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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Do 14. Jul 2016, 18:13
von BigBen
Soweit ich verstanden habe geht es um Magazine mit mehr als 21 Schuss, aber Ausnahmen für Sportschützen sind vorgesehen? Ist das so korrekt?

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Do 14. Jul 2016, 18:22
von DerWolf
BigBen hat geschrieben:Soweit ich verstanden habe geht es um Magazine mit mehr als 21 Schuss, aber Ausnahmen für Sportschützen sind vorgesehen? Ist das so korrekt?


Ich werde mich hüten auch nur irgendwelche Mag-Ausnahmen für Sportschützen in Anspruch zu nehmen. Das klingt nach Magazin-ZWR (also ZMR) durch die Hintertür als freiwillige Registrierung.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Do 14. Jul 2016, 18:26
von waldemar
"Also, nearly half a million firearms inside the EU have been registered as lost or stolen from the mid-1990s to 2014, and which remain unaccounted for."

LOL - das sind wohl die Überbleibsel von den Jugoslawienkriegen.
Zum Glück haben die Armeen der Balkanstaaten ja jetzt ein Waffenverbot, damit sowas nie wieder passiert. :headslap:

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Do 14. Jul 2016, 18:39
von BigBen
DerWolf hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Soweit ich verstanden habe geht es um Magazine mit mehr als 21 Schuss, aber Ausnahmen für Sportschützen sind vorgesehen? Ist das so korrekt?


Ich werde mich hüten auch nur irgendwelche Mag-Ausnahmen für Sportschützen in Anspruch zu nehmen. Das klingt nach Magazin-ZWR (also ZMR) durch die Hintertür als freiwillige Registrierung.


Was du da schreibst macht überhaupt keinen Sinn. Natürlich ist JEDE Verschärfung abzulehnen und vehement legal zu bekämpfen. Aber wenn so eine Verschärfung wirklich in Kraft treten SOLLTE, dann soll ich die Ausnahmen nicht in Anspruch nehmen? Warum nicht? Magazine registrieren kann niemand ernsthaft in Erwägung ziehen, die Plastikdinger haben ja nichtmal eine Seriennummer.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Do 14. Jul 2016, 18:58
von DerWolf
BigBen hat geschrieben:
DerWolf hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Soweit ich verstanden habe geht es um Magazine mit mehr als 21 Schuss, aber Ausnahmen für Sportschützen sind vorgesehen? Ist das so korrekt?


Ich werde mich hüten auch nur irgendwelche Mag-Ausnahmen für Sportschützen in Anspruch zu nehmen. Das klingt nach Magazin-ZWR (also ZMR) durch die Hintertür als freiwillige Registrierung.


Was du da schreibst macht überhaupt keinen Sinn. Natürlich ist JEDE Verschärfung abzulehnen und vehement legal zu bekämpfen. Aber wenn so eine Verschärfung wirklich in Kraft treten SOLLTE, dann soll ich die Ausnahmen nicht in Anspruch nehmen? Warum nicht? Magazine registrieren kann niemand ernsthaft in Erwägung ziehen, die Plastikdinger haben ja nichtmal eine Seriennummer.


z.B. Eintrag: Person X besitzt Kat. A Magazine für Schusswaffe Y.
Fünf Jahre später wird die Firearms Directive neu überarbeitet und die Ausnahmeregelung fällt weg.
In der Zwischenzeit fand eine Verlässlichkeitskrontrolle statt, bei der die Herren Wachtmeister vier, fünf (wieviele Mags auch immer) bei dir gesehen haben - hast ja nichts zu verstecken und eine Ausnahmebewilligung als Sportschütze.
Überarbeitete Firearms Directive wird umgesetzt.
Brief trudelt ein von der nächstbesten BH mit der Aufforderung die verbotenen "Waffenteile" innerhalb von 14 Tagen zwecks Vernichtung abzugeben.

Bedenkt man, dass der Text, den der Rat abgenickt hat, den Entzug der WBK samt Konfiszierung aller Schusswaffen - falls Kat.A Mags bei einem gefunden werden - beinhaltet, ist dieses Szenario alles andere als unwahrscheinlich.

Meine genauen Worte waren: "Ich werde mich hüten..." Du kannst das ja handhaben, wie es dir gefällt.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Do 14. Jul 2016, 19:27
von d-s
Well, generally, you have to distinguish the stuff you own and the stuff you have on lease (=the one government knows about).
It's fine to register few magazines so that you can use them on shooting range till confiscation comes. As long as you have reserves.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Do 14. Jul 2016, 19:38
von DerDaniel
BigBen hat geschrieben:Magazine registrieren kann niemand ernsthaft in Erwägung ziehen, die Plastikdinger haben ja nichtmal eine Seriennummer.

