Seite 29 von 50
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 12:00
von cas81
Leute, ich weiß schon, dass das nur wenige am Rande interessiert, aber vielleicht kann ein einigermaßen Sachkundiger sich dazu äußern, immerhin pochen ja viele auf SV als Rechtfertigung:
TMHS nur als Sportschütze?
JEDE Expansivmunition nur als Sportschütze?
Hab ich was überlesen?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 12:01
von krekssus
FFWGK hat geschrieben:krekssus hat geschrieben:bedeutet ich kann 2 * Zubehör auf der Einstiegs WBK ( 2 Kat.B Plätze ) anmelden?
Nein. Ich würde 4 herauslesen

beim nochmaligen lesen hast du recht, es sollte 4 also doppelte anzahl sein.
Na auch nicht schlecht, sehe schon die Wechselsysteme vor mir =) die grosse frage wäre nur, wie den zubehöreintrag rechtfertigen?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 12:01
von Ares
Robiwan hat geschrieben:FFWGK hat geschrieben:Nicht schon wieder Möglichkeiten austüfteln das Gesetz zu umgehen bevor es beschlossen ist

Wobei...Duell der Obmänner hätte was gg
Die Hunger Games werden Wirklichkeit

detto detto

Sie werden es sich eher ausschnapsen.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 12:01
von _Jack_
30-06 hat geschrieben:Da (an)erkennt man mas Problem der Definition bez Jagd- und Sportwaffen und belässt aber aufgrund des KMG alles beim Alten ??
Recht eindeutig ist das nicht gerade....
Ich verstehe das Problem nicht. Das WaffG regelt unter anderem, welche Waffen ich unter welchen Voraussetzungen kaufen darf. HA ist Kat. B also mit WBK (zumindest mit 10er Mag).
KMG regelt etwa die Ein- und Ausfuhr. HA der weder Jagd- noch Sportwaffe war, ist Kriegsmaterial im Sinne des KMG und man sollte daher bei Ein- und Ausfuhr, also jedesmal wenn die Staatsgrenze überschritten wird, aufpassen.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 12:03
von hari
FFWGK hat geschrieben:krekssus hat geschrieben:bedeutet ich kann 2 * Zubehör auf der Einstiegs WBK ( 2 Kat.B Plätze ) anmelden?
Nein. Ich würde 4 herauslesen

Da steht auch nichts mehr von Zuordnung zur Basiswaffe. Ein Wecheslystem sollte dann also keinen Platz mehr belegen wenn die Basiswaffe entfaellt, oder interpretiere ich das falsch?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 12:04
von FFWGK
krekssus hat geschrieben:FFWGK hat geschrieben:krekssus hat geschrieben:bedeutet ich kann 2 * Zubehör auf der Einstiegs WBK ( 2 Kat.B Plätze ) anmelden?
Nein. Ich würde 4 herauslesen

beim nochmaligen lesen hast du recht, es sollte 4 also doppelte anzahl sein.
Na auch nicht schlecht, sehe schon die Wechselsysteme vor mir =) die grosse frage wäre nur, wie den zubehöreintrag rechtfertigen?
Warum willst was rechtfertigen?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 12:07
von Promo
Kurioses Detail, die Besitzer von Magazinen für vollautomatische Schusswaffen sind gar nicht betroffen weil nur die Magazine von halbautomatischen Schusswaffen reglementiert werden. Eine große Erleichterung für Sammler von zB MG und MP-Magazinen, führt aber auch zum sehr kuriosen Sachverhalt, dass zB ein M16 Magazin frei wäre, ein OA15 Magazin aber nicht...
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 12:21
von FFWGK
Maddin hat geschrieben:Die vorgeschlagene Fassung zum Sportschützen muss fallen, da müssen wir jetzt gemeinsam alle Kräfte bündeln !
Die Bestimmung ist wahnsinnig kompliziert und praxis untauglich. Wo in den Erläuterungen bei anderen Themen von Verwaltungsvereinfachung gesprochen wird kommt es hier zu einer klaren Verkomplizierung. Und da das nichts fixes ist können wir das noch bekämpfen.
Die Sportschützendefinition ist lächerlich niedrig angesetzt:
- regelmäßiges Training (Vorsicht Falle! solange "regelmäßig" nicht definiert ist)
- mind 3 Bewerbe. Hier wäre auch eine Definition nicht schlecht. Bei 3 internationalen Bewerben nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Zwar zu erfüllen aber doch nicht mehr so nebenbei.
Solltest du die Definition eines Schießvereins meinem solltest du das
a) scheiben
b) nachdenken warum der Gestzgeber hier so streng ist.
Ich kenn allein in meinem Umfeld 3 Vereine die ausschließlich zu dem Zweck gegründet wurden um Anträge für die WBK Erweiterung zu unterstützen. Da sind "wir" vulgo ihr zum Teil selber schuld.
Btw: dass eine Vereinszwangsmitgiedschaft alle Instanzen übersteht würde ich nicht unterschreiben.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 12:21
von mura
Steht irgendwo in diesem Entwurf etwas bezüglich 30er Magazine welche mit Magazinbegrenzer auf 10 reduziert werden?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 12:30
von Coolhand1980
Was die Wechselsysteme angeht, verstehe ich das so, dass man mit 2 WBK Plätzen 4 Stück Wechselsysteme einfach so kaufen kann, und erst am dem 5. einen "Zubehörantrag" stellen muss. Das finde ich schon eine Erleichterung und eine Reparatur der jetzigen Praxis.
Ich sehe unsere Händler schon hastig zum Telefon greifen und Containerschiffe voller Wechselsysteme nach Europa umleiten!

Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 12:30
von raptor
Das ganze wirft eigentlich nur Fragen auf. Z. B. ist ein Schaftsystem für Pistolen dann ein essentielles Waffenteil "Gehäuse" und wird wie eine Waffe behandelt? Pistole + Schaftsystem = HA Lagwaffe, d. h. <=10 Schuss Magazin?
Die juristische und sprachliche Qualität des Vorschlags erscheint mir mangelhaft. Von einer Mitte-Rechts Regierung hätte ich mir zumindest eine Vereinfachung, wenn schon keine Liberalisierung erwartet.
Aber schön, dass die Jäger alle Wünsche erfüllt bekommen...
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 12:40
von brausi
Promo hat geschrieben:Kurioses Detail, die Besitzer von Magazinen für vollautomatische Schusswaffen sind gar nicht betroffen weil nur die Magazine von halbautomatischen Schusswaffen reglementiert werden. Eine große Erleichterung für Sammler von zB MG und MP-Magazinen, führt aber auch zum sehr kuriosen Sachverhalt, dass zB ein M16 Magazin frei wäre, ein OA15 Magazin aber nicht...
Haha! Ja! Gut erkannt!
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 12:44
von Maddin
FFWGK hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Die vorgeschlagene Fassung zum Sportschützen muss fallen, da müssen wir jetzt gemeinsam alle Kräfte bündeln !
Die Bestimmung ist wahnsinnig kompliziert und praxis untauglich. Wo in den Erläuterungen bei anderen Themen von Verwaltungsvereinfachung gesprochen wird kommt es hier zu einer klaren Verkomplizierung. Und da das nichts fixes ist können wir das noch bekämpfen.
Die Sportschützendefinition ist lächerlich niedrig angesetzt:
- regelmäßiges Training (Vorsicht Falle! solange "regelmäßig" nicht definiert ist)
- mind 3 Bewerbe. Hier wäre auch eine Definition nicht schlecht. Bei 3 internationalen Bewerben nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Zwar zu erfüllen aber doch nicht mehr so nebenbei.
Solltest du die Definition eines Schießvereins meinem solltest du das
a) scheiben
b) nachdenken warum der Gestzgeber hier so streng ist.
Ich kenn allein in meinem Umfeld 3 Vereine die ausschließlich zu dem Zweck gegründet wurden um Anträge für die WBK Erweiterung zu unterstützen. Da sind "wir" vulgo ihr zum Teil selber schuld.
Btw: dass eine Vereinszwangsmitgiedschaft alle Instanzen übersteht würde ich nicht unterschreiben.
Weil man ein Gesetz als Rechtsadressat nicht strenger interpretiert als es ist spricht für dich für "selber schuld" ?
Bisher war es beivielen Behörden doch so, dass neben dem regelmäßigen Training und der Bestätigung des Vereins auch 4-5 Ergebnislisten vorgelegt werden mussten um auf lächerliche 4 Stück nach dem ersten Antrag erweitern zu können.
Das mag für viele nicht schwer sein, für andere stellte es eben eine lästige Hürde da. Wenn man jetzt aber regelmäßig dabei bleiben muss um seinen Bestand zu rechtfertigen, na gute Nacht...
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 12:46
von The_Governor
Maddin hat geschrieben:FFWGK hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Die vorgeschlagene Fassung zum Sportschützen muss fallen, da müssen wir jetzt gemeinsam alle Kräfte bündeln !
Die Bestimmung ist wahnsinnig kompliziert und praxis untauglich. Wo in den Erläuterungen bei anderen Themen von Verwaltungsvereinfachung gesprochen wird kommt es hier zu einer klaren Verkomplizierung. Und da das nichts fixes ist können wir das noch bekämpfen.
Die Sportschützendefinition ist lächerlich niedrig angesetzt:
- regelmäßiges Training (Vorsicht Falle! solange "regelmäßig" nicht definiert ist)
- mind 3 Bewerbe. Hier wäre auch eine Definition nicht schlecht. Bei 3 internationalen Bewerben nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Zwar zu erfüllen aber doch nicht mehr so nebenbei.
Solltest du die Definition eines Schießvereins meinem solltest du das
a) scheiben
b) nachdenken warum der Gestzgeber hier so streng ist.
Ich kenn allein in meinem Umfeld 3 Vereine die ausschließlich zu dem Zweck gegründet wurden um Anträge für die WBK Erweiterung zu unterstützen. Da sind "wir" vulgo ihr zum Teil selber schuld.
Btw: dass eine Vereinszwangsmitgiedschaft alle Instanzen übersteht würde ich nicht unterschreiben.
Weil man ein Gesetz als Rechtsadressat nicht strenger interpretiert als es ist spricht für dich für "selber schuld" ?
Bisher war es beivielen Behörden doch so, dass neben dem regelmäßigen Training und der Bestätigung des Vereins auch 4-5 Ergebnislisten vorgelegt werden mussten um auf lächerliche 4 Stück nach dem ersten Antrag erweitern zu können.
Das mag für viele nicht schwer sein, für andere stellte es eben eine lästige Hürde da. Wenn man jetzt aber regelmäßig dabei bleiben muss um seinen Bestand zu rechtfertigen, na gute Nacht...
Das verstehe ich auch nicht. Altbestand bleibt auf Dauer erhalten, aber neu erworbene Magazine müssen jährlich durch den Sportschützenstatus verlängert werden? Wie ergibt denn das einen Sinn? Wenn man ein Jahr mal aussetzt, muss man sie abgeben und kann sie ein Jahr später wieder kaufen, wenn man wieder aktiv ist?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 12:47
von yoda
@Promo
Wir sollten sämtliche Lücken unkommentiert stehen lassen und niemanden darauf hinweisen, die haben da nämlich einiges übersehen bzw. falsch formuliert.