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Re: Führen von Schwertern legal?
Verfasst: So 13. Jul 2014, 11:02
von Serjo
Bud Spencer hat geschrieben:blankwaffen gelten als jagdwaffen, zu deren führen du nicht befugt bist
Die Frage ist halt ob es wirklich verboten ist Waffen im Wald zu führen die man an anderen Orten legal führen dürfte. Dass man
vielleicht damit wildern will ist ja nicht wirklich ein Argument, genausogut könnte man an anderen Orten
vielleicht einen Mord begehen wollen, verboten ist das Führen dort trotzdem nicht.
Übrigens war das mit dem Im-Wald-spazierengehen ja nur ein Beispiel wann ich evtl. ein Schwert führen wollen könnte, das soll jetzt nicht heißen dass ich, sobald ich ein Schwert habe, damit direkt in den Wald stürme ^^
Mir gings nur darum ob das Führen an sich legal ist oder nicht.
Re: Führen von Schwertern legal?
Verfasst: So 13. Jul 2014, 11:02
von rupi
übertreibts es nicht schon wieder mit euren Hirngespinsten...
Re: Führen von Schwertern legal?
Verfasst: So 13. Jul 2014, 11:03
von Bud Spencer
Das sind aber detailentscheidungen. Soviel ich weiß hat der falkner beschwerde gegen das vorgehns des organs erhoben. Daher die grundsatzentscheidung. Bzgl schusswaffen im fremden jagdgebiet gabs hier im forum schon einiges
Re: Führen von Schwertern legal?
Verfasst: So 13. Jul 2014, 11:06
von Hellboy
Rupi: Genau das..
Yoda, dir wird sowieso nix passieren, mangels sichtbarkeit von taschenpistolen

Bud: meine eltern wohnen neben einem wald, da is quasi alles jagdgebiet. Und trotzdem wirds keiner verhindern können wenn ich dort eine waffe führen will
Re: Führen von Schwertern legal?
Verfasst: So 13. Jul 2014, 11:08
von Bud Spencer
Und fehlenden interesse seitens der jagdschutzorgane. Sodenn sie da sind

Re: Führen von Schwertern legal?
Verfasst: So 13. Jul 2014, 11:08
von sepp
yoda hat geschrieben:Bud Spencer hat geschrieben:Ja definitiv.
Jur. Größenschluss
Aber wie und was soll ich mit einer 6,35 Taschenpistole in der Nacht ohne Licht/Nachtsichtgerät wildern ?
Und wieso nehm ich da meine Freundin mit ? Das kannst du doch net ernst meinen ...
... des liegt doch auf der Hand - zum Abtransport der Beute
lg sepp

Re: Führen von Schwertern legal?
Verfasst: So 13. Jul 2014, 11:10
von Alaskan
Serjo hat geschrieben:MrAktenzeichenxy hat geschrieben:Auch wenn die Frage recht Intressant ist und warscheinlich noch keiner auf die Idee gekommen ist sowas zu fragen,beschäftigt mich eigentlich nur eine Frage:
Warum willst du überhaupt ein Schwert führen
Ich meine ,bin mir sicher das wenn du es machen würdest-99% der Bevölkerung von Österreich dich als Spinner abstempeln in der Öffentlichkeit
ich würd ja noch verstehen,wenn ein Kleiner Bub mit einem Plastikschwert ala Blade herumläuft,aber bei einen erwachsenen Mann
Darf ich fragen ob du WBK hast?
Es geht jetzt nicht unbedingt ums "Wollen", ich will einfach nur wissen ob es erlaubt wäre wenn ich es irgendwann mal führen wollen
würde, wenn ich z.B. um Mitternacht im Wald spazieren geh würd ich mich mit einem Schwert wohler fühlen als nur mit einem Messer ^^
WBK hab ich (noch) nicht, bei mir siehts finanziell grad nicht so rosig aus und es gibt einen Haufen andere Dinge die Priorität haben, aber die wird man für ein Schwert auch nicht brauchen.
Was das mit der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" angeht, kann man deswegen auch Ärger bekommen obwohl man im Grunde nichts Illegales getan hat aber sich trotzdem wer in die Hose macht und die Polizei ruft?
Danke für deine Erklärung serjo,wie mann sieht hast du dich mit meinem Post nicht persöhnlich angegriffen gefühlt wie so manch anderer dem die Frage nicht mal gerichtet wurde.
Ich kann dir nur empfehlen es nicht zu machen,steck dir ein normales Messer nicht zu groß nicht zu klein ein oder führe es verdeckt Sodas keiner es bemerkt

