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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 19:44
von gewo
hi
lese ich dass richtig dass sich das die ganze verordnung mit der voruebergehenden ausfuhr zu privaten zwecken beschaeftigt?
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 20:00
von Maggo
Interessant ist das auf der Internetseite des Ministeriums folgender Satz enthält:
Die 2. AußWV enthält insbesondere:
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für bestimmte Waffen zum persönlichen Gebrauch und unbrauchbare Waffen.......
Eigendlich ein Wiederspruch in sich weil bei der Verordnung nur vom Kurzzeitigen aus-oder Einfuhr von Waffen gesprochen wird.
Aber was will ich mit 6000 Stück Munition die ich kurzzeitig aus meinen Heimatland Ausführe und wieder Einführe?
Zu beachten ist auch ein Warenwert von 1000 Euro die ich so im Gesetz gelesen habe, das soll die Grenze für eine Genemigungsfreie Ein-oder Ausfuhr sein.
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 20:05
von gewo
Maggo hat geschrieben:Interessant ist das auf der Internetseite des Ministeriums folgender Satz enthält:
Die 2. AußWV enthält insbesondere:
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für bestimmte Waffen zum persönlichen Gebrauch und unbrauchbare Waffen.......
Eigendlich ein Wiederspruch in sich weil bei der Verordnung nur vom Kurzzeitigen aus-oder Einfuhr von Waffen gesprochen wird.
Aber was will ich mit 6000 Stück Munition die ich kurzzeitig aus meinen Heimatland Ausführe und wieder Einführe?
Zu beachten ist auch ein Warenwert von 1000 Euro die ich so im Gesetz gelesen habe, das soll die Grenze für eine Genemigungsfreie Ein-oder Ausfuhr sein.
hi
nein, eigentlich seh ich da ned wirklich einen widerspruch
die ueberschrift eines gesetzes oder verordnung enthaelt ja ned zwingend den kompletten inhalt mit allen deteails
das ist die verordnung betreffend der waffen bzw der munition die mit dem europaischen feuerwaffenpass mitgefuehrt werden duerfen
weil ohne diese verordnung haettest du ja trotz EUFWP bei jeder fahrt eine genehmigung zur verbringung zusaetzlich gebraucht
und die hat man mit dieser verordnung totgeschlagen
die verordnung hat aber nix mit verkauf ins ausland zu tun
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 20:06
von gewo
Maggo hat geschrieben:Zu beachten ist auch ein Warenwert von 1000 Euro die ich so im Gesetz gelesen habe, das soll die Grenze für eine Genemigungsfreie Ein-oder Ausfuhr sein.
interessant
waere wichtig
wo ungefaehr gelesen ..?
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 20:45
von Maggo
Inwiefern es uns betrifft kann ich nicht sagen, Ich mag mir jetzt die Querverweise nicht durchlesen,ich bin schon stundenlang vorm Laptop und beschäftige mich mit dem Außenhandelsgesetz.
Befreiungsbestimmungen bei Einfuhrbeschränkungen
Befreiungsbestimmungen
§ 19. Einfuhrbeschränkungen aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 24 lit. c AußWG 2011 gelten nicht für Einfuhren von
1.
Waren mit einem Wert von bis zu 1 000 Euro;
2.
Rückwaren im Sinne von Artikel 185 des Zollkodex der Gemeinschaften, Verordnung (EWG) Nr. 2913/92, ABl. Nr. L 302 vom 19.10. 1992 S. 1, in der jeweils geltenden Fassung;
3.
Übersiedlungsgut im Sinne der Artikel 3 bis 11 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen, ABl. Nr. L 324 vom 10.12. 2009 S. 23, in der jeweils geltenden Fassung;
4.
Erbschaftsgut im Sinne der Artikel 17 bis 20 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009, in der jeweils geltenden Fassung, und
5.
für zur Absatzförderung, zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken bestimmte Waren sowie Sendungen an die für Urheberrechtsschutz oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stellen im Sinne der Artikel 86 bis 102 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009, in der jeweils geltenden Fassung.
Steht in der ersten Außenhandelsverordnung 11. Abschnitt.
