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Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Do 2. Jan 2020, 12:48
von Parallaxe
Es wird wohl eher bedeuten, dass der Schießstand gewissen Anforderungen genügt - aber damit ist nichts über die Personen gesagt, die dort schießen.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Do 2. Jan 2020, 12:57
von Balistix
Parallaxe hat geschrieben: Do 2. Jan 2020, 12:48 Es wird wohl eher bedeuten, dass der Schießstand gewissen Anforderungen genügt - aber damit ist nichts über die Personen gesagt, die dort schießen.
Hüstel... §14 WaffG...

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Do 2. Jan 2020, 13:14
von Parallaxe
Oha...!

Danke für den Hinweis. Erstaunlich.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Do 2. Jan 2020, 16:07
von burggraben
Balistix hat geschrieben: Do 2. Jan 2020, 12:57
Parallaxe hat geschrieben: Do 2. Jan 2020, 12:48 Es wird wohl eher bedeuten, dass der Schießstand gewissen Anforderungen genügt - aber damit ist nichts über die Personen gesagt, die dort schießen.
Hüstel... §14 WaffG...
Genau das mein ich. Ich find halt grad die Möglichkeit interessant die §14 Ausnahme in einem 100% privaten Schießstand, quasi "in den eigenen 4 Wänden" nutzen zu können. Für die meisten unter uns leider eine rein theoretische Möglichkeit. Außerdem war (zumindest für mich) irgendwie immer nicht genau definiert welche "behördliche Genehigung" nötig ist. Nur baurechtlich, oder sonst auch noch was, etc

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Sa 4. Jan 2020, 12:02
von burggraben
woolf hat geschrieben: Do 2. Jan 2020, 18:50 Im Runderlass ist das kurz erklärt: es gibt keine speziellen Vorschriften für Schießstätte, also nicht im waffenrechtlichen Sinne. Es werden daher eine Reihe von anderen behördlichen Genehmigungen genannt: Betriebsanlagengenehmigung bei gewerblichem Betrieb, Schießstätten des Heeres, der Polizei usw., Schießbuden lt. Veranstaltungsgesetz und das wichtigste: baupolizeiliches Verfahren für sonstige Schießstätten.

Wobei jede dieser Genehmigungen nach sich zieht, dass die Schießstätte als behördlich genehmigt lt. WaffG anzusehen ist.
Danke woolf, sehr hilfreich.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Sa 4. Jan 2020, 20:15
von DonPapa
Hallo, vielleicht hilft euch das weiter !

Schießstätten
§ 14. Für die Benützung von Schusswaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schusswaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
1. Begriff: behördlich genehmigte Schießstätten:
Derzeit fehlen spezielle gesetzliche Regelungen über den Betrieb von Schießstätten. Als behördlich genehmigte Schießstätten können angesehen werden:
a) Schießstätten, die zur Erprobung von Schusswaffen im Rahmen gewerblicher
Tätigkeiten bestimmt sind;
b) Schießstätten, deren Betrieb als sogenannte "Schießbuden" nach den das Veranstaltungswesen regelnden Landesgesetzen zulässig ist;
c) Schießstätten des Bundesheeres, der Landespolizeidirektionen, der Zollwache, der Justizwache und der Beschussämter;
d) sonstige Schießstätten, deren Benützung aufgrund eines baupolizeilichen Verfahrens bewilligt worden ist.
Auf behördlich genehmigten Schießstätten ist, unbeschadet der für die einzelnen Schießstätten allenfalls geltenden Schießbetriebsverordnungen, die Benützung aller Arten von Schusswaffen jedermann (ausgenommen Personen, gegen die ein Waffenverbot nach § 12 oder § 13 erlassen worden ist) ohne altersmäßige Beschränkung erlaubt.

Ein privater Schießstand fällt unter sonstige Schießstätten. Dieser ist baupolizeilich genehmigt. Und die Baupolizei I. Instanz (Gemeinde) genehmigt das ganze nur, wenn ein SSV für die "Sicherheit" gerade steht.

Der Schießstand hat je nach Anforderung schonEinschränkungen. Mein Stand ist nur für Kurzwaffen und Langwaffen im Pistolenkaliber zugelassen.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Sa 4. Jan 2020, 21:02
von Alaskan454
DonPapa hat geschrieben: Sa 4. Jan 2020, 20:15
Mein Stand ist nur für Kurzwaffen und Langwaffen im Pistolenkaliber zugelassen.
Das nur ist super Don Papa. Ich bewundere dich für deinen Ehrgeiz und mit wie viel Liebe zum Detail du das durchgezogen hast. Respekt

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Sa 4. Jan 2020, 21:47
von DonPapa
Alaskan454 hat geschrieben: Sa 4. Jan 2020, 21:02
DonPapa hat geschrieben: Sa 4. Jan 2020, 20:15
Mein Stand ist nur für Kurzwaffen und Langwaffen im Pistolenkaliber zugelassen.
Das nur ist super Don Papa. Ich bewundere dich für deinen Ehrgeiz und mit wie viel Liebe zum Detail du das durchgezogen hast. Respekt
Ohne Liebe zum Detail und sich sachkundig zu machen geht das nicht. Da fällst 100% auf die Nase. Es war auch nicht ganz einfach.