Schwert ist in der heutigen Zeit keine gute Idee zudem du ständig Angst haben musst das dich wer anzeigt und wäre ich Polizist ,würde ich dich mal genauer befragen warum du nachts mit einem Schwert im Wald herum läufst

So eine Auffälligkeit wirkt sich auch nicht gut aus beim beantragen einer WBK -deswegen meine Frage ob du eine hast oder vor hast eine zu bekommen

Man(n) muss es nicht herausfordern sich ärger einzuhandeln

Grüße
Re: Führen von Schwertern legal?
Verfasst: So 13. Jul 2014, 11:23
von yoda
rupi hat geschrieben:übertreibts es nicht schon wieder mit euren Hirngespinsten...
Jo des tät ich auch meinen, es entsetzt mich immer wieder was manche Leute hier für Ideen entwickeln, wenn das Außenstehende lesen machen die nur mehr

Allein die Frage mit dem Schwert ist eigentlich auch nur eine Facepalm wert, welcher halbwegs normale Mensch rennt in der Nacht mit einem Schwert durch den Wald oder denkt auch nur daran

Re: Führen von Schwertern legal?
Verfasst: So 13. Jul 2014, 11:38
von Serjo
Z.B. jemand der gerne nachts spazieren geht aber sich nicht so gerne von nem Psycho abstechen lässt. Ich hab übrigens schon erwähnt dass das nur ein Beispiel sein sollte, du weißt schon, theoretisch und so. Ich will einfach nur wissen was das Gesetz dazu sagt, mehr nicht.
Re: Führen von Schwertern legal?
Verfasst: So 13. Jul 2014, 11:40
von BigBen
Serjo hat geschrieben:Z.B. jemand der gerne nachts spazieren geht aber sich nicht so gerne von nem Psycho abstechen lässt. Ich hab übrigens schon erwähnt dass das nur ein Beispiel sein sollte, du weißt schon, theoretisch und so. Ich will einfach nur wissen was das Gesetz dazu sagt, mehr nicht.
Man muss trotzdem nicht jeden Unfug öffentlich diskutieren und gerade in Rechtsfragen ist dir sicher die Verband gern behilflich, wir können hier sowie keinerlei qualifizierte oder gar verbindliche Rechtsauskunft geben.
Re: Führen von Schwertern legal?
Verfasst: So 13. Jul 2014, 11:47
von Serjo
BigBen hat geschrieben:Man muss trotzdem nicht jeden Unfug öffentlich diskutieren und gerade in Rechtsfragen ist dir sicher die Verband gern behilflich, wir können hier sowie keinerlei qualifizierte oder gar verbindliche Rechtsauskunft geben.
Man
muss auch nicht aufm Schießstand ballern gehen, man
muss auch keine Waffe besitzen, es gibt vieles was man nicht muss. Und mir ist schon klar dass das Forum nicht aus Anwälten besteht, aber hier gibt es sicher genug Leute die sich mehr oder weniger intensiv mit dem Waffengesetz auseinandersetzen und die evtl. Ahnung von diesem Thema haben.
Re: Führen von Schwertern legal?
Verfasst: So 13. Jul 2014, 12:02
von Bud Spencer
yoda hat geschrieben:rupi hat geschrieben:übertreibts es nicht schon wieder mit euren Hirngespinsten...
Jo des tät ich auch meinen, es entsetzt mich immer wieder was manche Leute hier für Ideen entwickeln, wenn das Außenstehende lesen machen die nur mehr

