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Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 12:38
von BigBen
Freddy hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Freddy hat geschrieben:Zeige mir den Passus im Waffengesetz wo ein WS als WAFFE bezeichnet wird.....


WaffG 1996 hat geschrieben:§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine
bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen 1. der Kategorie A (§§ 17 und 18); 2. der Kategorie B (§§ 19 bis 23); 3. der Kategorien C und D (§§ 30 bis 35).
(2) Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schußwaffen - auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind -, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.



diesen entsprechende Teile von Schußwaffen :think:


Ein WS ist keine Schusswaffe......sondern ein Teil einer Schusswaffe.......da könnte man wenn es mal zwickt einhaken.



mfg


Es sind Teile von Schusswaffen für die dieselben Bestimmungen gelten wie für ganze Schusswaffen...mit der Ausnahme dass sie als Zubehör für eine bestehende Waffe registriert bzw. gemeldet werden können und dementsprechend keinen WBK Platz wegnehmen. Das ist doch relativ klar formuliert und geregelt...der Vollzug dieser Zubehörmeldung/Registrierung und Eintragung/Nichteintragung auf der WBK scheint halt höchst uneinheitlich zu sein.

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 12:43
von Freddy
mgritsch hat geschrieben:
So, und jetzt kommt dazu, dass es gelebte praxis ist, dass behörden eintragungen immer nur auf der neuesten ausgabe des dokuments machen. Deine alte wbk bleibt zwar theoretisch ewig gültig, aber sobald du irgendwas von der bh willst, egal ob erweiterung oder eintragung, zwangsbeglücken sie dich mit einer neuausstellung in der letztgültigen version. Und das kostet ein passfoto und extra gebühren von über 100 EUR. Und die will der fragesteller wohl vermeiden, that's all. Wird er aber nicht schaffen, wenn er ein WS will.




Hat hier im Forum schon jemand die neue Scheckkarten WBK ?

Stehen da die Waffen die man auf sich gemeldet hat drauf.......und muss man dann bei jedem Verkauf oder Kauf...die Karte neu gemacht werden?

Wie will man auf dieser Karte zb. 10 Stück Meldepflichtige Waffen unterbringen? :whistle:

Seit Wann gibt es die neue Karte.....und wo im Gesetz steht das man auf diese wechseln muss?

mfg

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 12:46
von Freddy
BigBen hat geschrieben:
Es sind Teile von Schusswaffen für die dieselben Bestimmungen gelten wie für ganze Schusswaffen...

Das war von Anfang an klar...und steht auch nicht zur Diskussion...

mit der Ausnahme dass sie als Zubehör für eine bestehende Waffe registriert bzw. gemeldet werden können und dementsprechend keinen WBK Platz wegnehmen. Das ist doch relativ klar formuliert und geregelt...

Das sind im Grunde auch meine Worte.... :clap:

der Vollzug dieser Zubehörmeldung/Registrierung und Eintragung/Nichteintragung auf der WBK scheint halt höchst uneinheitlich zu sein.

Das muss aber jeder für sich dann selber Entscheiden ob er der Behörde die Macht gibt,die ihr nicht zu steht laut Gesetz.




mfg

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 13:08
von Dextera
Freddy ich hab die neue Karte. Da ich noch keine Waffen hatte steht auch nix drauf. Aber ich bekomme auch jetzt nach Anmeldung von 2 Waffen keine neue Karte ...

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 13:35
von BigBen
Auf der neuen Karte steht wie bei der alten nur die Anzahl der Kat. B Waffen die man besitzen darf...und hinten steht zumindest in Wien einfach "Zubehör" drauf, wenn man z.B. auch ein Wechselsystem gemeldet hat. Die WBK wird bei Stückzahlerhöhung neu ausgestellt werden.

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 20:13
von sepp
Vorne steht: Waffenbesitzkarte Republik Österreich dann die Dokumentnummer dann Name/Vorname dann Geburtsdatum nebenbei Ausstellungsdatum dann Austellende Behörde dann Unterschrift der Inhaberin/ des Inhabers

auf der Rückseite steht: Waffenbesitzkarte dann Dokumentnummer und dann

Die Inhaberin/der Inhaber der Waffenbesitzkarte ist berechtigt:
. (z.B.) 10 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen.
Behördliche Eintragungen:
keine Eintragungen

mir wurde gesagt dass es keine Änderungen gibt sondern nur Neuausstellung(wäre dann auch bei Zubehöraufdruck auf der Rückseite) zu jeweils rund 104 Euro!! :tipphead:

lg sepp

Re: Wechselsystem

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 14:50
von Sidekix
Freddy hat geschrieben:Wie es scheint gelten für Kärnten und Salzburg andere Gesetze.... :whistle:


hatte das ganze schon vor einiger Zeit mal durchgefragt
da mir auf meiner alten WBK der Platz für Einträge ausging...

http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=10839

ist von BH zu BH unterschiedlich, im Westen wird vieles "einfacher" gemacht
dafür gibts auch im Westen SV die ne Kat.A Waffe ungefragt als Kat.B eintragen
(bis das BMI dahinterkommt...) (Beispiel eine VZ52/57, die auf eGun als Kat.B verkauft werden sollte...)
;)

Re: Wechselsystem

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 22:33
von Stickhead
Obs "einfacher" ist, wenn einem der SB Kriegsmaterial einträgt? :roll:

Re: Wechselsystem

Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 18:34
von Sidekix
Stickhead hat geschrieben:Obs "einfacher" ist, wenn einem der SB Kriegsmaterial einträgt? :roll:


nehme an, der SB wusste nicht das es KM ist ;)

Re: Wechselsystem

Verfasst: Mo 18. Feb 2013, 22:43
von Lichtgestalt
sepp hat geschrieben:...

mir wurde gesagt dass es keine Änderungen gibt sondern nur Neuausstellung(wäre dann auch bei Zubehöraufdruck auf der Rückseite) zu jeweils rund 104 Euro!! :tipphead:

lg sepp


passiert das dann auch dann wenn jemand bereits die neue WBK in Scheckkartenformat hat?