Darfst du Waffen besitzen, die nicht eindeutig identifizierbar (aka Seriennummer) sind? Nein, ist per Gesetz vorgeschrieben. Wo soll also das Problem sein? Zukünftig müssen auch einfach die Mags eindeutig identifizierbar sein laut Gesetz, was dann die Hersteller und Besitzer daraus machen ist deren Problem... ;)

PS: Dass das Einführen so einer Vorschrift sogar vorteilhaft ist, da plötzlich ganz viele ganz viel Geld zur Nachkennzeichnung ausgeben müssen, oder über Nacht zu Kriminellen werden, ist sicherlich nur zufälliges Beiwerk... :whistle:

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Do 14. Jul 2016, 19:39
von Incite
BigBen hat geschrieben:Soweit ich verstanden habe geht es um Magazine mit mehr als 21 Schuss, aber Ausnahmen für Sportschützen sind vorgesehen? Ist das so korrekt?


Imco meinst du? Dann ja. Der Rat hat halt in seiner Version für Langwaffen 10 Schuss drinnen.

Sprich im schlimmsten Fall des Trialog trifft das dann alles über 10 Schuss: 15, 20, 25, 30 und größer die vielleicht behalten werden dürfen oder auch nicht.

Wenn das käme wär das richtig schlecht. Ein HA in z.B. 9mm mit nur 10 Schuss Mags :?

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Do 14. Jul 2016, 20:04
von hasgunz
BigBen hat geschrieben:Soweit ich verstanden habe geht es um Magazine mit mehr als 21 Schuss, aber Ausnahmen für Sportschützen sind vorgesehen? Ist das so korrekt?

Was ich nicht ganz verstehe ist, was mit den aber Millionen "high capacity" Magazinen passieren soll, die sich bereits im Umlauf befinden?
Sind die dann illegal besessenes Kriegsmaterial ab Tag X?
Das wäre ja dann noch schlimmer als die "Novellierung" der Deko-Vorschriften, die alle Älteren wieder "reaktivierte"...

LG

PS: es gibt auch Leute die sich Dekowaffen kaufen und dazu 10+ Magazine, weil die Dinger so billig sind

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Do 14. Jul 2016, 20:14
von dLTdT
Das könnte ja niemand kontrollieren, hat man daheim halt ein Mag rumliegen, wer soll das wissen? Oder rennt dann auf den Ständen die Stasi rum und hält nachschau? :tipphead:

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Do 14. Jul 2016, 20:26
von hasgunz
dLTdT hat geschrieben:Das könnte ja niemand kontrollieren, hat man daheim halt ein Mag rumliegen, wer soll das wissen? Oder rennt dann auf den Ständen die Stasi rum und hält nachschau? :tipphead:

Eben, die Dinger lösen sich nicht in Luft auf, außer man ist so g´scheit wie diese junge Aktivistin:
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=Mxtu228bYFw[/youtube]
Bei 02:50

LG

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Do 14. Jul 2016, 21:37
von Incite
danke für das Video. Ich habe schon lange nicht mehr so herzhaft gelacht

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Do 14. Jul 2016, 22:26
von eXistenZ
Damit hier keine Missverständnisse aufkommen:
Die Dame ist Abgeordnete im Repräsentantenhaus und kein besachwalteter Mitmensch mit diagnostizierter ausgeprägter Intelligenzschwäche.

In Luft lösen sich die Dinger nicht auf, die wird man wohl (bevor sie illegal werden) bei der Polizei abgeben dürfen.
Vielleicht darf man auch Begrenzer verwenden, würde mich aber irgendwie überraschen.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 15. Jul 2016, 00:10
von d-s
There's a possibility that 20-round limit on magazines was changed to requirement that you can buy magazines only if you own legal firearm accepting such magazine.
It's not guaranteed information but MEP who's in IMCO indicated that.
We should know on Friday.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 15. Jul 2016, 07:02
von rubylaser694
DerDaniel hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Magazine registrieren kann niemand ernsthaft in Erwägung ziehen, die Plastikdinger haben ja nichtmal eine Seriennummer.

Darfst du Waffen besitzen, die nicht eindeutig identifizierbar (aka Seriennummer) sind? Nein, ist per Gesetz vorgeschrieben. Wo soll also das Problem sein? Zukünftig müssen auch einfach die Mags eindeutig identifizierbar sein laut Gesetz, was dann die Hersteller und Besitzer daraus machen ist deren Problem... ;)

PS: Dass das Einführen so einer Vorschrift sogar vorteilhaft ist, da plötzlich ganz viele ganz viel Geld zur Nachkennzeichnung ausgeben müssen, oder über Nacht zu Kriminellen werden, ist sicherlich nur zufälliges Beiwerk... :whistle:

Das ist so nicht ganz richtig, eine eindeutige Nummer braucht die Waffe bei der Registrierung nicht unbedingt...
Auf meiner Schusswaffe befindet sich keine Herstellungsnummer
und auch keine Beschuss Nummer. Wie erfolgt die Registrierung?
Als Herstellungsnummer wäre „0000“ bei der Registrierung
anzugeben.

Seite 10
http://www.ljv.at/ZWRB.pdf