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Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Di 20. Mai 2014, 13:47
von Stickhead
Ok, angenommen ich baue mir einen Wohnzimmertisch.

Dazu nehme ich 4 Alurohre. Damit keine Feuchtigkeit oder Dreck reinkommt, sind sie an beiden Enden geschlossen. Jetzt will ich aber die Tischbeine am Tisch befestigen. Dazu bohre ich nun bei jedem Tischbein an jeweils ein Ende ein Gewinde, damit ich das Tischbein mit dem Tisch verschrauben kann. Unten will ich natürlich auch Gummifüße draufhaben. Dazu bohre ich an jedem unteren Ende ein Loch und stecke die Gummipfropfen rein.

Habe ich dann 4 illegale Schalldämpfer und einen verbotenen Tisch?

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Di 20. Mai 2014, 13:52
von rubylaser694
Habe ich dann 4 illegale Schalldämpfer und einen verbotenen Tisch?

Nein ein Tisch ist keine Schusswaffe! :roll:

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Di 20. Mai 2014, 13:53
von Floody
Stickhead hat geschrieben:Habe ich dann 4 illegale Schalldämpfer und einen verbotenen Tisch?

:lol:

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Di 20. Mai 2014, 13:54
von _Jack_
rubylaser694 hat geschrieben:
Habe ich dann 4 illegale Schalldämpfer und einen verbotenen Tisch?

Nein ein Tisch ist keine Schusswaffe! :roll:


Eine Airsoft auch nicht ;)

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Di 20. Mai 2014, 13:55
von yoda
Stickhead hat geschrieben:...Habe ich dann 4 illegale Schalldämpfer und einen verbotenen Tisch?

Das Problem ist wenn diese 4 Tischbeine dann aus China kommen in einem Packerl mit der Aufschrift SILENCER und innen um das Loch herum noch Schaumstoff ist um das Geräusch der Airsoft zu verändern bzw. zu dämpfen.

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Di 20. Mai 2014, 13:55
von rubylaser694
Wenn du die löchrigen Tischbeine mit Panzertape an eine Laufmündung klebst, dann wärs illegal!

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Di 20. Mai 2014, 13:58
von rubylaser694
_Jack_ hat geschrieben:
rubylaser694 hat geschrieben:
Habe ich dann 4 illegale Schalldämpfer und einen verbotenen Tisch?

Nein ein Tisch ist keine Schusswaffe! :roll:


Eine Airsoft auch nicht ;)

Tja, warum sieht das die Kripo die beim Threadersteller angeklopft hat anders?

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Di 20. Mai 2014, 14:00
von _Jack_
rubylaser694 hat geschrieben:
_Jack_ hat geschrieben:
rubylaser694 hat geschrieben:
Habe ich dann 4 illegale Schalldämpfer und einen verbotenen Tisch?

Nein ein Tisch ist keine Schusswaffe! :roll:


Eine Airsoft auch nicht ;)

Tja, warum sieht das die Kripo die beim Threadersteller angeklopft hat anders?


Weil denen fad ist, weil sie keine Ahnung haben, weil wir unrecht haben, such dir was aus. Aber ich bezweifle dass die Beamten Airsoft eine Waffeneigenschaft zumessen, das ist nämlich für Österreich recht eindeutig geklärt das dies nicht der Fall ist. Wie sich das für die Schalldämpfer auswirkt wird sich zeigen.

rubylaser694 hat geschrieben:Wenn du die löchrigen Tischbeine mit Panzertape an eine Laufmündung klebst, dann wärs illegal!


Ja, um das gehts. Wenn ich den Airsoft Schalldämpfer an die Waffe picke dann ist er auch illegal. Vorher meiner Ansicht nach nicht (ausser vielleicht das Gewinde würde auf beides passen).

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Di 20. Mai 2014, 14:06
von Fangschuss
rubylaser694 hat geschrieben:In einigen Airsoft Shops mit .at Domains und Österreichischen Postadressen werden die Airsoft Schalldämpfer auch angeboten. Manche als Schalldämpfer-Attrappen manche nicht! :think:
Vielleicht ist da schon irgend wann einmal etwas aus judiziert worden?



Angeblich nicht. Die Airsoftdinger sind laut Auskunft Rohre, manche haben eine Feder drinnen. Bei den Scheinwerfern ist es laut Auskunft von Seidler nur die Aufschrift. Sehr viele Dinger stammen eben auch aus HK (China).

-> Schalldämpferrohr: Gegengutachten, wenn es ein gewöhnliches Teil ist. Wenn nicht, dann wird es schwierig...

-> Scheinwerfer, die Verpackungsaufschrift zählt!

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Di 20. Mai 2014, 14:27
von Mandella
Fangschuss hat geschrieben:Ich würde sagen, dass Du ein Glocklicht auf einer Airsoftwaffe montieren darfst. Aber Du darfst keinen Airsoftgewehrscheinwerfer auf einer Waffe nach Waffg. montieren!

Schalldämpfer: Nach Aussage des SV hat der vorliegende Schalldämpfer die Eigenschaft, den Schussknall zu dämpfen. Nach § 17 Waffeng. ist somit jeder Besitz verboten. Ganz egal, wie lange es dauert, bis er sich auflöst.


Ganz exakt.

