Seite 29 von 30
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 31. Mär 2025, 14:18
von titan
Man muss aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es im WaffG den Tatbestand der Umgehungshandlung nicht gibt. Das Baurecht ist voll von "Umgehungshandlungen". Weiters gilt, keine Rechtsfolgen ohne Gesetzesverletzung.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 31. Mär 2025, 14:49
von Poirot
Snoop hat geschrieben: Fr 28. Mär 2025, 19:32
Umso verwunderlicher ist es, dass die BH nicht gleich sagt „geht nicht (mehr)“, sondern Dich zum Händler weiterschickt.
Den schwarzen Peter an die beliehenen Beamten weiterreichen nennt sich das

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 31. Mär 2025, 15:04
von Snoop
Poirot hat geschrieben: Mo 31. Mär 2025, 14:49
Snoop hat geschrieben: Fr 28. Mär 2025, 19:32
Umso verwunderlicher ist es, dass die BH nicht gleich sagt „geht nicht (mehr)“, sondern Dich zum Händler weiterschickt.
Den schwarzen Peter an die beliehenen Beamten weiterreichen nennt sich das
Du meinst, ob sich einer findet, der dann "Eisenstadt II"-mäßig verknackt werden kann? Pöhse.
Und ich hatte schon gehofft, es ist etwas Vernunft eingekehrt ...
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 31. Mär 2025, 17:25
von Promo
titan hat geschrieben: Mo 31. Mär 2025, 14:18
Man muss aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es im WaffG den Tatbestand der Umgehungshandlung nicht gibt. Das Baurecht ist voll von "Umgehungshandlungen". Weiters gilt, keine Rechtsfolgen ohne Gesetzesverletzung.
Eh nicht notwendig. Gibt ja § 50 Abs 1 Z 1 WaffG betreffend unbefugten Besitz Schusswaffen Kat.B.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 31. Mär 2025, 18:35
von Snoop
Promo hat geschrieben: Mo 31. Mär 2025, 17:25
titan hat geschrieben: Mo 31. Mär 2025, 14:18
Man muss aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es im WaffG den Tatbestand der Umgehungshandlung nicht gibt. Das Baurecht ist voll von "Umgehungshandlungen". Weiters gilt, keine Rechtsfolgen ohne Gesetzesverletzung.
Eh nicht notwendig. Gibt ja § 50 Abs 1 Z 1 WaffG betreffend unbefugten Besitz Schusswaffen Kat.B.
Das stimmt schon, dass § 50 Abs 1 Z 1 WaffG die Grundlage für die Bestrafung wäre.
Aber das setzt ja voraus, dass ich "unbefugt" eine (überzählige) "Schusswaffe" besitze und jetzt sagt halt keine Bestimmung des WaffG, dass ein nicht unter § 2 Abs 2 WaffG fallender Bestandteil (nicht gasdruckbelastetes Griffstück) zusammen mit einem gasdruckbelasteten Bestandteil (Verschluss) zusammen eine "Schusswaffe" bildet, wenn ich sie nicht zusammengebaut in meinem Besitz habe, sondern getrennt – man könnte ja auch meinen, dass § 23 Abs 3 WaffG ("doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt") genau diesen Fall vor Augen oder der Gesetzgeber eine solche Gleichstellung eben vergessen hat.
Und nachdem eine solche gesetzliche Anordnung fehlt, und ich den fehlenden Straftatbestand nicht mit Analogie begründen darf, ist das Argument, dass eine Bestrafung eine vorgeworfene "Umgehung" erfordert, nicht ganz von der Hand zu weisen.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Sa 26. Apr 2025, 10:03
von Maria
Weiss man schon etwas neues wie es nun mit Griffstücken aussieht oder weitergeht?
Alles etwas verwirrend wie soll man sich jetzt verhalten wenn man Griffstücke besitzt?
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Sa 26. Apr 2025, 11:42
von titan
Derzeit gibt es keine genauen Infos über das, was geplant ist.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Sa 26. Apr 2025, 11:49
von titan
Weiters hat das Urteil von Eisenstadt WS und Griffe nicht verboten, sondern klargestellt, dass eine falsche Registrierung von einer Pistole, die kein WS im eigentlichen Sinne sein kann (Griff mit Lauf, Verschluss extra), nicht zulässig ist.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 28. Apr 2025, 08:47
von Snoop
Ich glaube, das ist aber nicht die Aussage des LG Eisenstadt, sondern Dein fachkundiger Rückschluss daraus (basierend auf dem Waffenmodell), den ich zwar völlig teile, den aber das BMI im darauf folgenden Rundschreiben unzulässig zurechtbiegt.
Während das LG Eisenstadt ja nur zu einem konkreten SIG Sauer Modell etwas sagt, will das BMI ja entgegen seiner eigenen früheren Auffassung den bisher tolerierten Verkauf ganzer Schusswaffen in zerlegtem Zustand, wobei nur der Verschluss als Bestandteil registriert wird, wieder "abdrehen".