Re: Wechselsystem

Verfasst: Mo 18. Feb 2013, 22:52
von gewo
Lichtgestalt hat geschrieben:
sepp hat geschrieben:...

mir wurde gesagt dass es keine Änderungen gibt sondern nur Neuausstellung(wäre dann auch bei Zubehöraufdruck auf der Rückseite) zu jeweils rund 104 Euro!! :tipphead:

lg sepp


passiert das dann auch dann wenn jemand bereits die neue WBK in Scheckkartenformat hat?



hi

soweit mir bekannt:

sobald zubehoer eingetragen wird muss eine plastikkarte ausgestellt werden falls noch keine besessen wird

wenn schon plastikarte besessen wird - und bisher kein zubehoer eingetragen war - muss diese NEU ausgestellt werden weil der zubehoervermerk rein muss

es werden jedoch KEINE detaildaten dazu eingetragen welches zubehoer dass ist sondern nur ein allgemein gehaltener zubehoer-vermerk (weiss ned genau wie das getextet ist)

wer einmal seinen zubehoervermerk in der karte hat muss neues zubehoer natuerlich nach wie vor melden und in seinen akt bzw ins ZWR eintragen lassen, aber die karte muss NICHT mehr neu ausgestellt werden

es kann daher evt sinnvoll sein beim erstmaligen umstieg auf die plastikkarte zu irgendeiner waffe die man behalten moechte evt irgendein billiges zubehoer mit einzutragen falls beschaffbar
damit ist der zubehoereintrag drauf und allfaellige weitere zubehoere loesen nicht wieder eine neubeschaffungspflicht der plastikkarte aus

sollten alle zubehoere wegfallen ... weiss ned wie das vorgesehen ist
wenns aufpassen im amtl musst theoretisch beim verkauf des letzten zubehoers wieder a neue plastikkarte um €€€,- loesen fuerchte ich

aber wer weiss
evt ist das eh einfacher geregelt und der zusatz darf auch ohne vorhandenem zubehoer bleiben
oder es passt eh keiner drauf auf in dem fall ...

Re: Wechselsystem

Verfasst: Mo 18. Feb 2013, 23:36
von Lichtgestalt
gewo hat geschrieben: ....
es kann daher evt sinnvoll sein beim erstmaligen umstieg auf die plastikkarte zu irgendeiner waffe die man behalten moechte evt irgendein billiges zubehoer mit einzutragen falls beschaffbar
damit ist der zubehoereintrag drauf und allfaellige weitere zubehoere loesen nicht wieder eine neubeschaffungspflicht der plastikkarte aus
...


kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Behörde es auf die Reihe bekommt wenn man gleichzeitig erweitert (erstmaliger Umstieg) UND ein Zubehör eintragen läßt.
Ich glaub, da z'reisst's :lol: oder der Prozess dafür ist nicht definiert und es kommt ein Palawatsch dabei heraus :whistle:

Re: Wechselsystem

Verfasst: Mo 18. Feb 2013, 23:41
von gewo
Lichtgestalt hat geschrieben:
gewo hat geschrieben: ....
es kann daher evt sinnvoll sein beim erstmaligen umstieg auf die plastikkarte zu irgendeiner waffe die man behalten moechte evt irgendein billiges zubehoer mit einzutragen falls beschaffbar
damit ist der zubehoereintrag drauf und allfaellige weitere zubehoere loesen nicht wieder eine neubeschaffungspflicht der plastikkarte aus
...


kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Behörde es auf die Reihe bekommt wenn man gleichzeitig erweitert (erstmaliger Umstieg) UND ein Zubehör eintragen läßt.
Ich glaub, da z'reisst's :lol: oder der Prozess dafür ist nicht definiert und es kommt ein Palawatsch dabei heraus :whistle:


hi

wie meinst denn?

wennst ins AB reinlatscht und das zubehoer dort gleichzeitig anmeldest gehts schon
hatte den fall schon mehrfach in den letzten monaten

Re: Wechselsystem

Verfasst: Di 19. Feb 2013, 16:58
von Lichtgestalt
Ich meine gleichzeitig Erweitern und Zubehör eintragen lassen wird die wohl etwas überfordern.
Wäre natürlich sinnvoll wenn schon eine neue Plastikkarte ausgestellt werden muss.

Re: Wechselsystem

Verfasst: Di 19. Feb 2013, 18:50
von crosseye
Ich hab derzeit ein Erweiterungsverfahren in Wien laufen und einen Zubehöreintrag nachträglich (!) dazu eingereicht.
Das lokale Bezirkskomissariat hat beide Anträge problemlos angenommen und an die BPD für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten weitergeleitet.
Rückmeldung von der BPD hab ich noch keine, aber grundsätzlich scheint diese Vorgangsweise doch amtsbekannt zu sein.
Schaun mer mal, was rauskommt...

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