In der neu S1240 steht jetzt, dass das "Pulverkehren" verboten ist. Es geht nur mehr mit Ex-Staubsauger. Ebenfalls, dass für jeden Schützen eine Ersteinweisung zu machen ist und das nachweislich.

Aufgrund meiner Vorgeschichte mit gewissen Vereinen(eh schon wissen) , lass ich mich auf keinerlei ungesetzliche Dinge ein. Und man schläft auch besser.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: So 5. Jan 2020, 10:39
von burggraben
Wie warm das eigentlich bei dir mit den Nachbarn und Lärm DonPapa? Grundsätzlich mal ein Gutachten vom SV über den zu erwartenden Lärm nötig nehm ich mal an?

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: So 5. Jan 2020, 13:14
von DonPapa
burggraben hat geschrieben: So 5. Jan 2020, 10:39 Wie warm das eigentlich bei dir mit den Nachbarn und Lärm DonPapa? Grundsätzlich mal ein Gutachten vom SV über den zu erwartenden Lärm nötig nehm ich mal an?
Grundsätzlich war ds bei mir folgendermaßen:

Ich hab mit den Nachbarn geredet, was ich machen will und auch gleich gesagt, dass ich alles daran setze damit es zu keiner Lärmbelästigung kommen wird. Im Zuge des Baues haben wir immer wieder Versuche gemacht und gemessen und vor den Versuchen den am nähesten Nachbarn informiert, ob er was hört. Während eines solchen Versuchs hat der SSV auch mit zwei meiner Nachbarn geredet. Ich hab mir ein Lärmmeßgerät gekauft. Ich bin weit unter der vorgeschriebenen Lärmgrenze.

Das ist auch einer der Punkte, welche die Gemeinde genau anschaut. Schutz der Nachbarn bezüglich Lärm, Geruch und natürlich das
Baupolizeiliche sowie der Flächenwidmungsplan. In einem Wohngebiet geht gar nix. Bei uns Dorfgebiet ist OK. Die Gemeinde schließt sich auch mit dem Land kurz. Alles was den Schießstand betrifft muß ein Gutachten eines SSV vorgelegt werden.

Mein Stand ist so gut gedämmt, dass bei der Bauverhandlung von den 6 Nachbarn innerhalb der 30m Zone kein einziger erschienen ist.
Die hören einfach nichts. Und das ist das wichtigste, worauf man achten muß.
Ich möchte es selbst auch nicht, wenn ich im Garten sitze und es dauernd knallt. Andererseits sind meine Nachbarn auch keine Querulanten , die sich über alles aufregen.

Es steht jedem frei, sich den Stand anzuschauen.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: So 5. Jan 2020, 13:45
von Alaskan454
DonPapa hat geschrieben: So 5. Jan 2020, 13:14
Andererseits sind meine Nachbarn auch keine Querulanten , die sich über alles aufregen.
.....und 3 Mal pro Woche bei dir zum Training :mrgreen:

Hat dich noch keiner gefragt ob er nicht schiessen kommen dürfte?
Mfg

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: So 5. Jan 2020, 13:58
von DonPapa
Alaskan454 hat geschrieben: So 5. Jan 2020, 13:45
DonPapa hat geschrieben: So 5. Jan 2020, 13:14
Andererseits sind meine Nachbarn auch keine Querulanten , die sich über alles aufregen.
.....und 3 Mal pro Woche bei dir zum Training :mrgreen:

Hat dich noch keiner gefragt ob er nicht schiessen kommen dürfte?
Mfg
Nein, da liegst ganz falsch ! Es hat nur einer eine Waffe und der will gar nicht schießen. Ich glaub, der holt sich alle 5 Jahre irgendwo den erforderlichen Stempel und das war es.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Fr 10. Jan 2020, 13:04
von burggraben
DonPapa hat geschrieben: So 5. Jan 2020, 13:14 innerhalb der 30m Zone
Wieso 30m? Ist das irgendeine Vorschrift?

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Fr 10. Jan 2020, 13:40
von DonPapa
burggraben hat geschrieben: Fr 10. Jan 2020, 13:04
DonPapa hat geschrieben: So 5. Jan 2020, 13:14 innerhalb der 30m Zone
Wieso 30m? Ist das irgendeine Vorschrift?
Ja - das bezieht sich nicht auf das Gebäude, sondern auf das Grundstück wo der Schießstand steht.