Seite 30 von 30
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mo 28. Apr 2025, 20:24
von Exitus
Glock1768 hat geschrieben: Mo 28. Apr 2025, 20:19
Nein, ab bzw bei 5000 Schuss ist eine Meldung an die Behörde zu machen … nicht erst ab 10.000 Schuss
Und es ist auch nicht „bis“ 10.000 Schuss … ab 5000 Schuss Munition ist der Behörde EINMALIG die grosse Menge Munition zu melden … es gibt hier keine erneute Meldung bei je der doppelten Menge an Munition … dies gilt nur bei Schusswaffen!!!
Hast Recht, mein Fehler.
Hatte eine falsche Zahl im Kopf.
Danke für die Korrektur
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 1. Mai 2025, 09:42
von Maria
… dies gilt nur bei Schusswaffen!!!
Wie ist es mit Lang Waffen? welche Anzahl ist da erlaubt als Sportschütze? gibt es da auch regeln?
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 1. Mai 2025, 09:50
von AUG-andy
Maria hat geschrieben: Do 1. Mai 2025, 09:42
… dies gilt nur bei Schusswaffen!!!
Wie ist es mit Lang Waffen? welche Anzahl ist da erlaubt als Sportschütze? gibt es da auch regeln?
Eine Langwaffe ist auch eine "Schusswaffe" !!!
Bei mehr als 20 Stück im räumlichen Nahverhältnis ist eine Meldung an die Behörde zu machen. Aufgeteilt auf mehrere Adressen, sofern nicht im selben Haus, ist allerdings möglich ohne Meldung.
7. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schußwaffen
§ 41.
(1)Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
(2)Sofern die gemäß Abs. 1 bekanntgegebenen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf die Zahl der verwahrten Waffen oder die Menge der verwahrten Munition nicht ausreichen, hat die Behörde die notwendigen Ergänzungen mit Bescheid vorzuschreiben. Hierbei ist eine angemessene Frist vorzusehen, innerhalb der die Sicherungsmaßnahmen zu verwirklichen sind.
(3)Werden die gemäß Abs. 2 vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen nicht fristgerecht gesetzt oder erhält die Behörde nicht Zutritt zum Verwahrungsort, so kann sie nach den Umständen des Einzelfalles mit Ersatzvornahmen vorgehen, eine Überprüfung gemäß § 25 Abs. 2 vornehmen oder dem Betroffenen mit Bescheid die Verwahrung von 20 oder mehr Schußwaffen oder von Munition in großem Umfang an dieser Örtlichkeit untersagen; einer Beschwerde gegen einen solchen Bescheid kommt keine aufschiebende Wirkung zu.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 1. Mai 2025, 21:23
von DumbDummy
AUG-andy hat geschrieben: Do 1. Mai 2025, 09:50
Bei mehr als 20 Stück im räumlichen Nahverhältnis ist eine Meldung an die Behörde zu machen.
Eine Meldung an die Behörde ist auch schon bei 20 erforderlich - nicht erst bei mehr als 20.