Re: Schusswaffen im Straßenverkehr
Verfasst: Mi 2. Jan 2013, 16:55
Das mit der Untersuchungshaft ist echt ein Scherz, vorallem wenn der Fall so klar ist...
Das österreichische Waffenforum
https://dev2.pulverdampf.at/
Fangschuss hat geschrieben:trenck hat geschrieben:Ich darf - zum wiederholten Mal - auf den konkreten Fall in Österreich hinweisen: Zivilist mit WP (weil im Brotberuf Beamter im Verteidigungsministerium) erschießt einen amtsbekannten gewaltbereiten Zeitgenossen, weil der mit einer Eisenstange, also einer potentiell tödlichen Waffe, auf ihn losgegangen ist. Resultat: monatelange Untersuchungshaft, Verurteilung in erster Instanz wegen (glaube ich) Notwehrüberschreitung. In zweiter Instanz Freispruch, weil natürlich lupenreine Notwehr.
Schönes Ende, für einen Nicht-Beamten hätte die ganze Prozedur aber die wirtschaftliche Existenzvernichtung bedeutet.
Trenck
Würde ich so als üblichen Fall bezeichnen. Deshalb stecken lassen, solange es geht.
Benutzer hat geschrieben:Wenn es um mein Leben oder eines Anderen geht dann drücke ich zu 100% kompromisslos ab, sollte es aber um Wertgegenstände etc gehen, dann würde ich persönlich nie von der Schußwaffe gebrauch machen.
just my 2 Cent
Benutzer hat geschrieben:Fangschuss hat geschrieben:trenck hat geschrieben:Ich darf - zum wiederholten Mal - auf den konkreten Fall in Österreich hinweisen: Zivilist mit WP (weil im Brotberuf Beamter im Verteidigungsministerium) erschießt einen amtsbekannten gewaltbereiten Zeitgenossen, weil der mit einer Eisenstange, also einer potentiell tödlichen Waffe, auf ihn losgegangen ist. Resultat: monatelange Untersuchungshaft, Verurteilung in erster Instanz wegen (glaube ich) Notwehrüberschreitung. In zweiter Instanz Freispruch, weil natürlich lupenreine Notwehr.
Schönes Ende, für einen Nicht-Beamten hätte die ganze Prozedur aber die wirtschaftliche Existenzvernichtung bedeutet.
Trenck
Würde ich so als üblichen Fall bezeichnen. Deshalb stecken lassen, solange es geht.
Ist ein Arbeitskollege von mir und deshalb kenne ich die Fakten bis ins kleinste Detail.
In seinem Fall war das Problem der Untersuchungsrichter den man sich nicht aussuchen kann und leider ist der Fall so das dieser entscheidet Was und Wann passiert und ob er etwas macht oder Krank und auf Urlaub geht, erst eine Beschwerde des Rechtsanwaltes an das OLG führte dazu das etwas gemacht wird und daraufhin wurde er freigesprochen und bekam den WP auch wieder zurück.
Da ich Berufsbedingt in bestimmten Situationen zum Schußwaffengebrauch verpflichtet bin kann ich es mir als WP Besitzer aussuchen ob ich im berechtigten Fall schieße oder davonlaufe.
Wenn es um mein Leben oder eines Anderen geht dann drücke ich zu 100% kompromisslos ab, sollte es aber um Wertgegenstände etc gehen, dann würde ich persönlich nie von der Schußwaffe gebrauch machen.
just my 2 Cent
Benutzer hat geschrieben:Ist ein Arbeitskollege von mir und deshalb kenne ich die Fakten bis ins kleinste Detail.
In seinem Fall war das Problem der Untersuchungsrichter den man sich nicht aussuchen kann und leider ist der Fall so das dieser entscheidet Was und Wann passiert und ob er etwas macht oder Krank und auf Urlaub geht, erst eine Beschwerde des Rechtsanwaltes an das OLG führte dazu das etwas gemacht wird und daraufhin wurde er freigesprochen und bekam den WP auch wieder zurück.
triffnix hat geschrieben:Auch wenn das villeciht bissla Offtopic ist..
Ist schon witzig irgendwie.
In Fällen mit Personenschaden wird gern mal bissal schärfer gehandelt mit dem Argument hey ist ja Leib und Leben rechtlich aber sieht das gar nicht so aus.
Nicht nur werden WPs verweigert weil das Persönliche wohl ja doch nicht so wichtig ist
Gleichzeitig sind auch Strafen wegen Vermögensdelikten in Relation ungleich höher als die gegen Leib und Leben.
