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Re: Bei uns nicht erlaubt, oder ?
Verfasst: Mi 25. Mai 2016, 10:19
von Räuber Hotzenplotz
Bei mir wars seinerzeit noch die 7x64, ned so a ameriganisches Klumpert.....
Ich hab mir dann aber trotzdem a .308er genommen, und a bisserl danach die 9,3x62er......
Mit den Geschoßen ist der Markt halt leider ned übersichtlicher geworden, und da nur auf Empfehlungen der Altvorderen zu setzen mag mitunter vlt. nicht der Weisheit letzter Schluß sein.
Re: Bei uns nicht erlaubt, oder ?
Verfasst: Mi 25. Mai 2016, 10:20
von 75reinhard
Die Frage hatte ich am vergangenen Samstag bei meiner Jagdprüfung im Fachgebiet Recht (zwar für Wien, wird aber vermutlich in NÖ genau so sein). Nach der Mindesthülsenlänge und Kaliber wurde ich gefragt, ob ich mit einer 0.223 auf einen Hirsch schießen darf. Meine Antwort darauf war sinngemäß, daß ich die ballistischen Daten der 0.223 zwar nicht im Kopf habe, aber grundsätzlich bezweifle, dass die empfohlen Mindestenergie mit dieser Patrone erreicht werden kann. Auf die Zusatzfrage, ob dies nun gesetzlich erlaubt wäre, habe ich nur gesagt: "Gesetzlich erlaubt ist es schon, es ist aber nicht weidgerecht". Der Prüfer war mit meiner Antwort zufrieden und falls ich Blödsinn verzapft habe, dann verpfeifts mich bitte nicht nachträglich

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Re: Bei uns nicht erlaubt, oder ?
Verfasst: Do 26. Mai 2016, 15:58
von eXistenZ
Revierler hat geschrieben:Wenn BBF dann ist es eine Kategorie C-Waffe. Ob da jetzt die Flintenbestimmung noch zum Tragen kommt ist die Frage. Es gab einen Fall (Springfield M6), da ergab ein Sachverständigengutachten, dass der Flintenlauf bei der BBF irrelevant sei. Eine damalige Anklage wegen zu kurzen Flintenlaufes der BBF wurde zurückgezogen.
Crossfire MK1
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