Ich habe gestern eine Antwort erhalten, mit der ich eigentlich überhaupt nicht mehr gerechnet habe:
Sehr geehrter Herr .......,
vielen Dank für Ihre E-Mail vorn 1. Dezember an mehrere Mitglieder der Europäischen
Kommission und Präsident Juncker, der mich gebeten hat, Ihnen in seinem Namen zu
antworten. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort auf Ihre E-Mail.
Was die von der Europäischen Kommission im November 2015 vorgeschlagene
Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie angeht, so ist es unser Ziel, das richtige Verhältnis
zwischen dem Waffenbesitz und der Sicherheit der EU-Bürger angesichts der Tatsache zu
finden, dass mehrere Millionen EU-Bürger - als Jäger, Sportschützen oder Sammler -
Waffen besitzen und benutzen, ohne ein Sicherheitsrisiko darzustellen.
Eines der Ziele des Vorschlags ist es, Lücken in der geltenden Gesetzgebung zu schließen,
die auf der Grundlage der Schlussfolgerungen einer Studie 1 festgestellt wurden, die die
Europäische Kommission vor kurzem durchgeführt hat und in der alle Vorschriften der
Feuerwaffenrichtlinie bewertet wurden. Wie aus der Studie hervorgeht, gibt es tatsächlich
konkrete Schlupflöcher in den Rechtsvorschriften für Feuerwaffen, die dazu führten, dass
Schusswaffen für Straftaten eingesetzt wurden. Überdies wird in der Studie betont, dass in
bestimmten Mitgliedstaaten sogar Straftaten mit legalen Waffen verübt werden. Zwischen
Mitte der 1990er-Jahre und 2014 wurden in der EU schätzungsweise fast eine halbe Million
Feuerwaffen als abhandengekommen oder gestohlen verzeichnet, die höchstwahrscheinlich
Kriminellen in die Hände gefallen sind. Außerdem wurden in Europa in den vergangenen
Jahren mehrere Massaker mit in rechtmäßigem Besitz befindlichen Feuerwaffen angerichtet,
vor allem mit halbautomatischen Waffen.
Die Erörterungen mit dem Rat der EU (also mit Vertretern der Mitgliedstaaten) bewegen sich
in die richtige Richtung und sollten eine Lösung für eine Reihe von Fragen ermöglichen.
Dazu gehören der Typ der Feuerwaffenkategorien, die verboten werden sollen, und die
Möglichkeit, dass Einzelpersonen Feuerwaffen, die in Zukunft möglicherweise verboten
werden, behalten dürfen. Die Erörterungen mit dem Europäischen Parlament dauern an.
Abschließend weise ich darauf hin, dass wir uns des Problems des illegalen Handels mit
Feuerwaffen bewusst sind. Die zum Besitz und Erwerb von Waffen durch Zivilpersonen
vorgeschlagenen Maßnahmen allein reichen für eine umfassende Antwort auf die heutigen
Herausforderungen im Bereich der Sicherheit keineswegs aus. Während für die Bekämpfung
des illegalen Waffenhandels hauptsächlich die Einzelstaaten zuständig sind, bedarf es
angesichts der eindeutig grenzüberschreitenden Dimension einer stärkeren Koordinierung der
Polizei und der Nachrichtendienste sowie strengerer Einfuhrkontrollen, um gegen den
illegalen Waffenhandel vorzugehen und Kontrollen an den EU-Außengrenzen zu verschärfen.
Zu diesem Zweck kündigte die Kommission am 2. Dezember außerdem einen Aktionsplan
zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels an.
Mit freundlichen Grüßen
Alain Alexis
Referatsleiter
1 [url]http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/8385?locale=de
[/url]
Das unter 1 referenzierte Dokument scheint ja das Dokument zu sein, das in der Argumentation der EC als Grund dafür herhalten muss, dass die Firearms Directive so hirnrissig verschärft werden soll, dass eben dieser Evaluation Report der Grund für die Verschärfungen sein soll und nicht billiger Aktionismus aufgrund der Anschläge in FR und BE.
Ich habe diesen Report zum ersten Mal zu Gesicht bekommen und mehr gründlich überflogen anstatt in Ruhe gelesen, was jedoch sofort ins Auge sticht (zuindest in meins) ist, dass dieser Evaluation Report eine offenbar vollkommen andere Zielsetzung hat, als seitens EU-Kommission beteuert wird, es geht nämlich hauptsächlich um den Abbau verwaltungstechnischer Hindernisse und eine genauere Definition von Begriffen, von den jetzt geplanten Verschärfungen konnte ich darin nichts finden.
So wird zB auf Seite 76 darauf hingewiesen, dass HA sowohl Zivilwaffen als auch Kriegsmaterial sein können und daher ein und derselbe HA durch die Firearms Directive und gleichzeitig durch die Military List erfasst wird. Der Evaluation Report fordert daher, dass in einer Überarbeitung der Firearms Directive klargestellt wird, welche Behörde oder Institution mit der Einstufung "zivil oder militärisch" betraut werden soll und welche Kriterien bei der Einstufung maßgeblich sein sollen, entweder die technischen Daten oder die Nutzung durch den End User. Von einem "weils so ausschaut wie was anderes" ist hier überhaupt nicht die Rede.
Seite 56 und 57 behandeln den "good reason for ownership" als auch die "periodical checks", in 22 Mitgliedsstaaten begründet "self defence" das Recht eine Waffe(n) zu besitzen, es wird sogar die österreichische Praxis, dass eine WBK kein Ablaufdatum hat und dafür alle 5 Jahre kontrolliert wird, erwähnt. Bis auf Rumänien, Frankreich und Belgien halten alle Mitgliedsstaaten die derzeitigen Regelungen vollkommen ausreichend.
Auf Seite 95 wird die Empfehlung ausgesprochen, dass der auf Seite 76 erwähnte Mißstand beseitigt wird; dass B7 zu A7 verschoben werden soll wird überhaupt nicht erwähnt. Was auf Seite 96/97 erwähnt wird ist, dass es für HA's, die einfach auf Full Auto umgebaut werden könnten, eine Untersuchung geben soll, wie groß die Gefährdung durch diese HA's sein könnte.....ich denke, diese Untersuchung gibts bis heute nicht.
Unterm Strich, wie gewohnt, die Schlipsträger belügen uns von vorn bis hinten und hoffen, dass wir die Lügen nicht entdecken, und sollten wir sie entdecken, zu faul oder zu ängstlich sind uns dagegen zu wehren. Ich hab keine der gewollten Verschärfungen in diesem Evaluation Report gefunden.