Und zurückkommend auf die Frage von @Maria:
- Die bisherige Praxis mancher Händler, komplette Waffen zerlegt als "Wechselsystem" zu verkaufen, ist nach dem Urteil des LG Eisenstadt nicht klar unzulässig, das sieht "nur" das BMI so. Praktisch halten sich aber alle mir bekannten Händler daran.
- Zur Frage, wie mit bei Schützen vorhandenen "Wechselsystemen" umzugehen ist, gibt es meines Wissens keine verlässlichen Aussagen. Persönlich halte ich die von einem Verband / diesem vorstehenden Rechtsanwalt ventilierte Variante des freiwilligen Abgebens solcher Griffstücke für viel zu radikal, bei einer Anschaffung vor dem "neuen" BMI-Rundschreiben (August 2024) hat man gute Argumente, nicht vorsätzlich gegen das WaffG verstoßen zu haben. Und es ist überhaupt nicht gesagt, dass das BMI mit seiner neuen, geänderten Auffassung überhaupt Recht hat (im Sinne von, ob das ein Gericht auch so beurteilen würde).
OT: Das BMI hat nicht immer recht. Das BMI sieht neuerdings auch das "Depot" als unzulässig, ich kenne einen konkreten Fall, in dem die Waffenbehörde wegen eines Überbestands, verursacht durch Depotwaffen, Strafanzeige gegen einen Schützen erstattet und die Staatsanwaltschaft postwendend das Verfahren eingestellt hat.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 28. Apr 2025, 09:00
von rider650
Maria hat geschrieben: Sa 26. Apr 2025, 10:03
Weiss man schon etwas neues wie es nun mit Griffstücken aussieht oder weitergeht?
Alles etwas verwirrend wie soll man sich jetzt verhalten wenn man Griffstücke besitzt?
Einige werden wohl in Panik alle Griffstücke zur Polizei bringen.
Einige werden wohl noch schnell welche kaufen.
Die meisten werden wohl nichts machen und eventuelle Gesetzesänderungen abwarten, und erst tätig werden sollten diese den Bestandsbesitzer dazu verpflichten oder motivieren.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 28. Apr 2025, 09:49
von Joewood
rider650 hat geschrieben: Mo 28. Apr 2025, 09:00
Einige werden wohl noch schnell welche kaufen.
Nachdem die Dinger nirgends registriert sind - why not? ich beobachte den markt aktuell nicht aber ich vermute, die werden aktuell unverhältnismäßig teuer sein; das einzige, was davon abhalten könnte
rider650 hat geschrieben: Mo 28. Apr 2025, 09:00
Die meisten werden wohl nichts machen und eventuelle Gesetzesänderungen abwarten, und erst tätig werden sollten diese den Bestandsbesitzer dazu verpflichten oder motivieren.
IMHO die einzig sinnvolle Lösung, wenn man nicht explizit einkaufen gehen will, um "Altbestand" zu schaffen...
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 28. Apr 2025, 12:04
von befluegeltkostbarer
Die Frage ist auch ob das leere oder das volle Griffstück schon betroffen ist, ich hab jetzt mal von beidem etwas Altbestand angeschafft
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 28. Apr 2025, 14:32
von Maria
Das BMI hat nicht immer recht. Das BMI sieht neuerdings auch das "Depot" als unzulässig, ich kenne einen konkreten Fall, in dem die Waffenbehörde wegen eines Überbestands, verursacht durch Depotwaffen, Strafanzeige gegen einen Schützen erstattet und die Staatsanwaltschaft postwendend das Verfahren eingestellt hat.
Da bekommt man ja angst wenn man etwas mehr Munition hat, ist zwar bei der Behörde bekannt gegeben also bis 10.000 Schuss dennoch ist man verwirrt wegen all dem das trotzdem was wehre..
Darf man den überhaupt noch Griffstücke zu hause haben oder ist das auch schon gefährlich?, natürlich getrennt vom Rest der Waffe.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 28. Apr 2025, 20:16
von Exitus
Maria hat geschrieben: Mo 28. Apr 2025, 14:32
[ist zwar bei der Behörde bekannt gegeben also bis 10.000 Schuss
AB 10.000 Schuss ist der Behörde zu melden.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 28. Apr 2025, 20:19
von Glock1768
Nein, ab bzw bei 5000 Schuss ist eine Meldung an die Behörde zu machen … nicht erst ab 10.000 Schuss
Und es ist auch nicht „bis“ 10.000 Schuss … ab 5000 Schuss Munition ist der Behörde EINMALIG die grosse Menge Munition zu melden … es gibt hier keine erneute Meldung bei je der doppelten Menge an Munition … dies gilt nur bei Schusswaffen!!!