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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 11:41
von oJo
gewo hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 11:10
Alaskan454 hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 10:24
johro hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 10:17
Bei wem hast du die hinterlegt?
wer im Raum Wien hat so ein Depot wo man die Waffe hingeben kann? w
ird die dann aus dem Register ausgetragen?
Fast jeder Händler/Büchser macht das und offiziell überlässt du die Waffe dem Händler der sie dann auf sich meldet und bei dir wird sie ausgetragen.
Die Gebühren hierfür sind aber sehr unterschiedlich wobei ich keinen wüsste der das günstiger wie der Gewo macht.
waffendepot KURZWAFFE
waffenwert bis € 500,-
kostet bei uns € 1,50 im monat
die ersten drei monate sind gratis
theoretisch gibts an aufschlag von einem euro oder so fuer einen hoeheren waffenwert
hab ich aber noch nie verrechnet
da muss mich mal schon wer sehr aergern dass ich das mach
depot LANGWAFFE mach ich sehr sehr ungern und nur unter anwendung freundlichen nachdrucks durch den kunden
zb. unter verweis auf die unfassbare hoehe der bisherigen umsaetze sowie
der andwerweitig nicht zu loesenden zwangslage und der
mehrfachen und glaubwuerdigen versicherung dass ich nicht nur der netteste sondern auch der kompetenteste waffenheini zwischen grosspetersdorf und schaasklappersdorf bin
was halt dazu kommt sind die meldungen im ZWR fuer den besitzwechsel
laut liste schon lange € 12,-
ich verlang aber eigentlich immer noch die selben € 11,- wie in den letzten 5 jahren ...
Ich hab dein Geschäft zwar noch nie nutzen dürfen, aber darf ich an dieser Stelle erwähnen, dass du echt einer der korrektesten und kommotesten Händler da draußen bist? Nicht nur Waffenhändler, sondern im Allgemeinen

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 12:13
von gewo
oJo hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 11:41
Ich hab dein Geschäft zwar noch nie nutzen dürfen, aber darf ich an dieser Stelle erwähnen, dass du echt einer der korrektesten und kommotesten Händler da draußen bist? Nicht nur Waffenhändler, sondern im Allgemeinen
dh heist du willst a langwaffe auf depot geben ?

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 12:34
von oJo
gewo hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 12:13
oJo hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 11:41
Ich hab dein Geschäft zwar noch nie nutzen dürfen, aber darf ich an dieser Stelle erwähnen, dass du echt einer der korrektesten und kommotesten Händler da draußen bist? Nicht nur Waffenhändler, sondern im Allgemeinen
dh heist du willst a langwaffe auf depot geben ?
Haha nein, ich denke nicht dass es mich in näherer Zeit zu dir verschlägt, es ist mir bei dem Post nur wiedermal aufgefallen und wollte es lobend hervorheben.
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Verfasst: Di 1. Jun 2021, 19:43
von Promo
gewo hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 11:10
theoretisch gibts an aufschlag von einem euro oder so fuer einen hoeheren waffenwert
hab ich aber noch nie verrechnet
da muss mich mal schon wer sehr aergern dass ich das mach
Nur ein Euro Ärgernisaufschlag, da kommt man ja fast in Versuchung ...

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 19:49
von 5komma45x39
Weiß vielleicht jemand wie lange es so im Schnitt dauert bis nach der Meldung der Überlassung der Platz auf Kat B frei wird? Ich habe gestern eine Überlassung der zuständigen Behörde (WR Neustadt) gemeldet. Die haben mein Mail an die Polizei weitergeleitet und mich ins CC gesetzt. Somit denke ich ist meine Pflicht getan

ich habe nämlich mein neues Schmuckstück erst angezahlt und warte wie auf Nadeln sitzend auf den freien Platz um sie vollständig abzuzahlen und mitzunehmen

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 20:10
von hobbycaptain
5komma45x39 hat geschrieben: Fr 18. Feb 2022, 19:49
Weiß vielleicht jemand wie lange es so im Schnitt dauert bis nach der Meldung der Überlassung der Platz auf Kat B frei wird? Ich habe gestern eine Überlassung der zuständigen Behörde (WR Neustadt) gemeldet. Die haben mein Mail an die Polizei weitergeleitet und mich ins CC gesetzt. Somit denke ich ist meine Pflicht getan

ich habe nämlich mein neues Schmuckstück erst angezahlt und warte wie auf Nadeln sitzend auf den freien Platz um sie vollständig abzuzahlen und mitzunehmen
Meine Glaskugel sagt, der Sachbearbeiter wird das nächste Woche irgendwann zw. Mo und Fr erledigen. Wenn nicht, dann übernächste Woche

