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WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe führt

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 12:18
von buckshot
Erschwerend kommt noch hinzu, dass im Zuge der "Berichterstattung" gleich noch ein kausaler Zusammenhang suggeriert wird indem man auf "ähnliche" Fälle in niederösterreich hinweist (da hat ein Unbekannter Täter zwei Hunde angeschossen...)

Außerdem gabs zwei weitere Schießereien in Wien- einmal wurde ein Einbrecher von Polizisten angeschossen, der andere Fall hat sich zwischen Personen mit serbischem migrationshintergrund ereignet- vermutlich mit einer ffw die nicht legal besessen wurde...
Aber dem einfach gestrickten Medien Konsumenten liest es sich so, als wäre das alles das gleiche... - Fazit: es ist schon wieder was passiert.... Mit Waffen ...

Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 12:33
von Al3x
Ich frage mich ob man als Betroffener gegen solche Medienberichte vorgehen kann.

Es muss ja nicht geklagt werden, aber seine Rechtsschutzversicherung darum bemühen, wäre vielleicht gar kein Fehler.

Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 12:40
von buckshot
Die Rechtsschutz versicherung... Was soll die machen? Aus welchem Titel heraus?
Du kannst ganz offiziell eine Beschwerde gegen den orf einlegen ...
Ändert aber nichts

Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 12:41
von Al3x
Titel? DAS war ja die Frage.
Wenn sich Beschwerden häufen bringt das sehr wohl etwas und ich sag es nochmal:
Ich FRAGE mich ob man ....kann...

Wenn man sich alles gefallen lässt wird es eher schlimmer als besser und die Medien haben derzeit bei allen die eins und eins addieren können, ohnehin allesamt einen zweifelhaften Ruf.

WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe führt

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 12:53
von buckshot
Beschweren kannst dich eh- aber die Rechtsschutz wird dich dabei nicht unterstützen...

Btw: im Fall des angeschossenen Einbrechers stellt man sich wenigstens nicht (mehr) die Frage ob der schusswaffengebrauch seitens der Beamten gerechtfertigt war...
Es handelte sich offenbar um einen amtsbekannten und verurteilten doppelmörder der in Stein eingesessen ist... Und der während dem Bruch bewaffnet war - unter anderem mit einer scharfen Handgranate....
Soviel zum Thema sv bei Einbruch.. ;)

Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 13:29
von Thule
Dude72 hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:
Dude72 hat geschrieben:Du nicht. Die Justiz schon. Wer wird es wohl besser wissen?


Oh es gibt schon ein Urteil? Oder was genau weiss die Justiz jetzt besser? Mich würde es auf jeden Fall SEHR wundern wenn in dem Fall überhaupt Anklage erhoben werden würde.



Bitte genauer lesen. Ich habe bzgl dem geschrieben was du selbst schon zu dem Thema geantwortet hast...

Ein toter oder verletzter Hund ist rechtlich gesehen ein Sachschaden.

Jein, aber lass ma das mal stehen.
Welches vorwerfbare Verhalten erkennst du bzw. glaubst du sollte "die Justiz" aus der Tötung des Hundes erkennen?

Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 14:33
von Revierler_old
Hellboy hat geschrieben:sind rallyestreifen nicht relevant, weil erkennungsmerkmal ? ;)

Wenn die Personalien des Fahrzeughalters (Kennzeichen) feststehen total irrelevant, weil auch nicht im KFZ-Zentralregister vermerkt.

Labrador und GR sind beide "Familienhunde". Wahrscheinlich von daher die Verwechslung.

Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 14:42
von buckshot
Klugscheissmodus: golden Retriever und Labrador Retriever sind im Verhältnis eher wie vw Golf und rabbit... Zumal es auch blonde Labrador gibt die sich hauptsächlich in der haarlänge bzw Fell unterscheiden...

Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 16:06
von Al3x
buckshot hat geschrieben:Btw: im Fall des angeschossenen Einbrechers stellt man sich wenigstens nicht (mehr) die Frage ob der schusswaffengebrauch seitens der Beamten gerechtfertigt war...
Es handelte sich offenbar um einen amtsbekannten und verurteilten doppelmörder der in Stein eingesessen ist... Und der während dem Bruch bewaffnet war - unter anderem mit einer scharfen Handgranate....
Soviel zum Thema sv bei Einbruch.. ;)


Und - kam auch die Frage was der mit der eingesteckten Frag wollte? :P

Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 17:15
von Hellboy
Al3x hat geschrieben:
buckshot hat geschrieben:Btw: im Fall des angeschossenen Einbrechers stellt man sich wenigstens nicht (mehr) die Frage ob der schusswaffengebrauch seitens der Beamten gerechtfertigt war...
Es handelte sich offenbar um einen amtsbekannten und verurteilten doppelmörder der in Stein eingesessen ist... Und der während dem Bruch bewaffnet war - unter anderem mit einer scharfen Handgranate....
Soviel zum Thema sv bei Einbruch.. ;)


Und - kam auch die Frage was der mit der eingesteckten Frag wollte? :P


na, an einbrecher frogt ma doch ned, warum er einbricht - der wird scho seine gründe ham, und die beinhalten wohl auch a granate ;)

Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Verfasst: Do 26. Feb 2015, 10:05
von Blaine
ich finds ja auch interessant, dass ein zweifacher mörder rausgelassen wird weil ein psychiater meinte, der is ok
so ok kann er ned gewesen sein wenn er kurz danach mit einer handgranate wo einbricht
waffe versteh ich ja noch aber wozu die granate ???

Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Verfasst: Do 26. Feb 2015, 10:12
von Hellboy
Beim unterweger ham sich an haufn leit dafia eingsetzt dassa rauskommt, weil er ja so a toller häfnpoet is und so lieb und harmlos

Der sinn der granate wird sich wohl nimmer klären

Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Verfasst: Fr 27. Feb 2015, 15:07
von Al3x
Hellboy hat geschrieben:Der sinn der granate wird sich wohl nimmer klären


Die hat er wahrscheinlich immer als Versicherung dabei gehabt.
Wenn du gestellt wirst und einem oder zwei Bezirkler die Granate zeigst bzw. damit drohst - was glaubst werden die machen?
Genau - man lässt ihn laufen und ich würde es denen nicht mal verübeln.

Im vorliegenden Fall war Murphy's Law eben wieder mal schneller als der Plan des bösen Buben.

Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Verfasst: Fr 27. Feb 2015, 15:31
von Hellboy
Hab i mir auch gedacht, druckmittel für flucht, oder er wollt nimma zruck ins häfn

A andre erklärung fänd ich ned

Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Verfasst: Fr 27. Feb 2015, 16:08
von theengineer
Seh ich auch so - im wahrsten Sinne des Wortes ein "Totmannschalter"...
Wenn er nichts zu verlieren hat, kann er kurz bevor er gestellt wird den Splind ziehen und die Granate sichtbar vor sich her tragen...

Zumindest hat er dann Zeit bis die Scharfschützen anrollen...