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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 07:50
von IT Guy
TirolerSchütze hat geschrieben:Mir habens auch das gleiche Gesagt . Was soll ich da jetzt machen . Auf meiner Bh .
Ich hab meine wbk auch erst 3 Jahre .
Gruß Josef .

Warum willst du erweitern? Hast Ergebnislisten? Bist in einem Verein? Etc.
mach mal ein paar Angaben, dann kann dir ev. geholfen werden.

Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 14:56
von TirolerSchütze
Ja bin in an Verein . Hätte Ergebnise . Ja der Obmann von dem Verein hat ma das gleiche gesagt . Mit der Sperre . Gruß Josef

Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 16:26
von Magnum828
Des ist so bei uns und drum herum zu reden bringt nix.

Antrag auf erweiterung stellen, mit Begründung wofür du sie brauchst, trainingsbestätigung vom Verein und ergebnislisten.

Wenn das dann abgelehnt wird, kann man vorgehen dagegen, vorher nicht.

Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 16:38
von Steyrer
Paragr. 23 WaffG:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006016

(1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.

(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports. Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat.

(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.

(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.

(3) Für den Besitz von Teilen von Schusswaffen der Kategorie B, wie Trommel, Verschluß oder Lauf, muß keine gesonderte Rechtfertigung glaubhaft gemacht werden, wenn sie Zubehör einer solchen Waffe des Betroffenen sind. Eine dafür erteilte zusätzliche Bewilligung ist durch einen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen. Diese erlischt, sobald der Teil kein Zubehör einer Schusswaffe der Kategorie B des Betroffenen mehr ist.


Beantrage eine Erweiterung nach Paragr. 23 Absatz 2. Lasse dich nicht mit dem Absatz 2b abspeisen.
Du musst dich bei Schützenkollegen in deiner Gegend erkundigen, was in der Rechtfertigung stehen muss. Bei meiner BH wollen sie - falls man als Sportschütze erweitert - welche Waffentypen man zusätzlich benötigt um die gewünschten Bewerbe zu schießen, sowie ein Schreiben vom Verein (trainiert regelmäßig, verlässlich etc).
Man muss bei uns die bestehenden KAT-B Waffen begründen (HA für HAG1, die STI für FFWGK, ...) und Listen dafür nachweisen. Für die neuen KAT-B Waffen, bei welchen Bewerben man antreten möchte. Manche BH möchte auch für die neuen Waffen Listen haben. Rede mit Kollegen in deinem Bezirk, horche dich um, ...
Ein Kollege wollte von 5 auf 9 erweitern, sie wollten ihm 7 geben, außer er kann den Präzi-HA genauer begründen und warum er mit dem AUG nicht auskommt. Oder er soll das AUG verkaufen :naughty: und sich einen AR15-Klon kaufen.
Bei mir ging von 5 auf 9 glatt durch. Es soll halt schlüssig begründet sein und genau das drinnen stehen was sie hören wollen. Ist sogar wichtiger als dass es auch stimmen muss :liar: - angeblich.
Gscheiter als schummeln ist halt für jede KAT B einen Bewerb schießen. Für Jede findet sich ein passender Bewerb, gerade die Spassbewerbe bringens richtig :dance:

Informiere dich, gehe zur BH und rede freundlich mit ihnen. Wenn sie merken, dass du informiert bist und dich mit der Materie beschäftigst geht vieles leichter. Verstehe ich sogar etwas, ist ein Teil der Verlässlichkeit...

LG
Steyrer

Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 16:54
von Magnum828
Steyrer hat geschrieben:

Informiere dich, gehe zur BH und rede freundlich mit ihnen. Wenn sie merken, dass du informiert bist und dich mit der Materie beschäftigst geht vieles leichter. Verstehe ich sogar etwas, ist ein Teil der Verlässlichkeit...

LG
Steyrer


Ned bei uns in Tirol, oder zumindest BH Kufstein.
Ich stelle meinen Antrag gerade zusammen und bereite mich schonmal auf nen Rechtsstreit vor.

Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 18:22
von TirolerSchütze
Ja wen das so is . Dan verkauf ich besser was . Is einfacher. Mag des Streiten nicht .
Mir habs halt gesagt des is generel bei a neu ausstellung meine is glaub ich 3 jahre alt .

Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 18:46
von Magnum828
Das ist eine gute Idee. Wenn man sich immer alles gefallen lässt, wird sich sicher alles zum besseren wenden ;)

Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 19:18
von IT Guy
IT Guy hat geschrieben:
TirolerSchütze hat geschrieben:Mir habens auch das gleiche Gesagt . Was soll ich da jetzt machen . Auf meiner Bh .
Ich hab meine wbk auch erst 3 Jahre .
Gruß Josef .

Warum willst du erweitern? Hast Ergebnislisten? Bist in einem Verein? Etc.
mach mal ein paar Angaben, dann kann dir ev. geholfen werden.

TirolerSchütze hat geschrieben:Ja bin in an Verein . Hätte Ergebnise . Ja der Obmann von dem Verein hat ma das gleiche gesagt . Mit der Sperre . Gruß Josef

Hauptfrage bleibt. ;-)
Also ich persönlich würde wie folgt vorgehen:
1. Eine Aufstellung machen, welche Kat-B-Waffen Du schon hast, und wozu Du sie verwendest (Selbstverteidigung, Bewerbsklasse xy, ...) -> mit Ergebnislisten untermauern!
2. Eine Aufstellung machen, welche Kat-B-Waffen Du noch willst und wozu Du sie verwenden willst -> eventuell mit Ergebnislisten, die mit Leihwaffen geschossen wurden, untermauern und auch dazuschreiben, warum Du diese Bewerbe nicht mit vorhandenen Waffen schießen kannst!
3. Schreiben von Deinem Obmann organisieren, in dem er bestätigt, dass Du diese neuen Bewerbe für den Verein schießen sollst.
4. Antrag bei der Behörde einreichen. Wenn sie sagen, "geht ned", ganz lieb sagen "macht nix, ich möcht ihn aber trotzdem einreichen. bitte nehmens ihn entgegen".
5. Erstaund sein ;-)

Wenn Du willst, kannst mir mehr Details per PN schicken und ich helf Dir bei Deinem Schrieb. ;-)

Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 21:44
von TirolerSchütze
Ja mal danke . Ich schau mir das im neuen Jahr mal genauer an . Gruß Josef .

Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 22:53
von gewo
hi

so machen wie der IT mensch sagt....
klappt dann

Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 22:55
von Magnum828
IT Guy hat geschrieben:4. Antrag bei der Behörde einreichen. Wenn sie sagen, "geht ned", ganz lieb sagen "macht nix, ich möcht ihn aber trotzdem einreichen. bitte nehmens ihn entgegen".


Dazu ist der vollständigkeit halber zu sagen das die Behörde einen Antrag annehmen muss. Sie hat diesen dann schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb eines halben Jahres zu bearbeiten.


und @ Gewo
nein, klappt dann auch nicht. Ein Bekannter hat es gemacht und der Antrag wurde abgelehnt. Er hat es dann nur nicht weiter verfolgt.

Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 23:04
von gewo
Magnum828 hat geschrieben:
IT Guy hat geschrieben:4. Antrag bei der Behörde einreichen. Wenn sie sagen, "geht ned", ganz lieb sagen "macht nix, ich möcht ihn aber trotzdem einreichen. bitte nehmens ihn entgegen".


Dazu ist der vollständigkeit halber zu sagen das die Behörde einen Antrag annehmen muss. Sie hat diesen dann schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb eines halben Jahres zu bearbeiten.


und @ Gewo
nein, klappt dann auch nicht. Ein Bekannter hat es gemacht und der Antrag wurde abgelehnt. Er hat es dann nur nicht weiter verfolgt.


hi

den haette ich gerne gesehen den antrag
- entweder haben die besessenen waffen nicht zu den geschossenen bewerben gepasst
- oder die beantragten waffen nicht zu den mit leihwaffen geschossenen bewerben
- oder es waren zu wenige ergebnisse
- oder keine ordentliche bestaetigung seitens des OSM
- oder er hat den antrag wieder selber zurueckgezogen

wenn das alles passt ist es in oesterreich ueblich dass du eine erweiterung im nachgewiesenen ausmass. maximal jedoch im ausmass des doppelten der besessenen anzahl bekomms
dazu gibt es auch einen BMI erlass der allerdings ned allzuweit verbreitet ist

wenn eine einzelne behoerde das glaubt anders sehen zu muessen dann gibt es dagegen entsprechende mittel

aus ruecksicht auf meine erwerbstaetigkeit ersuche ich um verstaendniss dass ich zu solchen moeglichen rechtsmitteln gegen eine behoerde bzw deren beamte nix weiteres oeffentlich ausfuehren moechte

Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 23:15
von Magnum828
gewo hat geschrieben:
Magnum828 hat geschrieben:
IT Guy hat geschrieben:4. Antrag bei der Behörde einreichen. Wenn sie sagen, "geht ned", ganz lieb sagen "macht nix, ich möcht ihn aber trotzdem einreichen. bitte nehmens ihn entgegen".


Dazu ist der vollständigkeit halber zu sagen das die Behörde einen Antrag annehmen muss. Sie hat diesen dann schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb eines halben Jahres zu bearbeiten.


und @ Gewo
nein, klappt dann auch nicht. Ein Bekannter hat es gemacht und der Antrag wurde abgelehnt. Er hat es dann nur nicht weiter verfolgt.


hi

den haette ich gerne gesehen den antrag
- entweder haben die besessenen waffen nicht zu den geschossenen bewerben gepasst
- oder die beantragten waffen nicht zu den mit leihwaffen geschossenen bewerben
- oder es waren zu wenige ergebnisse
- oder keine ordentliche bestaetigung seitens des OSM
- oder er hat den antrag wieder selber zurueckgezogen

wenn das alles passt ist es in oesterreich ueblich dass du eine erweiterung im nachgewiesenen ausmass. maximal jedoch im ausmass des doppelten der besessenen anzahl bekomms
dazu gibt es auch einen BMI erlass der allerdings ned allzuweit verbreitet ist

wenn eine einzelne behoerde das glaubt anders sehen zu muessen dann gibt es dagegen entsprechende mittel

aus ruecksicht auf meine erwerbstaetigkeit ersuche ich um verstaendniss dass ich zu solchen moeglichen rechtsmitteln gegen eine behoerde bzw deren beamte nix weiteres oeffentlich ausfuehren moechte



Das ist auch das, was meine Recherche ergeben hat. Wenn der Antrag passt, muss ihn die Behörde eigentlich genehmigen. Gibt auch genügend Urteile zu dem Thema.

Mit den Rechtsmitteln habe ich mich auch schon auseinandergesetzt, und im neuen Jahr werd ich dann auch den Antrag stellen.


Soweit ich weiß gehen nur die Behörden in Kufstein und Schwaz derzeit so vor, wenn jemand noch von anderen Behörden weiß, die das so machen, bitte lasst es uns wissen.

Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 23:29
von mura
gewo hat geschrieben:wenn das alles passt ist es in oesterreich ueblich dass du eine erweiterung im nachgewiesenen ausmass. maximal jedoch im ausmass des doppelten der besessenen anzahl bekomms
dazu gibt es auch einen BMI erlass der allerdings ned allzuweit verbreitet ist



Ok, das heisst dass wenn meine WBK jetzt 2 Plätze hat kann ich mir eine Erweiterung um 3 Plätze zu 100% abschminken und es gäbe eh nur zwei?

Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Verfasst: Sa 20. Dez 2014, 23:44
von rupi
mura hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:wenn das alles passt ist es in oesterreich ueblich dass du eine erweiterung im nachgewiesenen ausmass. maximal jedoch im ausmass des doppelten der besessenen anzahl bekomms
dazu gibt es auch einen BMI erlass der allerdings ned allzuweit verbreitet ist



Ok, das heisst dass wenn meine WBK jetzt 2 Plätze hat kann ich mir eine Erweiterung um 3 Plätze zu 100% abschminken und es gäbe eh nur zwei?

wenn du deinen Antrag gut genug begründen kannst ist alles möglich
siehe die Sammler WBKs mit >200 Plätzen oder Sportschützen mit über 20 Plätzen

aber im Regelfall kannst dir das Erweitern um mehr als das Doppelte als "normaler" Sportschütze abschminken