.
oder es passiert erst, wenn der Käufer die Meldung macht, also innerhalb der nächsten 6 Wochen.
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 20:15
von 5komma45x39
hobbycaptain hat geschrieben: Fr 18. Feb 2022, 20:10
5komma45x39 hat geschrieben: Fr 18. Feb 2022, 19:49
Weiß vielleicht jemand wie lange es so im Schnitt dauert bis nach der Meldung der Überlassung der Platz auf Kat B frei wird? Ich habe gestern eine Überlassung der zuständigen Behörde (WR Neustadt) gemeldet. Die haben mein Mail an die Polizei weitergeleitet und mich ins CC gesetzt. Somit denke ich ist meine Pflicht getan

ich habe nämlich mein neues Schmuckstück erst angezahlt und warte wie auf Nadeln sitzend auf den freien Platz um sie vollständig abzuzahlen und mitzunehmen
Meine Glaskugel sagt, der Sachbearbeiter wird das nächste Woche irgendwann zw. Mo und Fr erledigen. Wenn nicht, dann übernächste Woche

.
Alles klar, danke für die schnelle Antwort! Dann muss ich mich noch 1 Woche mit der Sortierung meiner Wiederladeausrüstung und Reinigung meiner Ordonanzler usw ablenken

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 21:12
von AUG-andy
5komma45x39 hat geschrieben: Fr 18. Feb 2022, 19:49
Weiß vielleicht jemand wie lange es so im Schnitt dauert bis nach der Meldung der Überlassung der Platz auf Kat B frei wird? Ich habe gestern eine Überlassung der zuständigen Behörde (WR Neustadt) gemeldet. Die haben mein Mail an die Polizei weitergeleitet und mich ins CC gesetzt. Somit denke ich ist meine Pflicht getan

ich habe nämlich mein neues Schmuckstück erst angezahlt und warte wie auf Nadeln sitzend auf den freien Platz um sie vollständig abzuzahlen und mitzunehmen
Der Matrose liegt wie immer falsch.
Du kannst am nächsten Tag kaufen gehen.
Auch wenn das Schriftstück noch mit der Post unterwegs ist, oder der Verkauf noch nicht bearbeitet ist. Das Datum ist ausschlaggebend. War bis jetzt kein Problem wenn ich nach 2 Tagen wieder was gekauft habe.
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 21:46
von hobbycaptain
AUG-andy hat geschrieben: Fr 18. Feb 2022, 21:12
5komma45x39 hat geschrieben: Fr 18. Feb 2022, 19:49
Weiß vielleicht jemand wie lange es so im Schnitt dauert bis nach der Meldung der Überlassung der Platz auf Kat B frei wird? Ich habe gestern eine Überlassung der zuständigen Behörde (WR Neustadt) gemeldet. Die haben mein Mail an die Polizei weitergeleitet und mich ins CC gesetzt. Somit denke ich ist meine Pflicht getan

ich habe nämlich mein neues Schmuckstück erst angezahlt und warte wie auf Nadeln sitzend auf den freien Platz um sie vollständig abzuzahlen und mitzunehmen
Der Matrose liegt wie immer falsch.
Du kannst am nächsten Tag kaufen gehen.
Auch wenn das Schriftstück noch mit der Post unterwegs ist, oder der Verkauf noch nicht bearbeitet ist. Das Datum ist ausschlaggebend. War bis jetzt kein Problem wenn ich nach 2 Tagen wieder was gekauft habe.
der Matrose ist Captain

,
und hat nicht geschrieben wann er kaufen gehen darf, sondern wann die Waffe ausgetragen wird.
aber mitn Lesen und Verstehen hast es ja nicht so, gell

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 21:56
von AUG-andy
hobbycaptain hat geschrieben: Fr 18. Feb 2022, 21:46
AUG-andy hat geschrieben: Fr 18. Feb 2022, 21:12
5komma45x39 hat geschrieben: Fr 18. Feb 2022, 19:49
Weiß vielleicht jemand wie lange es so im Schnitt dauert bis nach der Meldung der Überlassung der Platz auf Kat B frei wird? Ich habe gestern eine Überlassung der zuständigen Behörde (WR Neustadt) gemeldet. Die haben mein Mail an die Polizei weitergeleitet und mich ins CC gesetzt. Somit denke ich ist meine Pflicht getan

ich habe nämlich mein neues Schmuckstück erst angezahlt und warte wie auf Nadeln sitzend auf den freien Platz um sie vollständig abzuzahlen und mitzunehmen
Der Matrose liegt wie immer falsch.
Du kannst am nächsten Tag kaufen gehen.
Auch wenn das Schriftstück noch mit der Post unterwegs ist, oder der Verkauf noch nicht bearbeitet ist. Das Datum ist ausschlaggebend. War bis jetzt kein Problem wenn ich nach 2 Tagen wieder was gekauft habe.
der Matrose ist Captain

