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Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Verfasst: Mi 14. Aug 2013, 08:44
von Varminter
00Hello00 hat geschrieben:Ein Hello an meine bisherigen Ratgeber und Daumendrücker.

Ich melde mich auf diesen Weg da der andere von mir in's Leben gerufene Thread bereit's geschlossen wurde...(anscheinend haben's hier ein paar Moderatoren wohl sehr eilig...(vielleicht gibt's ja je Aktenschließung was zu gewinnen...man weiß es nicht so genau :?)

Da ich versprochen habe mich zu melden (sobald ich mehr weiß) löse ich hiermit mein Versprechen ein, da es einige bestimmt interessiert wie die Sache ausgegangen ist...

Wie ihr wisst habe ich der zuständigen Behörde ein Schreiben abgeschickt zweck's Auskunft ob bei mir ein Waffenverbot besteht oder nicht...als bereits eine Woche und 2 Tage verstrichen sind kam noch immer kein Mäh und kein Muh :think:

Gestern habe ich dann schließlich etwas Zeit gefunden (da der Parteienverkehr nur von 8 bis 13 Uhr herrscht) und bin dann Schnurstracks auf gut Glück zum Kriminalamt.

Eine nette junge Dame hat mir dann schließlich per Ausweis gleich Auskunft geben können (mein Schreiben lag übrigens schon neben ihr auf dem Tisch :shifty: ) und siehe da es ist alles ok.

Es ist aber anzumerken das ich persönlich riesen Glück hatte das mein Fall gerichtlich als -minderschwer- eingestuft worden ist ansonsten wär's anscheinend doch anders verlaufen.
(Es war in meinem Fall sogar ein geschworenen Gericht...soviel sei mal verraten.)

Ich bedanke mich nochmals für die vielen Ratschläge - Meinungen und Mutzusprechungen.

gruss - Martin




Gratuliere und wünsche dir viel Freude mit deinen zukünftigen Waffen. :clap:

Du hast damit auch mehr Verantwortung und ich wünsch dir, dass du es für den gesamten Rest deines Lebens schaffst, "sauber" zu bleiben.

Alles Gute weiterhin :!:

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Verfasst: Mi 14. Aug 2013, 09:32
von Irwin J. Finster
Jetzt da die rechtlichen Bedenken aus dem Weg geräumt sind, weißt Du schon was deine "Erste" werden wird? :mrgreen:

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Verfasst: Mi 14. Aug 2013, 18:21
von gewo
Fangschuss hat geschrieben:Das ist kein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Der Händler fungiert nur als "Telefonist", wenn der Auftraggeber (der übrigens dann neben ihm steht...) ihn darum bittet. Das kann der Auftraggeber dem Händler auch nachher schriftlich versichern, dass der Händler im Auftrag des zukünftigen Käufers gehandelt hat.


hi

in den verordnungen und einem erlass zum waffengesetz ist festgelegt in welchen faellen eine abfrage betreffend waffenverbot gemacht werden darf

1.) wenn die person persoenlich vorstellig ist/war
2.) wenn die person sich mit einem amtlichen lichtbildausweis ausweisen kann
3.) wenn es sich um ein rechtsgeschaeft handelt welches einer wartefrist und einer abfrage nach allfaelligen waffenverbot unterliegt
3.) NACH ABSCHLUSS des rechtsgeschaeftes

direkt im waffengesetz hast du im 33 6 auch die verstaendigungspflicht an die zustaendige waffenbehoerde normiert wenn jemand mit waffenverbot versucht an eine waffe zu kommen ... und im 56 oder 59 steht der ganze sermon nochmal in dunkelgruen ....


wer das ZWR verwendet hat als gewerbeinhaber mit der zertifizierung auch ausdrucklich unterschrieben dass er und die durch ihn beauftragten die diversen anfragemoeglichkeiten nach wohnsitz, waffenverbot ect ect nur nach den im waffenrecht festgelegten bestimmungen nuetzen wird und er fuer alle fehlverhakten die volle verantwortung uebernimmt

und von "telefonist" steht da nix im waffengesetz, das waere mir aufgefallen ...
;-)