Die Frage hatte ich am vergangenen Samstag bei meiner Jagdprüfung im Fachgebiet Recht (zwar für Wien, wird aber vermutlich in NÖ genau so sein). Nach der Mindesthülsenlänge und Kaliber wurde ich gefragt, ob ich mit einer 0.223 auf einen Hirsch schießen darf. Meine Antwort darauf war sinngemäß, daß ich die ballistischen Daten der 0.223 zwar nicht im Kopf habe, aber grundsätzlich bezweifle, dass die empfohlen Mindestenergie mit dieser Patrone erreicht werden kann. Auf die Zusatzfrage, ob dies nun gesetzlich erlaubt wäre, habe ich nur gesagt: "Gesetzlich erlaubt ist es schon, es ist aber nicht weidgerecht". Der Prüfer war mit meiner Antwort zufrieden und falls ich Blödsinn verzapft habe, dann verpfeifts mich bitte nicht nachträglich

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