschränkung auf Waffen mit einem Kaliber bis 9 mm ist für Christoph Hagen (T) jedoch "ein totaler Blödsinn". Entweder sei ein Polizist verlässlich oder nicht, argumentierte er. Hagen trat auch allgemein für eine Liberalisierung des Waffenrechts ein: Jeder mündige und rechtschaffene Bürger solle eine Waffe besitzen können.
[...]
In Richtung Abgeordnetem Hagen hielt Plessl fest, was er nicht wolle, seien Verhältnisse wie in Amerika.
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Fr 2. Dez 2016, 15:41
von Bad Lieutenant
Richtig. Verhältnisse wie in Südamerika will niemand. Europa befindet sich aber am direkten Weg dorthin.
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: So 4. Dez 2016, 21:14
von Octopus
Hätte noch eine andere grundsätzliche Frage zu WP´s:
Annahme:
WBK vorhanden mit x eingetragenen Waffen.
Beantragung eines WP mit höchstwahrscheinlich einem Platz, da WBK ja schon vorhanden.
Darf der Inhaber des Waffenpasses nun nur die Waffe führen, die auf den WP eingetragen ist, oder auch jene, die auf die WBK eingetragen sind?
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: So 4. Dez 2016, 21:18
von rupi
auf Plastikkarten werden keine Waffen mehr eingetragen
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: So 4. Dez 2016, 21:26
von Octopus
Schon klar, im Hintergrund im ZWR jedoch?
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: So 4. Dez 2016, 21:28
von gewo
waffen haben keine mascherl
es geht nur um die stueckzahl
er darf eine von seinen legal besessenen fuehren
und in summe fuenf legal besitzen
und warum nur einen platz am pass beantragen?
hauptwaffe + backupwaffe?
mitnahme der waffe eines dienstkollegen bei der abloese
usw
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: So 4. Dez 2016, 21:30
von Octopus
Also je nach Lust und Laune kann derjenige dann einmal seine G43 im IWB, dann mal wieder die G17 im Schulterholster usw. führen?
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: So 4. Dez 2016, 21:31
von rupi
im ZWR stehst du als Person drinnen
mit XYZ Berechtigungen und halt deinen entsprechenden Dokumenten
WP und WBK werden zusammengerechnet
du hast dann X+Y Plätze auf dich als Person gemeldet
soviel wie auf dem WP vermerkt darfst dann mitführen
ob du für Kat A Waffen das jenige Dokument mithaben musst wo die Berechtigung dafür vermerkt ist weiß ich nicht, denke aber schon
(zB: steht auf der WBK, am WP nicht)
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: So 4. Dez 2016, 21:35
von Octopus
Wunderbar, danke!
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 11:09
von Promo
Octopus hat geschrieben:Annahme:
WBK vorhanden mit x eingetragenen Waffen.
Beantragung eines WP mit höchstwahrscheinlich einem Platz, da WBK ja schon vorhanden.
Ergänzend hierzu, BMI sagt hierzu:
Waffenpässe wären grundsätzlich nur mit einem Berechtigungsumfang von nicht mehr als 2 Schusswaffen der Kat. B auszustellen. (Wird nur ein Berechtigungsumfang von 1 Schusswaffe der Kat. B angestrebt, ist selbstverständlich diesem Umstand Rechnung zu tragen).
Also wenn du nur einen Platz beantragst, bist du selber schuld. Zwei könntest beantragen, und würdest diese auch bekommen.