Nur weils dir nicht recht ist, heisst es nicht, dass es nicht RECHT ist.
Kärntner Jagdgesetz 2000:
§ 69 Verhalten im Jagdgebiet
(1) Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet außerhalb der öffentlichen Straßen und Wege und solcher Wege, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften und Gehöften benützt werden, ohne schriftliche Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten mit einem Gewehr, mit Gegenständen, die zum Fangen und Töten von Wild jeder Art bestimmt sind oder es erleichtern, sowie mit Frettchen oder mit Beizvögeln zu durchstreifen, es läge denn seine Berechtigung oder Verpflichtung hiezu in seiner amtlichen Stellung oder amtlichen Ermächtigung. Die schriftliche Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten ist auch für den Transport von erlegtem oder gefallenem Schalenwild durch ein fremdes Jagdgebiet außerhalb der öffentlichen Straßen und Wege und außerhalb sonstiger Wege, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften oder Gehöften benützt werden, erforderlich.
Steiermärkisches Jagdgesetz 1986
§ 52
Unbefugtes Durchstreifen von Jagdgebieten; Jägernotweg
(1) Es ist jedermann verboten, irgendein Jagdgebiet ohne Bewilligung des Jagdberechtigten, mit einem Gewehre versehen, zu durchstreifen, es läge denn die Berechtigung oder Verpflichtung hiezu in seiner amtlichen Stellung. Jeder Jagdgast, der sich ohne Begleitung des Jagdberechtigten oder dessen Jagdschutzorganes im Revier aufhält, muß eine schriftliche Bewilligung des Jagdberechtigten des betreffenden Revieres bei sich führen.
(2) Wird jemand wider dieses Verbot von einem öffentlichen Sicherheits- oder beeideten Jagdschutzorgan mit einem Gewehr außerhalb der öffentlichen Straßen und Wege oder solcher Wege betreten, welche allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften und Gehöften benützt werden, so kann ihm das Gewehr sofort abgefordert werden. Er ist verhalten, es ohne Weigerung abzugeben.
(3) Abgenommene Gewehre sind ohne Verzug der Bezirksverwaltungsbehörde abzuliefern.
(4) Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung auf die Überschreitung eines fremden Jagdgebietes durch einen Jagdberechtigten bzw. dessen Jagdschutzorgane und Jagdgäste, die anders auf einzelne Teile ihres Jagdgebietes nicht oder nur auf unverhältnismäßigen Umwegen gelangen können. Das Überschreiten des fremden Jagdgebietes darf nur auf den mit dem Jagdberechtigten dieses Jagdgebietes vereinbarten Wegen erfolgen. Beim Überschreiten des fremden Jagdgebietes ist das Gewehr zu entladen und sind Hunde an die Leine zu legen.
ob jetzt die Taschenpistole in 6,35mm das ist ist auslegungsgsache (zumindest in Kärnten)...
Re: Führen von Schwertern legal?
Verfasst: So 13. Jul 2014, 12:13
von Bud Spencer
Auch müssen Jäger die ja berechtigt sind Kat. C und D zu führen, beim übertritt in ein fremdes Jagdrevier (zB zum Zwecke der Nachsuche) ihre Waffen entladen. Oder auch beim betreten eines ausgewiesenen Jägernotwegs.
§ 55 JagdGOOE Jägernotweg
(1)...Bei Benützung des Notweges dürfen Schußwaffen nur ungeladen und Hunde nur an der Leine mitgeführt werden.
Re: Führen von Schwertern legal?
Verfasst: So 13. Jul 2014, 12:18
von Teal'c
Serjo hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Man muss trotzdem nicht jeden Unfug öffentlich diskutieren und gerade in Rechtsfragen ist dir sicher die Verband gern behilflich, wir können hier sowie keinerlei qualifizierte oder gar verbindliche Rechtsauskunft geben.
Man
muss auch nicht aufm Schießstand ballern gehen, man
muss auch keine Waffe besitzen, es gibt vieles was man nicht muss. Und mir ist schon klar dass das Forum nicht aus Anwälten besteht, aber hier gibt es sicher genug Leute die sich mehr oder weniger intensiv mit dem Waffengesetz auseinandersetzen und die evtl. Ahnung von diesem Thema haben.
zwischen am Schiesstand ballern und mit nem Schwert in der Öffentlichkeit herumlaufen ist aber ein GEWALTIGER Unterschied!!
ich bin mir sicher dass ich nicht der einzige bin der diesen Thread hier mehr als merkwürdig findet. Aber bitte, dann lauf halt mal mit nem Schwert in der Öffentlichkeit herum, wirst schon sehen was passiert. Bin mir sicher wir werden davon in der Zeitung lesen.

Re: Führen von Schwertern legal?
Verfasst: So 13. Jul 2014, 12:30
von Zev
Serjo hat geschrieben:Z.B. jemand der gerne nachts spazieren geht aber sich nicht so gerne von nem Psycho abstechen lässt.
Na da geht aber jetzt echt a bissl die Fantasie durch... Also ich bin früher nach dem Fortgehen meistens am Heimweg eine Abkürzung durch einen Wald gegangen und war dort immer mutterseelenallein. Auf die Idee daß mir da wer mit einem Messer auflauert wär ich nie gekommen. Ich würd auch jetzt noch bedenkenlos in der Nacht durch jeden Wald gehn.
yoda hat geschrieben:Allein die Frage mit dem Schwert ist eigentlich auch nur eine Facepalm wert, welcher halbwegs normale Mensch rennt in der Nacht mit einem Schwert durch den Wald oder denkt auch nur daran

Dem ist nichts hinzuzufügen.