,
und hat nicht geschrieben wann er kaufen gehen darf, sondern wann die Waffe ausgetragen wird.
aber mitn Lesen und Verstehen hast es ja nicht so, gell
Weiß nicht wer da nichts verstanden hat.
Er will seine neue Waffe so schnell wie möglich abholen.
Das hast du nicht mitbekommen.
Es ist unerheblich wann das ungetragen wird. Das Datum vom Verkauf ist ausschlaggebend. Somit kann er sofort die Neue kaufen gehen.
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Verfasst: So 20. Feb 2022, 11:36
von 5komma45x39
AUG-andy hat geschrieben: Fr 18. Feb 2022, 21:12
5komma45x39 hat geschrieben: Fr 18. Feb 2022, 19:49
Weiß vielleicht jemand wie lange es so im Schnitt dauert bis nach der Meldung der Überlassung der Platz auf Kat B frei wird? Ich habe gestern eine Überlassung der zuständigen Behörde (WR Neustadt) gemeldet. Die haben mein Mail an die Polizei weitergeleitet und mich ins CC gesetzt. Somit denke ich ist meine Pflicht getan

ich habe nämlich mein neues Schmuckstück erst angezahlt und warte wie auf Nadeln sitzend auf den freien Platz um sie vollständig abzuzahlen und mitzunehmen
Der Matrose liegt wie immer falsch.
Du kannst am nächsten Tag kaufen gehen.
Auch wenn das Schriftstück noch mit der Post unterwegs ist, oder der Verkauf noch nicht bearbeitet ist. Das Datum ist ausschlaggebend. War bis jetzt kein Problem wenn ich nach 2 Tagen wieder was gekauft habe.
Servus,
das wäre noch besser. Nur damit ich verstehe wie das mit dem Überlassen und dem Platz frei werden prinzipiell funktioniert... ich habe 2/2 Kat B Plätze belegt, verkaufe am 1.2.22 eine Kat B. Waffe, melde die Überlassung am 14.2.22 und kann mir bereits am 15.2.22 die neue Kat B Waffe holen obwohl die Behörde die verkaufte Kat. B noch nicht umgetragen hat? Sorry wegen der depperten Frage, ich verkaufe zum 1x eine Kat B Waffe
Lg
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Verfasst: So 20. Feb 2022, 11:50
von AUG-andy
5komma45x39 hat geschrieben: So 20. Feb 2022, 11:36
AUG-andy hat geschrieben: Fr 18. Feb 2022, 21:12
5komma45x39 hat geschrieben: Fr 18. Feb 2022, 19:49
Weiß vielleicht jemand wie lange es so im Schnitt dauert bis nach der Meldung der Überlassung der Platz auf Kat B frei wird? Ich habe gestern eine Überlassung der zuständigen Behörde (WR Neustadt) gemeldet. Die haben mein Mail an die Polizei weitergeleitet und mich ins CC gesetzt. Somit denke ich ist meine Pflicht getan

ich habe nämlich mein neues Schmuckstück erst angezahlt und warte wie auf Nadeln sitzend auf den freien Platz um sie vollständig abzuzahlen und mitzunehmen
Der Matrose liegt wie immer falsch.
Du kannst am nächsten Tag kaufen gehen.
Auch wenn das Schriftstück noch mit der Post unterwegs ist, oder der Verkauf noch nicht bearbeitet ist. Das Datum ist ausschlaggebend. War bis jetzt kein Problem wenn ich nach 2 Tagen wieder was gekauft habe.
Servus,
das wäre noch besser. Nur damit ich verstehe wie das mit dem Überlassen und dem Platz frei werden prinzipiell funktioniert... ich habe 2/2 Kat B Plätze belegt, verkaufe am 1.2.22 eine Kat B. Waffe, melde die Überlassung am 14.2.22 und kann mir bereits am 15.2.22 die neue Kat B Waffe holen obwohl die Behörde die verkaufte Kat. B noch nicht umgetragen hat? Sorry wegen der depperten Frage, ich verkaufe zum 1x eine Kat B Waffe
Lg
Da du am 1.2 die Waffe offiziell verkauft hast, und am 14.2 gemeldet hast, steht einem Kauf am 15.2 nichts im Wege. Habe mit meiner LAP einen Waffentausch mit dem selben Datum durchgeführt ohne Probleme. (Ich habe ihr was verkauft und sie mir am selben Tag) Ein beidseitiger Wechsel am selben Tag. Verkauft und gekauft sozusagen. Du hast alles richtig gemeldet, wann es schlussendlich umgetragen wird ist dann die Sache der Behörde.
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Verfasst: So 20. Feb 2022, 12:39
von Steyrer
AUG-andy hat geschrieben: So 20. Feb 2022, 11:50
5komma45x39 hat geschrieben: So 20. Feb 2022, 11:36
AUG-andy hat geschrieben: Fr 18. Feb 2022, 21:12
5komma45x39 hat geschrieben: Fr 18. Feb 2022, 19:49
Weiß vielleicht jemand wie lange es so im Schnitt dauert bis nach der Meldung der Überlassung der Platz auf Kat B frei wird? Ich habe gestern eine Überlassung der zuständigen Behörde (WR Neustadt) gemeldet. Die haben mein Mail an die Polizei weitergeleitet und mich ins CC gesetzt. Somit denke ich ist meine Pflicht getan