Soweit ich es noch in Erinnerung habe, sind in Österreich verkaufte Airsoft-Schalldämpfer-Attrappen (Das Wort "Attrappe" findet man fast überall in den deutschen und österreischen Airsoft-Shops oder den hinweis, daß es sich um eine Nachbildung handelt), einfach simple Alu-Röhrdln, ohne irgendwas drin, die einfach nur nett aussehen, und gerade mal dazu nütze sind, daß man da einen längeren Innenlauf (ja die Dinger haben sowas), einbauen kann. Sonst haben diese "Schalldämpfer" null Sinn, und stören sogar eher beim Spielen.
Wenn aber irgendein Asia-Shop in Hongkong es gut meint, und da Schaumstoff reinfummelt, damit der Innenlauf gut gestützt wird, ists öha, weil ja auf einmal eine schußdämpfende Eigenschaft (der Schaumstoff) vorliegt.
Somit ist, meiner Meinung nach, eigentlich die einzige Hoffnung, daß der Sachverständige den Schalldämpfer nicht gut genug angesehen hat und da kein Schaumstoff drin ist.
Ist aber nur ein sehr schwacher Hoffnungsschimmer.

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Di 20. Mai 2014, 14:42
von Thule
Aus der Beschreibung der SureFire M600c:
SureFire hat geschrieben:"Fits: Rifles, carbines, or submachine guns with a Picatinny rail on the forend"

Sieht schlecht aus. Egal ob das jetzt von SureFire oder Nachbau ist. Wenns kein kompletter dummy ist und ein Lamperl hat das leuchtet, dann siehts schlecht aus.

Schalldämpfer:
Da kann man ohne Kenntnis des Modells und was der Sachverständige herausgefunden haben will(und vor allem wie) nicht viel sagen.
Nur soviel: Wenns das Geräusch (schreibe bewußt nicht "Knall") von einem Airsoftspielzeug verändert ist das noch egal. Wenns in der Lage ist auf einer Schußwaffe nach dem WaffG den Schußknall zu dämpfen, dann wird das auch zum Problem.

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Di 20. Mai 2014, 14:54
von pointi2009
Gewehrscheinwerfer: Eine Lampe mit integrierter Montagemöglichkeit an Waffen
Bild

Taschenlampe mit zB Montage sind jedes Ding für sich kein Gewehrscheinwerfer, aber wenn die Montage auf der Lampe bereits montiert ist, dann schon
Bild

was bezüglich SD Attrappen zu sagen ist, auch in AT gibts SoftAir SD Fakes, die innen Schaumstoff und Federn haben. Und auch über das Gewinde kann man nicht viel sagen, denn es gibt wenn man sich die Beschreibungen ansieht auch hier 14x1 CW Gewinde, wie zB auf dem OA-15 drauf sind.

Nur wenn hier diese auch Kat.A sind, dann sind meiner Meinung nach alle SD Attrappen und somit hat jeder Airsoft Spieler, der einen solchen Besitzt einen illegalen Gegenstand zu Haus und wenn wer das kontrolliert bei solchen Veranstaltungen, dann prost... soweit sind ma gekommen.

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Di 20. Mai 2014, 16:55
von 454casull
wenn ich mir sowas kaufen würde,.hätte ich ein proplem als wbk besitzer?

http://www.kotte-zeller.de/IWI-UZI-SMG- ... p&pi=44639

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Di 20. Mai 2014, 18:25
von Mr. Danger
Lieber Spartan,

wenn die Staatsanwaltschaft Korneuburg nur ein bisschen Hirn hat wird Sie das Verfahren einstellen und Du brauchst weder Anwalt noch sonst Jemanden.

Hast Du überhaupt eine echte Schußwaffe wo Du den "Gewehrscheinwerfer" oder den "Schalldämpfer" montieren kannst?
Man wird schon nach Sinn und Zweck des Erwerbs fragen. Wenn es bei Dir zu Hause nur Softair gibt bist wohl schnell aus dem Schneider (kein Vorsatz für eine Straftat / kein Motiv).

Sehe Dich nach einem guten Anwalt um und sprich einmal mit der http://www.iwoe.at. Mehr ist derzeit noch nicht nötig.
Wenn es wirklich zu einem Verfahren kommt, nimm Dir sofort einen Anwalt (Fristen, ...) ! ! !

Das dem "Verfassungsschutz" anscheinend sehr fad ist und gerne Leute sekkiert (fragt Studenten aus, warum Sie sich teure Zielfernrohre aus den USA bestellen, ...) bist jetzt mal Du das Opfer im lustigen Kompetenzen überschreiten (grenzt schon an Amtsmissbrauch was da abgeht) und verschleudern von Steuergeld (ja, ICH zahle diese Leute und da wird mir echt schlecht wenn ich lese was mit meinem Geld passiert).

Viel Glück, Hans

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Di 20. Mai 2014, 22:13
von Armalito
Mr.Danger: +1

Und die Trotteln sollen doch mal das Airsoftklump an einer echten Waffe montieren und testen...

Jährlich werden in AT locker 100e SD und Flashlight aus HK-Airsoftshops importiert, und jetzt wärs auf einmal illegal? Das wär ja so als ob ich jetzt den Zoll/Staat wegen Unfähigkeit verklagen würde, weil dann habens ja schon seit Jahren alles durchgehen lassen.

Solche Trotteln, aber echt jetzt...