So ist zb schwerer Betrug (3000€ oder doping etc) gleichgesetzt mit schwerer Körperverletzung.
Gewerbsmäßiger Betrug geht sogar bis zu 10 jahre Haft - Mord ist übrigens 10-20 jahre kann aber in Fällen vom Richter gesenkt werden bzw gibts für besondere Fälle nur 1 Jahr.
Ist also Grundsätzlich gleichgesetzt wie jemand der zb min 2 mal Laptops bei ebay verkauft und dann aber ziegensteine versendet
Das nur als Beispiel worauf unser Rechtssystem eigentlich ausgelegt ist
Das interresante daran ist das bei Vermögensdelikten - dazu zählt auch Raub, Einbruch etc - mittlerweile fast Ausnahmslos auf freien Fuß angezeigt wird auch wenn der Betreffende aus den "neuen" Eu Staaten kommt
Jetzt frag ich mich wie jetzt - Der WP Inhaber - bis dahin logischerweise von einwandfreien Leumund mit Job und Familie in Wien (wegen Fluchtgefahr) wird Monatelang festgehalten aber Einbrecher darf heim nach Bulgarien obwohl in beiden Fällen das Strafmaß ident ?
Da kommt einem die Vermutung das der Staat SV grundsätzlich nicht mag bzw es interne Weisungen gibt. DIe Aternative wäre noch schlimmer nämlich das Richter einfach machen was sie wollen...
Soviel zur Rechtssicherheit im Rechtsstaat österreich.. die Sollten mal das Notwehrrecht besser definieren und klare Verfahrensweisen ins Gesetz schreiben - ich als selbständiger kanns mir dann aussuchen - in Krankenhaus und Bankrott gehen oder in UH und Bankrott gehen oder schnell rennen, wie in Deutschland in ein Auto rennen und der Verfolger wird dann freigesprochen weil der Flüchtende hätte halt langsamer rennen sollen .... (ok anderes Recht aba troztdem) lol
Na echt ist doch alles zum scheissn
BigBen hat geschrieben:
Die Rechtslage ist eigentlich klar...aber die Interpretation von Sachverhalten durch Richter, Sachverständige, Geschworene oder Schöffen etc. ist das Problem.
Benutzer hat geschrieben:Ist schon ein "paar Tage" her aber was ich jetzt ohne Detail weis war das Problem der UR der von Anfang an nicht von Notwehr ausgegangen ist oder bzw von Notwehrüberschreitung blablabla und deshalb waren Ja Wiederholungs-, Verabredungs- oder Verdunkelungsgefahr unerhebliche Faktoren, desweiteren wurden immerwieder Anhörungstermine und Lokalaugenscheine verschoben und abgesagt.
Was ich mich erinnern kann war einer der Vorwürfe das er die Waffe eingesteckt hatte (Vorsatz??) obwohl er den Nachbarn nur zur rede stellen wollte weil dieser wieder die ganze Nacht randaliert hatte.
Erst als das OLG ein Schreiben an das zuständige Gericht geschrieben hat in dem sinngem. gestanden ist das aufgrund der voliegenden Fakten von Notwehr .......Unschuld......etc etc der Rede war wurde er entlassen und die Sache war mehr oder weniger gegessen, denn eine etwaige Berufung bei einem Freispruch in erster Instanz wäre ja zu dem Gericht gekommen welches ja durch sein schreiben bewirkt hat das er sofort aus der U-Haft entlassen wurde.
Aber ich denke besser ein paar Monate in U-Haft als ein Leben lang im Rollstuhl oder im Sarg !!
Hoffe aber denoch NIE in die Situation zu kommen in der ich mein Leben verteidigen muß!!!!
Fangschuss hat geschrieben:Vermutlich wurde als Vorsatz gewertet, dass er die Waffe beim "zur Rede stellen" mit hatte. Der Richter wird davon ausgegangen sein, dass Dein Kollege vielleicht schon fix vorher mit einer Eskalation gerechnet hat, da ja der Nachbar in der Nacht schon randaliert hat. Der Vorwurf war sicher, dass er andere Mittel einsetzen hätte sollen (Polizei rufen bei Randale, Pfefferspray beim Gespräch, etc.).
BigBen hat geschrieben:
Die Rechtslage ist eigentlich klar...aber die Interpretation von Sachverhalten durch Richter, Sachverständige, Geschworene oder Schöffen etc. ist das Problem.