ich habe nämlich mein neues Schmuckstück erst angezahlt und warte wie auf Nadeln sitzend auf den freien Platz um sie vollständig abzuzahlen und mitzunehmen
Der Matrose liegt wie immer falsch.
Du kannst am nächsten Tag kaufen gehen.
Auch wenn das Schriftstück noch mit der Post unterwegs ist, oder der Verkauf noch nicht bearbeitet ist. Das Datum ist ausschlaggebend. War bis jetzt kein Problem wenn ich nach 2 Tagen wieder was gekauft habe.
Servus,
das wäre noch besser. Nur damit ich verstehe wie das mit dem Überlassen und dem Platz frei werden prinzipiell funktioniert... ich habe 2/2 Kat B Plätze belegt, verkaufe am 1.2.22 eine Kat B. Waffe, melde die Überlassung am 14.2.22 und kann mir bereits am 15.2.22 die neue Kat B Waffe holen obwohl die Behörde die verkaufte Kat. B noch nicht umgetragen hat? Sorry wegen der depperten Frage, ich verkaufe zum 1x eine Kat B Waffe
Lg
Da du am 1.2 die Waffe offiziell verkauft hast, und am 14.2 gemeldet hast, steht einem Kauf am 15.2 nichts im Wege. Habe mit meiner LAP einen Waffentausch mit dem selben Datum durchgeführt ohne Probleme. (Ich habe ihr was verkauft und sie mir am selben Tag) Ein beidseitiger Wechsel am selben Tag. Verkauft und gekauft sozusagen. Du hast alles richtig gemeldet, wann es schlussendlich umgetragen wird ist dann die Sache der Behörde.
Wenn du am 1.2. eine Waffe verkaufst und am 14.2. meldest, dann kannst du am 1.2. eine andere Waffe kaufen. Es muss nur nach dem Verkauf sein!
Auch wenn ich in einem solchen Fall zu einer sehr zeitnahen Meldung rate...
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Verfasst: So 20. Feb 2022, 13:08
von Wheelgun
Wenn Du am 15.02 zu einem Händler gehst und bei ihm eine Waffe kaufen willst könnte es problematisch werden da er im ZWR sieht das 2 Plätze belegt sind also kann er die von dir gekaufte Waffe nicht eintragen.
Bei Privat bzw Gebraucht Kauf ist es wurscht da keiner kontrollieren kann ob dein Platz frei ist.
Wennst a Pech hast und der Käufer deiner Waffe reizt die 6 Wochen aus zu Melden dann kannst deine vom HÄNDLER gewünschte Waffe erst nach vollzogener Meldung des Käufers abholen.
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Verfasst: So 20. Feb 2022, 13:25
von milu
Wheelgun hat geschrieben: So 20. Feb 2022, 13:08
Wenn Du am 15.02 zu einem Händler gehst und bei ihm eine Waffe kaufen willst könnte es problematisch werden da er im ZWR sieht das 2 Plätze belegt sind also kann er die von dir gekaufte Waffe nicht eintragen.
Bei Privat bzw Gebraucht Kauf ist es wurscht da keiner kontrollieren kann ob dein Platz frei ist.
Wennst a Pech hast und der Käufer deiner Waffe reizt die 6 Wochen aus zu Melden dann kannst deine vom HÄNDLER gewünschte Waffe erst nach vollzogener Meldung des Käufers abholen.
dem händler is des auch komplett wurscht.
die behörde wird sich in dem fall melden und sich über den grund der überschreitung erkundigen.