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 21:13
von gewo
Maggo hat geschrieben:Inwiefern es uns betrifft kann ich nicht sagen, Ich mag mir jetzt die Querverweise nicht durchlesen,ich bin schon stundenlang vorm Laptop und beschäftige mich mit dem Außenhandelsgesetz.
Befreiungsbestimmungen bei Einfuhrbeschränkungen
Befreiungsbestimmungen
hi
falsche baustelle
du bist beim IMPORT
der wird nicht reglementiert
du darfst aus sicht des wirtschaftsministeriums importieren was du willst ...
reglementiert ist nur der EXPORT (bzw die verbringung ins EU ausland)
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Do 8. Mai 2014, 15:54
von gewo
habe heut schriftlich antwort bekommen
falls es wen interessiert
der reihe nach:
hier findet man das bezughabende gesetz:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl ... 1_I_26.pdfnirgendwo ist dem gesetz zu entnehmen dass es sich (nur) an gewerbetreibende richtet
nirgendwo ist dem gesetz zu entnehmen dass es (nur) auf gewerbliche vorgaenge bezieht
eine solche einschraenkung muesste ganz zu beginn stehen um fuer das gesaetze gesetz gueltigkeit zu haben
es steht da aber keine
ich erspare euch hier mal den ganzen text des juristen des ministeriums, er liest sich noch wesentlich fachchinesischer als das ganze gesetz und die verordnungen selber
der kernsatz der abhandlung ist aber:
zitat: "
... § 3 Abs. 3 AußWG betrifft den Fall, dass der beantragte Vorgang im Rahmen einer Erwerbstätigkeit durchgeführt werden soll...."
fazit, und wenig ueberraschend:
ob ein gesetz von einer personengruppe eingehalten werden muss oder nicht haengt nicht davon ab, wie das gesetz heisst sondern was drinnen steht.
und wenn niemand ausgenommen ist gilt es fuer alle.
und nein, daran ist nicht das pulverdampf forum schuld, gesetzesmaterie ist nun mal so ...
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Do 8. Mai 2014, 16:54
von Maggo
@Gewo
Herzlichen Dank für die Info!
Wie ich schon befürchtet habe und man im Gesetz auch so rausliest sind keine Ausnahmen für Private vorgesehen.
Verwirrend ist die Definition "Erwerbstätigkeit", nämich dahingehend im Sinne von "Erwerbstätigkeit" als selbstständige Erwerbstätigkeit (Gewerbe) versus "Erwerbstätigkeit" im Sinne von Erwerben einer Ware.
Im Pinzip ist diese Definition "Erwerbstätigkeit" vom Gesetzgeber sehr unglücklich gewählt und müsste eigendlich ausjudiziert werden um definitiv Gewissheit zu haben was der Gesetzgeber damit gemeint hat.
Auch wenn es die Behörde so sieht das der Gesetzgeber "Erwerbstätigkeit" im Sinne von Erwerben von Waren definiert hat kann ein unabhängiger Jurist oder die Richter des VWGH die Definition ganz anderst sehen.
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 3. Jun 2014, 14:14
von gewo
Maggo hat geschrieben:@Gewo
.....
Verwirrend ist die Definition "Erwerbstätigkeit", nämich dahingehend im Sinne von "Erwerbstätigkeit" als selbstständige Erwerbstätigkeit (Gewerbe) versus "Erwerbstätigkeit" im Sinne von Erwerben einer Ware.
Im Pinzip ist diese Definition "Erwerbstätigkeit" vom Gesetzgeber sehr unglücklich gewählt und müsste eigendlich ausjudiziert werden um definitiv Gewissheit .....
hi
falsche baustelle
der teil der bestimmung auf die du dich beziehst beschreibt eine erforderliche bedingung, WENN die verbringung im rahmen einer erwerbstaetigkeit erfolgt
es steht da vereinfacht gesagt:
WENN derjenige der verbringen will, das im rahmen einer
erwerbstaetigkeit tut,
DANN darf er laut gesetz nur eine verbringungsgenehmigung bekommen,
WENN er eine
gewerbeberechtigung fuer das waffengewerbe hat
diese teilbestimmmung sagt also nichts ueber die verbringung durch privatpersonen aus
und schraenkt diese auch nicht ein
und ich fuerchte daher gibt es auch nichts aus zu judizieren ...